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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.2010 - VI ZR 30/09, VI ZR 34/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,313
BGH, 07.12.2010 - VI ZR 30/09, VI ZR 34/09 (https://dejure.org/2010,313)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2010 - VI ZR 30/09, VI ZR 34/09 (https://dejure.org/2010,313)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - VI ZR 30/09, VI ZR 34/09 (https://dejure.org/2010,313)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    KunstUrhG §§ 22, 23; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Recht am eigenen Bild: Prüfungspflicht des Bildarchivbetreibers vor Weitergabe von Fotos an die Presse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG, Art 5 Abs 1 S 2 GG
    Recht am eigenen Bild: Prüfungspflicht des Bildarchivbetreibers vor Weitergabe von Fotos an die Presse

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bildagentur muss nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung prüfen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Prüfung der Zulässigkeit einer beabsichtigten Presseberichterstattung nach der Maßgabe der §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) durch den Betreiber eines Bildarchivs zur kommerziellen Nutzung durch Presseunternehmen vor Weitergabe archivierter Fotos an ...

  • rechtambild.de

    Zur Prüfpflicht des Betreibers eines kommerziellen Bildarchivs

  • rechtambild.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bildagenturen müssen die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung vor der Weitergabe nicht prüfen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Prüfung der Zulässigkeit einer beabsichtigten Presseberichterstattung nach der Maßgabe der §§ 22 , 23 Kunsturhebergesetz ( KunstUrhG ) durch den Betreiber eines Bildarchivs zur kommerziellen Nutzung durch Presseunternehmen vor Weitergabe archivierter Fotos ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Die Akte H..."

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Bildarchiv muss Zulässigkeit von Berichterstattung nicht prüfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung prüfen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG; §§ 22, 23 KunstUrhG
    Keine Prüfungspflicht der beabsichtigten Berichterstattung durch Bildagenturen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zu Sorgfaltspflichten von Bildagenturen bei Weitergabe von Fotos zur Presseberichterstattung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht - Bildarchive dürfen Fotos an Presse weitergeben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bildagenturen für die Presse

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Bildagenturen müssen vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Berichterstattung prüfen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bildarchiv muss vor Foto-Weitergabe nicht Zulässigkeit geplanter Presseberichterstattung prüfen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Überprüfungspflicht von Bildagenturen bei Presseberichterstattung

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung prüfen

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Keine Prüfpflicht für Bildagenturen vor der Bildweitergabe

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung prüfen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Pflichten von Bildagenturen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die Zulässigkeit der beabsichtigten Presseberichterstattung prüfen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Weitergabe von Fotos durch eine Bildagentur an die Zeitung

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Pflichten von Bildagenturen

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Weitergabe von Fotos durch Bildagenturen zum Zwecke der Presseberichterstattung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigerweise archiviertes Bildmaterial durch Pressefreiheit geschützt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bildagentur muss nicht Zulässigkeit der Presseberichte prüfen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Pflichten von Bildagenturen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrecht: Bildagentur muss Verwendungszweck von Fotos nicht prüfen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fotos und Filme im Internet - Recht am Bild und Persönlichkeitsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 187, 354
  • NJW 2011, 755
  • MDR 2011, 176
  • GRUR 2011, 266
  • VersR 2011, 358
  • MMR 2011, 244
  • ZUM 2011, 239
  • afp 2011, 70
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - VI ZR 30/09
    Die Pressefreiheit gewährleistet sowohl als Grundrecht des Einzelnen wie als Garantie des Instituts "Freie Presse" nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen; sie schützt vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (BVerfGE 10, 118, 121; 12, 205, 260; 20, 162, 176; 21, 271, 279; 36, 193, 204; 50, 234, 240; 77, 346, 354; 85, 1, 12; BVerfG NJW 2001, 503, 504; NJW 1995, 184, 185; NJW 1996, 310).

    Der Schutz der Pressefreiheit beschränkt sich nicht auf die unmittelbar inhaltsbezogenen Pressetätigkeiten, sondern erfasst im Interesse einer ungehinderten Meinungsverbreitung auch inhaltsferne Hilfsfunktionen von Presseunternehmen (vgl. BVerfGE 25, 296, 304; BVerfGE 64, 108, 114 f.; 77, 346, 354).

    Im Einzelnen kommt es für die Definition des Schutzbereichs darauf an, was notwendige Bedingung des Funktionierens einer freien Presse ist (BVerfGE 66, 116, 134; 77, 346, 354).

    Für presseexterne Hilfstätigkeiten greift der Schutz aber ausnahmsweise im Interesse eines freiheitlichen Pressewesens, wenn eine selbstständig ausgeübte, nicht die Herstellung von Presseerzeugnissen betreffende Hilfstätigkeit typischerweise pressebezogen ist, in enger organisatorischer Bindung an die Presse erfolgt, für das Funktionieren einer freien Presse notwendig ist und wenn sich die staatliche Regulierung dieser Tätigkeit zugleich einschränkend auf die Meinungsverbreitung auswirkt (BVerfGE 77, 346, 354).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - VI ZR 30/09
    Rn. 8 Der Schutzbereich der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgten Pressefreiheit ist berührt, wenn es um die im Pressewesen tätigen Personen in Ausübung ihrer Funktion, um ein Presseerzeugnis selbst, um seine institutionell-organisatorischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen sowie um die Institution einer freien Presse überhaupt geht (BVerfGE 85, 1, 12 f.).

    Die besondere Garantie der Pressefreiheit betrifft die einzelne Meinungsäußerungen übersteigende Bedeutung der Presse für die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung (BVerfGE 20, 162, 175 f.; 85, 1, 12).

    Die Pressefreiheit gewährleistet sowohl als Grundrecht des Einzelnen wie als Garantie des Instituts "Freie Presse" nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen; sie schützt vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (BVerfGE 10, 118, 121; 12, 205, 260; 20, 162, 176; 21, 271, 279; 36, 193, 204; 50, 234, 240; 77, 346, 354; 85, 1, 12; BVerfG NJW 2001, 503, 504; NJW 1995, 184, 185; NJW 1996, 310).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - VI ZR 30/09
    Die besondere Garantie der Pressefreiheit betrifft die einzelne Meinungsäußerungen übersteigende Bedeutung der Presse für die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung (BVerfGE 20, 162, 175 f.; 85, 1, 12).

    Die Pressefreiheit gewährleistet sowohl als Grundrecht des Einzelnen wie als Garantie des Instituts "Freie Presse" nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen; sie schützt vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (BVerfGE 10, 118, 121; 12, 205, 260; 20, 162, 176; 21, 271, 279; 36, 193, 204; 50, 234, 240; 77, 346, 354; 85, 1, 12; BVerfG NJW 2001, 503, 504; NJW 1995, 184, 185; NJW 1996, 310).

  • BGH, 29.09.2026 - VI ZR 402/24

    Anfertigung von Pressefotos von Prominenten und Weitergabe an Redaktionen fällt …

    c) Die Weitergabe von Bildern, deren Einsatzweise und konkreter Veröffentlichungskontext noch im Unklaren liegen, durch einen Pressefotografen an eine Redaktion stellt - wie die Weitergabe durch kommerzielle Bildarchive oder Bildagenturen - grundsätzlich noch keine Verbreitung im Sinne des § 22 Abs. 1 KUG dar, da es sich insoweit um eine typisch medienbezogene Hilfstätigkeit handelt (Weiterführung des Senatsurteils vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30/09, BGHZ 187, 354 Rn. 10).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist jedoch zum Schutz der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgten Pressefreiheit eine enge Auslegung des Begriffs des Verbreitens geboten, wenn es sich um einen Informationsaustausch handelt, der quasi im presseinternen Bereich stattfindet (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30/09, BGHZ 187, 354 Rn. 7 ff.).

    Die Pressefreiheit schützt nämlich auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört (Senatsurteil vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30/09, BGHZ 187, 354 Rn. 8;… vgl. auch EGMR , Urteil vom 27. Juni 2017 - 931/13, NLMR 2017, 264 Rn. 128).

    Eine quasi presseinterne Weitergabe von Bildern, deren Einsatzweise und konkreter Veröffentlichungskontext noch im Unklaren liegen, durch einen Pressefotografen an eine Redaktion stellt - wie die Weitergabe durch kommerzielle Bildarchive oder Bildagenturen - grundsätzlich noch keine Verbreitung dar, da es sich insoweit um eine typisch medienbezogene Hilfstätigkeit handelt (vgl. zu einem Bildarchiv Senatsurteil vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30/09, BGHZ 187, 354 Rn. 10;… zu Pressefotografen Wandtke/Bullinger/Fricke, 6. Aufl., KUG § 22 Rn. 8;… BeckOK UrhR/Engels, 50. Ed., Stand: 1. Juni 2026, KUG § 22 Rn. 51).

  • OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 93/17

    Strafbarkeit eines Fotojournalisten wegen der Veröffentlichung eines Bildes - …

    Der Senat teilt aus diesem Grund die von der Revision mehrfach bemühte Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 07.12.2010 - VI ZR 30/09 und VI ZR 34/09 -, juris), dass ein Informationsaustausch, der quasi im presseinternen Bereich stattfindet und das Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen allenfalls geringfügig beeinträchtigt, mit Blick auf die Pressefreiheit nicht ohne weiteres als Verbreitungshandlung qualifiziert werden kann.
  • BGH, 17.08.2011 - V ZB 47/11

    Grundbuchverfahren: Einsichtnahmeanspruch des Herausgebers eines …

    Das gebietet neben dem von dem Grundbuchamt zu beachtenden Gebot staatlicher Inhaltsneutralität (vgl. BVerfG, NJW 2001, 503, 506) die besondere Rolle, die der Presse in der freiheitlichen Demokratie zukommt und deren wirksame Wahrnehmung den prinzipiell ungehinderten Zugang zur Information voraussetzt (BVerfGE 50, 234, 240; BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30/09, NJW 2011, 755 Rn. 8 [zur Veröff. in BGHZ vorgesehen]).
  • BGH, 17.12.2024 - VI ZR 311/23

    Haftung der Quelle einer Veröffentlichung als mittelbarer Störer für die …

    Selbst wenn eine Person (zutreffende) Informationen an die Presse gegeben hat, ist sie deshalb grundsätzlich nicht für die Gestaltung redaktioneller Beiträge verantwortlich, die auf dieser Grundlage erstellt werden (Weiterführung des Senatsurteils vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30/09, BGHZ 187, 354).

    Rn. 33 Die Haftung als mittelbarer Störer darf aber nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden, welche die rechtswidrige Beeinträchtigung nicht selbst vorgenommen haben (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30/09, BGHZ 187, 354 Rn. 12;… vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 22;… vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, K&R 2022, 752 Rn. 26; jeweils mwN).

    Die Beurteilung, ob und inwieweit dem als mittelbarer Störer in Anspruch Genommenen eine Prüfung zuzumuten war, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, wobei die Funktion und Aufgabenstellung des in Anspruch Genommenen und die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat, zu berücksichtigen sind (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30/09, BGHZ 187, 354 Rn. 12;… vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 Rn. 22;… vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, K&R 2022, 752 Rn. 26;… BGH, Urteile vom 15. Oktober 1998 - I ZR 120/96, GRUR 1999, 418, juris Rn. 24 - Möbelklassiker;… vom 9. Februar 2006 - I ZR 124/03, WM 2006, 1694 Rn. 32 - Rechtsanwalts-Ranglisten;… vom 5. Februar 2015 - I ZR 240/12, GRUR 2015, 485 Rn. 49 f. - Kinderhochstühle im Internet III).

    Selbst wenn eine Person (zutreffende) Informationen an die Presse gegeben hat, ist sie deshalb grundsätzlich nicht für die Gestaltung redaktioneller Beiträge verantwortlich, die auf dieser Grundlage erstellt werden (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30/09, BGHZ 187, 354 Rn. 12;… BGH, Urteile vom 10. März 1994 - I ZR 51/92, AfP 1994, 141 juris Rn. 28 - Beipackzettel;… vom 18. Oktober 1995 - I ZR 227/93, AfP 1996, 64 Rn. 21 f. - Produktinformation III;… BVerfG, AfP 2019, 512 Rn. 17;… BVerfG, AfP 2020, 392 Rn. 18).

    Dem entspricht, als deren Kehrseite, dass für die Sicherstellung der Einhaltung dieser Grenzen die jeweils für die Veröffentlichung verantwortlichen Redakteure und die sie beauftragenden Verlage auch selbst haftbar sind, grundsätzlich aber nicht die nur im Vorfeld der Berichterstattung tätigen Akteure (…vgl. BVerfG, AfP 2019, 512 Rn. 17; Senatsurteil vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30/09, BGHZ 187, 354 Rn. 12).

  • BVerfG, 23.06.2020 - 1 BvR 1716/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …

    Diese Auslegung der anzuwendenden Vorschriften stellt insbesondere nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs infrage, wonach presseexterne Hilfsorgane, insbesondere Bildarchive, bei einer Weitergabe von Bildmaterial an Presseredaktionen keinen Prüfpflichten in Hinblick auf eine Veröffentlichung unterliegen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30/09 -, juris, Rn. 7-10).
  • LG Memmingen, 04.05.2011 - 12 S 796/10

    Schadensersatzanspruch wegen der unberechtigten Nutzung eines Bildnisses

    Rn. 19 Für seine gegenteilige Ansicht kann sich der Beklagte nicht auf das Urteil des BGH vom 07.12.2010 (VI ZR 30/09, NJW 2011, 755) berufen, denn maßgeblich für diese Entscheidung war die Tatsache, dass es sich beim Beklagten dieses Verfahrens, anders als hier, um den Betreiber eines Bildportals handelte.
  • BGH, 23.03.2026 - VI ZR 334/23

    Sog. "Klimaklagen" gegen das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotoren

    Die Beurteilung, ob und inwieweit dem als mittelbarer Störer in Anspruch Genommenen ein bestimmtes Verhalten zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, wobei die Funktion und Aufgabenstellung des in Anspruch Genommenen und die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat, zu berücksichtigen sind (…vgl. Senat, Urteile vom 17. Dezember 2024 - VI ZR 311/23, BGHZ 242, 283 Rn. 33; vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30/09, BGHZ 187, 354 Rn. 12; jeweils mwN).
  • BGH, 23.03.2026 - VI ZR 365/23

    Kein Anspruch auf vorzeitiges "Verbrenner-Aus"

    Die Beurteilung, ob und inwieweit dem als mittelbarer Störer in Anspruch Genommenen ein bestimmtes Verhalten zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, wobei die Funktion und Aufgabenstellung des in Anspruch Genommenen und die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat, zu berücksichtigen sind (…vgl. Senat, Urteile vom 17. Dezember 2024 - VI ZR 311/23, BGHZ 242, 283 Rn. 33; vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30/09, BGHZ 187, 354 Rn. 12; jeweils mwN).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 14 U 620/22

    Vorteil Boris Becker - Unterlassungs- und Löschungsansprüche von Boris Becker …

    Mit dem Fall, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.12.2010 - VI ZR 30/09 zu Grunde lag, in dem ein Bildarchiv einem Herrenmagazin das Bild eines "Jahrhundertmörders" zur Verfügung gestellt hatte, bestehen keine erkennbaren Gemeinsamkeiten.
  • BVerfG, 21.10.2019 - 1 BvR 2309/19

    Einstweilige Anordnung gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung zur Beschränkung …

    Dem entspricht, als deren Kehrseite, dass für die Sicherstellung der Einhaltung dieser Grenzen die jeweils für die Veröffentlichung verantwortlichen Redakteure und die sie beauftragenden Verlage auch selbst haftbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1964 - VI ZR 201/63 -, juris, Rn. 38), nicht aber die nur im Vorfeld der Berichterstattung tätigen Akteure (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30/09 -, juris, Rn. 12) wie hier die allein aus Gründen der Praktikabilität und des geordneten Ablaufs der Hauptverhandlung bestimmten Poolführer.
  • OLG Hamburg, 13.03.2018 - 7 U 57/13

    Zivilrechtlicher und urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Störereigenschaft …

  • AG Aachen, 29.10.2015 - 447 Ds 249/15

    Weitergabe des Fotos eines Geschädigten an eine Zeitung zur Veröffentlichung als …

  • OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09

    Unterlassungsanspruch: Eigentumsverletzung durch Vervielfältigung, Verbreitung …

  • LG Aachen, 07.09.2016 - 71 Ns 15/16

    Pressefreiheit, Bildnis der Zeitgeschichte; Verbreitung; Interessenabwägung

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2018 - 2 Ws 260/18

    Reichweite einer sitzungspolizeilichen Anordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2021 - 15 A 105/19

    Anerkennung und Achtung der ausgestellten Presseausweise für Mitglieder einer …

  • OLG München, 26.11.2024 - 18 W 1353/24

    Zulässige Weitergabe einer Aufnahme an Presseagentur

  • OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 205/11

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung von …

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