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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,41
BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10 (https://dejure.org/2011,41)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10 (https://dejure.org/2011,41)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 1 BvR 2007/10 (https://dejure.org/2011,41)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 2 Abs. 1, 6 Abs. 2, 12 Abs. 1 GG; § 4 NiSG
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Nutzung von Solarien für Minderjährige gem § 4 NiSG - Eingriff in allgemeine Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) betroffener Jugendlicher sowie in Erziehungsrecht (Art 6 Abs 2 GG) ihrer Eltern ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 4 NiSG, § 8 Abs 1 Nr 4 NiSG
    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Nutzung von Solarien für Minderjährige gem § 4 NiSG - Eingriff in allgemeine Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) betroffener Jugendlicher sowie in Erziehungsrecht (Art 6 Abs 2 GG) ihrer Eltern ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 4 NiSG, § 8 Abs 1 Nr 4 NiSG
    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Nutzung von Solarien für Minderjährige gem § 4 NiSG - Eingriff in allgemeine Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) betroffener Jugendlicher sowie in Erziehungsrecht (Art 6 Abs 2 GG) ihrer Eltern ...

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Nutzung von Sonnenbänken durch Minderjährige in Sonnenstudios wegen einer Hautkrebsgefahr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot der Nutzung von Sonnenbänken durch Minderjährige in Sonnenstudios wegen einer Hautkrebsgefahr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonnenstudioverbot für Minderjährige

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verbot der Nutzung gewerblicher Solarien für Minderjährige rechtmäßig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.01.2012)

    Solarien-Verbot für Minderjährige bestätigt // Gesetz wegen Hautkrebsrisikos zulässig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige bestätigt

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Sonnenstudioverbot für Minderjährige

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Altersbeschränkung für Solarienbenutzung

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Gesetzliches Sonnenstudioverbot für Minderjährige bleibt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot erfolglos - Nutzungsverbot zum Schutz der Gesundheit von Minderjährigen verhältnismäßig

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2, Art. 12 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2 GG; § 93a Abs. 2 BVerfGG; § 4 NiSG
    Verbot der öffentlichen Solarienbenutzung für Minderjährige (Stefan Jablonski; ZIS 2/2012, S. 273-275)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2, Art. 12 Abs. 1 GG; § 4 NiSG
    Sonnenstudioverbot für Minderjährige

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1062
  • NJ 2012, 514
  • DÖV 2012, 283
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10
    Der Beurteilungsspielraum ist erst dann überschritten, wenn die Erwägungen des Gesetzgebers so offensichtlich fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die angegriffenen gesetzgeberischen Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 121, 317 m.w.N.).

    Es ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, in welchem Zusammenhang und in welcher altersmäßigen Abstufung und auf welche Weise Situationen entgegengewirkt werden soll, die nach seiner Einschätzung zu Schäden führen können (vgl. BVerfGE 110, 141 ; 121, 317 ).

    Dabei steht ihm unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Jugendlichen und dem Erziehungsrecht der Eltern ein weiter Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 96, 56 ; 121, 317 ).

  • BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98

    Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10
    Auch ein Verhalten, das Risiken für die eigene Gesundheit oder gar deren Beschädigung in Kauf nimmt, ist vom Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit geschützt (vgl. BVerfGE 59, 275 - Schutzhelmpflicht - 90, 145 - Cannabiskonsum - BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 1986 - 1 BvR 331/85 u.a. -, NJW 1987, S. 180 - Gurtanlegepflicht - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, NJW 1999, S. 3399 - Organentnahme -).

    Rn. 21 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es grundsätzlich ein legitimes Gemeinwohlanliegen, Menschen davor zu bewahren, sich selbst leichtfertig einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen (vgl. BVerfGE 60, 123 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, NJW 1999, S. 3399 ).

    Außerdem verfolgt die angegriffene Regelung mit dem Schutz vor selbstschädigendem Verhalten ein Ziel, das nur in besonders gravierenden Fällen in der Abwägung mit einem Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit zu bestehen vermag (vgl. BVerfGE 60, 123 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, NJW 1999, S. 3399 ).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10
    Rn. 17 a) Der Schutzbereich von Art. 2 Abs. 1 GG ist gegenständlich nicht beschränkt, er umfasst jedes menschliche Verhalten ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht ihm für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (vgl. BVerfGE 80, 137 ; 90, 145 ; 91, 335 ).

    Rn. 32 Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs in ein Grundrecht und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe muss die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt sein (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 67, 157 ; 81, 70 ; 83, 1 ; 90, 145 ).

    Die Maßnahme darf die Adressaten mithin nicht übermäßig belasten (vgl. BVerfGE 90, 145 ).

  • BGH, 19.03.2014 - I ZR 35/13

    Privatkopieschranke auch bei noch nicht veröffentlichten Werken - Porträtkunst

    Der Schutzbereich dieses Grundrechts ist gegenständlich nicht beschränkt; er umfasst jedes menschliche Verhalten ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht ihm für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1989 - 1 BvR 921/85, BVerfGE 80, 137 = NJW 1989, 2525 - Reiten im Walde; Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2011 - 1 BvR 2007/10, NJW 2012, 1062 Rn. 17 - Sonnenstudioverbot, jeweils mwN).
  • VGH Bayern, 15.12.2014 - 22 BV 13.2531

    Kein Selbstbedienungsbetrieb im Sonnenstudio ohne anwesendes Fachpersonal

    Rn. 40 Zwar stellt es grundsätzlich ein legitimes Gemeinwohlanliegen dar, Menschen davor zu bewahren, sich selbst leichtfertig einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen (BVerfG, B.v. 16.3.1982 - 1 BvR 938/81 - BVerfGE 60, 123/132; B.v. 11.8.1999 - 1 BvR 2181/98 u. a. - NJW 1999, 3399/3401; BVerfG, B.v. 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10 - GewArch 2012, 115).

    Andererseits umfasst das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) die prinzipielle Befugnis, sein Äußeres nach eigenem Gutdünken zu gestalten (BVerfG, B.v. 14.2.1978 - 2 BvR 406/77 - BVerfGE 47, 239/248 f.) und Risiken für die eigene Gesundheit oder gar deren Beschädigung in Kauf zu nehmen (BVerfG, B.v. 21.12.2011 a.a.O. S. 115); auch "selbstgefährdendes Verhalten ist Ausübung grundrechtlicher Freiheit" (…BVerfG, B.v. 11.8.1999 a.a.O. S. 3401).

    Dient eine Regelung dazu, Erwachsene vor selbstschädigendem Verhalten zu bewahren, so stellt das ein Ziel dar, das nur in besonders gravierenden Fällen in der Abwägung mit einem Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit zu bestehen vermag (BVerfG, B.v. 21.12.2011 a.a.O. S. 116).

    Denn dieses Grundrecht umfasst gerade auch im Freizeitbereich die Befugnis, Handlungen vorzunehmen oder Verhaltensweisen an den Tag zu legen, die gesundheitliche Risiken in sich bergen (BVerfG, B.v. 21.12.2011 a.a.O. S. 116).

  • VerfGH Bayern, 11.06.2026 - 11-VII-25

    Popularklage, Allgemeine Handlungsfreiheit, Elterliches Erziehungsrecht, …

    Es geht vorliegend nicht um eine Regelung mit "allenfalls geringer Eingriffsintensität" für das Elterngrundrecht wie etwa in der Fallgestaltung, die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2011 zugrunde lag (vgl. NJW 2012, 1062 Rn. 37 f. zu einem gesetzlichen Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es grundsätzlich ein legitimes Gemeinwohlanliegen, Menschen und insbesondere Kinder davor zu bewahren, sich selbst leichtfertig einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen (BVerfG NJW 2012, 1062 Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 1 S 1772/19

    Zuständigkeit deutscher Polizeibehörden für die Abwehr von Gefahren im Ausland

    Zwar schützt Art. 2 Abs. 1 GG jedes menschliche Verhalten ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht ihm für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt, und daher auch ein Verhalten, das Risiken für die eigene Gesundheit oder gar deren Beschädigung in Kauf nimmt (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschl. v. 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10 - NJW 2012, 1062, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerfG).
  • OVG Hamburg, 16.03.2012 - 4 Bf 2/07

    Zuteilung von Hausnummern

    Den Grundrechten - vor allem Art. 2 Abs. 1 GG in seinem auch hier zugrunde gelegten Verständnis als allgemeine Handlungsfreiheit im weiten Sinne (vgl. zuletzt BVerfG, Beschl. v. 21.12.2011, GewArch 2012, 115, juris Rn. 17) - kommt auf diese Weise eine "prozessuale Hebelfunktion" durch die mittelbare Subjektivierung objektiv-rechtlicher Bestimmungen zu (…Kopp/Schenke, a.a.O., § 42 Rn. 124).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2014 - 7 A 1844/12

    Bauamt durfte Schließung der Abfallschächte eines Hochhauses anordnen

    Rn. 53 Vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. Dezember 2011 - 1 BvR 2007/10 -, NJW 2012, 1062.

    Rn. 57 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 1 BvR 2007/10 -, juris.

  • VGH Bayern, 09.12.2016 - 22 CS 16.2304

    Anwesenheit von Fachpersonal beim Betrieb eines Sonnenstudios

    Rn. 23 Mit dem insoweit der Sache nach erhobenen Einwand, die zu beurteilende Norm sei mit Blickrichtung auf das mit ihrem Erlass verfolgte Schutzziel nicht nur (teilweise) ungeeignet, sondern sogar "kontraproduktiv", weil die Möglichkeit bestehe, auf privat betriebene UV-Bestrahlungsgeräte auszuweichen, hatte sich bereits das Bundesverfassungsgericht im Nichtannahmebeschluss vom 21. Dezember 2011 (1 BvR 2007/10 - GewArch 2012, 115) auseinanderzusetzen, in dem über die Gültigkeit des § 4 NiSG zu befinden war.

    Außerdem könne der Verzicht des Gesetzgebers auf ein faktisch kaum oder nur durch zusätzliche Grundrechtseingriffe zu kontrollierendes Besonnungsverbot im Privatbereich einem Verbot, das sich - wie bei § 4 NiSG der Fall - an die Betreiber von Sonnenstudios und ähnlichen Einrichtungen sowie die Inhaber sonst öffentlich zugänglicher Räume richtet, nicht die Eignung nehmen, die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele zu erreichen, sofern dieses Verbot spürbare Wirkung erwarten lasse (vgl. BVerfG, B. v. 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10 - GewArch 2012, 115 Rn. 26).

    Da die Möglichkeiten des Normgebers, ein ausschließlich selbstschädigendes Verhalten Erwachsener zu unterbinden, das nicht mit einer Beeinträchtigung Dritter einhergeht, mit Blickrichtung auf das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) begrenzt sind (vgl. auch dazu BVerfG, B. v. 21.12.2011 a. a. O. Rn. 33), ist das Spektrum der in solchen Fällen von Rechts wegen zur Verfügung stehenden Handlungsinstrumente u. U. auf aufklärende Hinweise und vergleichbare, auf eine bloß mittelbare Verhaltensbeeinflussung abzielende Maßnahmen beschränkt, wie sie § 4 Abs. 1 UVSV und - in nur maßvoll reduzierter Form - auch § 4 Abs. 2 UVSV vorsehen.

  • VerfG Brandenburg, 20.02.2026 - VfGBbg 73/21
    Diese ist weit zu verstehen und schützt dieTeilnahme am sozialen und kulturellen Leben (vgl. BVerfG…, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07 -, Rn. 126, juris, vgl. auch Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Verfassungsrechtliche Bewertung der Beschränkungen Ungeimpfter durch die sogenannten 3G- und 2G-Regeln, WD 3149/21, S. 4; ders., Verfassungsrechtliche Bewertung des Ausschlusses Ungeimpfter von Veranstaltungen und in der Gastronomie, WD 3148/21, S. 3), die individuelle Alltags- und Freizeitgestaltung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 - 1 BvR 2007/10 -, Rn. 33, …und vom 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09 -, Rn. 37, juris; vgl. auch OVG NRW…, Urteil vom 8. Mai 2025 - 13 D 111/20.NE -, Rn. 219, juris; VGH BW…, Urteil vom 3. Juni 2025 - 1 S 3527/21 -, Rn. 72, juris), sowie die Freiheit, mit beliebigen anderen Menschen zusammenzutreffen (BVerfG…, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 112, juris).
  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 14 N 16.1498

    Normenkontrollverfahren Änderungsverordnung zur Einführung einer Anleinpflicht …

    Da mit der Hundeanleinpflicht trotz des Umstands, dass diese die private Lebensgestaltung, also den Kernbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit, betrifft (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10 - juris Rn. 33), nur eine relativ geringfügige Grundrechtseinschränkung für den Hundehalter verbunden ist (…so auch OVG Berlin-Bbg, U.v. 27.5.2010 - 5 A 1.08 - juris Rn. 38), ist die Hundeanleinpflicht im Hinblick auf die dargestellten Allgemeinwohlinteressen auch verhältnismäßig im engeren Sinne.
  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 14 N 16.1253

    Normenkontrollverfahren Änderungsverordnung zur Einführung einer Anleinpflicht …

    Da mit der Hundeanleinpflicht trotz des Umstands, dass diese die private Lebensgestaltung, also den Kernbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit, betrifft (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10 - juris Rn. 33), nur eine relativ geringfügige Grundrechtseinschränkung für den Hundehalter verbunden ist (…so auch OVG Berlin-Bbg, U.v. 27.5.2010 - 5 A 1.08 - juris Rn. 38), ist die Hundeanleinpflicht im Hinblick auf die dargestellten Allgemeinwohlinteressen auch verhältnismäßig im engeren Sinne.
  • VG Gelsenkirchen, 26.01.2017 - 17 K 414/14

    Vorbeugende Unterlassungsklage qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis …

  • VG München, 01.08.2012 - M 7 K 11.1597
  • VG Münster, 14.06.2017 - 8 L 840/17

    Duldung maßgeblicher Zeitpunkt volljährig minderjährig

  • VG Berlin, 25.09.2012 - 27 A 248.08

    Vorlage einer Sendung nach ihrer Ausstrahlung bei der FSF

  • VG Berlin, 08.06.2012 - 4 K 244.11

    Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 Satz 4 SpielhG mit der Verfassung von Berlin; …

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