Rechtsprechung
| BGH, 15.05.2013 - VII ZR 257/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Haftung des Tragwerksplaners: Mängel der Statik; unzutreffende Angaben des Auftraggebers zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen; zurechenbares Verschulden des beauftragten planenden Architekten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 254 Abs 1 BGB, § 254 Abs 2 S 2 BGB, § 278 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB
Haftung des Tragwerksplaners: Mängel der Statik; unzutreffende Angaben des Auftraggebers zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen; zurechenbares Verschulden des beauftragten planenden Architekten - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mangelhaftigkeit der von einem Tragwerksplaner für ein Gebäude erstellten Statik
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 633 Abs. 2, §§ 254, 278
Prüfpflicht des Statikers für Bodenverhältnisse; Grundlagenermittlung; Standfestigkeit; Baugrundprüfung; Grundwasserverhältnisse; mangelhafte Statik; Mitverschulden; Verschuldenszurechnung; Wasser im Keller - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 633 Abs. 2; BGB § 254
Mangelhaftigkeit der von einem Tragwerksplaner für ein Gebäude erstellten Statik - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
AG muss zutreffende Angaben zum Baugrund machen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die mangelhafte Gebäudestatik
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Enthaftungs- und Freizeichnungshinweise auf Plänen befreien nicht von der Haftung!
- kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)
Bodenverhältnisse unklar: Haftet der Tragwerksplaner?
- schluender.info (Kurzinformation)
Mangelhafte Statik - Mitverschulden des Bauherrn?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auftraggeber kann bei unzutreffenden Angaben eine Mithaftung an der mangelhaften Statik treffen
- baunetz.de (Kurzinformation)
Bauherr muss sich Verschulden seines Architekten u. U. gegenüber dem Tragwerksplaner zurechnen lassen.
- baunetz.de (Kurzinformation)
Formelhafte Freizeichnungshinweise nutzlos!
- ecovis.com (Kurzinformation)
Freizeichnungshinweis befreit Planer nicht von der Verpflichtung eine funktionstaugliche Planung zu erstellen.
Besprechungen u.ä. (4)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Enthaftungs- und Freizeichnungshinweise auf Plänen befreien nicht von der Haftung!
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Tragwerksplaner muss Angaben zu den Bodenverhältnissen einholen! (IBR 2013, 474)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Übergabe unzureichender Planunterlagen an Tragwerksplaner begründet Mitverschulden! (IBR 2013, 476)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Freizeichnungshinweise auf Plänen befreien nicht von der Haftung! (IBR 2013, 475)
Verfahrensgang
- LG Münster, 18.03.2009 - 10 O 36/08
- OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09
- BGH, 15.05.2013 - VII ZR 257/11
- OLG Hamm, 11.12.2014 - 24 U 35/09
Papierfundstellen
- BGHZ 197, 252
- NJW 2013, 2268
- MDR 2013, 902
- NZBau 2013, 519
- VersR 2014, 114
- WM 2014, 179
- BauR 2013, 1468
- ZfBR 2013, 654
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (16)
- BGH, 06.12.2007 - VII ZR 157/06
Anforderungen an den Nachweis der Beauftragung eines Architekten mit den …
Auszug aus BGH, 15.05.2013 - VII ZR 257/11
Sie ist daher grundsätzlich mangelhaft, wenn sie diesen Zweck nicht erfüllt, weil die nach Sachlage erforderlichen Maßnahmen gegen drückendes Wasser nicht vorgesehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - VII ZR 157/06, BauR 2008, 543, 545 unter II. 1. b = NZBau 2008, 260).Rn. 14 c) Von der übernommenen Verpflichtung, eine funktionstaugliche Planung zu erstellen, die auch den nach Sachlage erforderlichen Schutz gegen drückendes Grundwasser vorsehen muss, kann sich der Tragwerksplaner nicht durch einen einseitigen formelhaften Hinweis freizeichnen, die Baugrundannahme sei vor Baubeginn vom ausführenden Unternehmer und von der Bauleitung allein verantwortlich zu prüfen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - VII ZR 157/06, BauR 2008, 543, 545 unter II. 1. b = NZBau 2008, 260).
Das gilt insbesondere für Angaben zu den Bodenverhältnissen, ohne deren Kenntnis eine ordnungsgemäße Erledigung des Auftrags in der Regel nicht denkbar ist (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - VII ZR 157/06, aaO; Urteil vom 4. März 1971 - VII ZR 204/69, BauR 1971, 265, 268; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1358 = NZBau 2000, 474).
- BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06
Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d. …
Auszug aus BGH, 15.05.2013 - VII ZR 257/11
Rn. 20 a) Der Senat hat entschieden (Urteil vom 27. November 2008 - VII ZR 206/06, BGHZ 179, 55 Rn. 30, 36), dass den Auftraggeber in seinem Vertragsverhältnis zum bauaufsichtsführenden Architekten regelmäßig die Obliegenheit trifft, diesem einwandfreie Pläne zur Verfügung zu stellen.Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 27. November 2008 (VII ZR 206/06, aaO) darauf hingewiesen, dass eine Zurechnung auch nicht deshalb verneint werden kann, weil der fehlerhaft informierte Auftragnehmer seinerseits verpflichtet ist, die Informationen gewissenhaft zu überprüfen.
- BGH, 24.03.1999 - VIII ZR 121/98
Entlastung des nur als Zwischenhändler tätig gewordenen Verkäufers; Zulässigkeit …
Auszug aus BGH, 15.05.2013 - VII ZR 257/11
In einem Grundurteil kann von einer Entscheidung über ein mitwirkendes Verschulden des Geschädigten abgesehen werden, sofern feststeht, dass dieses nicht zu einem vollständigen Haftungsausschluss führt, also dem Geschädigten jedenfalls ein Anspruch bleibt (BGH, Urteil vom 31. Januar 1996 - VIII ZR 243/94, BauR 1996, 424, 426; Urteil vom 24. März 1999 - VIII ZR 121/98, BGHZ 141, 129, 136).Wird die Klärung der Mithaftung des Geschädigten damit dem Betragsverfahren überlassen, muss dies im Urteilstenor, zumindest aber in den Urteilsgründen kenntlich gemacht werden (BGH, Urteile vom 31. Januar 1996 - VIII ZR 243/94 und vom 24. März 1999 - VIII ZR 121/98, jeweils aaO).
- BGH, 04.03.1971 - VII ZR 204/69
Haftungsverhältnisse: Architekt-Statiker-Bauunternehmer
Auszug aus BGH, 15.05.2013 - VII ZR 257/11
Das gilt insbesondere für Angaben zu den Bodenverhältnissen, ohne deren Kenntnis eine ordnungsgemäße Erledigung des Auftrags in der Regel nicht denkbar ist (BGH…, Urteil vom 6. Dezember 2007 - VII ZR 157/06, aaO; Urteil vom 4. März 1971 - VII ZR 204/69, BauR 1971, 265, 268; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1358 = NZBau 2000, 474).Soweit sich aus der Entscheidung des Senats im Urteil vom 4. März 1971 (VII ZR 204/69, BauR 1971, 265, 268) etwas anderes ergeben sollte, hielte der Senat daran nicht fest.
- BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 243/94
Ausklammerung einzelner zum Grund des Anspruchs gehörender Fragen in einem …
Auszug aus BGH, 15.05.2013 - VII ZR 257/11
In einem Grundurteil kann von einer Entscheidung über ein mitwirkendes Verschulden des Geschädigten abgesehen werden, sofern feststeht, dass dieses nicht zu einem vollständigen Haftungsausschluss führt, also dem Geschädigten jedenfalls ein Anspruch bleibt (BGH, Urteil vom 31. Januar 1996 - VIII ZR 243/94, BauR 1996, 424, 426; Urteil vom 24. März 1999 - VIII ZR 121/98, BGHZ 141, 129, 136).Wird die Klärung der Mithaftung des Geschädigten damit dem Betragsverfahren überlassen, muss dies im Urteilstenor, zumindest aber in den Urteilsgründen kenntlich gemacht werden (BGH, Urteile vom 31. Januar 1996 - VIII ZR 243/94 …und vom 24. März 1999 - VIII ZR 121/98, jeweils aaO).
- OLG Düsseldorf, 12.05.2000 - 22 U 191/99
Bindung des Architekten an die Schlussrechnung; Verjährung von …
Auszug aus BGH, 15.05.2013 - VII ZR 257/11
Die Untersuchung der Baugrundverhältnisse und des Grundwasserstandes ist, sofern keine dahingehende gesonderte Beauftragung vorliegt, zwar nicht Aufgabe des Tragwerksplaners, sondern in aller Regel vom Architekten zu veranlassen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1966 - VII ZR 151/64, VersR 1967, 260; OLG Düsseldorf, BauR 1992, 536, 537; BauR 2001, 277, 279 = NZBau 2000, 526; BauR 2005, 1660).Ist einem Statiker aus anderen Quellen als den überreichten Unterlagen bekannt, dass diese die tatsächlichen Verhältnisse nicht zuverlässig abbilden, so darf er diese Unterlagen seinen Berechnungen nicht ohne weitere Aufklärung der tatsächlichen Verhältnisse zugrunde legen (OLG Oldenburg, BauR 1981, 399, 401; OLG Düsseldorf, BauR 2001, 277, 279 = NZBau 2000, 526; vgl. auch OLG Karlsruhe, BauR 2007, 1911).
- BGH, 14.02.2001 - VII ZR 176/99
Verpflichtung des Architekten zum Schutz gegen drückendes Wasser
Auszug aus BGH, 15.05.2013 - VII ZR 257/11
Die vereinbarte Beschaffenheit liegt danach nicht vor, wenn die Planung eines Architekten den nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck nicht erfüllt (BGH, Urteil vom 14. Februar 2001 - VII ZR 176/99, BGHZ 147, 1, 4; Urteil vom 20. Dezember 2012 - VII ZR 209/11, BauR 2013, 624 = NZBau 2013, 244). - BGH, 20.12.2012 - VII ZR 209/11
Architektenvertrag: Mangelhafte Planung für einen Bauträger bei nur einschaliger …
Auszug aus BGH, 15.05.2013 - VII ZR 257/11
Die vereinbarte Beschaffenheit liegt danach nicht vor, wenn die Planung eines Architekten den nach dem Vertrag vorausgesetzten Zweck nicht erfüllt (BGH, Urteil vom 14. Februar 2001 - VII ZR 176/99, BGHZ 147, 1, 4; Urteil vom 20. Dezember 2012 - VII ZR 209/11, BauR 2013, 624 = NZBau 2013, 244). - BGH, 18.09.1967 - VII ZR 88/65
Begriff der Abnahme
Auszug aus BGH, 15.05.2013 - VII ZR 257/11
Rn. 11 a) Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass der Vertrag über die vom Beklagten zu 3 zu erbringende Tragwerksplanung als Werkvertrag zu qualifizieren ist (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 1967 - VII ZR 88/65, BGHZ 48, 257, 258; vom 20. Januar 1972 - VII ZR 148/70, BGHZ 58, 85, 86). - OLG Düsseldorf, 06.08.2004 - 22 U 135/03
Grundwasser und Haftung des Architekten
Auszug aus BGH, 15.05.2013 - VII ZR 257/11
Die Untersuchung der Baugrundverhältnisse und des Grundwasserstandes ist, sofern keine dahingehende gesonderte Beauftragung vorliegt, zwar nicht Aufgabe des Tragwerksplaners, sondern in aller Regel vom Architekten zu veranlassen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1966 - VII ZR 151/64, VersR 1967, 260; OLG Düsseldorf, BauR 1992, 536, 537; BauR 2001, 277, 279 = NZBau 2000, 526; BauR 2005, 1660). - BGH, 20.01.1972 - VII ZR 148/70
Haftung des Unternehmers für Mangelfolgeschäden; Verjährung
- OLG Karlsruhe, 24.05.2007 - 19 U 119/06
Architektenrecht: Verpflichtung zur Klärung des Baugrunds; Pflicht des Statikers …
- OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 22 U 142/99
Ermittlung der Grundwasserverhältnisse durch den Architekten
- BGH, 15.12.1966 - VII ZR 151/64
Untersuchung der Baugrunds: Aufgabe des Architekten
- OLG Düsseldorf, 30.03.1990 - 22 U 203/89
- OLG Oldenburg, 20.06.1979 - 2 U 31/79
Statiker als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn
- BGH, 22.09.2016 - VII ZR 14/16
Schadensersatzpflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden eines …
Eingesetzte Ordner sind deshalb keine Personen, derer sich die Klägerin zur Erfüllung einer Obliegenheit im Sinne einer gemäß § 254 Abs. 2 Satz 2 BGB entsprechenden Anwendung von § 278 Satz 1 BGB gegenüber dem Beklagten bedient hat (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 2013 - VII ZR 257/11, BGHZ 197, 252 Rn. 20-22;… vom 14. Juli 2016 - VII ZR 193/14 Rn. 16-18). - OLG Braunschweig, 20.06.2019 - 8 U 62/18
Werkmangel, Baumangel, Tiefgaragenplatz, erforderliche Breite, Einparken
Eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit liegt vor, wenn der mit dem Vertrag verfolgte Zweck des Werkes nicht erreicht wird und das Werk seine vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2013 - VII ZR 257/11 - BGHZ 197, 252, Tz. 12). - BGH, 28.01.2016 - VII ZR 266/14
Planungsfehlers des von einem Architekten beauftragten Fachplaners: Schaden und …
Es hätte deshalb einer Prüfung und Erörterung bedurft, ob der Beklagte mit der allein durch das Berufungsgericht festgestellten Übersendung einer Zeichnung eines Fassadendetails, aus der sich ergibt, dass eine Polycarbonatfassade zur Ausführung gelangen sollte, das seinerseits Erforderliche getan hat, um sicher zu stellen, dass die Klägerin ihrer Planung den richtigen k-Wert zugrunde legt (…zur Prüfpflicht vgl. BGH, Urteile vom 4. März 1971 - VII ZR 204/69, BauR 1971, 265, 267, juris Rn. 25; vom 15. Mai 2013 - VII ZR 257/11, BGHZ 197, 252 Rn. 20;… OLG Düsseldorf, BauR 2015, 856, 860, juris Rn. 71 = NZBau 2015, 882).
- BGH, 14.07.2016 - VII ZR 193/14
Architektenhaftung: Vorlage vom Gebäudeplaner erstellter fehlerhafter Pläne an …
Hat der mit der Objektplanung beauftragte Architekt diese fehlerhaft erstellt, muss sich der Besteller dessen Verschulden gemäß § 254 Abs. 2 Satz 2, § 278 BGB im Verhältnis zu dem mit der Planung der Außenanlagen beauftragten Architekten zurechnen lassen (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. Mai 2013, VII ZR 257/11, BGHZ 197, 252).Werden ihm insoweit unzutreffende Angaben gemacht oder ergeben sich sonst aus den ihm als Grundlage seiner Berechnungen übergebenen Unterlagen unzutreffende Boden- und Grundwasserverhältnisse, verletzt der Besteller die ihm gegenüber dem Tragwerksplaner bestehende Obliegenheit, diesem die der Tragwerksplanung zugrunde zu legenden tatsächlichen Verhältnisse mitzuteilen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2013 - VII ZR 257/11, BGHZ 197, 252 Rn. 21 f.).
Überlässt der Besteller einem mit der Planung der Außenanlagen beauftragten Architekten fehlerhafte Pläne des von ihm mit der Objektplanung beauftragten Architekten, muss er sich die Mitverursachung des infolge einer mangelhaften Planung eingetretenen Schadens durch diesen gemäß § 254 Abs. 2 Satz 2, § 278 BGB zurechnen lassen, weil er sich dieses Architekten zur Erfüllung der ihn aus § 254 Abs. 1 BGB im eigenen Interesse treffenden Obliegenheit bedient hat (vgl. BGH…, Urteil vom 27. November 2008 - VII ZR 206/06, BGHZ 179, 55 Rn. 30 f.; Urteil vom 15. Mai 2013 - VII ZR 257/11, BGHZ 197, 252 Rn. 20).
- BGH, 20.06.2013 - VII ZR 4/12
Zum Steilküstenabbruch auf Rügen
Eine Fallgestaltung, in der der Bauherr dem Tragwerksplaner durch den Architekten fehlerhafte bzw. unvollständige Unterlagen aushändigen lässt (siehe BGH, Urteil vom 15. Mai 2013 - VII ZR 257/11, für BGHZ bestimmt), ist hier nicht gegeben.Die Untersuchung der Baugrundverhältnisse ist zwar in aller Regel vom Architekten zu veranlassen (BGH, Urteile vom 15. Dezember 1966 - VII ZR 151/64, VersR 1967, 260; vom 15. Mai 2013 - VII ZR 257/11, aaO unter II 1 c).
- OLG Dresden, 07.01.2021 - 6 W 832/20
Keine wechselseitigen Streitverkündungen im (Bau-)Prozess!
Planungsfehler, die der Bauherr sich grundsätzlich anrechnen lassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.2013, VII ZR 257/11), sind dann nicht im Rahmen des Mitverschuldens kürzend zu berücksichtigen, wenn der Auftragnehmer den (Planungs-)Mangel erkannt und einen Hinweis unterlassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.1990, VII ZR 228/89). - BGH, 15.01.2026 - VII ZR 119/24
Haftung des ausführungsplanenden Architekten, der vom Besteller fehlerhafte Pläne …
Überlässt der Besteller dem mit der Ausführungsplanung beauftragten Architekten fehlerhafte Pläne, verletzt er die ihn gemäß § 254 Abs. 1 BGB treffende Obliegenheit zur Mitwirkung und er muss sich nach § 254 Abs. 2 Satz 2, § 278 BGB die Mitverursachung des Schadens durch den von ihm mit der Entwurfsplanung beauftragten Architekten zurechnen lassen, weil er sich dieses Architekten zur Erfüllung seiner Obliegenheit bedient hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 14. Juli 2016 - VII ZR 193/14, BauR 2016, 1943 = NZBau 2017, 164; Urteil vom 15. Mai 2013 - VII ZR 257/11, BGHZ 197, 252; Urteil vom 27. November 2008 - VII ZR 206/06, BGHZ 179, 55).Sind die übergebenen Unterlagen oder die Angaben unzutreffend, verletzt der Besteller die ihn treffende Obliegenheit, dem Tragwerksplaner die der Tragwerksplanung zugrunde zu legenden tatsächlichen Verhältnisse zutreffend mitzuteilen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 2013 - VII ZR 257/11 Rn. 21 f., BGHZ 197, 252).
- OLG Düsseldorf, 15.01.2016 - 22 U 92/15
Haftung von Architekt und Sonderfachmann aufgrund mangelhafter …
Im Anschluss daran hat der BGH unter Aufgabe seiner älteren Rechtsprechung die Mitverantwortung des Auftraggebers auch in dem Fall bejaht, dass eine schuldhafte Statik auch darauf zurückzuführen ist, dass der Architekt des Auftraggebers dem Statiker unzureichende Angaben zu den Bodenverhältnissen gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.2013, VII ZR 257/11, BGHZ 197, 252). - OLG Karlsruhe, 25.05.2023 - 19 U 64/22
Feststellung der Schadensersatzverpflichtung eines Tragwerksplaner wegen …
Rn. 23 a) Der Vertrag über zu erbringende Tragwerksplanung ist als Werkvertrag zu qualifizieren (BGHZ 197, 252 - juris, Rn. 11).Dies ist auch für den Tragwerksplaner ersichtlich (vgl. BGHZ 197, 252 - juris, Rn. 13 zur Erstellung einer Statik ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Boden- und Grundwasserverhältnisse).
Welche Beschaffenheit die Vertragsparteien vereinbart haben, ergibt die Auslegung des Vertrages (BGHZ 197, 252 - juris, Rn. 12).
Nichts anderes gilt für die Planung eines Tragwerksplaners (BGHZ 197, 252 - juris, Rn. 12).
Denn ungeachtet dessen, dass der Beklagte sich solche Informationen hätte beschaffen können und müssen, wenn er sie für entscheidend gehalten hätte (vgl. BGHZ 197, 252 - juris, Rn. 14), hätte der Beklagte auch ohne solche Unterlagen jedenfalls Feststellungen darüber treffen können, inwieweit die potentielle Traglast bereits durch den vorgefundenen Ist-Zustand ausgeschöpft ist.
Ebenso wie sich der Tragwerksplaner nicht durch einen einseitigen formelhaften Hinweis freizeichnen kann, bestimmte Grundlagen seien vor Baubeginn vom Unternehmer oder der Bauleitung allein verantwortlich zu prüfen (so BGHZ 197, 252 - juris, Rn. 14 für Grundwasserverhältnisse), entfällt nicht seine Haftung, wenn er - ohne einen Hinweis auf die Unvollständigkeit - eine Teilleistung nicht erbringt und dies seiner Leistung - wie hier - nicht ohne weiteres zu entnehmen ist.
Zwar trifft den Bauherrn die Obliegenheit, dem Tragwerksplaner Pläne und Unterlagen für die Erstellung der Tragwerksplanung zur Verfügung zu stellen, die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, so dass er sich ein Mitverschulden entgegen halten lassen muss, wenn diese Angaben unzutreffend sind (BGHZ 197, 252 - juris, Rn. 21).
- OLG Hamm, 28.01.2021 - 21 U 54/19
Betriebsbeschreibung ist Beschaffenheitsvereinbarung!
Soweit das wegen Mängeln der vom Objektplaner aufgestellten Genehmigungsplanung, auf der ihr Werk fußen musste, nicht der Fall war, muss sich der Kläger dessen Verschulden entsprechend § 278 BGB zurechnen lassen, weil er gegen seine Obliegenheit, den Beklagten die für die Erbringung ihrer vertraglich übernommenen Leistungen benötigte Planung mangelfrei zur Verfügung zu stellen, verstieß (vgl. BGH NJW 2019, 421, 426; NZBau 2017, 164, 166; NZBau 2013, 519, 521).Rn. 75 Ein Mitverschulden des Klägers ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil die mit der Ausführungsplanung beauftragten Beklagten verpflichtet waren, die ihnen überlassenen Pläne auf Fehler und Widersprüche zu überprüfen, denn das ist lediglich für die Frage bedeutsam, ob ihnen hinsichtlich der Mängel der von ihnen erstellten Planung, die auf der Übernahme fehlerhafter Vorgaben aus der vom Architekten H erstellten Planung beruhten, überhaupt ein tatbestandsmäßiges Verschulden zur Last gelegt werden kann (vgl. BGH NZBau 2017, 164, 166; NZBau 2013, 519, 521).
- OLG Celle, 24.07.2014 - 16 U 59/13
Schadensersatzprozess gegen planende und bauüberwachende Architekten: Erlass …
- OLG Köln, 02.02.2022 - 11 U 44/21
Anspruch auf Vorschuss zur Mängelbeseitigung an einem Fertighaus; Mangelhafte …
- OLG Hamm, 16.03.2021 - 24 U 101/20
Anspruch auf Architektenhonorar; Einwand von Planungsfehlern und …
- OLG Köln, 24.02.2016 - 16 U 50/15
Ansprüche des Bauherrn einer Wohnungseigentumsanlage gegen den Statiker wegen …
- OLG Saarbrücken, 27.01.2021 - 2 U 39/20
1. Ein Architekt muss grundsätzlich im Rahmen der konstruktiven Gebäudeplanung …
- OLG Hamm, 24.05.2016 - 24 U 10/14
Pflichten des planenden Architekten
- AG Brandenburg, 11.05.2017 - 31 C 354/15
Löcher in Holzständerwand gebohrt: Haftung für Schäden an dahinter liegenden …
- OLG Köln, 04.05.2016 - 16 U 129/15
Haftung eines Sachverständigen für Brandschutz wegen der mangelhaften Erstellung …
- LG Ravensburg, 24.05.2023 - 5 O 110/21
Gewährleistungsansprüche aus einem Bauvertrag bei Eigenleistung des …
- OLG Frankfurt, 08.07.2016 - 10 U 17/14
Fehler des Bauingenieurs bei Planung des Tragwerks (hier: Unterfangung der …
- OLG Stuttgart, 21.04.2026 - 12 U 160/23
Anspruch des Bauherrn gegen den Architekten wegen nicht ausgeführter Neoprenfuge …
- LG Düsseldorf, 30.01.2015 - 10 O 265/09
- OLG Naumburg, 26.03.2019 - 12 U 109/18
Architektenhaftung: Umfang der Prüfungspflichten eines als "Bauoberleitung" …
- BGH, 21.04.2016 - I ZB 7/15
Verfahren auf Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs: Bindungswirkung einer …
- OLG Hamm, 14.12.2017 - 24 U 179/16
Haftung des Architekten für Mängel des Betons eines Bauwerks aufgrund unrichtiger …
- OLG Frankfurt, 14.04.2015 - 15 U 189/12
Schadensersatz wegen fehlerhafter Planungsleistungen zur Errichtung eines …
- KG, 01.02.2019 - 21 U 70/18
Architektenvertrag: Umfang der Planungsleistung bei Erstellung des …
- OLG Düsseldorf, 26.02.2016 - 23 U 79/14
Statik muss auf tatsächlichen Bodenverhältnissen basieren!
- KG, 29.12.2017 - 21 U 120/15
Haftung des Bauunternehmers: Mangelhaftigkeit von Fensterfassadenelementen in …
- OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 8 U 152/15
Haftung des mit der Bauleitung und der Bauaufsicht beauftragten Architekten: …
- OLG Naumburg, 06.03.2014 - 1 U 95/13
Haftung des Tagwerkplaners: Pflicht zur Verdeutlichung schadensträchtiger Details
- OLG Jena, 17.09.2015 - 1 U 531/14
Objektplaner muss sich mit der Nachbarbebauung befassen!
- OLG Nürnberg, 20.02.2014 - 13 U 1896/11
Planer darf Angaben eines Sonderfachmanns nicht "blind" vertrauen!
- OLG Karlsruhe, 20.07.2021 - 4 U 126/14
Ringanker soll unterbrochen werden: Auftragnehmer muss Bedenken anmelden!
- LG Landau/Pfalz, 30.12.2020 - 2 O 105/19
Vorunternehmer ist Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers!
- KG, 25.09.2013 - 21 U 105/12
Pflichtverletzungen aus einem Ingenieurvertrag: Rechtsnatur eines …
- OLG Düsseldorf, 01.07.2016 - 22 U 11/16
Architekt muss Planungswünsche des Bauherrn ermitteln - aber nicht grenzenlos!
- KG, 29.08.2017 - 27 U 60/17
Mängel der Planung von Installationsleistungen durch einen Fachplaner
- OLG Brandenburg, 20.08.2014 - 4 U 3/14
Architektenhaftung: Konkludente Abnahme einer Architektenleistung; Verpflichtung …
- OLG Köln, 04.12.2020 - 16 U 62/20
Zahlung von Restwerklohn für Fassaden-, Sonnen- und Blendschutzarbeiten Inhalt …
- OLG Rostock, 08.09.2023 - 5 U 266/20
Reparatur von "fremder" Gastherme löst Prüf- und Hinweispflichten aus!
- OLG Köln, 02.11.2020 - 16 U 62/20
Mängelhaftung des Werkunternehmers wegen Nichteinbau einer …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".