Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 24.03.2014 - 13 UF 207/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19049
OLG Brandenburg, 24.03.2014 - 13 UF 207/13 (https://dejure.org/2014,19049)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2014 - 13 UF 207/13 (https://dejure.org/2014,19049)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2014 - 13 UF 207/13 (https://dejure.org/2014,19049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,19049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Beschwerde gegen die Durchführung des Versorgungsausgleichs durch einen nicht anwaltlich vertretenen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2370
  • FamRZ 2014, 1933
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 29.03.2006 - XII ZB 2/02

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit und …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2014 - 13 UF 207/13
    Hat eine Versorgungsgemeinschaft wegen langer Trennungszeit nicht mehr bestanden, kann eine Korrektur unter Billigkeitsgesichtspunkten gerechtfertigt sein (BGH FamRZ 2006, 769 ).

    In der Rechtsprechung wurde das Tatbestandsmerkmal der langen Trennungsdauer in Fällen bejaht, in denen die Trennungszeit nahezu ebenso lang war wie die des Zusammenlebens (BGH FamRZ 2006, 769 ; OLG Saarbrücken FamRZ 2008, 1865 ; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1759 ; OLG Koblenz OLGR 2004, 160).

  • BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 752/10

    Nichtannahmebeschluss: Unterlassen einer Belehrung gem § 89 Abs 2 FamFG in …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2014 - 13 UF 207/13
    Die normative Ausgestaltung des Rechtsweges muss im Hinblick darauf geeignet und angemessen sowie für den Rechtssuchenden zumutbar sein und ihm die Prüfung ermöglichen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsmittel zulässig ist (BVerfG FamRZ 2011, 957 - 958; NJW 1979, 141 ).

    Sie dürfen den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (BVerfG FamRZ 2011, 957 -958).

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2014 - 13 UF 207/13
    Eine außergewöhnlich lange Trennungszeit innerhalb der Ehe kann die Annahme grober Unbilligkeit rechtfertigen (…Götsche a. a. O. § 27 VersAusglG Rn. 75), wenn der Versorgungsausgleich dem Gedanken nicht mehr Rechnung trägt, dass jede Ehe infolge der auf Lebenszeit angelegten Lebensgemeinschaft schon während der Erwerbstätigkeit des oder der Ehegatten im Keim (auch) eine Versorgungsgemeinschaft ist (BGH FamRZ 2004, 601 ).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2014 - 13 UF 207/13
    Die bloße Tatsache, dass eine Fallgestaltung nicht im Blickfeld des Gesetzgebers lag, rechtfertigt es nämlich für sich genommen nicht, diese Fallgestaltung vom Anwendungsbereich eines Gesetzes auszunehmen, das sie dem Wortlaut nach erfasst (BVerfGE 116, 24, 47).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2014 - 13 UF 207/13
    Sollte der Gesetzgeber beabsichtigt haben, auch die Einlegung der Beschwerde in Folgesachen, die nicht Familienstreitsachen sind, dem Anwaltszwang zu unterstellen, so hat diese Absicht im Gesetzeswortlaut jedenfalls keinen Ausdruck gefunden und kann deshalb bei der Auslegung nicht berücksichtigt werden (BVerfGE 62, 1, 45; 54, 277, 298 f.).
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2014 - 13 UF 207/13
    Sollte der Gesetzgeber beabsichtigt haben, auch die Einlegung der Beschwerde in Folgesachen, die nicht Familienstreitsachen sind, dem Anwaltszwang zu unterstellen, so hat diese Absicht im Gesetzeswortlaut jedenfalls keinen Ausdruck gefunden und kann deshalb bei der Auslegung nicht berücksichtigt werden (BVerfGE 62, 1, 45; 54, 277, 298 f.).
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Ermessen bei Revisionsannahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2014 - 13 UF 207/13
    Die normative Ausgestaltung des Rechtsweges muss im Hinblick darauf geeignet und angemessen sowie für den Rechtssuchenden zumutbar sein und ihm die Prüfung ermöglichen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsmittel zulässig ist (BVerfG FamRZ 2011, 957 - 958; NJW 1979, 141 ).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 53/06

    Ein mitgeteilter, anhand von unwirksamen Regelungen ermittelter Wert einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2014 - 13 UF 207/13
    Die durchzuführende Gesamtabwägung aller wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Eheleute (BGH FamRZ 2009, 303 ) führt nicht zu einem in diesem Sinne unbilligen Ergebnis.
  • OLG Brandenburg, 22.09.2010 - 9 UF 98/10

    Berücksichtigung einer gekündigten Lebensversicherung im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2014 - 13 UF 207/13
    Eine grobe Unbilligkeit liegt nur vor, wenn eine rein schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs unter den besonderen Gegebenheiten des konkreten Falles dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs, eine dauerhaft gleichmäßige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit insgesamt erworbenen Versorgungsanrechten zu gewährleisten, in unerträglicher Weise widersprechen würde (OLG Brandenburg NJW 2011, 539 ).
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 4/85

    Voraussetzungen einer über längere Zeit begangenen gröblichen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2014 - 13 UF 207/13
    Der Umstand der Doppelbelastung durch Haushalt, Kindererziehung und Erwerbstätigkeit kann zwar bei der Abwägung nach § 27 VersAusglG berücksichtigt werden (vgl. BGH FamRZ 1987, 49 [51]), fällt aber unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände nicht derart ins Gewicht, dass die Durchführung des Versorgungsausgleichs als grob unbillig erschiene.
  • OLG Stuttgart, 22.10.2007 - 17 UF 65/07

    Versorgungsausgleich: Durchführung bei sehr langer Trennungszeit; Modifizierung …

  • OLG Hamm, 05.03.2004 - 11 UF 186/03

    Zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit der …

  • OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 4 UF 178/13

    Anwaltszwang in Folgesachen aus dem Bereich nichtstreitiger Familiensachen beim …

  • OLG Schleswig, 11.01.2006 - 13 UF 108/04

    Versorgungsausgleich: Verneinung eines Ausschlusses wegen grober Unbilligkeit bei …

  • OLG Rostock, 14.07.2010 - 10 UF 72/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Anwaltszwang zur Einlegung der Beschwerde bei …

  • BGH, 26.04.2017 - XII ZB 3/16

    Scheidungsfolgenregelung: Anwaltszwang für isolierte Beschwerde in Folgesache

    Selbst wenn bei der Fassung von § 64 Abs. 2 Satz 2 FamFG ein Redaktionsversehen unterlaufen sein und der Gesetzgeber tatsächlich beabsichtigt haben sollte, auch die Einlegung einer Beschwerde in Folgesachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit dem Anwaltszwang zu unterstellen, habe diese Absicht jedenfalls im Gesetzeswortlaut keinen Ausdruck gefunden und sei deshalb bei der Auslegung nicht zu berücksichtigen (OLG Brandenburg [4. Senat für Familiensachen] FamRZ 2014, 1933 f.; OLG Frankfurt [4. Senat für Familiensachen] FamRZ 2014, 681;… Zöller/Feskorn ZPO 31. Aufl. § 64 FamFG Rn. 5;… MünchKommFamFG/Ansgar Fischer 2. Aufl. § 64 Rn. 30;… BeckOK FamFG/Nickel [Stand: 1. Dezember 2016] § 114 Rn. 1b; Rackl Das Rechtsmittelrecht nach dem FamFG S. 69; Schwamb FamRB 2014, 111 f.; Weber NZFam 2014, 710; Knoche FamRZ 2011, 1093 f.; Frank FamRZ 2011, 1021, 1022 f.;… vgl. auch Dürbeck in Heilmann Praxiskommentar Kindschaftsrecht § 64 FamFG Rn. 5 f.).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 1 UF 6/14

    Beschwerde gegen Versorgungsausgleich in Scheidungsverbundentscheidung auch ohne …

    a) Eine Beschwerde gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich in einer Scheidungsverbundentscheidung ist nicht deswegen unzulässig, weil sie nicht von einem Rechtsanwalt eingelegt worden ist (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 681; OLG Brandenburg, NJW 2014, 2370;… MünchKommFamFG/A.Fischer, § 64 Rn. 30; Frank, FamRZ 2011, 1021; a.A. OLG Bremen, FamRZ 2014, 596; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.03.2014, Az. 6 UF 20/14 - juris; OLG Köln, FGPrax 2013, 137 [OLG Köln 18.12.2012 - 4 UF 206/12] ; OLG Hamm, FamFR 2011, 130).

    Den hierdurch eröffneten Zugang zur Beschwerdeinstanz entgegen dem klaren Gesetzeswortlaut zu beschränken, ist nicht Sache der rechtsprechenden Gewalt, denn die Gerichte dürfen den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2014, 1933f.).

  • OLG Brandenburg, 12.01.2017 - 15 WF 243/16

    Versorgungsausgleichsverfahren: Anwaltszwang für eine sofortige Beschwerde gegen …

    Ob auch für die Einlegung der Beschwerde gegen die Endendscheidung über die Folgesache Versorgungsausgleich gem. § 64 Abs. 2 S. 2 FamFG ausnahmsweise kein Anwaltszwang besteht (…so Fischer in MüKo-FamFG, 2. Aufl., § 64, Rn. 30; Schwamb, FamRB 2014, 111; OLG Brandenburg - 4. FamS -, NJW 2014, 2370; OLG Frankfurt, FamRZ 14, 681;…aA BeckOK-FamFG/Obermann, 21. Ed., § 64, Rn. 8;… Saenger/Kemper, ZPO, 7. Aufl., § 64 FamFG, Rn. 4;… Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 3. Aufl., § 64, Rn. 6; OLG Rostock, FamRZ 2011, 57; OLG Hamburg, FamRZ 14, 596; OLG Köln, FGPrax 2013, 137; OLG Hamm, FamFR 2011, 130; OLG Bremen FamRZ 2014, 596; OLG Brandenburg - 2. FamS -, FF 2014, 419; OLG Saarbrücken FamRZ 2014, 2018;… Keidel/Weber, FamFG, 18. Aufl., § 114, Rn. 21), kann vorliegend dahinstehen, da es sich bei dem Rechtsmittel des Antragsgegners nicht um eine Beschwerde gegen eine Endentscheidung, sondern um die sofortige Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung handelt, deren Zulässigkeit nicht nach § 64 FamFG, sondern gem. § 35 Abs. 5 FamFG unter entsprechender Anwendung der §§ 567 ff. ZPO zu beurteilen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Brandenburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht