Rechtsprechung
| BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 45/13 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Insolvenz - persönliche Haftung von Organmitgliedern für nicht zur Auszahlung gekommene Abfindungen
- openjur.de
Insolvenz; persönliche Haftung von Organmitgliedern für nicht zur Auszahlung gekommene Abfindungen
- Bundesarbeitsgericht
Insolvenz - persönliche Haftung von Organmitgliedern für nicht zur Auszahlung gekommene Abfindungen
- rechtsinformationen.bund.de
Insolvenz - persönliche Haftung von Organmitgliedern für nicht zur Auszahlung gekommene Abfindungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 93 AktG, § 116 AktG, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 282 BGB
Insolvenz - persönliche Haftung von Organmitgliedern für nicht zur Auszahlung gekommene Abfindungen - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung der Organe der Arbeitgeberin bzw. der Muttergesellschaft im Zusammenhang mit der Insolvenz des Unternehmens
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur persönlichen Haftung von Organmitgliedern für insolvenzbedingt ausgebliebene Abfindungszahlungen ("Karstadt")
- bag-urteil.com
Insolvenz - persönliche Haftung von Organmitgliedern für nicht zur Auszahlung gekommene Abfindungen
- Betriebs-Berater
Insolvenz - persönliche Haftung von Organmitgliedern für nicht zur Auszahlung gekommene Abfindungen
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung der Organe der Arbeitgeberin bzw. der Muttergesellschaft im Zusammenhang mit der Insolvenz des Unternehmens
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Persönliche Haftung von Organmitgliedern für nicht ausgezahlte Abfindungen
- Jurion (Kurzinformation)
Haftung eines Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung erfordert Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Insolvenz - persönliche Haftung von Organmitgliedern für nicht zur Auszahlung gekommene Abfindungen
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 14.09.2011 - 4 Ca 2868/10
- LAG Düsseldorf, 28.08.2012 - 8 Sa 1346/11
- BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 45/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 2669
- ZIP 2014, 1976
- NZA 2014, 1023
- BB 2014, 1779
- DB 2014, 2396
- JR 2015, 160
- NZG 2014, 1022
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (21)
- BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 677/97
Durchgriffshaftung der GmbH-Gesellschafter wegen Unterkapitalisierung?
Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 45/13
Der somit dann dem Geschäftsführer obliegenden Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die objektiv bestehende Antragspflicht nicht schuldhaft verletzt hat, kann er aber schon dadurch genügen, dass er seiner ständigen Prüfungs- und Beobachtungspflicht nachgekommen ist, etwa unabhängigen, fachlich qualifizierten Rat eingeholt hat, auf den er sich verlassen durfte (…BGH 14. Mai 2007 - II ZR 48/06 - Rn. 14 ff.; vgl. BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 677/97 - zu III 1 der Gründe).Zudem verletzen Geschäftsführer ihre Antragspflicht dann nicht, wenn sich "zumindest vertretbar" eine positive Fortbestehensprognose darstellen lässt (BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 677/97 - zu III 2 der Gründe).
Rn. 32 bb) Es ist seit Langem anerkannt, dass sowohl § 64 Abs. 1 GmbHG aF als auch § 15a InsO Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellen, bei deren schuldhafter Verletzung der Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung den Gläubigern Schadensersatz schuldet (für § 64 Abs. 1 GmbHG aF etwa BAG 3. September 1998 - 8 AZR 189/97 - zu IV 2 der Gründe, BAGE 89, 349; 10. Februar 1999 - 5 AZR 677/97 - zu III 1 der Gründe; für § 15a InsO LAG Nürnberg 6. März 2012 - 7 Sa 341/11 -).
- BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 106/06
Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens
Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 45/13
Rn. 21 1. Die Voraussetzungen für einen Anspruch nach § 311 Abs. 3 iVm. § 241 Abs. 2 BGB richten sich nach den Grundsätzen, die die zivil- und arbeitsgerichtliche Rechtsprechung für die sogenannte Sachwalterhaftung aufgestellt hat (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 220/10 - 13. Februar 2007 - 9 AZR 106/06 - 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 -).Das allgemeine Interesse als Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzender am Erfolg des Unternehmens begründet keine Eigenhaftung (vgl. BGH 3. Oktober 1989 - IX ZR 157/88 - 27. März 1995 - II ZR 136/94 - BAG 13. Februar 2007 - 9 AZR 106/06 -).
- BAG, 24.11.2005 - 8 AZR 1/05
Haftung bei Insolvenz einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft
Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 45/13
Rn. 21 1. Die Voraussetzungen für einen Anspruch nach § 311 Abs. 3 iVm. § 241 Abs. 2 BGB richten sich nach den Grundsätzen, die die zivil- und arbeitsgerichtliche Rechtsprechung für die sogenannte Sachwalterhaftung aufgestellt hat (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 220/10 - 13. Februar 2007 - 9 AZR 106/06 - 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 -).Es sind keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass die beklagten Geschäftsführer hierauf in irgendeiner Weise Einfluss genommen hätten oder von dem konkreten Vertragsschluss mit dem Kläger auch nur Kenntnis gehabt hätten (vgl. BAG 24. November 2005 - 8 AZR 1/05 - Rn. 26;… BGH 4. Mai 2004 - XI ZR 41/03 - Rn. 27).
- BGH, 14.05.2007 - II ZR 48/06
Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer-/Vorstandshaftung für …
Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 45/13
Der somit dann dem Geschäftsführer obliegenden Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die objektiv bestehende Antragspflicht nicht schuldhaft verletzt hat, kann er aber schon dadurch genügen, dass er seiner ständigen Prüfungs- und Beobachtungspflicht nachgekommen ist, etwa unabhängigen, fachlich qualifizierten Rat eingeholt hat, auf den er sich verlassen durfte (BGH 14. Mai 2007 - II ZR 48/06 - Rn. 14 ff.; vgl. BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 677/97 - zu III 1 der Gründe). - BGH, 15.03.2011 - II ZR 204/09
Insolvenzverschleppung: Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des …
Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 45/13
Ist der Anspruchsteller diesen Anforderungen nachgekommen, ist es Sache des beklagten Geschäftsführers, im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast im Einzelnen vorzutragen, welche stillen Reserven oder sonstigen für eine Überschuldungsbilanz maßgeblichen Werte in der Handelsbilanz nicht abgebildet sind (BGH 15. März 2011 - II ZR 204/09 - Rn. 33;… 27. April 2009 - II ZR 253/07 - Rn. 9). - BGH, 27.04.2009 - II ZR 253/07
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung
Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 45/13
Ist der Anspruchsteller diesen Anforderungen nachgekommen, ist es Sache des beklagten Geschäftsführers, im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast im Einzelnen vorzutragen, welche stillen Reserven oder sonstigen für eine Überschuldungsbilanz maßgeblichen Werte in der Handelsbilanz nicht abgebildet sind (…BGH 15. März 2011 - II ZR 204/09 - Rn. 33; 27. April 2009 - II ZR 253/07 - Rn. 9). - BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 796/06
Schadensersatz - Auflösungsverschulden des Arbeitgebers - Entschädigung für den …
Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 45/13
Auch daran fehlt es vorliegend, sodass dahinstehen kann, ob überhaupt ein "Recht am Arbeitsplatz" im Sinne eines räumlich-gegenständlichen Bereichs oder das "Recht am Arbeitsverhältnis" im Sinne eines alleinigen Verfügungsrechts des Arbeitnehmers als absolutes Recht iSv. § 823 Abs. 1 BGB anzuerkennen ist (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 175/01 - zu B I 2 c der Gründe;… vgl. auch 18. Januar 2007 - 8 AZR 234/06 - Rn. 11; sowie 26. Juli 2007 - 8 AZR 796/06 - Rn. 32, BAGE 123, 301). - BGH, 18.06.2001 - II ZR 248/99
Garantieversprechen des Gesellschafter-Geschäftsführers
Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 45/13
Sie stellen kein selbständiges Garantieversprechen dar, was eine Eigenhaftung ausnahmsweise hätte herbeiführen können (vgl. BGH 18. Juni 2001 - II ZR 248/99 -). - BGH, 24.05.2005 - IX ZR 114/01
Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Konkursverwalters für eine nicht …
Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 45/13
Ausnahmsweise kann aber ein Sachwalter auch persönlich wegen Verschuldens bei Vertragsschluss in Anspruch genommen werden, wenn er die Verhandlungen oder den Vertragsschluss in unmittelbarem eigenen wirtschaftlichen Interesse herbeigeführt oder dadurch, dass er ein besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat, erheblich beeinflusst hat (vgl. BGH 3. April 1990 - XI ZR 206/88 - 24. Mai 2005 - IX ZR 114/01 -). - BAG, 18.01.2007 - 8 AZR 234/06
Kein Anspruch auf wegen Eigenkündigung eingetretenen Verdienstausfallschaden …
Auszug aus BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 45/13
Auch daran fehlt es vorliegend, sodass dahinstehen kann, ob überhaupt ein "Recht am Arbeitsplatz" im Sinne eines räumlich-gegenständlichen Bereichs oder das "Recht am Arbeitsverhältnis" im Sinne eines alleinigen Verfügungsrechts des Arbeitnehmers als absolutes Recht iSv. § 823 Abs. 1 BGB anzuerkennen ist (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 175/01 - zu B I 2 c der Gründe; vgl. auch 18. Januar 2007 - 8 AZR 234/06 - Rn. 11;… sowie 26. Juli 2007 - 8 AZR 796/06 - Rn. 32, BAGE 123, 301). - BGH, 04.07.1983 - II ZR 220/82
Inanspruchnahme des Angestellten eines Handelsgeschäfts
- BGH, 03.04.1990 - XI ZR 206/88
Haftung des Unternehmensberaters
- BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 786/96
Schadensersatz nach Druckkündigung
- BGH, 04.05.2004 - XI ZR 41/03
Haftung der Muttergesellschaft einer Anlagevermittlerin für in Anspruch …
- BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 189/97
Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH
- BGH, 27.03.1995 - II ZR 136/94
Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Bauträger-GmbH; Haftung wegen …
- BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 220/10
Schadensersatz - Sachwalterhaftung eines Dritten bei Vertragsschluss
- BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 175/01
Schadensersatzanspruch eines Wahlvorstandsmitglieds
- LAG Nürnberg, 06.03.2012 - 7 Sa 341/11
Ansprüche bei Weiterarbeit nach Insolvenzreife: nur Schadenersatz
- LAG Düsseldorf, 28.08.2012 - 8 Sa 1346/11
Inanspruchnahme der GmbH-Geschäftsführer auf Zahlung von Arbeitsentgelt wegen …
- AG Essen, 01.09.2009 - 160 IN 107/09
- OLG Düsseldorf, 28.06.2018 - 5 U 92/17
Achenbach zu 16,1 Mio EUR Schadensersatz verurteilt
Ausnahmsweise kann aber ein Sachwalter auch persönlich wegen Verschuldens bei Vertragsschluss in Anspruch genommen werden, wenn er die Verhandlungen oder den Vertragsschluss in unmittelbarem eigenen wirtschaftlichen Interesse herbeigeführt oder dadurch, dass er ein besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat, erheblich beeinflusst hat (vgl. BAG NJW 2014, 2669 ff). - OLG Düsseldorf, 07.09.2017 - 16 U 33/17
Persönliche Haftung des neu bestellten Sanierungs-Geschäftsführers einer GmbH
Das Interesse des Geschäftsführers am Erfolg des Unternehmens begründet allein keine Eigenhaftung, insoweit handelt es sich um mittelbares Interesse, das für eine Haftungsbegründung nicht ausreicht (BGH, Urteil vom 27. März 1995, II ZR 136/94, NJW 1995, 1544; BAG, Urteil vom 20.03.2014, 8 AZR 45/13, NJW 2014, 2669 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - LG München II, 30.08.2019 - 11 O 5772/13
Kein Schadensersatz für Wasserschaden
Das allgemeine Interesse des Geschäftsführers oder Gesellschafters am Erfolg seines Unternehmens begründet nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung jedoch nicht dessen Eigenhaftung (vgl. BGH NJW 1990, 389; BGH NJW 1995, 1544; BAG NJW 2014, 2669).
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2016 - 5 Sa 155/16
Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung - Sachwalterhaftung
- ArbG Oldenburg, 24.04.2024 - 7 Ca 2/24
Arbeigebermodell im persönlichen Budget; Betreuung; Sachwalterhaftung; …
Ausnahmsweise kann ein Sachwalter persönlich wegen Verschuldens bei Vertragsschluss in Anspruch genommen werden, wenn er die Verhandlungen oder den Vertragsschluss in unmittelbarem eigenen wirtschaftlichen Interesse herbeigeführt oder dadurch, dass er ein besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat, erheblich beeinflusst hat (BAG 20.03.2014, 8 AZR 45/13).Ausnahmsweise kann ein Sachwalter persönlich wegen Verschuldens bei Vertragsschluss in Anspruch genommen werden, wenn er die Verhandlungen oder den Vertragsschluss in unmittelbarem eigenen wirtschaftlichen Interesse herbeigeführt oder dadurch, dass er ein besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat, erheblich beeinflusst hat (BAG 20.03.2014, 8 AZR 45/13).
- OLG Brandenburg, 24.09.2024 - 6 U 10/23
Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einer …
Dafür genügt nicht schon ein eigenes Interesse am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens, an dem der Handelnde beteiligt oder in dem er beschäftigt ist (BGHZ 88, 67; BAG, Urteil vom 20.03.2014 - 8 AZR 45/13 Rn. 22, juris, NJW 2014, 2669), vielmehr ist eine so enge Beziehung zum Vertragsgegenstand erforderlich, dass der Verhandelnde gleichsam in eigener Sache tätig wird, dass er mithin als wirtschaftlicher Herr des Geschehens anzusehen ist (BGH…, Urteil vom 17.06.1991 - II ZR 171/90, Rn. 13; BGH…, Urteil vom 01.07.1991 - II ZR 180/90, Rn. 13, NJW-RR 1991, 1314 Rn. 13; jew. zit. nach juris). - LAG Hessen, 27.03.2015 - 3 Sa 696/14
Grenzen der persönlichen Haftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH
Allerdings kann ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 BGB grundsätzlich auch zu Personen entstehen, die - wie vorliegend der Beklagte - nicht selbst Vertragspartner werden sollen, § 311 Abs. 3 BGB (BAG 20. März 2014 - 8 AZR 45/13 - Rn. 22, NJW 2014, 2669 [BAG 20.03.2014 - 8 AZR 45/13] ;… BAG 13. Februar 2007 - 9 AZR 106/06 - Rn. 15, DB 2007, 1690 [BAG 13.02.2007 - 9 AZR 106/06] ).
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