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Rechtsprechung
   OLG München, 10.03.2015 - 31 Wx 60/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4155
OLG München, 10.03.2015 - 31 Wx 60/15 (https://dejure.org/2015,4155)
OLG München, Entscheidung vom 10.03.2015 - 31 Wx 60/15 (https://dejure.org/2015,4155)
OLG München, Entscheidung vom 10. März 2015 - 31 Wx 60/15 (https://dejure.org/2015,4155)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 378 Abs. 2; HGB §§ 108, 161 Abs. 2
    Vermutung für Vollmacht des Notars nur bzgl. der am Vertrag beteiligten Gesellschafter

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Vermutung einer Vollmacht des Urkundsnotars für Anmeldung eines Verschmelzungsvertrags zum Handelsregister auch für nicht beteiligte, anmeldepflichtige Gesellschafter

  • Betriebs-Berater

    Zur Vollmachtsvermutung des Urkundennotars

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 378; HGB § 108; HGB § 161 Abs. 2
    Umfang der Vollmacht des Urkundsnotars nach Beurkundung eines Verschmelzungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vollmachtsvermutung eines Notars nur hinsichtlich am Vertrag beteiligter Gesellschafter

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Keine Vollmachtsvermutung des Urkundsnotars

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Vollmacht des Urkundsnotars nach Beurkundung eines Verschmelzungsvertrages

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Berechtigung für die Anmeldung einer Verschmelzung

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Vollmachtsvermutung für den Notar (§ 378 Abs. 2 FamFG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1616
  • ZIP 2015, 735
  • BB 2015, 706
  • NZG 2015, 604
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 02.08.2022 - 20 W 251/19

    Anmeldebefugnis des Notars zum Handelsregister

    Letztlich gibt es unabhängig davon, ob § 378 Abs. 2 FamFG eine Vollmachtsvermutung enthält, die dann auch formlos, also etwa durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Registergericht widerlegbar wäre (h. M., vgl. etwa Senat, Beschluss vom 08.05.1983, Az. 20 W 121/83 zur entsprechenden damaligen Regelung in § 129 FGG, zitiert nach beck-online; Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2011, Az.11 Wx 2/11, Oberlandesgericht München, Beschluss vom 10.03.2015, Az. 31 Wx 60/15, jeweils zitiert nach juris;… Heinemann, a.a.O., Rn. 9;… Krafka, a.a.O., Rn. 10, jeweils auch zur vereinzelten Gegenansicht, die von einer unwiderleglichen gesetzlichen Vertretungsberechtigung ausgehen will und in diesem Zusammenhang zu Überlegungen einer entsprechenden Anwendung von § 15 GBO auch im Registerverfahren), vorliegend schon keinerlei Anhalt, dass das Handeln des Notars gegen den Willen der zur Anmeldung der Namensänderung der Beteiligten zu 1 gesetzlich ja verpflichteten Beteiligten zu 1 oder 2 erfolgt wäre; gegen einen solchen abweichenden Willen spricht auch bereits das eigene Auftreten der Beteiligten zu 1 gegenüber dem Registergericht unter ihrem Ehenamen etwa auch im Rahmen der Anmeldung und der neuen Gesellschafterliste.
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2022 - 1 W 19/22

    Anforderungen an eine negative Abfindungsversicherung beim Kommanditistenwechsel

    Denn das Erfordernis einer persönlichen Versicherung entspricht nicht nur jahrzehntelanger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss v. 07.08.1990 - 5 W 72/90, NJW-RR 1991, 292; OLG Oldenburg, Beschluss v. 07.08.1990 - 5 W 72/90, DB 1990, 1909; Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss v. 14.06.2000 - 3 W 92/00, FGPrax 2000, 208; KG, Beschluss v. 28.04.2009 - 1 W 389/08, NZG 2009, 905; OLG Köln, Beschluss v. 21.07.2017 - 4 Wx 9/17, NJW-RR 2018, 169;… vgl. auch Jacoby in: Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG, 4. Aufl. 2022, § 27 FamFG, Rn. 12; Lennert, NJW 2015, 1616, 1618 - Anm. zu OLG München, Beschluss v. 10.03.2015 - 31 Wx 60/15).
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