Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 08.04.2015 - 2-13 S 35/13, 330 C 104/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Vollmachtsnachweis keine Wirksamkeitsvoraussetzung für Beschlussfassung/ Wohnungseigentümer hat auf der Versammlung jederzeit Einsichtsrecht in die Vollmachten
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 23, 24; BGB § 174
Eigentümerversammlung; Einsichtnahme in die Vollmachten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einsicht in Vollmachten verweigert: Beschlüsse anfechtbar!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gevestor.de (Kurzinformation)
Einsicht in Vollmachten verweigert: Beschlüsse sind anfechtbar
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Einsicht in Vollmachten verweigert: Beschlüsse anfechtbar! (IMR 2015, 291)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Anfechtung eines Beschlusses über die Genehmigung eines wirksamen Vergleichs? (IMR 2015, 338)
Verfahrensgang
- AG Offenbach, 28.12.2012 - 330 C 104/11
- LG Frankfurt/Main, 08.04.2015 - 2-13 S 35/13, 330 C 104/11
Papierfundstellen
- NJW 2015, 1767
- NZM 2015, 384
- NZG 2015, 553
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86
Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.04.2015 - 13 S 35/13
Im Grundsatz kann, da die Ausübung des Stimmrechtes kein persönliches Recht ist, der Wohnungseigentümer eine andere Person zur Ausübung des Stimmrechts, d. h. zur Stimmabgabe gem. § 167 BGB bevollmächtigen (allgemeine Ansicht, vgl. nur BGHZ 99, 90, 93). - OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 91/07
Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht zur Vertretung in der …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.04.2015 - 13 S 35/13
Es entspricht allgemeiner Ansicht, dass nicht nur der Versammlungsleiter, sondern jeder Versammlungsteilnehmer zu jeder Zeit das Recht hat, Einsicht in die Originalvollmachten zu nehmen (vgl. OLG München NZM 2008, 92; Bärmann/Merle § 25 Rn 77; Jennißen/Elzer § 25 Rn 52b;… Niedenführ/Kümmel § 24 Rn. 43). - BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11
Wohnungseigentümergemeinschaft: Stellvertretung bei der Ausübung des Stimmrechts …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.04.2015 - 13 S 35/13
Diese können allerdings nur einheitlich abstimmen, wenn sie gleichzeitig in der Versammlung anwesend sind (BGH NJW 2012, 2512).
- BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10
Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.04.2015 - 13 S 35/13
Der in der früheren Rechtsprechung vertretenen Ansicht, wonach alleine die Klärung von Haftungsfragen nicht zur Begründung eines fortbestehenden Rechtschutzbedürfnisses für die Beschlussanfechtungsklage ausreiche (BayObLG WuM 1998, 747; OLG München ZMR 2007, 139), hat der BGH inzwischen eine Absage erteilt (BGH NJW 2011, 2660). - LG Düsseldorf, 08.02.2008 - 19 T 489/07
Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten?
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.04.2015 - 13 S 35/13
Folgenbeseitigungsansprüche in Betracht kommen (Kammer Urteil vom 15. Januar 2014 - 2-13 S 28/11; LG Düsseldorf ZMR 2008, 484; Dötsch NZM 2013, 625, 635). - OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06
Wohnungseigentumsversammlung: Abweichende Regelung der Beschlussfähigkeit der …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.04.2015 - 13 S 35/13
Nur wenn zweifelsfrei festgestellt wird, dass der Mangel keinen Einfluss auf das Beschlussergebnis hatte, ist diese Vermutung widerlegt (vgl. nur OLG Frankfurt am Main NZM 2007, 806 mwN). - LG Landau/Pfalz, 24.06.2013 - 3 S 177/12
Wohnungseigentum: Zurückweisung einer durch den Versammlungsleiter für den …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.04.2015 - 13 S 35/13
Zudem Ist nach einhelliger Ansicht § 174 BGB auf die Vertretung bei der Stimmabgabe zumindest entsprechend anwendbar (vgl. Bärmann/Merle § 25 Rn 76; Niedenführ/Kümmel § 25 Rn 16; jeweils m. w. N.; LG Landau ZWE 2014, 136). - OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 118/06
Unzulässige Sachanträge nach Erledigung des Beschlussanfechtungsverfahren in der …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.04.2015 - 13 S 35/13
Der in der früheren Rechtsprechung vertretenen Ansicht, wonach alleine die Klärung von Haftungsfragen nicht zur Begründung eines fortbestehenden Rechtschutzbedürfnisses für die Beschlussanfechtungsklage ausreiche (BayObLG WuM 1998, 747; OLG München ZMR 2007, 139), hat der BGH inzwischen eine Absage erteilt (BGH NJW 2011, 2660).
- LG Frankfurt/Main, 05.08.2015 - 13 S 32/13
Vertreter muss Originalvollmacht vorlegen können!
So liegt der Fall hier allerdings nicht, denn wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass zumindest im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer Folgenbeseitigungsansprüche in Betracht kommen (vgl. dazu Kammer NJW 2015, 1767 mwN).Wie die Kammer bereits entschieden hat, entspricht es dem Recht jedes Versammlungsteilnehmers zu jeder Zeit Einsicht in die Originalvollmachten zu nehmen (Kammer NJW 2015, 1767).
- LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 168/15
Ein Rechtschutzbedürfnis für die Anfechtung von Beschlüssen in Mehrhausanlagen …
Nach gefestigter Rechtsprechung der Kammer besteht ein Rechtschutzbedürfnis dann noch, wenn zumindest im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer Folgenbeseitigungsansprüche in Betracht kommen (Kammer, NJW 2015, 1767; LG Düsseldorf, NZM 2008, 453 = ZMR 2008, 484; Dötsch, NZM 2013, 625 [LG Düsseldorf 08.02.2008 - 19 T 489/07] [635]). - AG Offenbach, 22.07.2016 - 320 C 27/16 Es entspricht allgemeiner Ansicht, dass jeder Versammlungsteilnehmer zu jeder Zeit das Recht hat, Einsicht in die Originalvollmachten zu nehmen (vgl. nur: Kümmel, in: Niedenführ/ders./Vandenhouten, WEG, 11. Aufl. 2015, § 24 Rn. 43 und LG Frankfurt, Urt. v. 8.4.2015, 2-13 S 35/13, = NZG 2015, 553, 554 jeweils m.w.N.).
Wohnungseigentümer/Wohnungserbbauberechtigten, diesen Fragen angesichts ihres Selbstorganisationsrechts in der Versammlung als dem Forum der Wohnungseigentümer/Wohnungserbbauberechtigten nachzugehen (Zum Ganzen: LG Frankfurt, Urt. v. 8.4.2015, 2-13 S 35/13, = NZG 2015, 553, 554).
Hinzu kommt, dass das Zurückweisungsrecht des § 174 BGB von jedem Eigentümer nur dann sinnvoll und effektiv ausgeübt werden kann, wenn er die Vollmachten prüfen und so beurteilen kann, ob und welche Stimmen zurückweisbar sind, weil die Vollmachtsurkunde fehlt (LG Frankfurt, Urt. v. 8.4.2015, 2-13 S 35/13, = NZG 2015, 553, 554).
- LG München I, 22.09.2022 - 36 S 613/22
Keine "unbillige Benachteiligung" bei Genehmigung einer Gabionenwand als …
Das Rechtsschutzbedürfnis geht - mit der Folge nachträglicher Unzulässigkeit der Anfechtungsklage - nur dann verloren, wenn sicher feststeht, dass Ansprüche des Klägers auf Folgenbeseitigung, Freistellung oder Schadensersatz und damit Auswirkungen auf Folgeprozesse infolge der möglichen Bindungswirkung einer Entscheidung über die Anfechtungsklage nicht bestehen (BGH ZWE 2012, 334 (335); NZM 2011, 551; LG Berlin ZMR 2017, 498; LG Frankfurt a. M. NJW 2015, 1767; ZMR 2015, 959; ZMR 2014, 305; LG München I ZMR 2012, 579; ZWE 2011, 280 (281); LG Hamburg ZMR 2012, 388; LG Köln ZWE 2012, 230; Bonifacio ZMR 2010, 163 (166)); vgl. auch LG Düsseldorf ZMR 2016, 389 (390): kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn ein Erfolg der Anfechtungsklage den Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft keinerlei Nutzen bringen kann). - LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 142/12
Beschlussanfechtung: Keine Vertretung durch Verwalter gilt für alle Instanzen!
So liegt der Fall hier allerdings nicht, denn wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass zumindest im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer Folgenbeseitigungsansprüche in Betracht kommen (vgl. dazu Kammer, NJW 2015, 1767 mwN). - LG Frankfurt/Main, 06.08.2015 - 13 S 97/12
Ehemaliger Mitarbeiter der Hausverwaltung kann nicht zum Verwaltungsbeirat …
Insoweit wird auf die Entscheidung der Kammer in der Sache 2/13 S 35/13 vom 8.4.2015 verwiesen. - AG Wuppertal, 25.04.2016 - 95b C 161/15
Aufstellen einer Abrechnung nach Ablauf des Kalenderjahrs durch den Verwalter …
Rn. 27 Im Übrigen ist die Abrechnung auch deshalb insgesamt anfechtbar, da der Klägerin nach ihrem unwidersprochenen Vortrag keine vollständige Einsicht in die Unterlagen zu Versicherungsschäden und Rechtsanwaltskosten gewährt wurde zwecks Prüfung der Abrechnung, was gleichfalls die Anfechtung der angefochtenen Beschlüsse rechtfertigt (vgl. LG Frankfurt, 2-13 S 35/13). - AG München, 26.11.2015 - 484 C 9488/14
Beschluss einer WEG Versammlung nicht ungültig
Die Klagepartei beruft sich diesbezüglich auf die Entscheidung des LG Frankfurt a.M. vom 8.4.2015 (Az. 2-13 S 35/13).
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