Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 27.10.2014 - 7 UF 124/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Elterliche Sorge: Gerichtliche Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis zur Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen im Wege der einstweiligen Anordnung beim echten Wechselmodell
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1628
Berechtigung eines Elternteils zur Geltendmachung von Barunterhalt für ein minderjähriges Kind bei Praktizierung eines Wechselmodells - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gemeinsames Sorgerecht, Wechselmodell - und der geltend gemachte Barunterhalt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Entscheidung über Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann im Wege der einstweiligen Anordnung ergehen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Entscheidung über Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann im Wege der einstweiligen Anordnung ergehen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berechtigung eines Elternteils zur Geltendmachung von Barunterhalt für ein minderjähriges Kind bei Praktizierung eines Wechselmodells
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Bergedorf, 26.09.2014 - 415b F 127/14
- OLG Hamburg, 27.10.2014 - 7 UF 124/14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 416
- FamRZ 2015, 591
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.12.2005 - XII ZR 126/03
Barunterhaltspflicht von sich in der Betreuung eines Kindes abwechselnden Eltern
Auszug aus OLG Hamburg, 27.10.2014 - 7 UF 124/14
Das Wahlrecht zwischen diesen beiden Möglichkeiten ist nicht durch besondere Kautelen eingeschränkt (BGH, Urt. v. 21.12.2005, Az. XII ZR 126/03, NJW 2006, S. 2258 ff.).Rn. 7 Das Amtsgericht ist zu Recht und zutreffend den Grundsätzen gefolgt, die sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2005 (Az. XII ZR 126/03) ergeben.
- OLG Frankfurt, 17.10.2016 - 6 UF 242/16
Zur Frage der Anwendung von § 1628 BGB beim Wechselmodell
Da der Unterhalt gemäß § 246 FamFG im Wege der einstweiligen Anordnung geltend gemacht werden könnte, muss auch die Ermächtigung zur Geltendmachung im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgen können (OLG Hamburg, FamRZ 2015, S. 591, Rn. 8). - OLG Celle, 03.07.2018 - 17 UF 64/18
Durchsetzung von Forderungen des Kindes gegen anderen Elternteil
Soweit in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass im Falle eines echten Wechselmodells, in dem keiner der Elternteile nach § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB allein vertretungsbefugt ist, um Unterhaltsansprüche des Kindes durchzusetzen, die Vertretungsbefugnis eines der Elternteile über § 1628 BGB begründet werden kann (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2017, 289 f.; OLG Hamburg FamRZ 2015, 591 f.; OLG Celle FamRZ 2015, 590 f.; vgl. auch BGH FamRZ 2014, 917 ff.), führt dies zu keiner abweichenden Beurteilung. - OLG Brandenburg, 26.06.2020 - 9 UF 36/20 Diese Regelung findet auch dann Anwendung, wenn sich die Eltern die Betreuung des Kindes teilen, aber ein Elternteil das Kind in überwiegendem Maße betreut (OLG Hamburg, NZFam 2015, 31; OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 46).
- OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 6 UF 60/16
Wahlrecht zwischen Ergänzungspflegschaft und Sorgerechtsübertragung
Zwischen diesen beiden Wegen besteht ein Wahlrecht (…vgl. BGH a. a. O., BGH, Beschluss vom 21.12.2005, XII ZR 126/03, FamRZ 2006, 1015, Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.10.2014, 7 UF 124/14, FamRZ 2015, 591, 592, OLG Celle, Beschluss vom 20.08.2014, 10 UF 163/14, FamRZ 2015, 590 f.). - AG Darmstadt, 24.02.2016 - 56 F 2530/15
§ 1628 BGB
Für die vorgeschaltete Übertragung der Entscheidung über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann nichts anderes gelten, da dieses Verfahren nur eine Zwischenstufe zum grundsätzlich eilbedürftigen Antrag auf Unterhaltszahlung ist (vgl. auch OLG Hamburg, 7 UF 124/14, Beschluss vom 27.10.2014, Rn 8, zitiert über juris).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.12.2014 - 4 UF 97/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Schulverweigerung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 1666
Schulverweigerung - rechtsportal.de
BGB § 1666
Teilweise Entziehung und Wiedereinräumung des Sorgerechts wegen Schulverweigerung der Eltern - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulpflichtverletzung - Sorgerechtsentzug
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schulverweigerung - Sorgerechtsentziehung?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Sorgerechtsentziehung wegen beharrlicher Schulverweigerung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Sorgerechtsentziehung wegen beharrlicher Schulverweigerung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bei Verletzung der Schulpflicht droht der Entzug des Sorgerechts
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Beharrliche Weigerung der Eltern schulpflichtige Kinder in die Schule zu schicken rechtfertigt teilweise Entziehung der elterlichen Sorge - Missachtung der Schulpflicht begründet Kindeswohlgefährdung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Teilweise Entziehung und Wiedereinräumung des Sorgerechts wegen Schulverweigerung der Eltern
Verfahrensgang
- AG Waldbröl, 20.11.2012 - 12 F 307/12
- AG Waldbröl, 11.03.2013 - 12 F 307/12
- OLG Köln, 02.12.2014 - 4 UF 97/13
Papierfundstellen
- NJW 2015, 416
- MDR 2015, 99
- FamRZ 2015, 675
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 6 UF 30/14
Voraussetzungen des Sorgerechtsentzugs bei Weigerung der Eltern, für einen …
Auszug aus OLG Köln, 02.12.2014 - 4 UF 97/13
Von daher steht die Absicht der Kindeseltern, in ein Land ohne Schulpflicht auswandern zu wollen, einer Sorgerechtsentziehung wegen beharrlicher Schulverweigerung nicht zwingend entgegen (Abgrenzung zu OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.08.2014 - 6 UF 30/14 -, FamRZ 2014, 1857).Dabei kann dahinstehen, ob der vom OLG Frankfurt jüngst geäußerten Auffassung, dass eine Verlegung des Wohnsitzes, um der Schulpflicht zu entgehen, eine Einschränkung der elterlichen Rechte unter keinem Gesichtspunkt rechtfertigen könne (Beschluss vom 15.08.2014 - 6 UF 30/14 -, FamRZ 2014, 1857, 1859), gefolgt werden kann.
- BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14
Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der …
Auszug aus OLG Köln, 02.12.2014 - 4 UF 97/13
Denn ein Verstoß gegen die gemäß § 34 SchulGNW bestehende Schulpflicht rechtfertigt nicht nur Eingriffe in Teilbereiche des Sorgerechts der Eltern (vgl. BGH…, Beschluss vom 17.10.2017 - XII ZB 42/07 - FamRZ 2008, 45, juris Rn. 13), sondern ermöglicht dem Landesgesetzgeber auch strafrechtliche Sanktionierung (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15.10.2014 - 2 BvR 920/14, zitiert bei juris). - BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde; …
Auszug aus OLG Köln, 02.12.2014 - 4 UF 97/13
Voraussetzung für ein Eingreifen ist eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, Beschluss vom 26.10.2011 - XII ZB 247/11 - FamRZ 2012, 99, Rn. 25). - BGH, 17.10.2007 - XII ZB 42/07
Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht
Auszug aus OLG Köln, 02.12.2014 - 4 UF 97/13
Denn ein Verstoß gegen die gemäß § 34 SchulGNW bestehende Schulpflicht rechtfertigt nicht nur Eingriffe in Teilbereiche des Sorgerechts der Eltern (vgl. BGH, Beschluss vom 17.10.2017 - XII ZB 42/07 - FamRZ 2008, 45, juris Rn. 13), sondern ermöglicht dem Landesgesetzgeber auch strafrechtliche Sanktionierung (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15.10.2014 - 2 BvR 920/14, zitiert bei juris). - OLG Köln, 30.11.2012 - 4 UF 177/12
Entziehung des Rechts zur Regelung der schulischen Angelegenheiten incl. der …
Auszug aus OLG Köln, 02.12.2014 - 4 UF 97/13
Zuvor hatte es den Kindeseltern bereits teilweise die elterliche Sorge für K entzogen (12 F 76/12), was der Senat durch Beschluss 30.11.2012 (II-4 UF 177/12) bestätigte.
- OLG Karlsruhe, 16.08.2022 - 5 UFH 3/22
Teilweiser Sorgerechtsentzug bei Schulverweigerung
Der teilweise Sorgerechtsentzug und die Anordnung der Pflegschaft stehen zu dem mit diesen Maßnahmen verfolgten Kindesinteresse auch nicht außer Verhältnis; sie sind in Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes geboten (…BGH vom 17.10.2007 - XII ZB 42/07, juris Rn. 15;… OLG Celle vom 02.06.2021 - 21 UF 205/20, juris Rn. 22 m.w.N.;… OLG Nürnberg vom 15.09.2015 - 9 UF 542/15, juris Rn. 13; OLG Köln vom 02.12.2014 - 4 UF 97/13, juris Rn. 4;… OLG Frankfurt a.M. vom 15.08.2014 - 6 UF 30/14, juris Rn. 14). - OLG Karlsruhe, 25.01.2023 - 5 UF 188/22
Sorgerechtliche Maßnahmen bei Schulverweigerung
Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit weder gegen die Schulpflicht noch - im Grundsatz - gegen familiengerichtliche Maßnahmen, mit denen die Schulpflicht nach Maßgabe der §§ 1666, 1666a BGB durchgesetzt werden soll (…BGH vom 17.10.2007 - XII ZB 42/07, FamRZ 2008, 45, juris Rn. 13;… Senat vom 25.08.2022 - 5 UFH 3/22, FamRZ 2022, 1857 , juris Rn. 28 f.; KG vom 15.07.2022 - 13 UF 67/22, FamRZ 2022, 1619, 1620;… OLG Celle vom 02.06.2021 - 21 UF 205/20, FamRZ 2022, 111, juris Rn. 22 m.w.N.;… OLG Nürnberg vom 15.09.2015 - 9 UF 542/15, FamRZ 2016, 564, juris Rn. 13; OLG Köln vom 02.12.2014 - 4 UF 97/13, FamRZ 2015, 675, juris Rn. 4;… OLG Frankfurt a.M. vom 15.08.2014 - 6 UF 30/14, FamRZ 2014, 1857, juris Rn. 14). - VG Lüneburg, 25.10.2016 - 4 A 90/15
Durchsetzung; Homeschooling; Schulpflicht
Die Schulpflicht dient jedoch nicht nur öffentlichen Interessen, sondern auch dem Kindeswohl, weil dem Kind durch den Schulbesuch das Erlernen bestimmter sozialer Kompetenzen, aber auch der Erwerb formaler Bildungsabschlüsse ermöglicht wird, von dem künftige Lebenschancen abhängen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 2.12.2014 - II-4 UF 97/13 -, juris).
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