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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LB 203/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27842
OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LB 203/14 (https://dejure.org/2014,27842)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.09.2014 - 11 LB 203/14 (https://dejure.org/2014,27842)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. September 2014 - 11 LB 203/14 (https://dejure.org/2014,27842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch eines in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen auf Berichtigung seines Familienstandes im Melderegister

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    FamFG § 109 Abs. 1, FamFG § 107 Abs. 1 S. 1, FamFG § 107 Abs. 1 S. 2, FamFG § 107 Abs. 1, FamFG § 107
    Familienstand, Melderegister, verheiratet, geschieden, Scheidungsurteil, ausländisches Scheidungsurteil, Eherecht, Landesjustizverwaltung, Anerkennung, indisches Recht, indisches Gericht, ausländisches Gericht, ausländisches Recht, Scheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 109 Abs. 1
    Anspruch eines in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen auf Berichtigung seines Familienstandes im Melderegister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das ausländische Scheidungsurteil - und die Berichtigung des Familienstandes im Melderegister

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    FamFG § 98; FamFG § 107; FamFG § 109; VwGO § 173; ZPO § 328
    Ehe und andere familienrechtliche Lebens- und Risikogemeinschaften --> Scheidung, Trennung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen auf Berichtigung seines Familienstandes im Melderegister

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 717
  • FamRZ 2015, 429
  • DÖV 2014, 1064
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LB 203/14
    Für die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen trifft § 107 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG - eine Sonderregelung, die § 328 ZPO auch im Verwaltungsprozess vorgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.2012 - BVerwG 10 C 4.12 -, juris, Rn. 19).
  • VG Berlin, 19.08.2022 - 38 K 611.20

    Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug: Nachweis des Datums einer …

    Dies ist ausdrücklich für den Fall nach Feststellung der Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung nach § 107 Abs. 1 S. 1 FamFG geregelt (§ 107 Abs. 9 FamFG; siehe auch § 5 Abs. 2 S. 1 Adoptionswirkungsgesetz für die Feststellung der Wirksamkeit der Adoption durch das Familiengericht), die Wirkung erga omnes besteht aber auch im Fall des § 107 Abs. 1 S. 2 FamFG (sog. Heimatstaatentscheidungen, siehe beispielweise Nds. OVG, Urteil vom 29. September 2014 - 11 LB 203/14 -, NJW 2015, 717 / juris Rn. 23 zur Pflicht der Meldebehörde, eine Scheidung aufgrund eines ausländischen Scheidungsurteils einzutragen; sowie BGH, Beschluss vom 28. November 2018 - XII ZB 21/17 -, MDR 2019, 230 zur Scheidung als Vorfrage einer rechtlichen Vaterschaft; LSG für das Land NRW…, Beschluss vom 30. Juni 2015 - L 8 R 1184/13 B -, juris Rn. 28 zum Anspruch auf Witwenrente nach Scheidung aufgrund eines ausländischen Scheidungsurteils; ferner KG, Beschluss vom 4. April 2017 - 1 W 447/16 -, MDR 2017, 707 zur Scheidung als Vorfrage der Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung).
  • VG Berlin, 27.09.2023 - 38 K 678.21

    Visumserteilung zum Familiennachzug: Feststellung des Bestehens einer Ehe durch …

    Dies ist ausdrücklich für den Fall nach Feststellung der Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung nach § 107 Abs. 1 Satz 1 FamFG geregelt (§ 107 Abs. 9 FamFG; siehe auch § 5 Abs. 2 Satz 1 Adoptionswirkungsgesetz für die Feststellung der Wirksamkeit der Adoption durch das Familiengericht), die Wirkung erga omnes besteht aber auch im Fall des § 107 Abs. 1 Satz 2 FamFG (sog. Heimatstaatentscheidungen, siehe beispielweise Nds. OVG, Urteil vom 29. September 2014 - 11 LB 203/14 -, juris Rn. 23 zur Pflicht der Meldebehörde, eine Scheidung aufgrund eines ausländischen Scheidungsurteils einzutragen; sowie BGH, Beschluss vom 28. November 2018 - XII ZB 21/17 -, MDR 2019, 230 zur Scheidung als Vorfrage einer rechtlichen Vaterschaft; LSG für das Land NRW…, Beschluss vom 30. Juni 2015 - L 8 R 1184/13 B -, juris Rn. 28 zum Anspruch auf Witwenrente nach Scheidung aufgrund eines ausländischen Scheidungsurteils; ferner KG, Beschluss vom 4. April 2017 - 1 W 447/16 -, MDR 2017, 707 zur Scheidung als Vorfrage der Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung).
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