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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.11.2016 - I-10 U 36/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,46799
OLG Hamm, 08.11.2016 - I-10 U 36/15 (https://dejure.org/2016,46799)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.11.2016 - I-10 U 36/15 (https://dejure.org/2016,46799)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. November 2016 - I-10 U 36/15 (https://dejure.org/2016,46799)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Nissan GTR X für Erbteil? - sittenwidriger Erbverzicht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrigkeit: Kein Sportwagen für Erbverzicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einen Sportwagen für den Erbverzicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nissan GTR X für Erbteil? - sittenwidriger Erbverzicht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Erbverzicht für ein Auto! - Zahnarzt bewegt seinen 18-jährigen Sohn dazu, beim Notar für eine ungewisse Abfindung aufs gesamte Erbe zu verzichten

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Umfassender Erbverzicht gegen Nissan GTR X als Abfindung sittenwidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Sittenwidrigkeit eines Erbverzichts

  • mgup-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrigkeit eines Erbverzichtes

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Sittenwidrigkeit eines Erb- und Pflichtteilsverzichts

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrigkeit eines Erbverzichts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbverzicht für einen Sportwagen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wenn Anwälte und Notare lügen und betrügen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann kann ein Erbverzicht sittenwidrig und damit unwirksam sein?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sportwagen für Erb- und Pflichtteilsverzicht

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrigkeit eines Erbverzichts für das Versprechen eines Sportwagens

  • erbrecht-anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbverzicht kann sittenwidrig sein

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Sittenwidriger Erbverzicht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vorsicht Erbverzicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit eines Erbverzichts

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sportwagen für Erbverzicht

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteilsverzichte - wann sind sie wirksam?

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 54 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unwirksamkeit eines Erbverzichts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 576
  • FamRZ 2017, 1167
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 25.01.2006 - 15 U 4751/04

    Zur Täuschung über die Vermögensverhältnisse bei Abschluss eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2016 - 10 U 36/15
    Folgt die Sittenwidrigkeit nicht schon allein aus dem Inhalt des Geschäfts, kann sie sich aus einer zusammenfassenden Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck des Rechtsgeschäfts, sowie der äußeren Umstände, die zu seiner Vornahme geführt haben ergeben (…stdg. Rspr., vgl. etwa die Nachweise bei Palandt/Ellenberger, 75. Aufl., § 138 BGB Rn.8.; speziell zum Erbverzicht: OLG München, ZEV 2006, 313 - juris Rn.26; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 966 Rn.27).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 3 Wx 193/12

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Vermögensverhältnisse bei Abschluss …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2016 - 10 U 36/15
    Folgt die Sittenwidrigkeit nicht schon allein aus dem Inhalt des Geschäfts, kann sie sich aus einer zusammenfassenden Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck des Rechtsgeschäfts, sowie der äußeren Umstände, die zu seiner Vornahme geführt haben ergeben (…stdg. Rspr., vgl. etwa die Nachweise bei Palandt/Ellenberger, 75. Aufl., § 138 BGB Rn.8.; speziell zum Erbverzicht: OLG München, ZEV 2006, 313 - juris Rn.26; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 966 Rn.27).
  • OLG Bamberg, 30.01.1998 - 4 W 5/98
    Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2016 - 10 U 36/15
    Werden nämlich der Erbverzicht und die Abfindungsvereinbarung - wie hier - in einer Urkunde aufgenommen, spricht nach herrschender Meinung eine tatsächliche Vermutung für einen solchen Verknüpfungswillen (vgl. BeckOK/Litzenburger, 40. Ed., § 2346 BGB Rn.36;… MünchKomm/Wegerhoff, 6. Aufl., § 2346 BGB Rn. 27;… jurisPK/Hau, 7. Aufl., § 2346 BGB Rn.28; OLG Bamberg, OLGR 1998, 169).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.03.2018 - 6 O 6494/17

    Inhaltskontrolle eines Pflichtteilsverzichtsvertrags

    Jedenfalls dann, wenn der Pflichtteilsverzicht - wie vorliegend - gegen eine Abfindung gewährt wird, ist davon auszugehen, dass beide Geschäfte durch ein entsprechendes Kausalgeschäft verknüpft sind; auch in diesen Fällen liegt aber kein gegenseitiger Vertrag i.S.d. §§ 321 ff. BGB vor (…vgl. zum Ganzen MüKoBGB/Wegerhoff, 7. Aufl. 2017, § 2346 Rn. 2 f.;… Staudinger/Schotten (2016) BGB § 2346 Rn. 115 ff., 151; Zimmer, NJW 2017, 513 (514); OLG Hamm, Urteil vom 8. November 2016, Az. I-10 U 36/15, NJW 2017, 576, Rn. 28).

    Rn. 19 2. Nach diesen Maßstäben erweist sich der 1970 erklärte Verzicht und das zugrunde liegende Kausalgeschäft auch bei der gebotenen Gesamtschau (OLG Hamm, Urteil vom 8. November 2016, Az. I-10 U 36/15, NJW 2017, 576, Rn. 26) nicht als sittenwidrig und nichtig.

    Rn. 26 (5) Das Gericht kann auch nicht von einer Situation ausgehen, dass die Klägerin über die wesentlichen Umstände des von ihr abgeschlossenen Vertrags nicht vorher zutreffend informiert war (vgl. die mit der festgestellte Situation in OLG Hamm, Urteil vom 8. November 2016, Az. I-10 U 36/15, NJW 2017, 576, Rn. 41 ff.; grundsätzlich kritisch dazu, aus einem intellektuellen Ungleichgewicht eine Sittenwidrigkeit herzuleiten, aber v. Proff, ZEV 2017, 301 (306)).

  • BFH, 01.09.2020 - II B 16/20

    Pflichtteilsverzicht als wucherähnliches Geschäft; Auswirkungen auf im …

    Dabei hat es ausdrücklich Bezug genommen auf das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 08.11.2016 - I-10 U 36/15 (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2017, 1167).

    Soweit es im Weiteren noch Ausführungen zum Vorliegen des subjektiven Tatbestands des § 138 BGB gemacht hat, geschah dies lediglich zur Prüfung, ob sich eine Unwirksamkeit des Verzichts nach § 138 Abs. 1 BGB aus dem Gesamtcharakter der dem Verzicht zugrundeliegenden schuldrechtlichen Vereinbarung ergab (vgl. OLG Hamm Urteil in FamRZ 2017, 1167, Rz 30, m.w.N.).

  • OLG Hamm, 19.02.2019 - 10 U 18/18

    Pflichtteilsverzicht; Unwirksamkeit wegen Eintritts einer auflösenden Bedingung …

    Auch hat der Pflichtteil des Ehegatten im Grundsatz keine Unterhaltsfunktion (vgl. hierzu Ch. Münch, ZEV 2008, 571, 573 ff.) Zwar kann auch der Pflichtteilsverzicht dem Verdikt der Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB unterliegen, wofür jedoch besondere Umstände vorliegen müssen, wie etwa eine Täuschung des Vertragspartners oder das Ausnutzen einer strukturellen Disparität oder einer besonderen Drucksituation (vgl. hierzu ausführlich: Senat, Urteil vom 08.11.2016, NJW 2017, 576;… weitere Nachweise bei Palandt/Weidlich, 78. Aufl., § 2346 BGB Rn.17).
  • OLG Celle, 17.11.2025 - 7 W 17/25

    Stufenantrag; Auskunftsanspruch; Nachabfindungsanspruch; Verzicht; …

    Wird allerdings der Erbverzicht gegen eine Abfindung erklärt, liegt ihm ein schuldrechtliches Rechtsgeschäft (Kausalgeschäft) zugrunde, das einerseits den Rechtsgrund für den Erbverzicht und andererseits den Rechtsgrund für die Abfindung bildet (OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2016 - 10 U 36/15, NJW 2017, 576 Rn. 23 mwN).

    (aa) Insbesondere dann, wenn der Verzichtende durch Täuschung oder Nötigung zur Abgabe seiner Erklärung gebracht wurde (sog. "Umstandssittenwidrigkeit"), ist ein Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden anzunehmen (Senat…, Beschluss vom 19.09.2023 - 7 U 17/23, juris Rn. 38; Evert, in: BeckOGK aaO, § 2346 Rn. 12.3 unter Verweis auf OLG Hamm, Beschluss v. 08.11.2016 - 10 U 36/15, NJW 2017, 576 f sowie OLG München, Urteil vom 25.01.2006 - 15 U 4751/04, ZEV 2006, 313 f.).

  • OLG Celle, 18.09.2023 - 7 W 17/23

    Wirksamkeit des Verzichts auf Pflichtteils- und höferechtliche …

    Zwar kann eine dem Erbverzicht zugrundeliegende schuldrechtliche Vereinbarung, bei der es sich im Verhältnis zum Erbverzicht um ein eigenständiges Rechtsgeschäft handelt, grundsätzliche zum Verdikt der Sittenwidrigkeit führen und auch den Erbverzicht als abstraktes Verfügungsgeschäft erfassen, wenn beide Rechtsgeschäfte - der Erbverzicht als Grundgeschäft und der Abfindungsvertrag als Kausalgeschäft - nach dem Parteiwillen als einheitliches Geschäft i.S.d. § 139 BGB miteinander verknüpft sind und beide Geschäfte miteinander "stehen und fallen sollen" (OLG Hamm, Beschluss v. 8. November 2016 - 10 U 36/15, NJW 2017, 576 f. mwN).

    Vor diesem Hintergrund kommt die Annahme von Sittenwidrigkeit vor allem dann in Betracht, wenn der Verzichtende durch Täuschung oder Nötigung zur Abgabe seiner Erklärung gebracht wurde (sog. "Umstandssittenwidrigkeit", vgl. Evert, in: BeckOGK aaO, § 2346 Rn. 12.3 unter Verweis auf OLG Hamm, Beschluss v. 8. November 2016 - 10 U 36/15, NJW 2017, 576 f sowie OLG München, Urteil v. 25. Januar 2006 - 15 U 4751/04, ZEV 2006, 313f.).

  • BFH, 01.09.2020 - II B 17/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 1.9.2020 II B 16/20 - Pflichtteilsverzicht …

    Dabei hat es ausdrücklich Bezug genommen auf das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 08.11.2016 - I-10 U 36/15 (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2017, 1167).

    Soweit es im Weiteren noch Ausführungen zum Vorliegen des subjektiven Tatbestands des § 138 BGB gemacht hat, geschah dies lediglich zur Prüfung, ob sich eine Unwirksamkeit des Verzichts nach § 138 Abs. 1 BGB aus dem Gesamtcharakter der dem Verzicht zugrundeliegenden schuldrechtlichen Vereinbarung ergab (vgl. OLG Hamm Urteil in FamRZ 2017, 1167, Rz 30, m.w.N.).

  • BFH, 01.09.2020 - II B 18/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 1.9.2020 II B 16/20 - Pflichtteilsverzicht …

    Dabei hat es ausdrücklich Bezug genommen auf das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 08.11.2016 - I-10 U 36/15 (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2017, 1167).

    Soweit es im Weiteren noch Ausführungen zum Vorliegen des subjektiven Tatbestands des § 138 BGB gemacht hat, geschah dies lediglich zur Prüfung, ob sich eine Unwirksamkeit des Verzichts nach § 138 Abs. 1 BGB aus dem Gesamtcharakter der dem Verzicht zugrundeliegenden schuldrechtlichen Vereinbarung ergab (vgl. OLG Hamm Urteil in FamRZ 2017, 1167, Rz 30, m.w.N.).

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