Rechtsprechung
| EGMR, 24.01.2017 - 25358/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
PARADISO ET CAMPANELLI c. ITALIE
Partiellement irrecevable;Non-violation de l'article 8 - Droit au respect de la vie privée et familiale (Article 8-1 - Respect de la vie privée) (französisch)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
PARADISO AND CAMPANELLI v. ITALY
Remainder inadmissible;No violation of Article 8 - Right to respect for private and family life (Article 8-1 - Respect for private life) (englisch)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
PARADISO AND CAMPANELLI v. ITALY - [Deutsche Übersetzung] Zusammenfassung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM)
[DEU] Remainder inadmissible (Art. 35) Admissibility criteria;No violation of Article 8 - Right to respect for private and family life (Article 8-1 - Respect for private life)
- doev.de
Paradiso u. Campanelli - Verbot der Leihmutterschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lto.de (Kurzinformation)
Leihmutterschaft: Fünf Eltern und doch Waise
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
EGMR stärkt nationale Leihmutterschafts-Verbote - EGMR stärkt nationale Leihmutterschafts-Verbote
- spiegel.de (Pressemeldung, 24.01.2017)
Leihmutterschaft darf verboten bleiben
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 27.01.2017)
Leihmutter kann Adoption nicht ersetzen
Verfahrensgang
- EGMR, 27.01.2015 - 25358/12
- EGMR, 24.01.2017 - 25358/12
Papierfundstellen
- NJW 2017, 941
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 05.09.2018 - XII ZB 224/17
Familiensache: Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung zur …
Rn. 23 aa) Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Januar 2017 (NJW 2017, 941 - Paradiso/Campanelli) steht dem nicht entgegen.Ein wesentlicher Unterschied der Fälle liegt bereits darin, dass mangels bestehender genetischer Abstammung und wegen dazu vorliegender falscher Angaben der Beteiligten schon von den nationalen Gerichten kein Fall der Leihmutterschaft festgestellt worden und mithin auch ein Fall des Kinderhandels nicht ausgeschlossen war (vgl. EGMR NJW 2017, 941 Rn. 131 ff.; zutreffend Duden StAZ 2018, 137, 143).
- OLG Braunschweig, 12.04.2017 - 1 UF 83/13
Anerkennung einer ausländischen Entscheidung zur Elternschaft aufgrund einer …
Wenn Antragsteller von vornherein die Grundlagen der nationalen Gesetzgebung missachten, besteht auch nach der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kein Anlass für die nationalen Gerichte, dieses Handeln nachträglich zu legitimieren (vgl. die auf den dortigen Fall bezogenen Ausführungen zur Gesetzgebung in Italien: EuGHMR vom 24.01.20177, No. 25358/12 - www.egmr.org., Ziffer 189., 201. ,215).Rn. 27 Nach der Entscheidung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24.01.2017 zu No. 25358/12 Paradiso/Campanelli v. Italien (veröffentlicht unter www.egmr.org in englischer und französischer Sprache) stellt Art. 8 EMRK zwar das Recht auf Respekt für das Zusammenleben als Familie unter besonderen Schutz, setzt die Existenz der Familie jedoch bereits voraus.
Rn. 28 Deutschland hat - wie Italien in dem vom EuGHMR zu No. 25358/12 entschiedenen Sachverhalt - bei der Gesetzgebung zu den Grenzen der Möglichkeiten der medizinischen Reproduktion den Schutz der betroffenen Frauen und der gezeugten Kinder vor damit einhergehenden Gefahren kommerziellen Handels über die Wünsche von Auftraggebern nach Elternschaft gestellt.
- OLG Frankfurt, 28.02.2019 - 1 UF 71/18
Adopiton durch genetische Mutter nach Leihmutterschaft
Soweit das Amtsgericht zur Begründung, das Ergebnis seiner Entscheidung verstoße nicht gegen Art. 8 EMRK, die Entscheidung Paradiso u. Campanelli ./. Italien, (vgl. NJW 2017, 941) anführt, kann dem nicht gefolgt werden.Maßgeblich für diese Entscheidung war für den EGMR jedoch, dass das durch eine Leihmutter ausgetragene Kind weder vom Wunschvater noch von der Wunschmutter genetisch abstammte, zum Zeitpunkt der Trennung noch sehr jung war und noch kein längerer Aufenthalt bei den Wunscheltern (8 Monate) vorlag (EGMR NJW 2017, 941, Rn. 157, 206; hierzu Duden, StAZ, 2018, 137, 140).
Der Fall Paradiso u. Campanelli ./. Italien, (vgl. NJW 2017, 941), kann deshalb nicht - wie vom Amtsgericht - als Argumentation gegen die Annahme des durch Leihmutterschaft ausgetragenen Kindes herangezogen werden, denn der EGMR differenziert ganz offensichtlich bei der Anerkennung ausländischer Leihmutter schaften danach, ob die Wunscheltern genetische Eltern sind oder nicht (Frank, FamRZ 2014, 1527).
- BVerfG, 30.08.2023 - 1 BvR 1654/22
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im …
Insbesondere bestünden auch vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 24. Januar 2017 (Nr. 25358/12 - Paradiso u. Campanelli/Italien) keine Bedenken gegen das gefundene Ergebnis.Die Erforderlichkeit der Berücksichtigung des Kindeswohls haben die Beschwerdeführenden in ihrem Vorbringen jeweils auch auf die Rechtsprechung des EGMR zu Art. 8 EMRK, insbesondere auf das Urteil des EGMR vom 24. Januar 2017 (Nr. 25358/12 - Paradiso and Campanelli v. Italien, dort insbesondere Absatz 215) gestützt.
Da die Trennung der Kinder von der Beschwerdeführerin zu 1) nicht verfahrensgegenständlich sei, bestünden auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EGMR in seinem Urteil vom 24. Januar 2017 (Nr. 25358/12 -, Paradiso and Campanelli v. Italien) keine Bedenken gegen das erzielte Ergebnis.
- VGH Bayern, 21.03.2024 - 24 B 23.30860
Unzulässiger Asylantrag von anerkannt Schutzberechtigten (Italien)
Entscheidend ist, dass die Partner konstante enge persönliche Beziehung haben (vgl. EGMR (GK), U.v. 24.1.2017 - Paradiso u. Campanelli/Italien - Nr. 25358/12 - NJW 2017, 941 Rn. 140; EGMR, U.v.12.7.2001 - K.u.T./Finnland, Nr. 25702/94 - NJW 2003, 809 f.; EGMR, U.v. 13.6.1979 - Marckx/Belgien - Nr. 6833/74 - BeckRS 1979, 108523). - BVerfG, 07.09.2022 - 1 BvR 1654/22
Erfolgreicher Eilantrag bzgl Zurückweisung einer Anhörungsrüge in …
Insbesondere bestünden auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EGMR vom 24. Januar 2017 - 25358/12 - Paradiso u. Campanelli/Italien, keine Bedenken gegen das gefundene Ergebnis.Es hatte in seinem Beschluss über die Beschwerde vom 5. Juli 2022 darauf hingewiesen, dass es sich mit den aus der Entscheidung des EGMR vom 24. Januar 2017 (25358/12 - Paradiso u. Campanelli/Italien) folgenden Vorgaben nicht befassen müsse, weil eine Trennung der betroffenen Kinder von der Beschwerdeführerin zu 1) nicht im Raum stehe.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2024 - 13 A 2027/19
Feststellung eines Abschiebungsverbots in Bezug auf einen Ausländer hinsichtlich …
Rn. 137 Vgl. EGMR, Urteil vom 24. Januar 2017 - 25358/12, Paradiso und Campanelli/Italien - Rn. 148 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Februar 2024 - 11 S 1722/23 -, juris, Rn. 12. - VGH Baden-Württemberg, 12.02.2024 - 11 S 1722/23
Abschiebung eines drittstaatsangehörigen Ausländers und erfolglosen Asylbewerbers …
Dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 EMRK unterliegen allerdings unter bestimmten Umständen auch die Beziehungen zwischen einem Erwachsenen mit einem Kind, das mit ihm nicht leiblich verwandt oder durch eine rechtlich anerkannte Beziehung verbunden ist, sofern zwischen ihnen eine echte persönliche Bindung besteht ("de-facto-Familie"; vgl. EGMR, Urteil vom 24.01.2017 25358/12 - Rn. 148 ff.). - OLG Köln, 27.03.2019 - 14 UF 7/19 Das von den Beschwerdeführern zur Stützung ihrer Rechtsauffassung angeführte Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 28.06.2007 erscheine im Lichte der neueren Rechtsprechung des EGMR vom 24.01.2017 (25358/12 L ./. M) überholt.
Unter Berücksichtigung der nicht unerheblichen Anforderungen, die der EGMR in der vom Bundesamt der Justiz angesprochenen Entscheidung vom 24.01.2017 (25358/12 L ./. M) an ein faktisches Zusammenleben zwischen Wunscheltern und Kind bei fehlender genetischer Abstammung aufgestellt hat, begründet dieses Zusammenleben lediglich in den Ferien noch kein ausreichendes faktisches Familienleben, das durch Art. 8 EMRK gestützt werden könnte.
- AG Düsseldorf, 30.06.2023 - 98 III 8/23 Rn. 28 Nach gefestigter und zwischenzeitlich herrschender höchstrichterlicher Rechtsprechung folgt aus dem Umstand, dass eine ausländische Entscheidung im Fall der Leihmutterschaft die rechtliche Elternstellung den Wunsch- oder Bestelleltern zuweist für sich genommen jedenfalls dann noch kein Verstoß gegen den deutschen ordre public, wenn ein Wunschelternteil - im Unterschied zur Leihmutter - mit dem Kind genetisch verwandt ist (…vgl. BGHZ 203, 350 = NJW 2015, 479 Rn. 34;… BGH, NJW-RR 2018, 1473 Rn. 16 mwN; vgl. dazu auch Löhnig, NZFam 2017, 546; vgl. auch Duden, StAZ 2018, 137 (139 ff.); vgl. BGH, NJW-RR 2018, 1473 Rn. 23 zur Abgrenzung zu EGMR, NJW 2017, 941¸NJW 2019, 2057; BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 463/13 -, BGHZ 203, 350-372, Rn. 34).
- VG Düsseldorf, 03.02.2025 - 22 L 3855/24
- VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19
Abschiebung aus rechtlichen Gründen unmöglich; Abschiebungsschutz; …
- VG Minden, 01.12.2025 - 1 L 1857/25
- VG München, 28.10.2024 - M 6 K 24.30686
Unzulässiger Asylantrag einer afghanischen Staatsangehörigen nach vorheriger …
- VG München, 28.10.2024 - M 6 K 24.30585
Herkunftsland: Afghanistan, Unzulässigkeitsentscheidung wegen vorheriger …
- VG Bayreuth, 02.03.2026 - B 8 S 26.30489
Familiäre Bindungen, nasciturs, Risikoschwangerschaft, Familienasyl, …
- VG Regensburg, 22.07.2025 - RN 15 K 25.32115
- OLG Dresden, 04.04.2025 - 23 W 7/23
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