Rechtsprechung
| BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 619/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesarbeitsgericht
Verhaltensbedingte Kündigung - Interessenabwägung
- rechtsinformationen.bund.de
Verhaltensbedingte Kündigung - Interessenabwägung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 4 S 1 KSchG, § 5 Abs 1 S 1 EntgFG
Verhaltensbedingte Kündigung - Interessenabwägung - IWW
§ 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 4 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 276 Abs. 1 BGB, § 5 EFZG, § 561 ZPO, § 1 Abs. 1 KSchG, § 563 Abs. 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung; Melde- und Naschweispflichten des Arbeitnehmers im Falle der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit; Umfassende Interessenabwägung zur Bewertung der sozialen Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung; ...
- bag-urteil.com
- Betriebs-Berater
Kündigung wegen zu später Anzeige der Arbeitsunfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung
- datenbank.nwb.de
Verhaltensbedingte Kündigung - Interessenabwägung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verhaltensbedingte Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung - und die Interessenabwägung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verspätete Krankmeldung als Kündigungsgrund
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Verhaltensbedingte Kündigung - Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit - Interessenabwägung - Revisibilität allgemeiner Erfahrungssätze
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen verspäteter Anzeige einer Folgeerkrankung
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Wem gegenüber muss der Arbeitnehmer die Fortdauer einer Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) anzeigen?
- va-ra.com (Kurzinformation)
Kündigung eines Arbeitnehmers bei verspäteter Anzeige fortdauernder Arbeitsunfähigkeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verletzung der Anzeigepflicht im Krankheitsfall: Kündigung?
- fgvw.de (Kurzinformation)
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Verletzung der Anzeigepflicht
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Folgeerkrankung muss ebenfalls unverzüglich angezeigt werden
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Auch Folgeerkrankungen sind unverzüglich anzuzeigen
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Auch Folgeerkrankungen sind unverzüglich anzeigen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Muss man sich bei einer fortgesetzten Arbeitsunfähigkeit jedes Mal wieder neu beim Arbeitgeber melden?
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2020, 2428
- NZA 2020, 1022
- BB 2020, 2108
- NZA-RR 2020, 418
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (9)
- BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90
Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung
Auszug aus BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 619/19
Rn. 16 2. Auch eine schuldhafte Verletzung der sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG ergebenden (Neben-)Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich geeignet, die Interessen des Vertragspartners zu beeinträchtigen und kann daher - je nach den Umständen des Einzelfalls - einen zur Kündigung berechtigenden Grund im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG darstellen (BAG 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - zu III 2 und 3 d aa der Gründe; 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - zu II 1 a der Gründe).Sie umfasst die Verpflichtung, auch die Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit über die zunächst angezeigte Dauer hinaus unverzüglich mitzuteilen (zu § 3 Abs. 1 Satz 1 LFZG vgl. BAG 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - zu III 1 a der Gründe).
Rn. 18 b) Nach der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB bedeutet "unverzüglich" auch im Rahmen des § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG "ohne schuldhaftes Zögern" (zu § 3 Abs. 1 Satz 1 LFZG vgl. BAG 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - zu III 1 a der Gründe; 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - zu II 1 b der Gründe).
Auch ein Fehlen von Betriebsablaufstörungen schließt es nicht generell aus, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist (vgl. BAG 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 -).
- BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung infolge verspäteter Krankmeldung
Auszug aus BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 619/19
Rn. 16 2. Auch eine schuldhafte Verletzung der sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG ergebenden (Neben-)Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich geeignet, die Interessen des Vertragspartners zu beeinträchtigen und kann daher - je nach den Umständen des Einzelfalls - einen zur Kündigung berechtigenden Grund im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG darstellen (BAG 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - zu III 2 und 3 d aa der Gründe; 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - zu II 1 a der Gründe).Die Anzeigepflicht soll den Arbeitgeber in die Lage versetzen, sich auf das Fehlen des arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers möglichst frühzeitig einstellen zu können (zu § 3 Abs. 1 Satz 1 LFZG vgl. BAG 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - zu II 1 b der Gründe).
Rn. 18 b) Nach der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB bedeutet "unverzüglich" auch im Rahmen des § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG "ohne schuldhaftes Zögern" (zu § 3 Abs. 1 Satz 1 LFZG vgl. BAG 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - zu III 1 a der Gründe; 31. August 1989 - 2 AZR 13/89 - zu II 1 b der Gründe).
- BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
Auszug aus BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 619/19
Rn. 15 1. Eine Kündigung ist iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt und damit nicht sozial ungerechtfertigt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Kündigungsfrist hinaus in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile nicht zumutbar ist (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 75;… 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - Rn. 11).Seine Würdigung wird in der Revisionsinstanz lediglich daraufhin geprüft, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 78;… 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - Rn. 12).
- BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 42/16
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Stellung eines Strafantrags
Auszug aus BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 619/19
Rn. 15 1. Eine Kündigung ist iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt und damit nicht sozial ungerechtfertigt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Kündigungsfrist hinaus in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile nicht zumutbar ist (…BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 75; 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - Rn. 11).Seine Würdigung wird in der Revisionsinstanz lediglich daraufhin geprüft, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (…BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 240/19 - Rn. 78; 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - Rn. 12).
- LAG Baden-Württemberg, 08.05.2019 - 10 Sa 52/18
Verhaltensbedingte Kündigung - Verstoß gegen Anzeigepflichten im Krankheitsfall - …
Auszug aus BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 619/19
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 8. Mai 2019 - 10 Sa 52/18 - aufgehoben. - BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10
Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung - …
Auszug aus BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 619/19
Soweit der Senat in der Vergangenheit ausgeführt hat, § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG gelte für die Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit "entsprechend" (BAG 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 30), bedeutet dies nicht, es bedürfe in diesem Fall einer analogen Anwendung der Bestimmung. - BGH, 21.01.2000 - V ZR 327/98
Kosten der Errichtung eines Betriebsgebäudes einer gewerblichen Genossenschaft …
Auszug aus BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 619/19
Allgemeine Erfahrungssätze dienen der Beurteilung von Tatsachen und haben somit die Funktion von Rechtssätzen (BAG 12. Dezember 1968 - 1 AZR 238/68 - zu 1 der Gründe, BAGE 21, 256; BGH 21. Januar 2000 - V ZR 327/98 - zu II 2 der Gründe; 15. Januar 1993 - V ZR 202/91 - zu 2 der Gründe). - BGH, 15.01.1993 - V ZR 202/91
Nutzungsgenehmigung für Einbau offener Kamine
Auszug aus BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 619/19
Allgemeine Erfahrungssätze dienen der Beurteilung von Tatsachen und haben somit die Funktion von Rechtssätzen (BAG 12. Dezember 1968 - 1 AZR 238/68 - zu 1 der Gründe, BAGE 21, 256; BGH 21. Januar 2000 - V ZR 327/98 - zu II 2 der Gründe; 15. Januar 1993 - V ZR 202/91 - zu 2 der Gründe). - BAG, 12.12.1968 - 1 AZR 238/68
Allgemeine Erfahrungssätze - Divergenz - Rechtssätze
Auszug aus BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 619/19
Allgemeine Erfahrungssätze dienen der Beurteilung von Tatsachen und haben somit die Funktion von Rechtssätzen (BAG 12. Dezember 1968 - 1 AZR 238/68 - zu 1 der Gründe, BAGE 21, 256; BGH 21. Januar 2000 - V ZR 327/98 - zu II 2 der Gründe; 15. Januar 1993 - V ZR 202/91 - zu 2 der Gründe).
- BSG, 30.03.2023 - B 2 U 1/21 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsverfahren - zuständiger …
Die Mitteilungspflicht besteht auch im Fall der Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit (BAG Urteil vom 7.5.2020 - 2 AZR 619/19 - NJW 2020, 2428 - juris RdNr 30 f; vgl noch zu § 3 LFZG BAG Urteil vom 16.8.1991 - 2 AZR 604/90 - NZA 1993, 17 - juris RdNr 23) und unabhängig davon, ob im Einzelfall ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht (BAG Urteil vom 7.5.2020 - 2 AZR 619/19 - NJW 2020, 2428 - juris RdNr 17; angedeutet bereits in BAG Urteil vom 11.7.2013 - 2 AZR 241/12 - NZA 2013, 1259 - juris RdNr 29).Unerheblich für das Bestehen der Mitteilungspflicht ist schließlich, ob ihre Verletzung zu betrieblichen Ablaufstörungen führt oder nicht (BAG Urteil vom 7.5.2020 - 2 AZR 619/19 - NJW 2020, 2428 - juris RdNr 41; BAG Urteil vom 16.8.1991 - 2 AZR 604/90 - NZA 1993, 17 - juris RdNr 35).
Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 5 Abs. 1 Sätze 2 und 4 EntgFG dient darüber hinaus dem Zweck, einem Missbrauch im Entgeltfortzahlungsrecht entgegenzuwirken (vgl BT-Drucks 12/5263 S 14; BT-Drucks 12/5798 S 26; s hierzu auch BAG Urteil vom 7.5.2020 - 2 AZR 619/19 - NJW 2020, 2428 - juris RdNr 28 ff; BAG Urteil vom 21.11.2018 - 7 AZR 394/17 - NZA 2019, 309 - juris RdNr 43).
- LAG Düsseldorf, 10.12.2020 - 5 Sa 231/20
Kündigung nach schweren rassistischen und beleidigenden Äußerungen
Rn. 134 Eine Kündigung i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt und damit nicht sozial ungerechtfertigt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Kündigungsfrist hinaus in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile nicht zumutbar ist (BAG v. 30.07.2020 - 2 AZR 43/20 - juris; BAG v. 07.05.2020 - 2 AZR 619/19 - juris; BAG v. 15.12.2016 - 2 AZR 42/16 - juris). - ArbG Offenbach, 25.11.2025 - 1 Ca 136/25
Whistleblower-Anzeige: Kündigung gegenüber Chefjustiziar rechtmäßig
a.) Ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Kündigungsfrist hinaus in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile nicht zumutbar ist (BAG Urteil vom 07. Mai 2020, Az: 2 AZR 619/19, zitiert nach juris; BAG Urteil vom 15. Dezember 2016, Az: 2 AZR 42/16, zitiert nach juris; BAG Urteil vom 13. Dezember 2007, Az: 2 AZR 818/06, zitiert nach juris; BAG Urteil vom 31. Mai 2007, Az: 2 AZR 200/06, zitiert nach juris).
- LAG Köln, 06.08.2021 - 9 TaBV 26/21
Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat; Rechtsanspruch; Anrufung der …
Damit würde das von der Arbeitgeberin für sich in Anspruch genommene und ihr von Rechtsprechung und Literatur zugewiesene Recht, diese Stelle bestimmen zu können (etwa BAG, Urteil vom 07. Mai 2020 - 2 AZR 619/19 -, Rn. 19, juris;… BeckOK ArbR/Ricken, 60. Ed. 1.6.2021 Rn. 4, § 5 EFZG, Rn. 4;… Schmitt/Küfner-Schmitt, 8. Aufl. 2018, § 5 EFZG, Rn. 36;… Feichtinger/Malkmus, Entgeltfortzahlungsrecht, § 5 EFZG, Rn. 14, beck-online) ausgeschlossen. - BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 144/21
Erstattung von Fortbildungskosten - Musterberechtigung eines Co-Piloten
Rn. 30 aa) Hierbei handelt es sich um einen allgemeinen Erfahrungssatz, dessen Existenz und Inhalt vom Revisionsgericht voll zu überprüfen ist (BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 619/19 - Rn. 33). - LAG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - 10 Sa 52/18
Verhaltensbedingte Kündigung - verspätete Anzeige der Arbeitsunfähigkeit - …
Rn. 25 1. Zu den Anforderungen an eine verhaltensbedingte Kündigung i.R.d. Kündigungsschutzgesetzes bei Verletzung der Anzeigepflicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG wird auf das im vorliegenden Verfahren ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Mai 2020 - 2 AZR 619/19 - Rn. 16 ff. Bezug genommen. - LAG Düsseldorf, 19.01.2022 - 12 Sa 705/21
Bedrohung der Familie des Vorgesetzten als fristloser Kündigungsgrund; Auswirkung …
Dazu gehören auch die bisherigen und zukünftig zu erwartenden Auswirkungen einer Pflichtverletzung (BAG 07.05.2020 - 2 AZR 619/19, juris Rn. 37). - LAG Hamm, 23.11.2020 - 1 Sa 1878/19
Anfechtung eines Aufhebungsvertrags, Nebenpflichtverletzung, verständiger …
Rn. 39 (3) Eine verhaltensbedingte Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG kommt aber nur dann in Betracht und kann auch nur dann ernsthaft in Erwägung gezogen werden, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, mit einer zukünftig dauerhaft störungsfreien Vertragserfüllung nicht mehr zu rechnen ist und dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Kündigungsfrist hinaus in Abwägung der wechselseitigen Interessen nicht zumutbar ist (vgl. nur BAG 07.05.2020 - 2 AZR 619/19; 05.12.2019 - 2 AZR 240/19; 15.12.2016 - 2 AZR 42/16; 19.11.2015 - 2 AZR 217/15; 20.11.2014 - 2 AZR 651/13; 31.07.2014 - 2 AZR 434/13). - BSG, 10.04.2024 - B 7 AS 1/23 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Leistungen zur …
Eine Kündigung ist iS des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt und damit sozial gerechtfertigt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Kündigungsfrist hinaus in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile nicht zumutbar ist (vgl nur BAG vom 15.12.2016 - 2 AZR 42/16 - juris RdNr 11 = NZA 2017, 703; BAG vom 5.12.2019 - 2 AZR 240/19 - juris RdNr 75 = NZA 2020, 647; BAG vom 7.5.2020 - 2 AZR 619/19 - juris RdNr 15 = NZA 2020, 1022;… Zimmermann in Gallner/Mestwerdt/Nägele, Handkommentar Kündigungsschutzrecht, 7. Aufl 2021, § 1 Teil D RdNr 196 mwN). - LAG Sachsen, 11.04.2024 - 4 Sa 11/23 Rn. 54 Eine schuldhafte Verletzung der sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG ergebenden (Neben-)Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich geeignet, die Interessen des Vertragspartners zu beeinträchtigen und kann daher - je nach den Umständen des Einzelfalls - einen zur Kündigung berechtigenden Grund im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG darstellen (BAG, Urteil vom 07.05.2020 - 2 AZR 619/19 - Rn. 16).
Sie umfasst die Verpflichtung, auch die Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit über die zunächst angezeigte Dauer hinaus, unverzüglich mitzuteilen (BAG, Urteil vom 07.05.2020 - 2 AZR 619/19 - Rn. 16).
Rn. 55 Allerdings ist die Verletzung einer Anzeigepflicht nach § 5 Abs. 1 EFZG ist nur dann als beharrliche Arbeitspflichtverletzung zu werten, wenn entweder die Krankmeldung wiederholt und trotz einer Abmahnung unterlassen worden ist oder wenn sich aus der einmaligen Unterlassung des Arbeitnehmers ergibt, auch in Zukunft so zu verfahren (BAG…, Urteil vom 15.01.1986 - 7 AZR 128/83 - Rn. 19; Urteil vom 07.05.2020 - 2 AZR 619/19 - Rn. 16).
- LAG Baden-Württemberg, 19.02.2026 - 8 Sa 25/25
Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte - (Unwirksame) Hinweispflicht des …
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2020 - 9 Sa 500/20
Verhaltensbedingte Kündigung - Fürsorgepflicht - Verhalten als Vorgesetzter …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2022 - 7 Sa 228/20
Verhaltensbedingte Kündigung wegen verspäteten Arbeitsbeginns und überlanger …
- LAG Düsseldorf, 17.04.2024 - 12 Sa 747/23
Teilweise unberechtigte und beharrliche Arbeitsverweigerung eines Arbeitnehmers …
- LAG Köln, 20.10.2022 - 8 Sa 465/22
Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen wiederholt …
- LAG München, 23.02.2023 - 3 Sa 419/22
Verhaltensbedingte Kündigung, Nichtvorlage einer betriebsärztlichen Bescheinigung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2021 - 8 Sa 361/20
Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Interessenabwägung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2021 - 3 Sa 271/20
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Abmahnung
- LAG Niedersachsen, 22.12.2021 - 13 Sa 275/21
Verhaltensbedingte Kündigung bei Verstoß gegen Infektionsschutzmaßnahmen; …
- LAG Hessen, 25.01.2023 - 6 Sa 369/22
Unwirksame Dokumentenübermittlung mittels Word-Datei oder per Telefax; Effektiver …
- LAG Hessen, 30.12.2021 - 6 Sa 684/21
Anspruch auf Anpassung einer Betriebsrente; Verfristung der Berufungsbegründung
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2021 - 3 Sa 161/21
Außerordentliche/ ordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - …
- LAG Hamm, 08.05.2025 - 13 SLa 478/24
Einzelfallentscheidung zu einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung we-gen …
- LAG Hessen, 09.03.2022 - 6 Sa 1448/21
Anforderungen an die elektronisch eingereichte Berufungsbegründung Heilung eines …
- LAG Köln, 10.03.2021 - 3 Sa 448/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2024 - 5 Sa 173/23
Verhaltensbedingte Kündigung - Missachtung von Sicherheitsvorschriften
- LAG Hessen, 31.12.2021 - 6 Sa 1370/20
Anforderungen an das Dateiformat in elektronischer Form eingereichter …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2026 - 6 SLa 180/25
Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2026 - 4 SLa 127/25
Kündigung eines Exportleiters mangels Hinweises auf nachteilige …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2025 - 7 SLa 137/24
Außerordentliche und verhaltensbedingte ordentliche Kündigungen - Unfall mit …
- LAG Hessen, 26.03.2024 - 8 Sa 82/23
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag
- ArbG Oldenburg, 28.08.2024 - 2 Ca 172/23
Schwerbehindertenvertretung; Direktionsrecht; Angelegenheiten; Berühren; …
- LAG Köln, 12.12.2024 - 3 SLa 352/24
Außerordentliche; hilfsweise ordentliche Kündigung mangelhafte Kontrolle einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.07.2025 - 7 SLa 293/24
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Verstoßes gegen Mitwirkungsverbot und …
- LAG Hessen, 06.12.2024 - 14 SLa 460/24
- LAG Hessen, 12.03.2024 - 8 Sa 82/23
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2025 - 7 SLa 215/24
Personen-, verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - Schlechtleistung - …
- LAG Hessen, 17.01.2025 - 14 SLa 460/24
- LAG Köln, 20.03.2024 - 11 Sa 418/23
Unwirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen nicht bzw. falsch …
- ArbG Siegburg, 15.10.2020 - 1 Ca 231/20
Anzeige der Arbeitsunfähigkeit gegenüber Arbeitgeber nicht fristgerecht getätigt
- ArbG Krefeld, 14.11.2024 - 1 Ca 1201/24
Wirksamkeit einer Versetzung und einer ordentlichen Kündigung
- LAG Köln, 06.03.2024 - 11 Sa 417/23
Wirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung wegen des …
- LAG Köln, 28.10.2021 - 8 Sa 360/21
Verhaltensbedingte Kündigung; Handyverbot
- ArbG Offenbach, 17.03.2021 - 4 Ca 478/20
- ArbG Stuttgart, 09.09.2025 - 8 Ca 525/24
Befristung - Geburtsdatum - Kündigung - Regelaltersgrenze
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