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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 03.10.1952 | BGH, 08.10.1952

Rechtsprechung
   BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,110
BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51 (https://dejure.org/1952,110)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1952 - II ZR 305/51 (https://dejure.org/1952,110)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1952 - II ZR 305/51 (https://dejure.org/1952,110)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben - Umfang einer stillschweigenden Genehmigung des Bestätigungsschreibens - Anforderungen an das Wirksamwerden einer in Geschäftsbedingungen enthaltenen Schiedsklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schiedsklausel durch Bezugnahme auf AGB in kfm. Bestätigungsschreiben vereinbart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Kaufmännisches Bestätigungsschreiben, Schweigen als Zustimmung

Papierfundstellen

  • BGHZ 7, 187
  • NJW 1952, 1369
  • MDR 1952, 739
  • DB 1952, 907
 
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Wird zitiert von ... (82)Zitiert selbst (3)

  • RG, 25.02.1919 - II 254/18

    Verpflichtung des Empfängers eines willkürlich erfundenen Bestätigungsschreiben …

    Auszug aus BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51
    Wie das Berufungsgericht mit Recht ausführt, gilt dieser Grundsatz allerdings dann nicht, wenn sich das Bestätigungsschreiben inhaltlich so weit von dem vorher Abgesprochenen entfernt, daß der Bestätigende selbst nicht mehr mit einem Einverständnis des Empfängers rechnen kann (RG SeuffA 1922, Nr. 92; RGZ 95, 48).
  • RG, 30.04.1924 - I 540/23

    Hat bei einem Fixgeschäft der Rücktretende zur Begründung seines Rücktrittsrechts …

    Auszug aus BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51
    Nach den zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts würde eine solche Vereinbarung ein Fixgeschäft darstellen (RGZ 108, 158) und die Klägerin hätte dann allerdings nicht damit rechnen können, daß die Beklagte mit der durch das Bestätigungsschreiben eingefügten Klausel "glückliche, rechtzeitige Ankunft des Importdampfers vorbehalten" sowie mit der Vis-major-Klausel der Verkaufsbedingungen einverstanden sei.
  • RG, 28.09.1934 - VII 29/34

    Hat der Prozeßrichter im Aufhebungsverfahren über eine vor dem Schiedsgericht …

    Auszug aus BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51
    In der vom Berufungsgericht verneinten, von der Revision aber zur Nachprüfung gestellten Frage, ob die Beklagte mit den von ihr gegen einzelne Schiedsrichter geltend gemachten Ablehnungsgründen auch noch in dem vorliegenden Aufhebungsverfahren gehört werden kann, sieht der Senat keinen Anlaß, von der bewährten ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 145, 171), wonach eine Prüfung von Ablehnungsgründen im Aufhebungsverfahren nicht mehr möglich ist, abzuweichen.
  • BGH, 10.01.2007 - VIII ZR 380/04

    Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein kaufmännisches …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt ein Vertrag durch Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben auch dann zustande, wenn für den Empfänger des Schreibens bei den Vertragsverhandlungen ein vollmachtloser Vertreter - wie hier der Zeuge Ku. für die Beklagte zu 1 - aufgetreten ist (BGHZ 7, 187, 189; Urteil vom 15. Juni 1964 - II ZR 129/62, WM 1964, 1951 unter II; Senatsurteil vom 28. Juni 1967 - VIII ZR 30/65, WM 1967, 898 unter B II 2 a; Senatsurteil vom 27. September 1989 - VIII ZR 245/88, WM 1990, 68 unter II 2 f).
  • BGH, 08.02.1985 - VIII ZR 238/83

    Sandentwässerungssilos - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 377 HGB, …

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs treten die regelmäßigen Folgen widerspruchsloser Entgegennahme eines Bestätigungsschreibens dann nicht ein, wenn dessen Inhalt von dem zuvor Vereinbarten so weit abweicht, daß der Absender vernünftigerweise mit einem Einverständnis des Empfängers nicht rechnen kann (BGHZ 7, 187, 190; 11, 1, 4; 40, 42, 46; 54, 236, 242).
  • BGH, 29.09.1955 - II ZR 210/54

    Bestätigungsschreiben und Auftragsbestätigung

    Wenn sich das Berufungsgericht zur Begründung seiner abweichenden Auffassung auf die Entscheidung des erkennenden Senats in BGHZ 7, 187 beruft, so übersieht das Berufungsgericht, daß sich diese Entscheiung nicht mit einer sogenannten "Auftragsbestätigung", also nicht mit einer modifizierten Annahme (§ 150 Abs. 2 BGB), sondern mit einem echten Bestätigungsschreiben befaßt.
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Rechtsprechung
   BGH, 03.10.1952 - I ZR 8/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,640
BGH, 03.10.1952 - I ZR 8/52 (https://dejure.org/1952,640)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1952 - I ZR 8/52 (https://dejure.org/1952,640)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1952 - I ZR 8/52 (https://dejure.org/1952,640)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 1369
  • MDR 1953, 26
  • DB 1952, 948
  • JR 1952, 472
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 15.07.1948 - ZS 52/48
    Auszug aus BGH, 03.10.1952 - I ZR 8/52
    Richtig ist, daß ein unverschuldeter Vermögensverlust den Schuldner von seinen Verbindlichkeiten nicht ohne weiteres befreit, wobei es gleichgültig ist, ob der Vermögensverlust die Folge von Enteignung und Vertreibung oder von Kriegseinwirkungen sonstiger Art (Bombenkrieg, Demontage) ist (OGHZ 1, 62 [67 f]; 386 [394]; 2, 202 [209]).

    Ziel der Vertragshilfe ist die Berücksichtigung der allgemeinen Verschlechterung der Lage des Schuldners, während der Einwand aus § 242 BGB auf die konkrete Gestaltung des einzelnen Schuldverhältnisses und seiner Nebenumstände abgestellt ist (OGHZ 1, 62 [65]; Saage, Vertragshilfegesetz Seite 65).

  • RG, 30.09.1921 - II 573/20

    Lieferungsvertrag; Rücktritt

    Auszug aus BGH, 03.10.1952 - I ZR 8/52
    Die Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage versagt im allgemeinen, wenn der Schuldner seine Leistung ohne ausreichenden Entschuldigungsgrund nicht rechtzeitig bewirkt und sich damit selbst in die Lage gebracht hat, nunmehr unter wesentlich veränderten und für ihn ungünstigen Umständen erfüllen zu müssen (Bestätigung der Rechtsprechung in RGZ 103, 3).

    Das Reichsgericht hat bereits in RGZ 103, 3 ausgesprochen, daß die Berufung auf § 242 BGB versage, wenn der Leistungspflichtige die Erfüllung seiner Schuld ohne gerechtfertigten Grund verzögert und es so selbst bewirkt hat; daß er nur noch unter den neuen, für ihn ungünstigen veränderten Verhältnissen erfüllen kann.

  • BGH, 16.05.1951 - II ZR 61/50

    Herabsetzung von Ruhegehältern. Vertragshilfe

    Auszug aus BGH, 03.10.1952 - I ZR 8/52
    Dem II. Zivilsenat (BGHZ 2, 150 [153]) kann daher insoweit zugestimmt werden, daß mindestens, in solchen Fällen, in denen, wie hier, eine Hilfsmaßnahme begehrt wird, die über die Möglichkeiten der Vertragshilfe hinausgeht, dem Schuldner der Einwand aus § 242 BGB im Prozeß nicht abgeschnitten werden kann.
  • BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50

    Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung

    Auszug aus BGH, 03.10.1952 - I ZR 8/52
    Der Wegfall der Geschäftsgrundlage - hier die Enteignung der Zuckerfabrik und Verarmung des Beklagten - kann nur dann zu einem Eingriff in die schuldrechtlichen Beziehungen der Parteien führen, wenn mit Rücksicht auf den Geschäftszweck das Festhalten an dem Vertrage dem Verpflichteten nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (RGZ 160, 257 [265 ff]; 165, 193 [199]; OGHZ 4, 91 [96]; BGHZ 2, 176 [188]).
  • BGH, 15.05.1952 - IV ZR 157/51

    Erfüllung durch Banküberweisung

    Auszug aus BGH, 03.10.1952 - I ZR 8/52
    Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Schuld des Beklagten jedenfalls durch diesen Überweisungsversuch nicht getilgt worden ist (§ 270 Abs. 1 BGB; BGHZ 6, 121).
  • RG, 13.11.1940 - II 44/40

    Ist bei einer bereits ins Leben getretenen offenen Handelsgesellschaft oder …

    Auszug aus BGH, 03.10.1952 - I ZR 8/52
    Der Wegfall der Geschäftsgrundlage - hier die Enteignung der Zuckerfabrik und Verarmung des Beklagten - kann nur dann zu einem Eingriff in die schuldrechtlichen Beziehungen der Parteien führen, wenn mit Rücksicht auf den Geschäftszweck das Festhalten an dem Vertrage dem Verpflichteten nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (RGZ 160, 257 [265 ff]; 165, 193 [199]; OGHZ 4, 91 [96]; BGHZ 2, 176 [188]).
  • BGH, 23.10.1951 - I ZR 15/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.10.1952 - I ZR 8/52
    Des weiteren ist zu beachten, daß der Wegfall der Geschäftsgrundlage keineswegs immer zu einer völligen Befreiung des Schuldners zu führen braucht, daß vielmehr zunächst untersucht werden muß, ob die Schuldverbindlichkeit nicht der veränderten Sachlage angepasst werden kann (Urteil des Senats vom 23. Oktober 1951 - I ZR 15/51 - NJW 1952, 137 [BGH 23.10.1951 - I ZR 15/51] = JZ 1952, 145 = MDR 1952, 156 [BGH 23.10.1951 - I ZR 15/51] - Volkswagenfall).
  • RG, 05.04.1939 - II 155/38

    1. Kann der alleinige Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung …

    Auszug aus BGH, 03.10.1952 - I ZR 8/52
    Der Wegfall der Geschäftsgrundlage - hier die Enteignung der Zuckerfabrik und Verarmung des Beklagten - kann nur dann zu einem Eingriff in die schuldrechtlichen Beziehungen der Parteien führen, wenn mit Rücksicht auf den Geschäftszweck das Festhalten an dem Vertrage dem Verpflichteten nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (RGZ 160, 257 [265 ff]; 165, 193 [199]; OGHZ 4, 91 [96]; BGHZ 2, 176 [188]).
  • RG, 25.01.1941 - IV 281/40

    1. Ist die Einwirkung auf einen fremden Willen durch Drohung, sofern das …

    Auszug aus BGH, 03.10.1952 - I ZR 8/52
    Von Rechts wegen ist zwar der Schuldner, weil er bei Geldüberweisungen die Überweisungsgefahr trägt, im Falle des Geldverlustes zur Doppelzahlung verpflichtet, im Rahmen der Prüfung nach § 242 BGB mußte sich hier aber die Frage stellen, ob dem Beklagten die nochmalige Zahlung auch dann noch zuzumuten ist, wenn er infolge seiner Vertreibung aus dem Osten alle nennenswerten Werte verloren hat und seine jetzige Wirtschaftslage die Zahlung nicht mehr gestattet, ohne daß seine Lebensgrundlagen ernstlich gefährdet werden (RGZ 166, 40).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 23.06.1950 - II ZS 200/49
    Auszug aus BGH, 03.10.1952 - I ZR 8/52
    Der Wegfall der Geschäftsgrundlage - hier die Enteignung der Zuckerfabrik und Verarmung des Beklagten - kann nur dann zu einem Eingriff in die schuldrechtlichen Beziehungen der Parteien führen, wenn mit Rücksicht auf den Geschäftszweck das Festhalten an dem Vertrage dem Verpflichteten nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (RGZ 160, 257 [265 ff]; 165, 193 [199]; OGHZ 4, 91 [96]; BGHZ 2, 176 [188]).
  • BGH, 19.04.1955 - I ZR 66/53

    Rechtsmittel

    Das Zahlungsverbot stellt sich zwar für die Beklagte als ein Zufall dar; wie aber der im Verzug befindliche Schuldner nach § 287 (vgl. auch § 848) BGB für die durch Zufall eintretende dauernde Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich ist, so hat er auch für die zeitweilige Unmöglichkeit einzustehen; er kann sich auf nachträgliches Eintreten eines Entschuldigungsgrundes nicht berufen (RG Warn 1921 Nr. 5; vgl. auch Urt. v. 3. Oktober 1952 - I ZR 8/52 - LM § 242 Bb - 9 = NJW 1952, 1369).
  • BGH, 13.01.1967 - V ZR 24/64

    Übertragung eines Grundstücks - Bewilligung der Löschung einer Buchhypothek - …

    Die Schätzung der Nutzungen, die die Beklagte seit Rechtshängigkeit gezogen hat, ist aus Rechtsgründen ebensowenig zu beanstanden wie die Verrechnung des Geldwertes der Nutzungen gegen die Verwendungen (vgl. RG JW 1928, 2437, 2438; BGH Urt. v. 20. Oktober 1952 - IV ZR 200/51, JR 1952, 472, 473;… Soergel/Siebert BGB 9. Aufl. § 1000 Rdn 9).
  • BGH, 07.07.1964 - V BLw 21/63

    Rechtsmittel

    Es handelt sich vor allen um die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 3. Oktober 1952 (I ZR 8/52, LM BGB § 284 Nr. 2 ), 16. Januar 1953 (I ZR 42/52, LM BGB § 242 (Bb) Nr. 12 ), 22. April 1953 (II ZR 143/52, BGHZ 9, 273, 279 ), 14. Juli 1953 (V ZR 72/52, LM BGB § 242 (Bb) Nr. 18 ), 30. September 1952 (I ZR 83/52, BGHZ 7, 238 ), 8. Oktober 1954 (I ZR 102/52, BGHZ 15, 27) und 13. Juni 1961 (VI ZR 215/60, JZ 1963, 129), die sich mit dem Fehlen oder Wegfall der Geschäftsgrundlage und den hieraus zu ziehenden Rechtsfolgen befassen.
  • BGH, 11.07.1956 - V ZR 5/55

    Rechtsmittel

    Es ist anerkannt, daß wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage der Schuldner nur frei wird, wenn ihm die Erfüllung nicht mehr zuzumuten ist, wenn ein Festhalten am Vertrage gegen Treu und Glauben verstößt (RGZ 158, 160 [175, 176]; 160, 257 [265 ff]; BGHZ 2, 176 [188, 189] = NJW 1951, 602), d.h. den Grundsätzen der Gerechtigkeit gröblich widerspricht (BGH Urteil vom 3. Oktober 1952 - I ZR 8/52, LindMöhr, abgedruckt Nr. 2 zu § 284 BGB = Nr. 9 zu § 242 Bb).
  • BGH, 10.10.1956 - V ZR 39/55

    Rechtsmittel

    Bei der Prüfung dieser Frage ist jeweils die individuelle Gestaltung des einzelnen Vertragsverhältnisses einschliesslich aller Begleitumstände zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 3.X.1952 I ZR 8/52, LM § 284 BGB Nr. 2 Bl. 2).
  • BGH, 17.10.1956 - V ZR 249/55

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung (RG JW 1936, 987; HRR 1937 Nr. 1217; BGH vom 3. Oktober 1952, I ZR 8/52, Lind-Möhr BGB Nr. 2 zu § 284) ist allerdings anerkannt, daß derjenige, der durch eigenes Verschulden die Geschäftsgrundlage beseitigt hat, sich im allgemeinen auf deren Fortfall nicht berufen kann.
  • BGH, 29.04.1953 - II ZR 34/52

    Rechtsmittel

    Denn stets beschränkt sich die Wirkung des Wegfalls oder des Fehlens der Geschäftsgrundlage auf das, was zur Abwendung unerträglicher Folgen nach dem Gebot der Gerichtigkeit notwendig ist (BGH Urt. v. 3.10.1952 - I ZR 8/52).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1952 - II ZR 2/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,660
BGH, 08.10.1952 - II ZR 2/52 (https://dejure.org/1952,660)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1952 - II ZR 2/52 (https://dejure.org/1952,660)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1952 - II ZR 2/52 (https://dejure.org/1952,660)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 1369
  • DB 1952, 927
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 270/90

    Pfändung eines BGB -Gesellschaftsanteils - Anfechtbarkeit einer …

    Dann könnte der dem Schuldner zustehende Erlösanteil möglicherweise nach den Grundsätzen BGHZ 37, 299, 305; BGH LM § 730 BGB Nr. 2 (Urt. v. 8. Oktober 1952 - II ZR 2/52) und WM 1961, 323 (…Urt. v. 8. Dezember 1960 - II ZR 234/59) errechnet werden.
  • BGH, 06.02.1984 - II ZR 88/83

    Klage eines Gesellschafters gegen einen Mitgesellschafter nach Auflösung der …

    Der Beklagte weist zutreffend darauf hin, daß Zahlungsansprüche der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter mit der Auflösung der Gesellschaft unselbständige Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung werden (st. Rspr., vgl. Senatsurt. v. 8.10.1952 - II ZR 2/52 - LM BGB § 730 Nr. 2).
  • BGH, 01.04.1963 - VIII ZR 41/62
    Der berechtigte Gesellschafter ist darauf angewiesen, die Auseinandersetzung herbeizuführen (BGH Urt. v. 8. Oktober 1952 - II ZR 2/52 - LM § 730 Nr. 2 = NJW 1952, 1369;… Urt. v. 13. Juni 1957 - II ZR 133/56 - WM 1957, 1027, 1029; BGB RGRK § 730 Anm. 9).
  • BGH, 29.10.1952 - II ZR 257/51

    Rechtsmittel

    Einen solchen Anspruch kann der Kläger nicht erheben (vgl. Urteil des Senats vom 8. Oktober 1952 - II ZR 2/52).
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