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Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.11.1953

Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,227
BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52 (https://dejure.org/1953,227)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1953 - I ZR 125/52 (https://dejure.org/1953,227)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1953 - I ZR 125/52 (https://dejure.org/1953,227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Essay mit Bezug zur Entscheidung)

    Ein Astrologe scheitert vor Gericht

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 145
  • MDR 1954, 94
  • GRUR 1954, 80
  • DB 1953, 1086
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (13)

  • RG, 07.12.1920 - II 239/20

    Minderungsklage; Replik der Arglist

    Auszug aus BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
    Weiterhin verliert der Käufer, der eine mangelhafte Sache in Kenntnis des Mangels vorbehaltlos annimmt (§ 464 BGB) nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch bei arglistigem Verhalten des Verkäufers nicht nur die Gewährleistungsansprüche, sondern geht gleichzeitig auch etwaiger Schadensersatzansprüche aus Delikt verlustig (RGZ 59, 104; 101, 64).

    Das Reichsgericht begründet dies damit, daß aus der Annahme einer mangelhaften Sache ohne Vorbehalt der stillschweigende Verzicht auch auf Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung zu entnehmen sei (RGZ 101, 64 [73]).

  • RG, 23.09.1914 - V 181/14

    Rücktritt vom Vertrage wegen Verzuges

    Auszug aus BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
    Dem Berufungsgericht ist hiernach darin beizutreten, daß dem Kläger durch den Rücktritt Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung auch in Bezug auf die Buchausgabe abgeschnitten sind (RGZ 85, 280 [282]; 126, 65 [69]).
  • RG, 26.10.1929 - I 156/29

    1. Unter welchen Voraussetzungen begründet Einräumung der Lizenz an einem Patent …

    Auszug aus BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
    Dem Berufungsgericht ist hiernach darin beizutreten, daß dem Kläger durch den Rücktritt Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung auch in Bezug auf die Buchausgabe abgeschnitten sind (RGZ 85, 280 [282]; 126, 65 [69]).
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
    Für die von Sch. durch den Verstoß gegen das Änderungsverbot begangene Urheberrechtsverletzung (§ 36 LitUG) würde die Beklagte nach § 831 BGB haften, falls Sch. von den Weisungen der Beklagten abhängig war (BGHZ 3, 270 [275]).
  • BGH, 28.04.1953 - I ZR 47/52

    Verjährung mehrerer miteinander konkurierender Ansprüche

    Auszug aus BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
    Es liegt nicht Gesetzessondern Anspruchskonkurrenz vor (so schon die Entscheidung des Senats vom 28. April 1953 BGHZ 9, 301).
  • RG, 20.06.1935 - VI 591/34

    Nach welchen Rechtsgrundsätzen und in welchem Umfang haftet der Verleger einer …

    Auszug aus BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
    Dagegen würde § 31 BGB als Haftungsgrundlage in Betracht kommen, wenn Sch. als verfassungsmäßig berufener Vertreter der Beklagten anzusehen wäre (RGZ 148, 154 [160]; RG JW 1935, 2893).
  • RG, 08.10.1907 - III 86/07

    Verjährung der Ersatzansprüche der Vermieter u. Verleiher

    Auszug aus BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
    So kann nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung, wenn die vertragliche Haftung auf bestimmte Schuldformen begrenzt ist, nach Deliktsrecht keine strengere Haftung eintreten (RGZ 66, 363; 88, 317 [318]).
  • RG, 10.04.1923 - VII 105/22

    1. Über das Verhältnis der Feststellungsklage zur Leistungsklage. 2. Wann läßt …

    Auszug aus BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, daß der Kläger in der Regel nicht genötigt ist, zur Leistungsklage überzugehen, wenn das Feststellungsinteresse bei Klageerhebung vorhanden war und erst im Laufe des Rechtsstreits ein Leistungsantrag möglich wird (RGZ 108, 201 [202]; Urteil des III. Zivilsenats des BGH vom 31. Januar 1952 Lindenmaier-Möhring § 256 ZPO Nr. 5).
  • RG, 21.10.1937 - VI 144/37

    1. Ist auch der Minderjährige als Partei im Rechtsstreit anzusehen und so im …

    Auszug aus BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
    Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Möglichkeit der schuldhaften Einwirkung erst durch den Vertrag gegeben war, sofern es sich um die Verletzung einer allgemeinen Rechtspflicht handelt (RGZ 156, 193).
  • RG, 26.10.1904 - V 156/04

    Schadensersatz aus unerlaubter Handlung.

    Auszug aus BGH, 20.10.1953 - I ZR 125/52
    Weiterhin verliert der Käufer, der eine mangelhafte Sache in Kenntnis des Mangels vorbehaltlos annimmt (§ 464 BGB) nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch bei arglistigem Verhalten des Verkäufers nicht nur die Gewährleistungsansprüche, sondern geht gleichzeitig auch etwaiger Schadensersatzansprüche aus Delikt verlustig (RGZ 59, 104; 101, 64).
  • RG, 29.11.1922 - V 271/22

    Schadensersatzpflicht wegen Vertragsverletzung

  • RG, 03.02.1922 - III 156/21

    Sukzessivlieferungsgeschäft; Rücktritt

  • RG, 10.03.1934 - I 154/33

    1. Wieweit reicht der durch Eingriff in fremdes Urheberrecht erlangte Besitzstand …

  • BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 104/83

    Kartoffelpülpe

    Rn. 18 4. Die Haftungsmilderung des § 521 BGB muß, wenn und soweit sie der Beklagten bei der Verletzung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Schutzpflichten zugute kommt, auch auf Ansprüche des Klägers aus unerlaubter Handlung durchschlagen (BGHZ 46, 140, 145; BGH Urteil vom 20. Oktober 1953 - I ZR 125/52 = NJW 1954, 155).
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55

    Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …

    Der Beklagte zu 2) kann sich insoweit nicht auf Unkenntnis der Rechtslage berufen (RGZ 144, 106; BGH GRUR 1954, 80).
  • BGH, 20.12.1966 - VI ZR 53/65

    Sorgfaltspflichten des Gesellschafters beim Lenken eines Kfz

    Gegenüber dieser Auffassung ist daran festzuhalten, daß es bei einer gesetzlichen Begrenzung der Vertragshaftung auf bestimmte Schuldformen nicht angeht, wegen derselben Handlung nach Deliktsrecht eine strengere Haftung eintreten zu lassen (RGZ 66, 363; 88, 317; BGH Urteil vom 20. Oktober 1953 - I ZR 125/52 = NJW 54, 145 und das obige Senatsurteil vom 17. Mai 1960;… ebenso Larenz, Schuldrecht 11, 7. Aufl., S. 475 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.06.1983 - V ZR 113/82

    Anspruch auf Verzugsschaden nach Rücktritt vom Vertrag

    Hierüber besteht in Rechtsprechung und Literatur allgemein Übereinstimmung (wegen der Behandlung von Deliktsansprüchen, die auf das Erfüllungsinteresse gerichtet sind, vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1983, I ZR 125/52, LM BGB § 252 Nr. 2 und die voneinander abweichenden Auffassungen in MünchKomm/Janßen, BGB Vor § 346 Rdn. 31 und MünchKomm/Emmerich, § 325 Rdn. 60).
  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 127/81

    Zulässigkeit eines Wettbewerbsverbots beim Handelsvertretervertrag; Fristlose …

    Für die Folgezeit ist zu berücksichtigen, daß der Kläger prozessual regelmäßig nicht verpflichtet ist, während des Rechtsstreits zur Leistungsklage überzugehen (RGZ 108, 201, 202; BGH GRUR 1954, 80 - Astrologie; BGH GRUR 1961, 482, 484 - Spritzgußmaschine; st. Rspr.).
  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 26/60

    Spritzgußmaschine

    Die nicht näher begründete Rüge der Revision, ein Feststellungsinteresse sei nicht gegeben, da Leistungsklage ohne weiteres möglich gewesen sei, kann schon deshalb nicht durchgreifen, weil die Entwicklung des Schadens jedenfalls bei Erhebung der Klage nicht zu übersehen war und der Kläger regelmäßig nicht verpflichtet ist, im Rechtsstreit zur Leistungsklage überzugehen (RGZ 108, 201, 202; BGH GRUR 1954, 80 - Astrologie, st.Rspr).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 150/63

    Beschränkung der Haftung des Frachtführers aus unerlaubter Handlung aufgrund …

    Gegen die Auffassung, daß die gesetzliche Beschränkung der Vertragshaftung des Frachtführers auf seine deliktische Haftung keinen Einfluß hat, spricht auch nicht etwa, daß bei Geschäften wie Schenkung, Leihe, unentgeltlicher Verwahrung aus der Regelung der Vertragshaftung in §§ 521, 599 und 690 BGBüberwiegend gefolgert wird, daß auch die Deliktshaftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sei (RGZ 66, 363; 88, 317; Esser, Schuldrecht, § 201, 3 g;… Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse 15. Aufl. § 232; BGH NJW 1954, 145).
  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 131/61

    Plastikkorb

    Dieser Angriff der Revision übersieht, daß auch im Geschmacksmusterrecht, für die dieselben Methoden der Berechnung des Schadensersatzanspruches wie im Patent- und Gebrauchsmusterrecht anerkannt sind (…vgl. Furler a.a.O. § 14 Anm. 17), nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, der Schaden nach Wahl des Verletzten auch über den vom Verletzer erzielten Gewinn berechnet werden kann (vgl. u.a. RGZ 35, 63; 43, 56; 46, 14; 50, 111; 84, 370; 130, 108; RG GRUR 1934, 627; RGZ 156, 67; BGH GRUR 1954, 80 - Astrologie und GRUR 1955, 579 - Gasparone für Urheberrechtsverletzungen).
  • BGH, 29.12.1966 - VI ZR 53/65
    Gegenüber dieser Auffassung ist daran festzuhalten, dass es bei einer gesetzlichen Begrenzung der Vertragshaftung auf bestimmte Schuldformen nicht angeht, wegen derselben Handlung nach Deliktsrecht eine strengere Haftung eintreten zu lassen (RGZ 66, 363; 88, 317; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1953 - I ZR 125/52 -, NJW 1954, 145 und das obige Senatsurteil vom 17. Mai 1960;… ebenso Larenz, Schuldrecht 11, 7. Aufl., S. 475 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.05.1960 - VI ZR 121/59

    Rechtsmittel

    Ist aber die vertragliche Haftung auf bestimmte Schuldformen begrenzt, kann auch nach Deliktsrecht keine strengere Haftung eintreten (RGZ 88, 317; BGH Urteil vom 20. Oktober 1953 - I ZR 125/52 - NJW 1954, 145).
  • BGH, 02.05.1956 - V ZR 51/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.04.1962 - I ZR 1/61

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1953 - V ZR 82/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,1784
BGH, 27.11.1953 - V ZR 82/52 (https://dejure.org/1953,1784)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1953 - V ZR 82/52 (https://dejure.org/1953,1784)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1953 - V ZR 82/52 (https://dejure.org/1953,1784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 145
  • DB 1953, 1086
  • DB 1953, 1087
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.06.1951 - V BLw 58/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.11.1953 - V ZR 82/52
    Es ist aber daran festzuhalten, daß die Schlüsselgewalt sich auch dann noch innerhalb des häuslichen Wirkungskreises der Frau halten musste und daß Verträge, die die ganze Berufstätigkeit des Mannes berühren und ihn auf Jahre oder Jahrzehnte hinaus festlegen, nicht darunter fallen (BGH vom 9. Februar 1951, V ZR 29/50 in NJW 1951, 309; vom 12. Juni 1951 V BLw 58/50 in RechtdLandw 1951, 234 = MDR 1951, 605; OGH in NJW 1950, 307; OLG Kiel in NJW 1949, 150; OLG Hamburg in NJW 1953, 991).

    Die Auffassung ist aber abzulehnen, die Frau habe eine solche Vollmacht während der kriegsbedingten Abwesenheit des Mannes regelmässig, wenn die Eheleute in gutem Einvernehmen leben und sonstige Umstände einen entgegenstehenden Willen des Ehemannes nicht erkennen lassen (so OLG Kiel in NJW 1949, 150), oder die Bauersfrau habe schon deshalb, weil sie während der Abwesenheit ihres Mannes den bäuerlichen Betrieb leite, stillschweigend Vollmacht zu seiner Vertretung (so OLG Celle in NJW 1950, 507 - dagegen Anmerkung von Bull daselbst - Rötelmann in Anmerkung zu BGH vom 12. Juni 1951 V BLw 58/50 in MDR 1951, 605).

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 27.11.1953 - V ZR 82/52
    Inzwischen sind gemäss Art. 117 GG die gesetzlichen Bestimmungen ausser Kraft getreten, die dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau widersprechen (BGH 10, 266 [268 ff]).
  • BGH, 09.02.1951 - V ZR 29/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.11.1953 - V ZR 82/52
    Es ist aber daran festzuhalten, daß die Schlüsselgewalt sich auch dann noch innerhalb des häuslichen Wirkungskreises der Frau halten musste und daß Verträge, die die ganze Berufstätigkeit des Mannes berühren und ihn auf Jahre oder Jahrzehnte hinaus festlegen, nicht darunter fallen (BGH vom 9. Februar 1951, V ZR 29/50 in NJW 1951, 309; vom 12. Juni 1951 V BLw 58/50 in RechtdLandw 1951, 234 = MDR 1951, 605; OGH in NJW 1950, 307; OLG Kiel in NJW 1949, 150; OLG Hamburg in NJW 1953, 991).
  • RG, 22.12.1922 - III 520/22

    Nießbrauch; Verfügungen im Sinne der §§ 883, 893 BGB

    Auszug aus BGH, 27.11.1953 - V ZR 82/52
    Denn es handelt sich nicht um eine Verfügung über ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück im Sinne des § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB (RGZ 106, 109 [111 f]), auch nicht - entgegen dem Vorbringen im Armenrechtsverfahren (Bl. 13 A. 8 OH 1389/49) um dem Vortrag der Revisionsbeklagten in der mündlichen Verhandlung - um eine Schenkung.
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2025 - 5 W 14/25

    Ausnahme vom Grundsatz der Voreintragung bei Eintragung einer Grundschuld

    Solches mag anzunehmen sein, wenn die Erklärung in Unkenntnis des kurz davor eingetretenen Todes im Namen des Verstorbenen abgegeben wurde (…Steffen, in: BGB-RGRK 12. Aufl., § 164 Rn. 5;… Schubert, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 168 Rn. 39; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. November 1953 - V ZR 82/52, NJW 1954, 145), oder wenn sie unter Verwendung einer postmortalen Vollmacht im Namen des Verstorbenen abgegeben wird, "wobei jedem Beteiligten klar ist, dass die rechtlichen Folgen der Erklärung nicht den Verstorbenen, sondern seine Erben treffen sollen" (OLG Naumburg, Beschluss vom 17. Juni 2002 - 11 Wx 7/02, juris = in FGPrax 2002, 241 insoweit nicht abgedruckt), weil dann ein Handeln für den Erben, zumindest aber dessen Notwendigkeit, offenkundig wäre.
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2025 - 5 W 15/25

    Ausnahme vom Grundsatz der Voreintragung bei Eintragung einer Grundschuld

    Solches mag anzunehmen sein, wenn die Erklärung in Unkenntnis des kurz davor eingetretenen Todes im Namen des Verstorbenen abgegeben wurde (…Steffen, in: BGB-RGRK 12. Aufl., § 164 Rn. 5;… Schubert, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 168 Rn. 39; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. November 1953 - V ZR 82/52, NJW 1954, 145), oder wenn sie unter Verwendung einer postmortalen Vollmacht im Namen des Verstorbenen abgegeben wird, "wobei jedem Beteiligten klar ist, dass die rechtlichen Folgen der Erklärung nicht den Verstorbenen, sondern seine Erben treffen sollen" (OLG Naumburg, Beschluss vom 17. Juni 2002 - 11 Wx 7/02, juris = in FGPrax 2002, 241 insoweit nicht abgedruckt), weil dann ein Handeln für den Erben, zumindest aber dessen Notwendigkeit, offenkundig wäre.
  • BGH, 19.06.1961 - III ZR 89/60
    Daß zu den hiernach außer Kraft getretenen Bestimmungen auch § 1697 BGB alter Fassung gehört, ist angesichts der früheren Regelung, die dem Vater die elterliche Gewalt auch im Falle der Wiederverheiratung beließ (§ 1669 alter Fassung), heute unzweifelhaft (vgl. BGH NJW 1954, 145 mit weiteren Nachweisen) und wird durch die Änderung der genannten Bestimmungen in Art. 1 des Gleichberechtigungsgesetzes vom 18. Juni 1957 (BGBl 609) - jetzt §§ 1681, 1683 BGB - bestätigt.

    Die elterliche Gewalt der Mutter lebte mit dem 1. April 1953 kraft Gesetzes wieder auf, ohne daß es einer Aufhebung der Vormundschaft durch das Vormundschaftsgericht bedurfte (BGH NJW 1954, 145; OLG Schleswig SchlHA 1953, 203).

  • BGH, 03.05.1955 - V BLw 40/54

    Rechtsmittel

    Die Ehefrau eines Pächters ist allerdings während der kriegsbedingten Abwesenheit ihres Ehemannes ohne ausdrückliche oder stillschweigende Bevollmächtigung, auch wenn man in den Fällen, in denen der Ehemann zum Wehrdienst einberufen war, eine gewisse Erweiterung der Schlüsselgewalt bejaht, nicht befugt, weitgehende die ganze Lebensgrundlage des Ehemannes und der Familie berührende Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein von dem Ehemann eingegangenes Pachtverhältnis zur Auflösung zu bringen (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 12. Juni 1951, V BLw 58/50, RechtdLandw 1951, 234 sowie Urteil vom 27. November 1953, V ZR 82/52, NJW 1954, 145).

    Das Rechtsgeschäft bleibt deshalb auch in diesem Falle zunächst in der Schwebe (BGH vom 27. November 1953, V ZR 82/52, NJW 1954, 145).

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