Rechtsprechung
| BGH, 03.12.1953 - 5 StR 597/53 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 5, 211
- NJW 1954, 567
- MDR 1954, 183
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- RG, 17.06.1935 - 2 D 426/35
Zum Begriff des besonders schweren Falles im Sinne des § 266 Abs. 2 StGB.
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 18.04.1939 - 4 D 166/39
1. Eine Schädigung des Wohles des Volkes in wirtschaftlicher Hinsicht durch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 18.01.1972 - 5 StR 666/71
Die Gesetzeskonkurrenz - Eine Straftat als regelmäßige Erscheinungsform einer …
Diese Kann zwar auch dann vorliegen, wenn eine Straftat nicht die notwendige, aber doch die regelmäßige Erscheinungsform einer anderen ist (BGHSt 5, 211, 213 [BGH 03.12.1953 - 5 StR 597/53]/14). - BGH, 24.01.1962 - 2 StR 554/61
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Wegen der von der Revision beanstandeten Anwendung des § 292 Abs. 2 StGB kann auf BGHSt 5, 211 verwiesen werden.
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Rechtsprechung
| BGH, 20.11.1953 - 2 StR 312/53 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1954, 567
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75
Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch
Die Bedeutung der Begriffsbestimmung des § 22 StGB n.F. liegt trotzdem nicht nur in der Anerkennung des Tatvorsatzes als alleiniger Beurteilungsgrundlage, also im Absehen von der "natürlichen Auffassung" des außenstehenden Beobachters (vgl. dazu BGHSt 2, 380, 381; 9, 62, 64;… BGH GA 1953, 50; BGH NJW 1954, 567 Nr. 24) und in der Nichterwähnung des Gedankens der unmittelbaren Gefährdung des geschützten Rechtsguts (vgl. dazu BGHSt 9, 62, 64; 20, 150, 151; 22, 80, 82; BGH bei Dallinger MDR 1973, 728), sondern auch und in erster Linie in der Billigung des von Welzel (…vgl. a.a.O. § 24 III) entwickelten Bewertungsmaßstabs. - BGH, 02.08.1989 - 3 StR 239/89
Raub - Versuch - Gewalt - Gewaltanwendung - Raubüberfall - Geldbombe - …
Das wäre - auch nach den Vorstellungen der Angeklagten - hier erst der Fall gewesen, wenn und sobald sie nach ihren Beobachtungen angenommen hätten, der Geschäftsführer sei nunmehr im Begriff, den Innenhof tatsächlich zu betreten (vgl. BGH NJW 1954, 567; vgl. ferner BGH bei Dallinger MDR 1971, 362; 1973, 728). - BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55
Rechtsmittel
Ein solcher liegt bereits vor, wenn der Täter die Lauerstellung einnimmt in dem Glauben, das Opfer nähere sich erwartungsgemäß (Urt des erkennenden Senats in NJW 54, 567).
- BGH, 13.10.1971 - 2 StR 441/71
Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung - Ablehnung eines Antrages …
Vielmehr genügt jede Handlung, die nach dem Täterplan und nach natürlicher Auffassung schon als Bestandteil der Tatbestandshandlung erscheint (BGH NJW 54, 567). - BGH, 26.02.1963 - 5 StR 579/62
Rechtsmittel
Der 2. Strafsenat hat in einem dem vorliegenden nahezu gleichgelagerten Fall entschieden, daß, wenn der zur Tat entschlossene Täter auf sein Opfer lauert, Versuch erst in dem Augenblick beginnt, in dem sich das Opfer wenigstens nach der Vorstellung des Täters auf den Weg zu der Stelle begibt, wo ihm aufgelauert wird (NJW 1954, 567). - BGH, 08.01.1963 - 5 StR 567/62
Rechtsmittel
Auch in der weiter vom Landgericht angeführten Entscheidung BGH NJW 1954, 567 24 (= LM StGB § 249 Nr. 9) hat der Bundesgerichtshof diese Frage unbeantwortet gelassen. - BGH, 04.12.1959 - 4 StR 436/59
Rechtsmittel
Nach den Feststellungen kann kein Zweifel bestehen, daß die genannten Handlungen nach dem Verbrechensplane und nach natürlicher Auffassung Teil der eigentlichen Tatbestandshandlungen waren (u.a. BGHSt 2, 380; BGH LM Nr. 6 zu § 43 StGB = WJW 1952, 514; BGH LM Nr. 22 zu § 211 StGB, Nr. 9 zu § 249 StGB = NJW 1954, 567). - BGH, 07.01.1959 - 2 StR 510/58
Rechtsmittel
Wie der Senat in dem Urteil NJW 1954, 567 Nr. 24 = LM StGB § 249 Nr. 9 entschieden hat, liegt, wenn der Täter einem anderen auflauert, um ihn zu berauben, ein Versuch des Raubes allerdings erst dann vor, wenn sich das Opfer in Wirklichkeit oder nach der Vorstellung des Täters dem Tatort nähert.
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