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Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.10.1955

Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1955 - 1 StR 409/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,183
BGH, 11.11.1955 - 1 StR 409/55 (https://dejure.org/1955,183)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1955 - 1 StR 409/55 (https://dejure.org/1955,183)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1955 - 1 StR 409/55 (https://dejure.org/1955,183)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 269
  • NJW 1956, 110
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.10.2009 - 3 StR 141/09

    Verweisung einer Sache an ein Gericht höherer Ordnung durch das Berufungsgericht …

    Erwachsen aufgrund eines wirksam beschränkten Rechtsmittels einzelne Bestandteile einer Entscheidung zu einer einheitlichen Tat in Rechtskraft (sog. horizontale Teilrechtskraft), so steht dies der Berücksichtigung eines Prozesshindernisses - hier der fehlenden sachlichen Zuständigkeit - in einer späteren Entscheidung auch hinsichtlich der bereits rechtskräftig gewordenen Entscheidungsbestandteile nicht entgegen (BGHSt 8, 269; 11, 393, 394; 13, 128; 15, 203, 207; 21, 242, 243;… Meyer-Goßner aaO Einl. Rdn. 151 m. w. N.).
  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des …

    Mit der Erwägung, dem Revisionsführer, der sich wegen einer fehlenden Verfahrensvoraussetzung oder wegen eines Verfahrenshindernisses beschwert fühle, sei zuzumuten, hierwegen eine Verfahrensbeschwerde in der Form des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu erheben, setzt sich das vorlegende Gericht in Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 6, 304/305; 8, 269; 11, 393/394; 13, 128), der zufolge Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrenshindernisse auch ohne besondere Rüge von Amts wegen zu prüfen sind".
  • BGH, 23.02.2017 - 3 StR 546/16

    Prüfung von Verfahrensvoraussetzungen (hier fehlender Adhäsionsantrag) bei …

    Hatte das Tatgericht eine solche Gesamtstrafe indes nicht zu bilden, wirkt sich das Fehlen einer Verfahrensvoraussetzung, soweit Rechtskraft eingetreten ist, nicht mehr aus (so BGH, Urteil vom 11. November 1955 - 1 StR 409/55, BGHSt 8, 269, 270 f.;… vgl. zum Ganzen - weitergehend gegen die Beachtlichkeit von Verfahrenshindernissen in den Fällen vertikaler Teilrechtskraft - LR/Franke aaO, § 337 Rn. 26, § 344 Rn. 66;… Meyer-Goßner/Schmitt aaO, Einl Rn. 151 ff., jew. mwN).
  • BGH, 09.11.1960 - 4 StR 407/60

    Mangelhafte Revisionsbegründung I

    Zu dieser Prüfung und gegebenenfalls zur Einstellung des Verfahrens ist auch das Revisionsgericht verpflichtet (RGSt 68, 18; BGHSt 8, 269; 11, 393).

    Rn. 14 In ständiger Rechtsprechung haben das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof auch anerkannt, daß selbst dann, wenn das Urteil des Tatrichters nur teilweise angefochten worden ist - z.B. nur im Strafausspruch oder hinsichtlich der Kostenentscheidung oder wegen einer von mehreren in Tatmehrheit stehenden Straftaten, für die der Tatrichter eine Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt hat - und daher teilweise bereits in Rechtskraft erwachsen ist, das Verfahren ohne Rücksicht auf die Teilrechtskraft soweit einzustellen ist, als das Fehlen der Verfahrensvoraussetzung oder das Vorhandensein des Verfahrenshindernisses sich auswirkt (RGSt 74, 206; BGHSt 6, 304; 8, 269; 11, 393; 13, 128).

  • BGH, 17.12.2014 - 4 StR 486/14

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (nachträgliche Bildung einer Gesamtgeldstrafe: …

    Die (sachliche) Richtigkeit dieser Entscheidung hat das neu entscheidende Gericht grundsätzlich nicht zu prüfen (…vgl. SSW-StGB/Eschelbach, 2. Aufl., § 55 Rn. 14 f.;… Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 4 jeweils mwN; zur früheren Verurteilung trotz eines entgegenstehenden Verfahrenshindernisses auch: BGH, Urteil vom 11. November 1955 - 1 StR 409/55, BGHSt 8, 269, 271; Urteil vom 10. August 1982 - 5 StR 412/82, wistra 1982, 227, 228; anders bei einer auch der Gesamtstrafenbildung als solcher entgegenstehenden Verfahrensvoraussetzung: BGH, Beschluss vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, NStZ-RR 1998, 6).
  • OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 1 Ss 49/03

    Rechtsfolgen fehlender Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses

    Diese Prüfung, die durch die wirksame Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch und die damit eingetretene Teilrechtskraft inhaltlich nicht begrenzt wird (vgl. BGHSt 8, 269), führt zur Feststellung eines Verfahrenshindernisses und begründet damit die Notwendigkeit, das Verfahren gemäß § 206a StPO einzustellen.
  • BGH, 08.08.1996 - 4 StR 344/96

    Inhaltliche Anforderungen an die Darstellung des Tatgeschehens in der …

    Fehlende Prozeßvoraussetzungen sind in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen; Teilrechtskraft steht nicht entgegen (vgl. BGHSt 8, 269, 270; 15, 203, 207 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 15.09.2004 - II-72/04

    Aussetzen einer Strafe trotz nachträglicher Gesamtstrafenbildung

    Denn unter dieser Voraussetzung ist das Berufungsgericht zu einer eigenen Gesamtstrafenbildung berufen, weil die Gesamtstrafe gerade nicht in (Teil-)Rechtskraft erwachsen ist (siehe auch BGHSt 8, 269, 271).
  • LG Frankfurt/Main, 14.06.1968 - 4 Ks 1/67

    (Dritter) Auschwitzprozess

    Als Teil des Prozessrechts, zu dem die Strafverjährung gehört (vgl. BGHSt 2, 300 (307 f.); 4, 135 (137) 4, 379 (384 f.); 8, 269 (270); 11, 393 (395); BGH NJW 1956, 110; Bd HM DR 1963 855 f;… Eberhard Schmidt, Lehrkomm. zur StPO I, 2.Aufl. 1964, Anm. Nr. 189;… Schönke-Schröder, StGB-Komm. 13.Aufl. 1967 § 66 Anm.3; Leipziger Kommentar (Jagusch), 8.Aufl. 1957, § 66 Anm.1b, ferner Klug in Juristenzeitung 1965, 149 f. mit weiteren Nachweisen) ist nur das Recht des erkennenden Gerichts anzuwenden.
  • OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß selbst dann, wenn das Urteil des Tatrichters nur teilweise angefochten ist - z. B. nur im Strafausspruch oder wegen einer von mehreren in Tatmehrheit stehenden Straftaten, für die der Tatrichter eine Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt hat - und daher teilweise bereits in Rechtskraft erwachsen ist, das Verfahren ohne Rücksicht auf die Teilrechtskraft soweit einzustellen ist, als das Fehlen der Verfahrensvoraussetzung oder das Vorhandensein des Verfahrenshindernisses sich auswirkt (BGHSt 6, 304; 8, 269; 13, 128; 15, 203, 207).
  • BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verneinung eines besonders schweren Falls …

  • KG, 19.05.2004 - 5 Ws 236/04

    Strafvollstreckung: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Vollstreckbarkeit der …

  • BGH, 23.01.2025 - 1 StR 135/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • OLG Saarbrücken, 27.01.1997 - Ss 118/96
  • BGH, 10.08.1982 - 5 StR 412/82

    Zulässigkeit der Gesamtstrafenbildung bei Bestehen eines Verfahrenshindernisses, …

  • BGH, 29.08.1996 - 4 StR 401/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • BayObLG, 02.02.1999 - 1St RR 7/99

    Versehentliche Verurteilung wegen einer prozessual selbständigen Tat

  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 122/59
  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 24/73

    Unzucht mit Abhängigen, Blutschande und Unzucht mit einer Person unter vierzehn …

  • BGH, 13.12.1977 - 5 StR 728/77

    Anrechnung der Untersuchungshaft - Einstellung des Verfahrens mangels …

  • BGH, 02.03.1977 - 2 StR 794/76

    Strafverfolgungsverjährung bei Sexualstraftaten im Rahmen des vierten …

  • BGH, 09.10.1956 - 1 StR 152/56

    Rechtsmittel

  • OLG München, 25.09.2006 - 4St RR 170/06

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage; Andere Schlussfolgerungen bei …

  • BGH, 19.12.1973 - 2 StR 372/73

    Verfolgungsverjährung für einen besonders schweren Fall des Diebstahls - …

  • BGH, 10.01.1958 - 5 StR 503/57

    Rechtsmittel

  • LG Hagen, 01.10.1969 - 11 Ks 1/65

    Einzelerschiessungen von Juden, die ausserhalb des Ghettos angetroffen wurden. …

  • BGH, 13.12.1968 - 4 StR 424/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

  • BGH, 28.03.1961 - 1 StR 59/61

    Strafbarkeit wegen Betruges, wegen Untreue und wegen Unterschlagung - …

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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1955 - 4 StR 286/55   

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https://dejure.org/1955,571
BGH, 20.10.1955 - 4 StR 286/55 (https://dejure.org/1955,571)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1955 - 4 StR 286/55 (https://dejure.org/1955,571)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1955 - 4 StR 286/55 (https://dejure.org/1955,571)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 250
  • NJW 1956, 110
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97

    Formgerechter Vortrag beim Besetzungseinwand; Änderung des …

    Diese Voraussetzungen hat das Präsidium, gemessen an den Maßstäben der - im Rahmen des von den Beschwerdeführern zu ihren Beanstandungen vorgetragenen Sachverhalts vorgenommenen - revisionsgerichtlichen Prüfung (vgl. BGHSt 27, 397; BGH NJW 1956, 110, 111; vgl. auch BVerwG NJW 1982, 2394;… BFH/NV 1991, 826) rechtsfehlerfrei angenommen.
  • BGH, 12.06.1985 - 3 StR 35/85

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäße Ablehnung eines Beweisantrags …

    Er übte in ihr nur noch die Funktionen aus, die er als Richter in der früher begonnenen Hauptverhandlung gegen K. kraft Gesetzes weiterzuführen hatte (vgl. BGHSt 8, 250 [BGH 20.10.1955 - 4 StR 286/55]).

    Sie wäre mit konstitutiver Wirkung auch nicht möglich gewesen, weil nach § 21 e Abs. 1 Satz 2 GVG ein Richter einer Strafkammer nur für die Dauer des Geschäftsjahres, also nicht bis zur Erledigung bestimmter Stafverfahren zugeteilt werden darf (vgl. BGHSt 8, 252) und auch ein Fall des § 21 e Abs. 4 GVG bei begonnener, in das nächste Geschäftsjahr hinüberreichender Hauptverhandlung nicht vorliegt (vgl. BGHSt 8, 250 [BGH 20.10.1955 - 4 StR 286/55];… Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl. § 21 e GVG Rdn. 18;… Schäfer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 21 e GVG Rdn. 27 und 53).

  • BGH, 14.07.1964 - 1 StR 216/64

    Ernennung der richterlichen Mitglieder des Schwurgerichts und der Geschworenen - …

    Es versteht sich von selbst, daß sie auch über das Ende des Geschäftsjahres hinaus zur Teilnahme an einer bereits in jenem Geschäftsjahr begonnenen Tagung berufen sind (BGHSt 8, 250).
  • BGH, 20.03.2025 - StB 10/25

    Besetzungseinwand; Feststellung des Verhinderungsfalls (eingeschränkte Kontrolle …

    Geprüft wird mithin, ob rechtlich ein Verhinderungsfall vorgelegen hat, nicht aber, ob die Verhinderung tatsächlich bestanden hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Oktober 2021 - 3 StR 485/20, BGHR GVG § 21e Abs. 1 Vertretung 4 Rn. 24; Urteile vom 27. September 1988 - 1 StR 187/88, NJW 1989, 843, 844; vom 3. Februar 1961 - 4 StR 424/60, BGHSt 15, 390; vom 5. August 1958 - 5 StR 160/58, BGHSt 12, 33, 34;… vom 13. Dezember 1955 - 1 StR 354/55, BeckRS 1955, 31192348 Rn. 10 f.; vom 20. Oktober 1955 - 4 StR 286/55, NJW 1956, 110, 111;… KK-StPO/Diemer, 9. Aufl., § 21e GVG Rn. 10;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 26;… SK-StPO/Frisch, 5. Aufl., § 338 Rn. 38;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 338 Rn. 36;… Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 21e Rn. 147;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 338 Rn. 8;… MüKoStPO/Schuster, 2. Aufl., § 21e GVG Rn. 21).
  • BGH, 19.12.1974 - 1 StR 313/74

    Unterzeichnung eines Protokolls über ein Rechtsgeschäft durch einen mitwirkenden …

    Die begonnene Hauptverhandlung war vor ihr auch zu Ende zu führen (vgl. BGHSt 8, 250; BGH NJW 1964, 1866).
  • BGH, 08.09.1967 - 4 StR 329/67

    Mitwirkung eines aus der Strafkammer ausgeschiedenen Gerichtsassessors an der …

    Scheidet ein richterliches Mitglied im Laufe des Geschäftsjahres auf Grund eines Beschlusses des Präsidiums gemäß § 63 Abs. 2 GVG aus der Strafkammer aus, so kann er an der Hauptverhandlung einer Strafsache, die unter seiner Mitwirkung vor seinem Ausscheiden begonnen hatte, bis zu ihrer Beendigung mitwirken (Fortbildung von BGHSt 8, 250 [BGH 20.10.1955 - 4 StR 286/55]).

    Dieser Fall ist rechtlich nicht anders zu beurteilen, als wenn eine Haupt Verhandlung vor dem Ende des Geschäftsjahres begonnen und im neuen Geschäftsjahr fortgesetzt wird (BGHSt 8, 250 [BGH 20.10.1955 - 4 StR 286/55]).

  • BGH, 06.03.1962 - 1 StR 554/61
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  • BAG, 11.03.1965 - 5 AZR 129/64

    Anspruch - Einheitlicher Tatbestand - Arbeitsrechtliche Gesichtspunkte - …

    Die Landesarbeitsrichter sind "vor ihrer Dienstleistung" (§§ 57 Abs. 2, 20 Abs. 2 Satz 1 ArbGG) auf die Erfüllung der Obliegenheiten ihres Amtes eidlich zu ver- 32 pflichten, do ho grundsätzlich bevor sie als ehrenamtliche Richter in irgendeiner Weise tätig werden" Der Eid ist in öffentlicher Sitzung zu leisten ( § 8 Absc 1 NieaersächSo Richtergesetz vom 140 Dezember 1962, GVBlo S" 265)o Im konkreten Rechtsstreit war das erkennende Gericht jedenfalls dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn die ehrenamtlichen Richter erst nach Stellung der Sachanträge, mit denen die mündliche Verhandlung selbst beginnt (§ 157 Abs« 1 ZPO), vereidigt worden sind" Ehren amtliche Richter dürfen nur unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen tätig werden (§ 44 Abs" 1 DRiG)0 Voraussetzung, und zwar wesentliche Voraussetzung für die Ausübung des Amtes eines Landesarbeitsrichters ist aber nicht nur eine ordnungsgemäße Berufung nach den Bestimmungen des ArbGG und die Aushändigung einer Ernennungsurkunde (§ 7 Niedersächsisches Richtergesetz), sondern auch die Eidesleistung (vgl" für die Vereidigung von Schöffen BGH-Urteile vom 8" Oktober 1953? NJW 53, 1800 und vom 20« Oktober: 1955, NJW 56, 110)«.
  • BGH, 30.01.1979 - 1 StR 452/78
    ,,Beiseitegeschafft" sind Gegenstände schon dann, wenn sie - außer im Fall ordnungsgemäßer Wirtschaft - in eine rechtliche Lage verbracht sind, in der den Konkursgläubigern ein alsbaldiger Zugriff unmöglich gemacht oder auch nur erschwert wird (RGSt 62, 278; BGH, Urteil vom 26. Februar 1958 - 2 StR 43/58; vom 20. Oktober 1955 - 4 StR 286/55-;… Böhle-Stammschräder, KO 12. Aufl. § 283 Anm. 5c).
  • BGH, 25.05.1976 - 1 StR 858/75

    Strafbarkeit wegen Untreue, Betruges und betrügerischen Bankrotts - Anforderungen …

    Mit der Überleitung eines bereits gesellschaftlich gebundenen Vermögenswerts in seinen privaten Vermögensbereich hat er also eine andere rechtliche Lage geschaffen und damit den Zugriff der Gläubiger zumindest wesentlich erschwert; das reicht für das Tatbestandsmerkmal des Beiseite Schaffens aus (RGSt 62, 277, 278; 66, 131; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1955 - 4 StR 286/55).
  • BGH, 29.03.1972 - 2 StR 118/71

    Verurteilung wegen Hehlerei und wegen Diebstahls - Bildung einer …

  • BGH, 30.10.1963 - 2 StR 349/63

    Verurteilung wegen Unzucht - Besetzung einer Jugendkammer

  • BGH, 15.10.1957 - 1 StR 326/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.01.1956 - 4 StR 473/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.08.1973 - 2 StR 73/73

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die …

  • BGH, 26.02.1964 - 2 StR 42/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.12.1958 - 2 StR 411/58

    Rechtsmittel

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