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| OLG Celle, 14.02.1963 - 5 U 22/62 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- OLG Celle, 07.06.1962 - 5 U 22/62
- OLG Celle, 14.02.1963 - 5 U 22/62
Papierfundstellen
- NJW 1963, 1205
- MDR 1963, 592
- VersR 1963, 960
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63
Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Klage auf Zubilligung eines angemessenen …
Der Unterscheidung zwischen Geldsummenschuld und Geldwertschuld kommt in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu (OLG Neustadt NJW 60, 2058; OLG Celle NJW 63, 1205; LG Aurich NJW 61, 1120;… Staudinger 10./11. Aufl. § 291 BGB Anm. 8;… Palandt 24. Aufl. § 291 Anm. 1; - a.M. OLG Köln NJW 60, 388). - BGH, 05.01.1965 - VI ZR 24/64
Verzinsung von Schmerzensgeldansprüchen
Ob bei einem derartigen Klageantrag eine Zinspflicht ab Rechtshängigkeit (§ 291 BGB) oder erst ab Verkündung oder gar Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils entsteht, wird von der herrschenden Auffassung im ersten Sinne beantwortet (OLG Neustadt, NJW 60, 2058; OLG Nürnberg, VersR 62, 626; OLG Celle, NJW 63, 1205;… Staudinger-Werner, 11. Aufl. § 291, 8; Palandt-Danckelmann, § 291, 1; Mann, NJW 60, 825;… Wussow, Das Unfallhaftpflichtrecht 8. Aufl. Tz. 1523;… Geigel, Der Haftpflichtprozeß 12. Aufl. Bem. 6, 17; a.A. OLG Köln, NJW 60, 388; Palandt-Gramm, § 847, 5 e). - OLG Frankfurt, 19.01.1994 - 7 U 189/92
Bewertung des Haftungsanteils; Überfahren der Mittelline
Der Schmerzensgeldanspruch ist gemäß § 288 BGB zu verzinsen (vgl. OLG Celle, NJW 1963, 1205).
- LG Limburg, 26.10.2018 - 1 O 325/16 Entscheidend für den Zinsbeginn bei einem Schmerzensgeldanspruch ist, ab welchem Zeitpunkt dem Schuldner die für die Ermittlung der genauen Anspruchshöhe relevanten Tatsachen bekannt oder zugänglich sind (…BeckOGK/Dornis BGB § 286 Rn. 101-111, beck-online; OLG Celle NJW 1963, 1205, 1205, beck-online).
- BGH, 21.12.2007 - 2 StR 472/07
Entscheidung über den Adhäsionsantrag (Zinsen; Verzug)
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 11. Juni 2007 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der der Geschädigten Y. B. zugesprochene Anspruch in Höhe von 5.000 EUR und der dem Geschädigten M. B. zugesprochene Anspruch in Höhe von 4.000 EUR jeweils nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz erst ab dem 2. März 2006 zu verzinsen ist, weil die Urteilsgründe nicht erkennen lassen, dass der Angeklagte vor dem 2. März 2006 in Verzug geraten ist (…vgl. Staudinger/Löwisch BGB [2004] § 286 Rdn. 10; OLG Celle NJW 1963, 1205). - OLG Frankfurt, 06.11.1992 - 2 U 19/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
So wird für den Schmerzensgeldanspruch die Auffassung vertreten, dass der Schuldner erst dann zahlen muss, wenn er an Hand von objektiven Unterlagen eine für die Bezifferung des Anspruchs ausreichende Gewissheit über den tatsächlich eingetretenen und in Zukunft noch zu erwartenden immateriellen Schaden erlangt hat, und erst dann in Verzug gerät, wenn er - zur Zahlung aufgefordert - nicht eine angemessene Zeit nach Eingang dieser Unterlagen den Betrag zahlt, der als billige Schmerzensgeldentschädigung in Betracht kommt (so OLG Celle, NJW 1963, 1205).
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