Rechtsprechung
| BAG, 20.01.1967 - 2 AZR 232/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 12 Abs. 7; BGB § 779; BRAGO § 23
Streitwert: Kündigung - Vergleich - Dreimonatsvergütung - Höchstgrenze - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vergleich - Festsetzung des Gegenstandswertes - Bestehen von Arbeitsverhältnissen - Gehaltsansprüche
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 27.09.1960 - 7 Sa 707/59
- BAG, 07.12.1961 - 2 AZR 12/61
- LAG Düsseldorf, 14.04.1966 - 7 Sa 707/59
- BAG, 20.01.1967 - 2 AZR 232/65
Papierfundstellen
- NJW 1967, 902
- NJW 1967, 903
- DB 1967, 472
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (1)
- BAG, 25.01.1960 - 2 AZR 519/57
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze - Abfindung - …
Auszug aus BAG, 20.01.1967 - 2 AZR 232/65
Der Senat hat es deshalb bereits als diesem Normzweck widersprechend angesehen, die Höhe einer gem. § 7 KSchG vom Gericht zu bestimmenden Abfindung für die Streitwertberechnung auch dann zu berücksichtigen, wenn diese das Vierteljahresentgelt übersteigt (BAGE 8, 350).
- LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 5 Ta 71/15
Streitwert - Weiterbeschäftigung - Kündigungsschutzverfahren
Rn. 48 Der Schutzzweck des § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG bewirkt, dass sich beendigungsabhängige Vergütungsansprüche, soweit diese nicht eingeklagt worden sind, im Verhältnis zum Bestandsschutzantrag oder zur Bestandsschutzregelung nicht vergleichswerterhöhend auswirken (erkennende Kammer 8. März 2011 - 5 Ta 42/11 - juris, ebenso bereits BAG 20. Januar 1967 - 2 AZR 232/65 - juris sowie LAG Hamburg 23. September 2013 - 4 Ta 14/13 - juris). - BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82
Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze
§ 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG hat nach diesem Verständnis aus sozialen Erwägungen eine Verbilligung des Kündigungsrechtsstreits zum Ziel, um den für die Existenz des Arbeitnehmers bedeutsamen Kündigungsschutzprozeß nicht mit einem zu hohen Kostenrisiko zu belasten (vgl. BAG, Beschluß vom 20.01.1967 - 2 AZR 232/65 - AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953). - LAG Hamm, 27.07.2007 - 6 Ta 357/07
Vergleichsmehrwert für eine Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich
- LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07
Gegenstandswert für Bestandsschutzverfahren und Prozessvergleich - …
Insbesondere kündigungsabhängige Ansprüche führen zu keinem Mehrwert der Einigung (BAG 20.01.1967 - 2 AZR 232/65;… ArbGG-Wenzel, § 12 Rn. 327). - BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79
Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag
aa) Der Senat hat es mit Beschluß vom 20.01.1967 - 2 AZR 232/65 - (AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953 [unter 2 der Gründe]; ebenso Urteil vom 01.10.1962 - 2 AZR 290/62 - [unveröffentlicht] ebenso wie der 5. Senat des BAG (Urteil vom 16.12.1978 - 5 AZR 824/78 - [unveröffentlicht]) abgelehnt, nach einer mit einem Vierteljahresentgelt bewerteten fristlosen Kündigung vom 14.08.1959 für eine vorsorgliche weitere fristlose Kündigung vom 13.09.1960 einen weiteren Betrag anzusetzen. - LAG Hamm, 03.02.2003 - 9 Ta 520/02
Kündigungsschutzantrag, Fortbestandsantrag
Einerseits kommt eine Erhöhung des Streitwerts für den allgemeinen Feststellungsantrag schon wegen des sozialen Schutzzwecks des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG (vgl. BAG, Urteil v. 20.01.1967 - 2 AZR 232/65 - AP 16 zu § 12 ArbGG 1953; zu 3. der Gründe) nicht in Betracht. - LAG Berlin, 22.10.1984 - 2 Ta 102/84
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren
Mit Rücksicht hierauf ist es gerechtfertigt und auch angemessen, den Streitwert auf ein Vierteljahresentgelt festzusetzen (so zutreffend BAG in AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953 mit insoweit zustimmender Anmerkung von Tschischgale;… ferner LAG Frankfurt/Main in Arbeitsrecht in Stichworten 1971, S. 155; LAG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 1982 - 2 Ta 81/81 (Kost) -).(BAG in AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953).
- LAG Baden-Württemberg, 17.11.2005 - 3 Ta 203/05
Umschulungsverhältnis - Streitwert
Damit ist es auch bereits ausgeschlossen, nicht anhängige Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche, die von der Begründetheit der Bestandsschutzklage abhängen, als Vergleichsmehrwert zu berücksichtigen (vgl. so schon für Entgeltansprüche: BAG, Urteil vom 20. Januar 1967 - 2 AZR 232/65 - AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953). - LAG Hessen, 23.04.1999 - 6 Ta 426/98
Wertfestsetzung für Vergleich im Kündigungsrechtsstreit
Andererseits ist der Zweck des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG in Rechnung zu stellen, der den Gebuhrenwert aus sozialen Gründen eng limitiert (vgl. BAG Beschluß vom 20. Januar 1967 - 2 AZR 232/65 - AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953, GK-ArbGG/Wenzel, § 12 Rz. 177 mit weit. Nachw. zum Meinungsstand). - LAG Hamburg, 15.05.1990 - 2 Ta 21/89
Streitwert: Kündigung - Beschäftigungsdauer - Lohnfortzahlung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 13.02.1984 - 7 AZB 22/83
- LAG Nürnberg, 21.07.1988 - 1 Ta 6/88
Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung
- LAG Hessen, 16.08.2013 - 1 Ta 209/13
Folgekündigung - Bewertung - Streitwert; Folgekündigung - Bewertung - Streitwert
- LAG Bremen, 13.02.1987 - 4 Ta 5/87
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren - …
- LAG Hessen, 02.08.2013 - 1 Ta 125/13
Mehrvergleich - Streitwert - Vollzugsregelungen; Mehrvergleich - Streitwert - …
- LAG Hamm, 08.09.2008 - 6 Ta 523/08
- LAG Hamm, 28.04.2006 - 6 Ta 95/06
Streitgegenstand bei Einigung durch Vergleich; Differenzierung des Streitwerts …
- LAG Hamburg, 12.03.2002 - 3 Sa 29/01
Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung; Befreiungsanspruch; Anspruch des …
- LAG Hamburg, 23.04.1987 - 5 Ta 7/87
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren
- LAG Hamm, 09.09.2008 - 6 Ta 541/08
- LAG Hamburg, 13.01.1987 - 5 Ta 35/86
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - unterschiedliche …
- LAG Saarland, 03.12.1984 - 2 Ta 34/84
Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung - Weiterbeschäftigung
- LAG Hamm, 28.01.1982 - 8 Ta 289/81
Streitwert: Kündigung - Rechtsstreite gegen mehrere Arbeitgeber
- LAG Hamm, 05.10.2006 - 6 Ta 524/06
Mehrvergleich in Bestandsschutzstreitigkeit; Streitwert
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.1986 - 1 Ta 64/86
Kündigung; Vierteljahresentgelt; Gegenstandswertfestsetzung
- LAG Düsseldorf, 27.11.1980 - 7 Ta 189/80
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze - mehrere …
- LAG Hamm, 24.05.1984 - 8 Ta 130/84
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren
- LAG Hessen, 03.06.1970 - 5 Ta 47/69
- LAG Bremen, 23.12.1982 - 4 Ta 82/82
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Rechtsprechung
| BSG, 01.02.1967 - 1 RA 23/66 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ersatzzustellung - Niederlegungsmitteilung - Abgabezeitpunkt - Einlegung in Postschließfach
Papierfundstellen
- NJW 1967, 903
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 10.10.1962 - RReg. 1 St 347/62
Einlegen einer Mitteilung über die erfolgte Niederlegung eines Schriftstücks bei …
Auszug aus BSG, 01.02.1967 - 1 RA 23/66
Die bei der Ersatzzustellung nach ZPO § 182 erforderliche schriftliche Mitteilung über die Niederlegung des zu übergebenden Schriftstücks ist nicht iS dieser Vorschrift "abgegeben", wenn sie in das Postschließfach des Zustellungsempfängers eingelegt wird (Anschluß an BayObLG München 10.10.1962 RReg 1 St 347/62 = NJW 1963, 600).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2013 - 14 A 2096/11
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich Zulassung der Berufung
4 St 335/62">NJW 1963, 600 - BSG, Urteil vom 1.2.1967 - 1 RA 23/66 -, NJW 1967, 903; BFH, Urteil vom 17.2.1983 - V R 76/77 -, NJW 1984, 448; LG Köln, Urteil vom 30.11.1972 - 1 S 160/72 -, MDR 1973, 768;. - BFH, 17.02.1983 - V R 76/77
Postfach - Zustellung - Wiedereinsetzung - Klagefrist
Der Senat schließt sich mit dieser Rechtsansicht den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 1. Februar 1967 I RA 23/66 (NJW 1967, 903), des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 10. Oktober 1963 RReg. - LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - L 18 AL 65/19
Beendigung der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bei nicht …
Die Angabe eines Postfachs, dessen Einrichtung unabhängig vom Wohnort des Fachinhabers an jedem Ort im Bundesgebiet möglich ist, ist in diesem Sinne keine Zustelladresse, weil ein Schriftstück mit Hilfe einer Postfachanschrift erst dann zugestellt ist, wenn es der benachrichtigte Zustellungsempfänger tatsächlich abholt, so dass der Erfolg der Zustellung und deren Zeitpunkt von dessen Mitwirkung abhinge (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24/97 - juris Rn. 24 bzw. - noch älter: BSG, Urteil vom 1. Februar 1967 - 1 RA 23/66 - juris).
- BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 46/95
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Widerruf …
Nach herrschender Meinung hat die Mitteilung über die Niederlegung auch dann unter der Zustellungsanschrift (Wohnanschrift) des Zustellungsempfängers zu erfolgen, wenn er ein Postfach unterhält (BayObLG NJW 1963, 600; BSG NJW 1967, 903 [BSG 01.02.1967 - 1 RA 23/66]; BFH NJW 1984, 448). - VGH Hessen, 16.02.1989 - 4 UE 1460/86
Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Niederlegung
4 St 335/62">NJW 63, 600 f.; BSG, Urteil vom 01.02.1967 -- I RA 2366 -- NJW 67, 903; BFH, Urteil vom 17.02.1983 -- VI R 76/77 -- NJW 84, 448). - BVerwG, 12.02.1971 - VI C 29.69
Zustellung an den Inhaber eines Postfaches - Zustellung in der Form der …
Der erkennende Senat hält jedoch in Anbetracht der nicht übereinstimmenden Auffassungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 4. Juni 1954 - V ZR 67/53 - [der hier interessierende Teil nur abgedruckt in BB 1954, 577]) auf der einen, des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 10. Oktober 1962- RReg 1 St 347/62 - [Der Deutsche Rechtspfleger 1963, 386]), des Bundessozialgerichts (Urteil vom 1. Februar 1967 - 1 RA 23/66 - [NJW 1967, 903]) und des Berufungsgerichts in der vorliegenden Sache auf der anderen Seite folgende Bemerkungen für angezeigt:. - BVerwG, 24.04.1969 - VI B 39.68 Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, weil von einer Entscheidung im Revisionsverfahren die Klärung der vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschiedenen grundsätzlichen Rechtsfrage zu erwarten ist, ob eine Ersatzzustellung nach § 182 ZPO bei Zustellung durch die Post (§ 193 ZPO) an Inhaber von Postschließfächern wirksam (nur) in der Weise erfolgen kann, daß die schriftliche Mitteilung über die Niederlegung bei der Postanstalt in das Postschließfach gelegt wird (vgl. dazu Urteile des BGH vom 4. Juni 1954 - V ZR 67/53 - [BB 1954, 577], des Bayer.OLG vom 10. Oktober 1962 - RReg. 1 St. 47/62 - [Der Deutsche Rechtspfleger 1963, 386] und des BSG vom 1. Februar 1967 - 1 RA 23/66 - [NJW 1967, 903]).
- BVerwG, 19.04.1968 - IV B 167.66
Versäumung der Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - …
Die spätere Erklärung des früheren Prozeßbevollmächtigten kann den Senat nicht vom Gegenteil überzeugen, da hiernach die Benachrichtigung über die Niederlegung in nicht ordnungsgemäßer Form und im Postfach, also an einer nicht den Anforderungen des § 182 ZPO entsprechenden Stelle (vgl. BSG in NJW 1967, 903), erst am 16. August 1966 vorgefunden worden sein soll, also einen Tag später, als das Urteil nach der früheren Erklärung bereits im Besitz des Prozeßbevollmächtigten gewesen ist.
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Rechtsprechung
| BFH, 14.07.1966 - IV 192/62 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung der wissenschaftlichen Nebentätigkeit eines Anwalts von seiner Haupttätigkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 86, 679
- NJW 1967, 903
- BStBl III 1966, 623
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.10.1964 - IV 150/62 U
Steuervergünstigung für einen Hochschulprofessor wegen Architektentätigkeit
Auszug aus BFH, 14.07.1966 - IV 192/62
Die Abgrenzbarkeit verneint die ständige Rechtsprechung des BFH im allgemeinen bei solchen Steuerpflichtigen, die bereits im Hauptberuf eine wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit ausüben (letztes im BStBl veröffentlichtes Urteil IV 150/62 U vom 22. Oktober 1964, BFH 81, 39, BStBl III 1965, 14). - BFH, 11.03.1965 - IV 221/63 U
Einkünfte eines selbständigen Schriftleiters als Nebeneinkünfte bei …
Auszug aus BFH, 14.07.1966 - IV 192/62
Deshalb konnte der Senat die Einkünfte eines Rechtsanwalts als tarifbegünstigte Nebeneinkünfte im Sinne des § 34 EStG ansehen, die ihm aus seiner Tätigkeit als Schriftsteller zuflossen (BFH-Urteil IV 221/63 U vom 11. März 1965, BFH 82, 361, BStBl III 1965, 379). - BFH, 05.11.1953 - IV 263/53 U
Steuervergünstigung für die Erstattung eines Rechtssgutachtens - Einordnung einer …
Auszug aus BFH, 14.07.1966 - IV 192/62
Das Finanzamt (FA) gewährte für den Gesamtbetrag von 5.300,00 DM (etwa 20 v. H. seiner Einkünfte aus selbständiger Arbeit) die beantragte Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 4 EStG nicht, weil die Einkünfte aus dieser wissenschaftlichen Tätigkeit nach dem Urteil des BFH IV 263/53 U vom 5. November 1953 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 58 S. 209 -- BFH 58, 209 --, BStBl III 1953, 371) zu den Einkünften aus der Haupttätigkeit als Anwalt zählten.
- BFH, 08.10.1970 - IV R 111/69
Hochschullehrer - Freiberufliche Anwaltspraxis - Rechtsgutachten - Entfall der …
Gehört die gutachtliche Tätigkeit ihrem Wesen nach zum beruflichen Aufgabenkreis des Steuerpflichtigen, so können die Einkünfte aus der Gutachtenerstattung von den übrigen Berufseinkünften jedenfalls nicht mit der erstrebten Begünstigungswirkung ausgeschieden werden (vgl. auch Urteile des BFH IV 150/62 U vom 22. Oktober 1964, BFH 81, 39, BStBl III 1965, 14; IV 192/62 vom 14. Juli 1966, BFH 86, 679, BStBl III 1966, 623). - BFH, 12.03.1970 - IV 8/65
Freiberuflicher Fahrlehrer - Unterrichtstätigkeit - Private Fahrlehrerschule - …
Die Rechtsprechung, an der der Senat auch für den Streitfall festhält, geht davon aus, daß die Nebentätigkeit nur dann abgrenzbar ist, wenn sie sich von der hauptsächlich ausgeübten freien Berufstätigkeit in einer Weise abhebt, die sie eindeutig als nicht mehr zu ihr gehörend erkennen läßt (vgl. Urteile des BFH IV 150/62 U vom 22. Oktober 1964, BFH 81, 39, BStBl III 1965, 14, und IV 192/62 vom 14. Juli 1966, BFH 86, 679, BStBl III 1966, 623).
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Rechtsprechung
| BAG, 13.01.1967 - 2 AZR 205/66 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Verschulden - Zustellung eines Versäumnisurteils - Nachlässigkeit
Verfahrensgang
- BAG, 12.01.1967 - 2 AZR 205/66
- BAG, 13.01.1967 - 2 AZR 205/66
Papierfundstellen
- NJW 1967, 903 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- RG, 18.02.1910 - II 408/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BAG, 13.01.1967 - 2 AZR 205/66
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach ZPO § 233 Abs. 2 ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Partei zwar ohne unmittelbares Verschulden von der Zustellung eines Versäumnisurteils keine Kenntnis erlangt hat, aber es durch Nachlässigkeit versäumt hat, sich über das Ergebnis des ihr bekannten Termins zu unterrichten und zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um die zu erwartende Zustellung rechtzeitig erfahren zu können (Anschluß RG 18.10.1910 2 Rep 408/09 = RGZ 73, 55).
- BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97
Das Risiko der Beförderung fristwahrender Schriftsätze darf nicht einseitig auf …
Rn. 14 a) Dieser Anspruch verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 1995 - 1 BvR 414/95 - und vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 -, AP Nr. 47 zu § 233 ZPO 1977). - BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96
Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres …
Weitere Anstrengungen waren von ihm nicht zu verlangen (vgl. BVerfG Beschluß vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - AP Nr. 47 zu § 233 ZPO 1977). - LAG Sachsen, 08.08.2000 - 4 Ta 242/00
Sorgfaltspflichten einer Prozesspartei bei längerer Ortsabwesenheit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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