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Weitere Entscheidungen unten: BSG, 01.02.1967 | BFH, 14.07.1966 | BAG, 13.01.1967

Rechtsprechung
   BAG, 20.01.1967 - 2 AZR 232/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,293
BAG, 20.01.1967 - 2 AZR 232/65 (https://dejure.org/1967,293)
BAG, Entscheidung vom 20.01.1967 - 2 AZR 232/65 (https://dejure.org/1967,293)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 1967 - 2 AZR 232/65 (https://dejure.org/1967,293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergleich - Festsetzung des Gegenstandswertes - Bestehen von Arbeitsverhältnissen - Gehaltsansprüche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 902
  • NJW 1967, 903
  • DB 1967, 472
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 25.01.1960 - 2 AZR 519/57

    Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze - Abfindung - …

    Auszug aus BAG, 20.01.1967 - 2 AZR 232/65
    Der Senat hat es deshalb bereits als diesem Normzweck widersprechend angesehen, die Höhe einer gem. § 7 KSchG vom Gericht zu bestimmenden Abfindung für die Streitwertberechnung auch dann zu berücksichtigen, wenn diese das Vierteljahresentgelt übersteigt (BAGE 8, 350).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 5 Ta 71/15

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - Kündigungsschutzverfahren

    Rn. 48 Der Schutzzweck des § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG bewirkt, dass sich beendigungsabhängige Vergütungsansprüche, soweit diese nicht eingeklagt worden sind, im Verhältnis zum Bestandsschutzantrag oder zur Bestandsschutzregelung nicht vergleichswerterhöhend auswirken (erkennende Kammer 8. März 2011 - 5 Ta 42/11 - juris, ebenso bereits BAG 20. Januar 1967 - 2 AZR 232/65 - juris sowie LAG Hamburg 23. September 2013 - 4 Ta 14/13 - juris).
  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG hat nach diesem Verständnis aus sozialen Erwägungen eine Verbilligung des Kündigungsrechtsstreits zum Ziel, um den für die Existenz des Arbeitnehmers bedeutsamen Kündigungsschutzprozeß nicht mit einem zu hohen Kostenrisiko zu belasten (vgl. BAG, Beschluß vom 20.01.1967 - 2 AZR 232/65 - AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953).
  • LAG Hamm, 27.07.2007 - 6 Ta 357/07

    Vergleichsmehrwert für eine Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich

    Insbesondere kündigungsabhängige Ansprüche führen zu keinem Mehrwert der Einigung (BAG 20.01.1967 - 2 AZR 232/65;… ArbGG-Wenzel, § 12 Rn. 327); auch eine Abfindung bleibt ohne Bewertung (…ArbGG-Wenzel, § 12 Rn. 326).
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Rechtsprechung
   BSG, 01.02.1967 - 1 RA 23/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,871
BSG, 01.02.1967 - 1 RA 23/66 (https://dejure.org/1967,871)
BSG, Entscheidung vom 01.02.1967 - 1 RA 23/66 (https://dejure.org/1967,871)
BSG, Entscheidung vom 01. Februar 1967 - 1 RA 23/66 (https://dejure.org/1967,871)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersatzzustellung - Niederlegungsmitteilung - Abgabezeitpunkt - Einlegung in Postschließfach

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 903
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 10.10.1962 - RReg. 1 St 347/62

    Einlegen einer Mitteilung über die erfolgte Niederlegung eines Schriftstücks bei …

    Auszug aus BSG, 01.02.1967 - 1 RA 23/66
    Die bei der Ersatzzustellung nach ZPO § 182 erforderliche schriftliche Mitteilung über die Niederlegung des zu übergebenden Schriftstücks ist nicht iS dieser Vorschrift "abgegeben", wenn sie in das Postschließfach des Zustellungsempfängers eingelegt wird (Anschluß an BayObLG München 10.10.1962 RReg 1 St 347/62 = NJW 1963, 600).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2013 - 14 A 2096/11

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich Zulassung der Berufung

    4 St 335/62">NJW 1963, 600 - BSG, Urteil vom 1.2.1967 - 1 RA 23/66 -, NJW 1967, 903; BFH, Urteil vom 17.2.1983 - V R 76/77 -, NJW 1984, 448; LG Köln, Urteil vom 30.11.1972 - 1 S 160/72 -, MDR 1973, 768;.
  • BFH, 17.02.1983 - V R 76/77

    Postfach - Zustellung - Wiedereinsetzung - Klagefrist

    Der Senat schließt sich mit dieser Rechtsansicht den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 1. Februar 1967 I RA 23/66 (NJW 1967, 903), des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 10. Oktober 1963 RReg.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2019 - L 18 AL 65/19

    Beendigung der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bei nicht …

    Die Angabe eines Postfachs, dessen Einrichtung unabhängig vom Wohnort des Fachinhabers an jedem Ort im Bundesgebiet möglich ist, ist in diesem Sinne keine Zustelladresse, weil ein Schriftstück mit Hilfe einer Postfachanschrift erst dann zugestellt ist, wenn es der benachrichtigte Zustellungsempfänger tatsächlich abholt, so dass der Erfolg der Zustellung und deren Zeitpunkt von dessen Mitwirkung abhinge (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24/97 - juris Rn. 24 bzw. - noch älter: BSG, Urteil vom 1. Februar 1967 - 1 RA 23/66 - juris).
  • BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 46/95

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Widerruf …

    Nach herrschender Meinung hat die Mitteilung über die Niederlegung auch dann unter der Zustellungsanschrift (Wohnanschrift) des Zustellungsempfängers zu erfolgen, wenn er ein Postfach unterhält (BayObLG NJW 1963, 600; BSG NJW 1967, 903 [BSG 01.02.1967 - 1 RA 23/66]; BFH NJW 1984, 448).
  • VGH Hessen, 16.02.1989 - 4 UE 1460/86

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Niederlegung

    4 St 335/62">NJW 63, 600 f.; BSG, Urteil vom 01.02.1967 -- I RA 2366 -- NJW 67, 903; BFH, Urteil vom 17.02.1983 -- VI R 76/77 -- NJW 84, 448).
  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 29.69

    Zustellung an den Inhaber eines Postfaches - Zustellung in der Form der …

    Der erkennende Senat hält jedoch in Anbetracht der nicht übereinstimmenden Auffassungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 4. Juni 1954 - V ZR 67/53 - [der hier interessierende Teil nur abgedruckt in BB 1954, 577]) auf der einen, des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluß vom 10. Oktober 1962- RReg 1 St 347/62 - [Der Deutsche Rechtspfleger 1963, 386]), des Bundessozialgerichts (Urteil vom 1. Februar 1967 - 1 RA 23/66 - [NJW 1967, 903]) und des Berufungsgerichts in der vorliegenden Sache auf der anderen Seite folgende Bemerkungen für angezeigt:.
  • BVerwG, 24.04.1969 - VI B 39.68
    Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, weil von einer Entscheidung im Revisionsverfahren die Klärung der vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschiedenen grundsätzlichen Rechtsfrage zu erwarten ist, ob eine Ersatzzustellung nach § 182 ZPO bei Zustellung durch die Post (§ 193 ZPO) an Inhaber von Postschließfächern wirksam (nur) in der Weise erfolgen kann, daß die schriftliche Mitteilung über die Niederlegung bei der Postanstalt in das Postschließfach gelegt wird (vgl. dazu Urteile des BGH vom 4. Juni 1954 - V ZR 67/53 - [BB 1954, 577], des Bayer.OLG vom 10. Oktober 1962 - RReg. 1 St. 47/62 - [Der Deutsche Rechtspfleger 1963, 386] und des BSG vom 1. Februar 1967 - 1 RA 23/66 - [NJW 1967, 903]).
  • BVerwG, 19.04.1968 - IV B 167.66

    Versäumung der Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde - …

    Die spätere Erklärung des früheren Prozeßbevollmächtigten kann den Senat nicht vom Gegenteil überzeugen, da hiernach die Benachrichtigung über die Niederlegung in nicht ordnungsgemäßer Form und im Postfach, also an einer nicht den Anforderungen des § 182 ZPO entsprechenden Stelle (vgl. BSG in NJW 1967, 903), erst am 16. August 1966 vorgefunden worden sein soll, also einen Tag später, als das Urteil nach der früheren Erklärung bereits im Besitz des Prozeßbevollmächtigten gewesen ist.
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Rechtsprechung
   BFH, 14.07.1966 - IV 192/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1308
BFH, 14.07.1966 - IV 192/62 (https://dejure.org/1966,1308)
BFH, Entscheidung vom 14.07.1966 - IV 192/62 (https://dejure.org/1966,1308)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 1966 - IV 192/62 (https://dejure.org/1966,1308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung der wissenschaftlichen Nebentätigkeit eines Anwalts von seiner Haupttätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 679
  • NJW 1967, 903
  • BStBl III 1966, 623
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.10.1964 - IV 150/62 U

    Steuervergünstigung für einen Hochschulprofessor wegen Architektentätigkeit

    Auszug aus BFH, 14.07.1966 - IV 192/62
    Die Abgrenzbarkeit verneint die ständige Rechtsprechung des BFH im allgemeinen bei solchen Steuerpflichtigen, die bereits im Hauptberuf eine wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit ausüben (letztes im BStBl veröffentlichtes Urteil IV 150/62 U vom 22. Oktober 1964, BFH 81, 39, BStBl III 1965, 14).
  • BFH, 11.03.1965 - IV 221/63 U

    Einkünfte eines selbständigen Schriftleiters als Nebeneinkünfte bei …

    Auszug aus BFH, 14.07.1966 - IV 192/62
    Deshalb konnte der Senat die Einkünfte eines Rechtsanwalts als tarifbegünstigte Nebeneinkünfte im Sinne des § 34 EStG ansehen, die ihm aus seiner Tätigkeit als Schriftsteller zuflossen (BFH-Urteil IV 221/63 U vom 11. März 1965, BFH 82, 361, BStBl III 1965, 379).
  • BFH, 05.11.1953 - IV 263/53 U

    Steuervergünstigung für die Erstattung eines Rechtssgutachtens - Einordnung einer …

    Auszug aus BFH, 14.07.1966 - IV 192/62
    Das Finanzamt (FA) gewährte für den Gesamtbetrag von 5.300,00 DM (etwa 20 v. H. seiner Einkünfte aus selbständiger Arbeit) die beantragte Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 4 EStG nicht, weil die Einkünfte aus dieser wissenschaftlichen Tätigkeit nach dem Urteil des BFH IV 263/53 U vom 5. November 1953 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 58 S. 209 -- BFH 58, 209 --, BStBl III 1953, 371) zu den Einkünften aus der Haupttätigkeit als Anwalt zählten.
  • BFH, 08.10.1970 - IV R 111/69

    Hochschullehrer - Freiberufliche Anwaltspraxis - Rechtsgutachten - Entfall der …

    Gehört die gutachtliche Tätigkeit ihrem Wesen nach zum beruflichen Aufgabenkreis des Steuerpflichtigen, so können die Einkünfte aus der Gutachtenerstattung von den übrigen Berufseinkünften jedenfalls nicht mit der erstrebten Begünstigungswirkung ausgeschieden werden (vgl. auch Urteile des BFH IV 150/62 U vom 22. Oktober 1964, BFH 81, 39, BStBl III 1965, 14; IV 192/62 vom 14. Juli 1966, BFH 86, 679, BStBl III 1966, 623).
  • BFH, 12.03.1970 - IV 8/65

    Freiberuflicher Fahrlehrer - Unterrichtstätigkeit - Private Fahrlehrerschule - …

    Die Rechtsprechung, an der der Senat auch für den Streitfall festhält, geht davon aus, daß die Nebentätigkeit nur dann abgrenzbar ist, wenn sie sich von der hauptsächlich ausgeübten freien Berufstätigkeit in einer Weise abhebt, die sie eindeutig als nicht mehr zu ihr gehörend erkennen läßt (vgl. Urteile des BFH IV 150/62 U vom 22. Oktober 1964, BFH 81, 39, BStBl III 1965, 14, und IV 192/62 vom 14. Juli 1966, BFH 86, 679, BStBl III 1966, 623).
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Rechtsprechung
   BAG, 13.01.1967 - 2 AZR 205/66   

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https://dejure.org/1967,841
BAG, 13.01.1967 - 2 AZR 205/66 (https://dejure.org/1967,841)
BAG, Entscheidung vom 13.01.1967 - 2 AZR 205/66 (https://dejure.org/1967,841)
BAG, Entscheidung vom 13. Januar 1967 - 2 AZR 205/66 (https://dejure.org/1967,841)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Verschulden - Zustellung eines Versäumnisurteils - Nachlässigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 903 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • RG, 18.02.1910 - II 408/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BAG, 13.01.1967 - 2 AZR 205/66
    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach ZPO § 233 Abs. 2 ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Partei zwar ohne unmittelbares Verschulden von der Zustellung eines Versäumnisurteils keine Kenntnis erlangt hat, aber es durch Nachlässigkeit versäumt hat, sich über das Ergebnis des ihr bekannten Termins zu unterrichten und zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um die zu erwartende Zustellung rechtzeitig erfahren zu können (Anschluß RG 18.10.1910 2 Rep 408/09 = RGZ 73, 55).
  • BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97

    Das Risiko der Beförderung fristwahrender Schriftsätze darf nicht einseitig auf …

    Rn. 14 a) Dieser Anspruch verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 1995 - 1 BvR 414/95 - und vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 -, AP Nr. 47 zu § 233 ZPO 1977).
  • BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres …

    Weitere Anstrengungen waren von ihm nicht zu verlangen (vgl. BVerfG Beschluß vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - AP Nr. 47 zu § 233 ZPO 1977).
  • LAG Sachsen, 08.08.2000 - 4 Ta 242/00

    Sorgfaltspflichten einer Prozesspartei bei längerer Ortsabwesenheit …

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