Rechtsprechung
| BGH, 22.11.1971 - III ZR 112/69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage auf Schadensersatz für den Verlust eines Fischbestands infolge Verunreinigung des Wassers - Verunreinigung des Wassers durch Jauche oder jaucheähnliche Stoffe - Vorliegen eines Ursachenzusammenhangs - "Einbringen" oder "Einleitung" von Abwässern - Haftung mehrerer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 57, 257
- NJW 1972, 205
- MDR 1972, 215
- VersR 1972, 174
- DVBl 1972, 454
- DB 1972, 185
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (8)
- BGH, 11.01.1971 - III ZR 217/68
Kanalisation und Wasserhaushaltsgesetz
Auszug aus BGH, 22.11.1971 - III ZR 112/69
§ 22 WHG enthält eine Gefährdungshaftung (BGHZ 55, 180/183), die an die Veränderung der physikalischen, chemischen oder biologischen Wasserbeschaffenheit durch Einwirkungen auf das Wasser anknüpft.Dabei regelt Abs. 1 die Haftung für das nicht nur zufällige, sondern - nach den unterschiedlichen im Schrifttum vertretenen Auffassungen - mehr oder weniger subjektiv bewußte oder objektiv zielgerichtete "Einbringen" oder "Einleiten" von Stoffen (…vgl. Gieseke-Wiedemann, Wasserhaushaltsgesetz 1963 § 22 Rdn. 3;… Geigel, Haftpflichtprozeß 14. Aufl. 1969 Kap. 24 (zu § 22 WHG) Rdn. 9; s. auch BGHZ 55, 180 ff; 46, 17 [BGH 14.07.1966 - VIII ZR 229/64] /19), während Abs. 2 das bloße, auch nur zufällige "Hineingelangen" schädlicher Stoffe in das Wasser aus bestimmten "Anlagen" erfaßt.
Damit sind die Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG insoweit erfüllt, ohne daß dem Schadensersatzanspruch des Klägers das Fehlen einer wasserbehördlichen Erlaubnis zum Aufstauen der Fischteiche entgegenstünde (BGHZ 55, 180/186), zumal der Oberkreisdirektor des Landkreises Bersenbrück die Erteilung der Erlaubnis grundsätzlich in Aussicht gestellt hat.
- BGH, 23.12.1966 - V ZR 144/63
Wassergefährdung durch Tankfahrzeug sowie zum Anlagenbegriff; Benzinversickerung; …
Auszug aus BGH, 22.11.1971 - III ZR 112/69
Nach § 22 Abs. 2 WHG ist der Beklagte dem Kläger aber zum Ersatz des entstandenen Schadens dann verpflichtet, wenn von seinem Hof Schmutzstoffe, die die biologische Beschaffenheit des Wassers schädlich verändern konnten, aus einer Anlage, über die der Beklagte die tatsächliche Gewalt ausübte (…Gieseke-Wiedemann a.a.O. Rdn. 12; Burghartz, WHG und Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 1962, § 22 WHG Anm. 5), und die dazu bestimmt war, derartige wassergefährdende Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten, in die Fischteiche des Klägers gelangt sind (BGHZ 47, 1 [BGH 23.12.1966 - V ZR 144/63] /8;… Gieseke-Wiedemann a.a.O. Rdn. 10; Larenz in VersR 1963, 593/604).Das Güllefaß, das mit einer Vacuum-Druckpumpe gefüllt und entleert sowie auf einem Trecker transportiert wurde, ist - ähnlich dem Benzinbehälter auf einem Tankwagen (BGHZ 47, 1 ff [BGH 23.12.1966 - V ZR 144/63] ) - eine Anlage im Sinn des § 22 Abs. 2 WHG.
Es fallen darunter alle ortsfesten oder ortsveränderlichen Einrichtungen, mit denen im allgemeinen für eine gewisse Dauer bestimmte, in § 22 Abs. 2 WHG im einzelnen aufgeführte Zwecke mit technischen Mitteln verfolgt werden (BGHZ 47, 1 [BGH 23.12.1966 - V ZR 144/63] /3;… Witzel, Wasserhaushaltsgesetz 5. Aufl. 1964 § 22 Rdn. 4;… Wussow, Das Unfallhaftpflichtrecht 10. Aufl. 1969 § 22 WHG Rdn. 831); also Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, in der dargelegten Weise wassergefährdende Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten.
- BGH, 14.07.1966 - VIII ZR 229/64
Bürgschaft für e i n e n Gesamtschuldner
Auszug aus BGH, 22.11.1971 - III ZR 112/69
Dabei regelt Abs. 1 die Haftung für das nicht nur zufällige, sondern - nach den unterschiedlichen im Schrifttum vertretenen Auffassungen - mehr oder weniger subjektiv bewußte oder objektiv zielgerichtete "Einbringen" oder "Einleiten" von Stoffen (…vgl. Gieseke-Wiedemann, Wasserhaushaltsgesetz 1963 § 22 Rdn. 3;… Geigel, Haftpflichtprozeß 14. Aufl. 1969 Kap. 24 (zu § 22 WHG) Rdn. 9; s. auch BGHZ 55, 180 ff; 46, 17 [BGH 14.07.1966 - VIII ZR 229/64] /19), während Abs. 2 das bloße, auch nur zufällige "Hineingelangen" schädlicher Stoffe in das Wasser aus bestimmten "Anlagen" erfaßt.
- BGH, 01.10.1957 - VI ZR 215/56
Mehrere Grundeigentümer als beteiligte Schädiger
Auszug aus BGH, 22.11.1971 - III ZR 112/69
Darüber hinaus kann im Einzelfall der Nachweis eines zeitlichen, unter Umständen auch räumlichen Zusammenhanges zwischen der gefährdenden Einwirkung und dem aufgetretenen Schaden erforderlich sein (ähnlich wie ihn die Rechtsprechung zu § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB bisher forderte, s. BGHZ 25, 271 [BGH 30.09.1957 - III ZR 261/54] /74 mit Nachweisen), der allerdings den Strömungsverhältnissen des Gewässers und den herrschenden Wetterbedingungen Rechnung tragen muß. - BGH, 29.04.1966 - V ZR 147/63
Wasserlaufverunreinigung
Auszug aus BGH, 22.11.1971 - III ZR 112/69
Dabei regelt Abs. 1 die Haftung für das nicht nur zufällige, sondern - nach den unterschiedlichen im Schrifttum vertretenen Auffassungen - mehr oder weniger subjektiv bewußte oder objektiv zielgerichtete "Einbringen" oder "Einleiten" von Stoffen (…vgl. Gieseke-Wiedemann, Wasserhaushaltsgesetz 1963 § 22 Rdn. 3;… Geigel, Haftpflichtprozeß 14. Aufl. 1969 Kap. 24 (zu § 22 WHG) Rdn. 9; s. auch BGHZ 55, 180 ff; 46, 17 [BGH 14.07.1966 - VIII ZR 229/64] /19), während Abs. 2 das bloße, auch nur zufällige "Hineingelangen" schädlicher Stoffe in das Wasser aus bestimmten "Anlagen" erfaßt. - BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50
Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch
Auszug aus BGH, 22.11.1971 - III ZR 112/69
Diese Frage ist bereits im Verfahren über den Grund des Anspruchs zu behandeln (BGH VersR 1964, 45 [BGH 04.10.1963 - VI ZR 104/62] /46; BGHZ 1, 34/36). - BGH, 30.09.1957 - III ZR 261/54
Tod des Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 22.11.1971 - III ZR 112/69
Darüber hinaus kann im Einzelfall der Nachweis eines zeitlichen, unter Umständen auch räumlichen Zusammenhanges zwischen der gefährdenden Einwirkung und dem aufgetretenen Schaden erforderlich sein (ähnlich wie ihn die Rechtsprechung zu § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB bisher forderte, s. BGHZ 25, 271 [BGH 30.09.1957 - III ZR 261/54] /74 mit Nachweisen), der allerdings den Strömungsverhältnissen des Gewässers und den herrschenden Wetterbedingungen Rechnung tragen muß. - BGH, 04.10.1963 - VI ZR 104/62
Auszug aus BGH, 22.11.1971 - III ZR 112/69
Diese Frage ist bereits im Verfahren über den Grund des Anspruchs zu behandeln (BGH VersR 1964, 45 [BGH 04.10.1963 - VI ZR 104/62] /46; BGHZ 1, 34/36).
- BGH, 22.07.1999 - III ZR 198/98
Haftung des ehemaligen und des neuen Inhabers einer Anlage; Haftung für aus einem …
Der frühere und der spätere Inhaber haften jedoch als Gesamtschuldner, wenn sowohl vor als auch nach dem Inhaberwechsel Emissionen aus der Anlage erfolgt sind, die zumindest im Zusammenwirken geeignet waren, einen bestimmten Schaden herbeizuführen, und lediglich unaufklärbar bleibt, welche der Einwirkungen den Schaden tatsächlich herbeigeführt hat (Fortführung von BGHZ 57, 257).Insofern gelten die Grundsätze, die der Senat für die Gefährdungshaftung der Inhaber mehrerer Anlagen entwickelt hat (BGHZ 57, 257, 261 ff.), wegen der gleichen Interessenlage für die Einstandspflicht mehrerer nachfolgender Inhaber derselben Anlage entsprechend.
Einem schutzwerten Interesse des Anlagenbetreibers, zur Haftung nur insoweit herangezogen zu werden, als ihn überhaupt eine (Mit-)Verantwortung für den eingetretenen Schaden treffen kann, wird hinreichend dadurch Rechnung getragen, daß die ihm zuzurechnende Einwirkung nach Art und Umständen geeignet gewesen sein muß, den Schaden - mit - zu verursachen (vgl. BGHZ 57, 257, 262).
- BGH, 16.01.2024 - VI ZR 385/22
Schadensersatzanspruch im Rahmen einer Heizöllieferungen wegen falschem Anschluss …
Darunter fallen alle ortsfesten oder ortsveränderlichen Einrichtungen, mit denen im Allgemeinen für eine gewisse Dauer bestimmte, in § 89 Abs. 2 Satz 1 WHG im Einzelnen aufgeführte Zwecke mit technischen Mitteln verfolgt werden (…vgl. BGH, Urteile vom 31. Mai 2007 - III ZR 3/06, BGHZ 172, 287 Rn. 15; vom 22. November 1971 - III ZR 112/69, BGHZ 57, 257, 259 f., juris Rn. 21; jeweils mwN;… Kotulla, WHG, 2. Aufl., § 89 Rn. 33). - BGH, 30.05.1974 - III ZR 190/71
Verunreinigung von Gewässern
Der Senat hat bereits in seinem Urteil BGHZ 57, 257, 260 ausgesprochen, § 22 Abs. 2 WHG setze nicht voraus, daß die schädlichen Stoffe unmittelbar aus der Anlage ins Wasser gelangt sein müßten; hieran ist festzuhalten.
- BGH, 31.05.2007 - III ZR 3/06
Wasserrecht - Anlagenhaftung nach § 22 Abs. 2 WHG
Es fallen darunter alle ortsfesten oder ortsveränderlichen Einrichtungen, mit denen im Allgemeinen für eine gewisse Dauer die in der Vorschrift aufgeführten Zwecke mit technischen Mitteln verfolgt werden, also Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, in der dargelegten Weise wassergefährdende Stoffe herzustellen, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten (Senatsurteil BGHZ 57, 257, 259 f.).Aus diesen Gründen ist die Beklagte zu 1 für die Kontaminierung des Grundwassers vor und nach 1983 neben der Beklagten zu 2 ersatzpflichtig, ohne dass sich ihr Anteil sicher feststellen ließe, und haftet darum mit dieser gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2, Abs. 1 Satz 2 WHG als Gesamtschuldnerin (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 57, 257, 261 ff.; 142, 227, 237 f.).
- BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69
Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen …
Nach seinem Absatz 1 ist schadensersatzpflichtig u.a. derjenige, der in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet, während nach Absatz 2 der Inhaber bestimmter Anlagen darüber hinaus auch und schon dann schadensersatzpflichtig ist, wenn aus seiner Anlage "Stoffe in ein Gewässer (gelangen), ohne in dieses eingebracht oder eingeleitet zu sein." In der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte und im Schrifttum besteht bei der Auslegung dieser Vorschrift ungeachtet unterschiedlicher Aussagen zur positiven Umschreibung des Begriffs des Einleitens Einigkeit jedenfalls nach der negativen Seite dahin, daß als Einleiten nicht schon das nur zufällige Hineingelangen angesehen werden könne und daß insbesondere die bloße Verursachung des Hineingelangens für das Einleiten als eine auf einen bestimmten Erfolg abzielende Handlung nicht ausreiche (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 29. April 1966 - V ZR 147/63 - [BGHZ 46, 17]; BGH, Urteil vom 11. Januar 1971 - III ZR 217/68 - [BGHZ 55, 180 = ZfW 1972, 221]; BGH, Urteil vom 22. November 1971 - III ZR 112/69 - [BGHZ 57, 257 [BGH 22.11.1971 - III ZR 112/69] - ZfW 1972, 230];… Gieseke-Wiedemann a.a.O. Anm. 3 zu § 22;… Sieder-Zeitler a.a.O. Rdnr. 18 und 33 zu § 22). - BGH, 08.01.1981 - III ZR 157/79
Anlage i.S. v. § 22 WHG; Äthylacetat; Erdaushub; Grundwasser; Zustandsstörer
Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, daß der Tanklastzug eine Anlage im Sinne dieser Bestimmung ist und daß die darin vorgesehene Haftung nicht durch die im Straßenverkehrsgesetz geregelte Haftung verdrängt oder eingeschränkt wird (vgl. BGHZ 47, 1 ff [BGH 23.12.1966 - V ZR 144/63]; Senatsurteil BGHZ 57, 257, 259 [BGH 22.11.1971 - III ZR 112/69];… Sieder/Zeitler/Hlawaty/Dahme, WHG § 22 Rdn. 31). - BGH, 29.11.1979 - III ZR 101/77
Anlagenhaftung für Tankerlöschbrücke
Allerdings hat der erkennende Senat im Urteil vom 22. November 1971 (III ZR 112/69 = BGHZ 57, 257, 261 [BGH 22.11.1971 - III ZR 112/69] "Güllefaß" = LM WHG § 22 Nr. 7 mit Anm. Kreft) eine gesamtschuldnerische Haftung der Inhaber mehrerer Anlagen, aus denen wassergefährliche Stoffe in das Wasser gelangt sind, nach § 22 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 i.V. mit Abs. 1 Satz 2 WHG nicht von dem Nachweis abhängig gemacht, daß die dem Wasser aus der einzelnen Anlage zugeführten schädlichen Stoffe den eingetretenen Schaden tatsächlich verursacht haben.In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist geklärt, daß auch ortsveränderliche Einrichtungen - wie ein Tanker - unter diesen Begriff fallen können (vgl. Senatsurteil BGHZ 57, 257, 260 [BGH 22.11.1971 - III ZR 112/69]; BGHZ 47, 1, 3 [BGH 23.12.1966 - V ZR 144/63] "Kesselwagen").
Wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei und in tatsächlicher Hinsicht von der Revision unbeanstandet ausgeführt hat, übt sie trotz der Weisungsbefugnisse, die sie gegenüber den Schiffsführungen während des Löschvorganges hat, über die Tanker nicht die tatsächliche Gewalt aus, die den Inhaber der Anlage im Sinne des § 22 Abs. 2 WHG kennzeichnet (vgl. Senatsurteil BGHZ 57, 257, 259 [BGH 22.11.1971 - III ZR 112/69];… Sieder/Zeitler a.a.O. § 22 Rdn. 41;… Burghartz WHG und LWG NW 2. Aufl. § 22 WHG Anm. 5;… Gieseke/Wiedemann/Csychowski a.a.O. § 22 Rdn. 50, 51 m.w.Nachw.).
- BGH, 13.02.1976 - V ZR 55/74
Ausgleichsanspruch beim Zusammentreffen mehrerer Immissionen
Eine gesamtschuldnerische Haftung für den Ausgleich wegen unzumutbarer Beeinträchtigungen für alle Fälle ist schon im Gesetzgebungsverfahren für das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 22. Dezember 1959 abgelehnt worden (vgl. Bericht Dr. Even, Verhandlungen des Deutschen Bundestags 3. Wahlp. stenogr. Berichte Band 44 S. 4855; dagegen zur gesamtschuldnerischen Haftung infolge Gewässereinwirkungen nach § 22 WHG vgl. BGHZ 57, 257, 261 ff und Anm. Kreft LM WHG § 22 Nr. 7). - BGH, 17.10.1985 - III ZR 99/84
Ersatzansprüche wegen Verschmutzung eines Gewässers durch höhere Gewalt
Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß sowohl der Misthaufen als auch das Dieselölfaß auf dem Hof des Beklagten Anlagen im Sinne des § 22 Abs. 2 WHG sind (vgl. Senatsurteil BGHZ 57, 257, 261 [BGH 22.11.1971 - III ZR 112/69];… Gieseke/Wiedemann/Czychowski Wasserhaushaltsgesetz 4. Aufl. § 22 WHG Rn. 43). - LG Baden-Baden, 25.07.2024 - 3 O 319/17 Es fallen darunter alle ortsfesten oder ortsveränderlichen Einrichtungen, mit denen im Allgemeinen für eine gewisse Dauer die in der Vorschrift aufgeführten Zwecke mit technischen Mitteln verfolgt werden, also Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, in der dargelegten Weise wassergefährdende Stoffe herzustellen, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten (BGH…, Urteil vom 31. Mai 2007 - III ZR 3/06 -, BGHZ 172, 287-298, Rn. 15; BGHZ 57, 257, 259 f.).
- OLG Hamm, 14.12.2018 - 11 U 10/18
Amtspflichten des Betreibers einer kommunalen Kläranlage hinsichtlich der …
- BGH, 16.05.1983 - III ZR 89/82
Klage eines Fischzüchters auf Schadensersatz wegen Minderung seines Fischertrages …
- OLG Köln, 07.06.1995 - 26 U 54/94
Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen Gewässerverunreinigung; …
- LG Itzehoe, 05.02.2026 - 4 O 78/25
Schadensersatzhaftung bei einer Gewässerverunreinigung durch Rohöl
- BGH, 14.07.1967 - 4 StR 200/67
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
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