Rechtsprechung
| BGH, 06.05.1975 - 7 BJs 14/69 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewährung rechtlichen Gehörs und Fristversäumnisse - Zum Anhörungserfordernis vor Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe - Widereinsetzung in den vorherigen Stand bei Fristversäumnis durch eigenes Verschulden - Fristbeginn durch öffentliche Zustellung - Folgen ...
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 15.10.1974 - StB 8/75
- BGH, 06.05.1975 - 7 BJs 14/69
Papierfundstellen
- BGHSt 26, 127
- NJW 1975, 2211
- MDR 1975, 679
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (7)
- OLG Köln, 06.06.1972 - Ss 63/72
Auszug aus BGH, 06.05.1975 - 7 BJs 14/69
In teilweiser Anlehnung an diese Entscheidung sind die Oberlandesgerichte Frankfurt in NJW 1972, 1095, Koblenz in MDR 1972, 965 und Celle in NJW 1972, 1048 zu dem gleichen Ergebnis gelangt, indem sie trotz Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 44 StPO dem Verurteilten Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist bewilligt haben, weil es einem Wiedereinsetzungsgrund gleichstehe, wenn der Widerrufsbeschluß ohne vorherige Anhörung des Verurteilten erlassen worden sei.Im Gegensatz hierzu hat neuerdings in der Rechtsprechung mehr und mehr die Auffassung an Boden gewonnen, daß eine Wiedereröffnung des Beschwerdeweges im Wege der Wiedereinsetzung nicht in Betracht komme, die Gewährung rechtlichen Gehörs vielmehr in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO in einem Nachverfahren durch das Gericht erfolgen müsse, das den Widerrufsbeschluß erlassen habe (so OLG Hamburg in NJW 1972, 219; OLG Celle in NJW 1973, 2306 = JR 1974, 112 ff mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung von Hanack; OLG Saarbrücken in NJW 1974, 283; OLG Karlsruhe in MDR 1974, 685 und OLG Koblenz in einem nicht veröffentlichten Beschluß vom 17. Februar 1975 unter ausdrücklicher Aufgabe der in der Entscheidung MDR 1972, 965 geäußerten Rechtsansicht).
- OLG Stuttgart, 19.11.1973 - 2 Ws 277/73
Auszug aus BGH, 06.05.1975 - 7 BJs 14/69
Das OLG Stuttgart hält allerdings in NJW 1974, 284 diesen Weg nicht für gangbar, weil in § 33 a StPO die Nachholung rechtlichen Gehörs nur dann vorgesehen sei, wenn ein Rechtsmittel von vornherein nicht statthaft gewesen sei und deshalb ein Bedürfnis für nachträgliche Gegenvorstellungen bestanden habe, nicht aber, wenn das mögliche Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde versäumt worden sei; für einen solchen Fall habe diese Bestimmung die Zulässigkeit von Gegenvorstellungen gerade ausschließen wollen.Ihrer Heranziehung steht auch der vom OLG Stuttgart in NJW 1974, 284 hervorgehobene Zweck dieser Bestimmung nicht entgegen, die Möglichkeit rechtlichen Gehörs nachträglich auch in Fällen zu eröffnen, in denen ein Rechtsmittel nicht gegeben ist.
- BGH, 07.03.1972 - VI ZR 158/70
Haftung für Fehlverhalten eines Anwalts - Verzögerung der Freigabe eines …
Auszug aus BGH, 06.05.1975 - 7 BJs 14/69
In teilweiser Anlehnung an diese Entscheidung sind die Oberlandesgerichte Frankfurt in NJW 1972, 1095, Koblenz in MDR 1972, 965 und Celle in NJW 1972, 1048 zu dem gleichen Ergebnis gelangt, indem sie trotz Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 44 StPO dem Verurteilten Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist bewilligt haben, weil es einem Wiedereinsetzungsgrund gleichstehe, wenn der Widerrufsbeschluß ohne vorherige Anhörung des Verurteilten erlassen worden sei.
- OLG Hamburg, 12.11.1971 - 1 Ws 263/71
Ausgestaltung der nachträglichen Gewährung rechtlichen Gehörs im Strafprozess; …
Auszug aus BGH, 06.05.1975 - 7 BJs 14/69
Im Gegensatz hierzu hat neuerdings in der Rechtsprechung mehr und mehr die Auffassung an Boden gewonnen, daß eine Wiedereröffnung des Beschwerdeweges im Wege der Wiedereinsetzung nicht in Betracht komme, die Gewährung rechtlichen Gehörs vielmehr in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO in einem Nachverfahren durch das Gericht erfolgen müsse, das den Widerrufsbeschluß erlassen habe (so OLG Hamburg in NJW 1972, 219; OLG Celle in NJW 1973, 2306 = JR 1974, 112 ff mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung von Hanack; OLG Saarbrücken in NJW 1974, 283; OLG Karlsruhe in MDR 1974, 685 und OLG Koblenz in einem nicht veröffentlichten Beschluß vom 17. Februar 1975 unter ausdrücklicher Aufgabe der in der Entscheidung MDR 1972, 965 geäußerten Rechtsansicht). - OLG Celle, 17.07.1973 - 2 Ws 123/73
Auszug aus BGH, 06.05.1975 - 7 BJs 14/69
Im Gegensatz hierzu hat neuerdings in der Rechtsprechung mehr und mehr die Auffassung an Boden gewonnen, daß eine Wiedereröffnung des Beschwerdeweges im Wege der Wiedereinsetzung nicht in Betracht komme, die Gewährung rechtlichen Gehörs vielmehr in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO in einem Nachverfahren durch das Gericht erfolgen müsse, das den Widerrufsbeschluß erlassen habe (so OLG Hamburg in NJW 1972, 219; OLG Celle in NJW 1973, 2306 = JR 1974, 112 ff mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung von Hanack; OLG Saarbrücken in NJW 1974, 283; OLG Karlsruhe in MDR 1974, 685 und OLG Koblenz in einem nicht veröffentlichten Beschluß vom 17. Februar 1975 unter ausdrücklicher Aufgabe der in der Entscheidung MDR 1972, 965 geäußerten Rechtsansicht). - OLG Frankfurt, 10.01.1972 - 3 Ws 478/71
Auszug aus BGH, 06.05.1975 - 7 BJs 14/69
In teilweiser Anlehnung an diese Entscheidung sind die Oberlandesgerichte Frankfurt in NJW 1972, 1095, Koblenz in MDR 1972, 965 und Celle in NJW 1972, 1048 zu dem gleichen Ergebnis gelangt, indem sie trotz Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 44 StPO dem Verurteilten Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist bewilligt haben, weil es einem Wiedereinsetzungsgrund gleichstehe, wenn der Widerrufsbeschluß ohne vorherige Anhörung des Verurteilten erlassen worden sei. - OLG Saarbrücken, 03.08.1973 - Ws 206/73
Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Gewährung der Wiedereinsetzung …
Auszug aus BGH, 06.05.1975 - 7 BJs 14/69
Im Gegensatz hierzu hat neuerdings in der Rechtsprechung mehr und mehr die Auffassung an Boden gewonnen, daß eine Wiedereröffnung des Beschwerdeweges im Wege der Wiedereinsetzung nicht in Betracht komme, die Gewährung rechtlichen Gehörs vielmehr in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO in einem Nachverfahren durch das Gericht erfolgen müsse, das den Widerrufsbeschluß erlassen habe (so OLG Hamburg in NJW 1972, 219; OLG Celle in NJW 1973, 2306 = JR 1974, 112 ff mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung von Hanack; OLG Saarbrücken in NJW 1974, 283; OLG Karlsruhe in MDR 1974, 685 und OLG Koblenz in einem nicht veröffentlichten Beschluß vom 17. Februar 1975 unter ausdrücklicher Aufgabe der in der Entscheidung MDR 1972, 965 geäußerten Rechtsansicht).
- StGH Hessen, 11.09.2019 - P.St. 2701
1. Hält sich die Verwerfung eines Rechtsmittels durch das Fachgericht als …
- BGH, Beschluss vom 06.05.1975 - StB 8/75 -, BGHSt 26, 127 [130] = juris, Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 14.07.2009 - 3 Ws 9/08 -, juris, Rn. 13, 15-.- BGH, Beschluss vom 06.05.1975 - StB 8/75 -, BGHSt 26, 127 [130 f.] = juris, Rn. 7 -.
- BGH, Beschluss vom 06.05.1975 - StB 8/75 -, BGHSt 26, 127 [131] = juris, Rn. 8 -.
- Ständige Rechtsprechung seit BGH, Beschluss vom 06.05.1975 - StB 8/75 -, BGHSt 26, 127 [130] = juris, Rn. 4, 7 -.
- Schon BGH, Beschluss vom 06.05.1975 - StB 8/75 -, BGHSt 26, 127 [130 f.] = juris, Rn. 7 -.
- StGH Hessen, 13.02.2019 - P.St. 2693
Die Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Grundrechtsklage setzt auch die …
- Ausdrücklich offen gelassen in BGH, Beschluss vom 06.05.1975 - StB 8/75 -, BGHSt 26, 127 [131] = juris, Rn. 8 -.- BGH, Beschluss vom 06.05.1975 - StB 8/75 -, BGHSt 26, 127 [131] = juris, Rn. 5 ff.; kritisch Pollähne, in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2019, § 33a, Rn. 7 -.
- OLG Düsseldorf, 30.08.2002 - 3 Ws 300/02
Öffentliche Zustellung einer Entscheidung
Seinen Verfahrensgrundrechten aus Art. 19 Abs. 4, 103 Abs. 1 GG wird durch die Institute der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 44 StPO) und der Nachholung des rechtlichen Gehörs (§ 33a StPO; vgl. hierzu BGHSt 26, 127ff.) ausreichend Rechnung getragen.Unterlässt ein unter Bewährungsaufsicht stehender Verurteilter entgegen einer ihm erteilten gerichtlichen Weisung die Mitteilung seines jeweiligen Aufenthaltsorts, so ist die hierdurch veranlasste öffentliche Zustellung gerichtlicher Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren nach allgemeiner Ansicht nicht als unverschuldet anzusehen (vgl. BGHSt 26, 127, 128; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, Beschluss vom 11. Februar 1988 - 1 Ws 120/88 - OLG Hamm MDR 71, 862; LG Flensburg NJW 77, 1698;… Löwe-Rosenberg-Wendisch, aaO, § 44 Rn. 33).
- KG, 30.12.2005 - 5 Ws 612/05
Bewährungswiderruf: Gerichtliche Aufenthaltserforschungspflicht vor öffentlicher …
Ein Verurteilter handelt schuldhaft, wenn er die öffentliche Zustellung dadurch veranlaßt, daß er sich unauffindbar macht (vgl. BGHSt 26, 127; OLG Hamm JMBlNW 1973, 260), so daß er dann - nach wirksamer öffentlicher Zustellung - keine Wiedereinsetzung erhalten kann. - OLG Jena, 03.03.2008 - 1 Ws 4/08
Widerruf der Strafaussetzung
Ein Verurteilter handelt schuldhaft, wenn er die öffentliche Zustellung dadurch veranlasst, dass er sich unauffindbar macht, so dass er ¿ nach wirksamer öffentlicher Zustellung ¿ keine Wiedereinsetzung erhalten kann (BGHSt 26, 127).Dies hat im Wege des Nachverfahrens gemäß der ¿ entsprechend anzuwendenden ¿ Vorschrift des § 33a StPO zu erfolgen (BGHSt 26, 127 (130); KG Berlin, Beschluss vom 21.03.2001 ¿ 5 Ws134/01, zitiert nach Juris).
- OLG Hamm, 31.07.2008 - 3 Ws 271/08
Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung eines Widerrufsbeschlusses …
Ein Verurteilter handelt schuldhaft, wenn er die öffentliche Zustellung dadurch veranlasst, dass er sich unauffindbar macht, so dass er - nach wirksamer öffentlicher Zustellung - keine Wiedereinsetzung erhalten kann (BGHSt 26, 127). - BGH, 10.03.1999 - 2 ARs 92/99
Zuständigkeit bei Nachholung des rechtlichen Gehörs
Rn. 2 Zuständig für die Entscheidung über die Nachholung des rechtlichen Gehörs, wie sie in entsprechender Anwendung des § 33a StPO bei unterbliebener Anhörung des Verurteilten vor Widerruf der Strafaussetzung in Betracht kommt (BGHSt 26, 127, 130), ist das Amtsgericht Bonn. - KG, 13.11.2008 - 2 Ws 564/08
Bewährungswiderruf: Gerichtliche Aufenthaltserforschungspflicht vor öffentlicher …
Wenn ein Verurteilter die öffentliche Zustellung dadurch veranlasst, dass er sich unauffindbar macht, handelt er schuldhaft, (vgl. BGHSt 26, 127) so dass er in diesem Fall - nach wirksamer öffentlicher Zustellung - in der Regel keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten kann (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 44, Rdnr. 14 m. w. N.). - OLG Düsseldorf, 23.04.1992 - 1 Ws 338/92 darüber, daß diese Vorschrift entsprechend anzuwenden ist, wenn dem Verurteilten ohne vorherige Anhörung die Strafaussetzung widerrufen und der Widerrufsbeschluß öffentl. zugestellt worden ist, weil sein Autenthalt nicht zu ermitteln war (BGHSt 26, 127 ff.;… KG aaO., OLG Karlsruhe, GA 1975, 284; OLG Celle, JR 1974, 112;… OLG Koblenz, GA 1975, 315;… Maul in KK - StPO , 2. Aufl., § 33 a Rdnr. 6 m.w.N.;… Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Aufl., § 33 a Rdnr. 4; Hanack in JR 1974, 113).
- VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 110/99 Ebenso unumstritten ist dabei, dass es nicht darauf ankommt, aus welchen Gründen die Anhörung unterblieben ist, sie beispielsweise auch dann nachzuholen ist, wenn der Beteiligte aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht angehört worden ist (vgl. BGHSt 26, 127 ; OLG Düsseldorf, JR 1993, 125;… Maul, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 3. Aufl. 1993, § 33 a Rn. 5 f.;… Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. 2004, § 33 a Rn. 4; vgl. auch BVerfG, DAR 1976, 239).
- KG, 25.04.2005 - 5 Ws 202/05
Strafprozessrecht: StPO § 310 Abs. 1 erfasst nicht den Bewährungswiderruf StPO § …
- OLG Düsseldorf, 21.02.2000 - 1 Ws 51/00
Rechtliches Gehör; Nachholung; Strafaussetzung; Bewährung; Sofortige Beschwerde; …
- OLG Köln, 30.01.2012 - 2 Ws 76/12
Untertauchen stellt kein Hindernis i.S.v. § 44 StPO dar
- KG, 18.09.2020 - 5 Ws 151/20
Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung eines Widerrufsbeschlusses; …
- OLG Koblenz, 29.03.2001 - 1 Ws 207/01
rechtliches Gehör, nachträgliches, Nachholungsverfahren, Beschwerde
- BGH, 10.03.1999 - 2 AR 30/99
- OLG Köln, 22.01.1999 - 2 Ws 16/99
- OLG Nürnberg, 02.12.1998 - Ws 1507/98
Zulässigkeit des Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung ; Möglichkeit der …
- OLG Nürnberg, 22.10.1998 - Ws 1264/98
Widerruf der Strafaussetzung ohne Anhörung des Verurteilten
- BGH, 19.05.1989 - StB 11/89
- OLG Hamburg, 21.11.1983 - 2 Ws 532/83
Anforderungen an das Vorliegen eines strafprozessualen …
- LG München I, 16.10.2020 - 23 Qs 30/20
Hauptverhandlung, Freiheitsstrafe, Beschwerde, Arbeitgeber, Gerichtsvollzieher, …
- OLG Hamm, 10.09.1976 - 2 Ws 241/76
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen nach § 33a Strafprozessordnung …
- KG, 24.10.2000 - 5 Ws 446/99
- OLG Düsseldorf, 17.05.1999 - 1 Ws 449/99
- KG, 21.03.2001 - 5 Ws 134/01
- OLG Schleswig, 02.02.2018 - 2 Ws 34/18
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 08.04.1975 - 22 U 35/74 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 2211
- MDR 1975, 767
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 27.04.2004 - VI ZB 64/03
Rechtsanwaltsgebühren bei Vertretung durch einen Assessor
Insoweit kann dahinstehen, ob § 4 BRAGO "korrigierend" angewendet werden kann (für eine solche Lösung z.B.: OLG Frankfurt, MDR 1975, 767 f.; OLG Düsseldorf, AnwBl. 1978, 426). - OLG Stuttgart, 14.08.1995 - 8 WF 55/95
Gebührenanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts bei Vertretung durch Referendar
Ob der Meinung gefolgt werden könnte, daß ein unmittelbar vor der Zulassung zur Anwaltschaft stehender Assessor einem Rechtsanwalt i. S. des § 4 BRAGO gleichzustellen ist (OLG Frankfurt/M., NJW 1975, 2211; OLG Düsseldorf, AnwBl. 1978, 426; anderer Ansicht OLG Saarbrücken, JurBüro 1984, 1668 ), braucht nicht entschieden zu werden, da diese Voraussetzungen bei dem den Beschwerdeführer vertretenden Referendar nicht gegeben waren.Aus den vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidungen (OLG Frankfurt/M., NJW 1975, 2211; OLG Hamm, AnwBl 1992, 286) ergibt sich nichts zu seinen Gunsten, denn dort ging es nicht um die Festsetzung der Prozeßkostenhilfevergütung gem. § 121 BRAGO , und die den Rechtsanwalt vertretende Person war nicht Referendar, sondern Assessor.
- LAG Thüringen, 06.09.1996 - 8 Ta 97/96
Festsetzung einer Erörterungs- und Vergleichsgebühr für PKH-Anwalt
Solche Überlegungen in der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte (vgl. nur OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.04.1975, NJW 75, 2211; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.1978, 3 WF 195/78, Juristisches Büro 1979, 48) die willkürliche Ergebnisse geradezu herausfordern, entsprechen nicht der vom Gesetzgeber getroffenen klaren Abgrenzung und würden den Urkundsbeamten bei der Kostenfestsetzung auch überfordern.
- LAG Sachsen-Anhalt, 22.05.1995 - 2 Ta 57/95
Assessor; Rechtsanwalt; Gebührenrechtliche Gleichstellung; Wilkürliche Abgrenzung …
Demgegenüber wird die Auffassung vertreten, dass ein Assessor in dem Fall einem Rechtsanwalt gebührenrechtlich gleichzustellen sei im Sinne des § 4 BRAGO , wenn er in seiner Person alle Voraussetzungen für eine Anwaltszulassung erfülle, einen Antrag auf diese Zulassung bereits gestellt habe und deshalb kurz vor seiner Zulassung als Rechtsanwalt stehe (OLG Frankfurt, Urteil vom 08. April 1975 - 22 U 35/74 - = NJW 1975, 2211; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 1978 - 3 WF 195/78 - = AnwBl 1978, 426; VG Freiburg, Beschluss vom 27. Oktober 1983 - 7 K 271/82 = AnwBl 1984, 325; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. November 1989 - 5 Ta 161/89 - = KostRsp. - LAG Sachsen-Anhalt, 27.06.1995 - 6 Ta 75/95
Diplomjurist; Rechtsanwalt ; Gebührenrechtliche Gleichstellung ; Analoge …
Die vom Arbeitsgericht Stendal vertretene Auffassung wird auch vertreten von: OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.1975 - 22 U 35/74 -, NJW 1975, 2211; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.1978 - 3 WF 195/78 -, AnwBl 1978, 426; VG Freiburg, Beschluss vom 27.10.1983 - 7 K 271/82 -, AnwBl 1984, 325 und LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.11.1989 - 5 Ta 161/89 -, Kostenrechtsprechung BRAGO § 4 Nr. 17. - LAG Düsseldorf, 09.02.1989 - 7 Ta 1/89
Prozeßkostenhilfe; Beigeordneter Rechtsanwalt; Vertretung durch Assessor; …
Diese auch vom OLG Frankfurt/M. (vgl. NJW 1975, 2211) und von v. Eicken, in Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert (…vgl. aaO. § 121 Rdn. 15) vertretene Auffassung beruht mehr oder weniger auf Billigkeitserwägungen, für die bei der Eindeutigkeit der gesetzlichen Regelung in § 4 BRAGO kein Raum ist (…vgl. Schneider aaO.). - OLG Saarbrücken, 10.08.1984 - 6 WF 101/84
Anspruch auf Anwaltsvergütung bei Vertretung des Rechtsanwalts durch Assessor
Es wird zwar die Auffassung vertreten, daß abweichend vom Wortlaut des § 4 BRAGO ein Assessor, dessen Zulassung zur Anwaltschaft bereits beantragt ist und nach der Wahrnehmung des Termins auch kurzfristig erfolgt, wie ein Rechtsanwalt zu behandeln und der Personengruppe von § 4 BRAGO zuzuordnen sei (so OLG Frankfurt/M., NJW 1975, 2211; OLG Düsseldorf, JurBüro 1979, 48). - LG Hamburg, 18.10.1995 - 314 T 163/95 In diesem Zusammenhang fällt auch ins Gewicht, daß sogar der weniger gut ausgebildete Rechtsbeistand mittlerweile die vollen Anwaltsgebühren erhält (ebenso: OLG Frankfurt MDR 1975 S. 767, 768, LG Bochum aaO …
- OLG Zweibrücken, 27.08.1984 - 1 Ws 161/84
Nebenkläger; Beigeordneter Anwalt; Urteilsverkündung; Amtlich bestellter …
Eine entsprechende (ausdehnende) Anwendung des § 4 BRAGebO auf Assessoren, die kurz vor der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft stehen (OLG Frankfurt, NJW 75, 2211, VG Freiburg, AnwBl 84, 325), hält der Senat für nicht zulässig.
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