Rechtsprechung
| OLG München, 31.07.1975 - 1 Ws 396/75 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 254
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Düsseldorf, 15.03.2001 - 2 Ws 66/01
Unterbringung in der Psychiatrie; Aussetzung zur Bewährung; Vorbereitung; …
Weder dem Wortlaut noch der Entstehungsgeschichte der einschlägigen Gesetzesregelungen ist eindeutig zu entnehmen; daß die mündliche Anhörung gemäß § 454 Abs. 1 S. 3 StPO zwingend in der für die Entscheidung vorgeschriebenen Besetzung erfolgen muß (ebenso BGHSt 28, 138, 140f.; OLG München NJW 76, 254f., 256; OLG Karlsruhe MDR 76, 512;… LR-Wenisch, aaO, Rn. 32).Dieser Zweck des § 454 Abs. 1 S. 3 StPO läßt sich regelmäßig mit einer Anhörung durch das zum Berichterstatter, bestellte Kammermitglied erreichen, das seine Erkenntnisse über den Gesprächsinhalt und das Verhalten sowie Erscheinungsbild des Untergebrachten ebenso zum Gegenstand der Kammerberatung machen kann wie die wesentlichen Teile der Akten und die ärztlichen Stellungnahmen beziehungsweise Gutachten (ebenso OLG München NJW 76, 254ff.; OLG Hamburg NJW 77, 1071; OLG Karlsruhe MDR 76, 512f.).
Der in einer notwendigerweise kurzen, "schlaglichtartigen" Prüfung durch gegenwärtige Richter gewonnene Eindruck von einer Person kann für die Prognose ihres zukünftigen Legalverhaltens unter Umständen eine äußerst unzuverlässige und zuweilen auch trügerische Erkenntnisquelle sein, deren Einfluß auf die Entscheidungsfindung schon im Interesse einer rational nachvollziehbaren Begründung nicht überbewertet werden darf (vgl. hierzu bereits OLG München NJW 76, 254, 255).
- BGH, 13.09.1978 - StB 187/78
Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer
Andere lassen die Anhörung durch einen beauftragten Richter jedenfalls dann genügen, wenn er als Mitglied des Gerichts auch an der Entscheidung mitwirkt (so OLG München NJW 1976, 254, 256; OLG Karlsruhe MDR 1976, 512; OLG Düsseldorf NJW 1976, 158; OLG Hamburg NJW 1977, 1071; OLG Koblenz MDR 1977, 160; ebenso OLG Schleswig - 2. Strafsenat - SchlHA 1975, 115). - KG, 20.05.2015 - 2 Ws 73/15
Erhebliche Verzögerung der Entscheidung gem. § 67c StGB als …
Da das Verfahren nach § 454 StPO grundsätzlich schriftlich ist (vgl. OLG München NJW 1976, 254, 255; Senat, Beschluss vom 16. Mai 2008 - 2 Ws 127/08 -), ergehen auch die Entscheidungen schriftlich.
- OLG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Ws 64/15
Fortdauer der Vollstreckung der Sicherheitsverwahrung: Anhörung des …
Rn. 13 bb) Nach anderer Auffassung kann die mündliche Anhörung in der Regel durch einen beauftragten Richter erfolgen, sofern dieser an der späteren Sachentscheidung mitwirkt und daher seine Erkenntnisse und persönlichen Eindrücke von dem Betroffenen den übrigen an der Entscheidung beteiligten Richtern vermitteln kann (OLG München NJW 1976, 254; OLG Düsseldorf 2. Strafsenat JMBl 2001, 216 ff. für Regelfälle der Unterbringung nach § 63 StGB; OLG Schleswig SchlHA 2003, 205 jedenfalls für Regelüberprüfungen gem. § 67e StGB; OLG Düsseldorf 2. Strafsenat NStZ-RR 2015, 20 f. für Unterbringungssachen). - OLG Brandenburg, 16.01.2023 - 1 Ws 153/22
Anforderungen an die Absetzung der Entscheidung über die Fortdauer der …
Da das Verfahren nach § 454 StPO grundsätzlich schriftlich ist (vgl. OLG München NJW 1976, 254, 255; KG Berlin, Beschluss vom 16. Mai 2008 - 2 Ws 127/08 - Senat, Beschluss vom 09. Oktober 2019 -1 Ws 159/19-), ergehen auch die Entscheidungen schriftlich. - KG, 22.07.2014 - 2 Ws 265/14
Entscheidung der Strafvollstreckungskammer nach mündlicher Anhörung
Da das Verfahren nach § 454 StPO grundsätzlich schriftlich ist (vgl. OLG München NJW 1976, 254, 255; Senat, Beschluss vom 16. Mai 2008 - 2 Ws 127/08 -), ergehen auch die Entscheidungen schriftlich. - KG, 24.02.2003 - 5 Ws 78/03
Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für die sofortige Beschwerde gegen eine …
Sie im Anhörungstermin zu verkünden, ist jedenfalls im allgemeinen Strafprozeßrecht hinsichtlich der auf die Gewährung oder den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bezogenen Entscheidungen nach fast einhelliger Ansicht unzulässig; § 35 Abs. 1 Satz 1 StPO ist nicht anzuwenden (vgl. OLG Brandenburg NStE Nr. 18 zu § 454 StPO; OLG München NJW 1976, 254, 255;… Fischer in KK, StPO 4. Aufl., § 453 Rdn. 9, § 454 Rdn. 31;… Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl., § 453 Rdn. 7;… § 454 Rdn. 40; a. A. OLG Hamm OLGSt - alt - § 453 StPO S. 5). - OLG Brandenburg, 08.09.1994 - 2 Ws 113/94
Voraussetzungen einer Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung; Erfordernis der …
Ihre Verkündung im Anhörungstermin ist daher unzulässig (vgl. OLG München, NJW 1976, 254, 255 [OLG München 31.07.1975 - 1 Ws 396/75] ;… KK-Fischer, StPO, 3. Aufl., Rn. 31 zu § 454;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Aufl., Rn. 40 zu § 454;… Löwe/Rosenberg-Wendisch, 24. Aufl., Rn. 17 zu § 454 StPO ).
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