Rechtsprechung
| BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzutreffende Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Meinungsfreiheit - Beweisanforderung
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 18.01.1991 - 10 C 2744/90
- BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91
Papierfundstellen
- NJW 1992, 2013
- afp 1992, 58
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Auszug aus BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91
Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind ferner dann verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik einstufen mit der Folge, daß sie dann nicht im selben Maße am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (BVerfGE 82, 272 [280 f.]).Daher müssen sie vom Bundesverfassungsgericht in vollem Umfang überprüfbar sein, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unzuträglich verkürzt werden soll (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 54, 208 [215]; 82, 272 [281]).
Gleichwohl hat das Amtsgericht sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen der beanstandeten Äußerung für die zur Verurteilung führende entschieden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 82, 272 [281]).
Das wäre bei einer Einordnung der Äußerung als Schmähkritik nicht nötig gewesen (vgl. BVerfGE 82, 272 [283 f.]).
Unter diesen Umständen ist nicht auszuschließen, daß das Amtsgericht bei hinreichender Beachtung von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG zu einem anderen Abwägungsergebnis gelangt (vgl. BVerfGE 82, 272 [285]).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91
a) Die Einwirkung der Grundrechte nimmt dem Verfahren nicht den Charakter eines Privatrechtsstreits (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 f.]; st. Rspr.).Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt die Meinungsfreiheit sowohl im Interesse der Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen, mit der sie eng verbunden ist, als auch im Interesse des demokratischen Prozesses, für den sie konstitutive Bedeutung hat (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 61, l [7]).
- BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72
Flugblatt
Auszug aus BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91
Daher müssen sie vom Bundesverfassungsgericht in vollem Umfang überprüfbar sein, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unzuträglich verkürzt werden soll (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 54, 208 [215]; 82, 272 [281]).Gleichwohl hat das Amtsgericht sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen der beanstandeten Äußerung für die zur Verurteilung führende entschieden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 82, 272 [281]).
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91
Auch scharfe und übersteigerte Äußerungen fallen, namentlich im öffentlichen Meinungskampf, in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ; die Frage kann nur sein, ob und inwieweit die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und das Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG ) hier Grenzen ziehen können (BVerfGE 61, 1 [8]). - BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
Böll
Auszug aus BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91
Daher müssen sie vom Bundesverfassungsgericht in vollem Umfang überprüfbar sein, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unzuträglich verkürzt werden soll (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 54, 208 [215]; 82, 272 [281]). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91
Das Bundesverfassungsgericht darf nur eingreifen, wenn die Fachgerichte dabei gerade die Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechts verkannt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]). - BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
Kunstkritik
Auszug aus BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91
Beiträge zur Auseinandersetzung in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage genießen stärkeren Schutz als Äußerungen, die lediglich der Verfolgung privater Interessen dienen (vgl. BVerfGE 54, 129 [137]). - BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes
Auszug aus BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91
Die Verfassungsbeschwerde ist auch unzulässig, soweit der Beschwerdeführer rügt, das Amtsgericht gehe in seinem Urteil von einer zu weitgehenden Unterlassungspflicht aus, weil Rechtsausführungen in den Gründen einer Entscheidung für sich allein keine Beschwer im Rechtssinne schaffen (BVerfGE 78, 58 [68] m.w.N.). - BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer …
Auszug aus BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91
Der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz der Subsidiarität fordert, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (BVerfGE 81, 22 [27] m.w.N.).
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07
BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen
Gerade schlagwortartige Begriffe sind in ihrem Kontext zu beurteilen (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2013, 2014;… Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 18; Seelmann-Eggebert, AfP 2007, 86, 90). - OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter …
Rn. 27 Zu Unrecht nehme das Landgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.1991 (1 BvR 127/91, NJW 1992, 2013) für seine Ansicht in Anspruch, der Begriff "Nazi" könne bei den Lesern verschiedene Vorstellungen über Inhalt und Bedeutung aufkommen lassen.Rn. 106 Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 19.12.1991 (1 BvR 327/91; NJW 1992, 2013) zutreffend ausgeführt hat, lässt der Begriff "Nazi" bei isolierter Betrachtungsweise schon wegen der Weite seines Bedeutungsgehaltes verschiedenste Verwendungsweisen zu, die von einer streng historischen Terminologie bis zum substanzlosen Schimpfwort reichen (…a.a.O., 2014).
- OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18
Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit
Wenn sich ein Text nicht auf die Bezeichnung einer Person als "Nazi" beschränkt, sondern im Zusammenhang mit der Darstellung eines konkreten Vorfalls und seines Hintergrundes steht, dient die Bezeichnung "der im Viertel bekannte Nazi ..." dazu, die Tat als Ausdruck der Gesinnung dieser Person darzustellen (BVerfG, Beschluss vom 19.12.1991 - 1 BvR 327/91, Rn. 34).
- LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22
Twitter muss bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsverletzung auch …
So ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass Begriffe wie "rechtsextremistisch", "Neonazi", "Nazi", "Hooligan", "Antifa-Extremist", "Antifa-Mann", "Antifa-Autor", "Extremist", "Sprachrohr für Rassismus, Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit" und ähnliche regelmäßig als Meinungsäußerungen anzusehen sind (…vgl. BVerfG GRUR 2013, 193 Rn. 27;… BVerfG NJW 2012, 3712 Rn. 27; BVerfG NJW 1992, 2013 zu "Nazi";… OLG Stuttgart MMR 2016, 642 Rn. 106; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 681; OLG Hamburg NJW 1992, 2035; OLG Celle, CR 2017, 551;… OLG Celle, Urt. v. 01.06.- 13 U 178/16; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.04.- 2-03 O 132/16; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.08.2020 - 2-03 O 164/19;… Soehring/Hoene, Presserecht, 6. Aufl. 2019, § 14 Rn. 27, § 20 Rn. 9). - LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2021 - 10 Sa 867/21
Lehrer - Maskenverweigerung - Schmähung der Elternvertreter
Rn. 73 Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind ferner dann verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik einstufen mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maße am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - 1 BvR 327/91).. - BGH, 28.04.2026 - VI ZR 113/25
TAZ gegen Querdenker: Versehentliche Meinungsäußerungen sind anders zu behandeln …
Rn. 17 (2) Nach diesen Grundsätzen ist die angegriffene Äußerung, der Kläger sei ein "Rechtsextremer", als Werturteil bzw. Meinungsäußerung einzustufen, nämlich als Meinung, der Kläger habe eine Gesinnung, die Rechtsextremen zugeschrieben werde (vgl. zur Einordnung der Bezeichnung "Nazi" bzw. "Neo-Nazi" als Werturteil: BVerfG, NJW 1992, 2013, juris Rn. 32;… EGMR, AfP 2025, 510 Rn. 41;… Urteil vom 5. November 2020 - 73087/17, BeckRS 2020, 29311 Rn. 55).Beiträge zur Auseinandersetzung in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage genießen stärkeren Schutz durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG als Äußerungen, die lediglich der Verfolgung privater Interessen dienen (…vgl. BVerfG, NJW 2022, 769 Rn. 22; NJW 1992, 2013 juris Rn. 31; jeweils mwN;… vgl. auch Senatsurteil vom 10. Dezember 2024 - VI ZR 230/23, AfP 2025, 37 Rn. 43).
Im öffentlichen Meinungskampf darf von der Meinungsfreiheit bei öffentlich zur Diskussion gestellten, gesellschaftliches Interesse erregenden Beiträgen - freilich in Grenzen, die gerade das allgemeine Persönlichkeitsrecht zieht - selbst mit scharfen und übersteigerten Äußerungen Gebrauch gemacht werden (…BVerfG, AfP 2023, 142 Rn. 33;… NJW 2022, 769 Rn. 18; NJW 1992, 2013 f., juris Rn. 31; jeweils mwN;… vgl. auch EGMR, AfP 2025, 510 Rn. 44;… Urteil vom 5. November 2020 - 73087/17, BeckRS 2020, 29311 Rn. 42).
- BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10
Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der …
Selbst wenn man die Bezeichnung des Klägers als "einstiger Kommunist" als politisches Werturteil verstehen würde, das die frühere Gesinnung des Klägers zum Ausdruck bringen will (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2013, 2014), würde dies an dem Wahrheitsgehalt der Aussage nichts ändern. - BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03
Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche …
Zwar spricht für Äußerungen im öffentlichen Meinungskampf die Vermutung für deren Zulässigkeit (BVerfGE 66, 116, 139 f., 150; 93, 266, 294 f., 303 f.; BVerfG, NJW 1992, 2013 f.; Senat, Urteil vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - VersR 2000, 1162, 1163). - OLG Karlsruhe, 23.06.2021 - 6 U 190/20
Erklärter Antisemit - Bezeichnung eines Politikers als "erklärter Antisemit und …
Unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit kann es der Beklagten nicht verwehrt werden, den Zusammenhang der tatsächlichen Umstände von ihrer Position aus einer wertenden Beurteilung zu unterziehen, die sich nicht an den Beweisregeln der Zivilprozessordnung orientiert (BVerfG, Beschluss vom 19.12.1991 - 1 BvR 327/91, Rn. 37). - LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13
Betriebsratsausschluss - Diffamierung - "Hitler-Vergleich" - Kostenübernahme für …
Das Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG) kann der Meinungsfreiheit jedoch hier Grenzen ziehen (vgl. BVerfG Beschluss vom 19. Dez. 1991 -1 BvR 327/91- NJW 1992, 2013 = Juris). - OLG Stuttgart, 19.07.2022 - 4 Rv 26 Ss 366/22
Formalbeleidigung durch Bezeichnung als "Nazi"
- OLG Dresden, 22.10.2024 - 4 U 620/24
Auswirkung der Grundsätze des presserechtlichen Informantenschutzes auf die …
- BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01
- BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
- LG Frankfurt/Oder, 25.06.2013 - 16 S 251/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Fotografieren von Teilnehmern einer …
- OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08
Unterlassungsansprüche der Präsidentin des Bundes der Vertriebenen
- OLG Dresden, 02.06.2026 - 4 U 1532/25
Unterlassungsklage - Wer eine Deutschlandflagge hisst, muss sich kritisieren …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 10 TaBVGa 146/14
Vergleich von Arbeitsbedingungen mit einem Konzentrationslager durch …
- LG Kassel, 13.01.2023 - 5 O 5/22
Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen gegen eine in der …
- BGH, 28.06.1994 - VI ZR 274/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
- BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92
Hans Söllner
- LG Düsseldorf, 14.08.2002 - 2a O 312/01
Gästebuch auf einer Homepage II
- BVerwG, 09.03.1994 - 2 WD 30.93
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2014 - 10 TaBV 1134/14
Außerordentliche Kündigung - KZ-Vergleich - Meinungsäußerung - Schmähkritik
- OLG Frankfurt, 19.10.2023 - 16 U 193/21
Bezeichnung eines Autors als "Antisemit" als nicht rechtswidriger Eingriff in das …
- OLG Dresden, 10.12.2021 - 4 W 876/21
Aus dem in der Rechtsprechung zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen anerkannten …
- OLG Jena, 06.11.2000 - 1 W 498/00
Kritik am Bürgermeister
- LG München I, 10.02.2023 - 26 O 197/23
Keine Haftung einer Rezensionsplattform für nicht erkennbar rechtswidrige Inhalte …
- OLG Nürnberg, 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 160/07
Wirksamkeit der Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch bei …
- ArbG Essen, 03.02.2016 - 6 BV 88/15
- LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Bezeichnung eines Vertreters einer politischen …
- OLG Köln, 27.04.1993 - 15 U 193/92
Bezeichnung einer Person als Neofaschist als eine durch Art. 5 Grundgesetz (GG) …
- OLG Köln, 05.10.1993 - 15 U 97/93
- OLG Köln, 21.11.1995 - 15 U 23/95
Reichweite der Meinungsfreiheit und der Freiheit von Wissenschaft und Forschung …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".