Rechtsprechung
| BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überspannung der Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsanwalt - Inhaltliche Richtigkeit - Mitteilung - Eingang einer Rechtsmittelschrift - Versehen des Gerichts - Abweichung des mitgeteilten von tatsächlichen Eingangsdatum - Übermittlung per Telefax - Rechtsstaatliche Verfahrensgestaltung - Begründung besonderer ...
Verfahrensgang
- LG Essen, 04.03.1993 - 1 S 669/92
- BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
Papierfundstellen
- NJW 1995, 711
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtssuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 >268<; 60, 253 >268 f.<; 77, 275 >284<).Der Zugang zum Gericht sowie zu einer nach der Prozeßordnung eröffneten weiteren Instanz darf nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe der genannten Art nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 >284< m.w.N.).
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Impliziter Einspruch
Auszug aus BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
Wiedereinsetzungsregelungen dienen somit unter Beachtung der rechtsstaatlichen Garantie wirksamen Rechtsschutzes in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (vgl. BVerfGE 85, 337 >345<; 88, 118 >123 ff.< m.w.N.) der Verwirklichung der Einzelfallgerechtigkeit und einer rechtsstaatlichen Anforderungen an das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) gewährleistenden Verfahrensgestaltung. - BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
Auszug aus BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
Wiedereinsetzungsregelungen dienen somit unter Beachtung der rechtsstaatlichen Garantie wirksamen Rechtsschutzes in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (vgl. BVerfGE 85, 337 >345<; 88, 118 >123 ff.< m.w.N.) der Verwirklichung der Einzelfallgerechtigkeit und einer rechtsstaatlichen Anforderungen an das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) gewährleistenden Verfahrensgestaltung.
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtssuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 >268<; 60, 253 >268 f.<; 77, 275 >284<). - BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84
Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht
- BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78
Fristgebundener Schriftsatz
Auszug aus BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
Versehen der vorliegenden Art verbleiben in der Sphäre des Gerichts (vgl. dazu auch BVerfGE 52, 203 >212<) und dürfen bei rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung nicht über die Begründung besonderer Prüfungspflichten auf den rechtsschutzsuchenden Bürger abgewälzt werden. - BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Gerichtskostenvorschuß
- BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
Deshalb dürfen gesetzliche, die Wiedereinsetzung regelnde Vorschriften sowie ihre Anwendung und Auslegung die Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung nicht überspannen (vgl. BVerfGE 69, 381 >385<; 50, 1 >36 f.<; 53, 25 >28<). - BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und …
Auszug aus BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
Deshalb dürfen gesetzliche, die Wiedereinsetzung regelnde Vorschriften sowie ihre Anwendung und Auslegung die Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung nicht überspannen (vgl. BVerfGE 69, 381 >385<; 50, 1 >36 f.<; 53, 25 >28<). - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
Rückerstattungsverfahren
Auszug aus BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zulassen, daß eine erneute verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 >344<), ist der angegriffene Beschluß aufzuheben und die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 BVerfGG n.F.). - KG, 24.10.1989 - 4 U 4054/89
- BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 651/03
Ausbildungskosten - zweistufige Ausschlussfrist
aa) Die in § 233 ZPO geregelte Möglichkeit, im Falle unverschuldeter Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, beruht auf einer Abwägung der Erfordernisse der Rechtssicherheit gegen die Forderung der materiellen Gerechtigkeit (vgl. BVerfG 25. November 1994 - 2 BvR 852/93 - NJW 1995, 711). - BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02
Versäumung der Klagefrist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgrund …
Die Rechtsanwälte waren bei Eingang dieses Schreibens gehalten, das dort mitgeteilte Eingangsdatum bei Gericht mit dem in den Akten vermerkten Zustellungsdatum des Behördenbescheids abzugleichen (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 1994 - 2 BvR 852/93 -, NJW 1995, S. 711, 712).Dies gilt unabhängig davon, ob mit der Einlegung des Rechtsmittels - anders als bei der verwaltungsgerichtlichen Klageerhebung - eine Rechtsmittelbegründungsfrist in Lauf gesetzt wird oder nicht (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 1994 - 2 BvR 852/93 -, a.a.O.).
- OVG Sachsen, 11.06.2009 - 5 A 254/08
Wiedereinsetzung; Verschulden; Fristenkontrolle; Versehen; Fairness
Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht dürfen allerdings angesichts der Bedeutung der Wiedereinsetzung für den verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutz der Betroffenen nicht überspannt werden (BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.11.1994, NJW 1995, 711).Der Senat verkennt insoweit nicht den Unterschied des vorliegenden Sachverhalts zu den Sachverhalten, die das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel in den Kammerbeschlüssen vom 26.2.2008 (NJW 2008, 2167) und vom 25.11,1994 (NJW 1995, 711) zu entscheiden hatte, aus denen die vorgenannten Grundsätze hier zitiert sind.
Versehen, die in der Sphäre des Gerichts liegen, dürfen indessen nicht über die Begründung besonderer Prüfungspflichten auf den rechtsschutzsuchenden Bürger abgewälzt werden (BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.11.1994, NJW 1995, 711).
- BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1008/01
Anforderungen an Berufungsbegründung
Rn. 3 Art. 103 Abs. 1 GG und das Rechtsstaatsprinzip (in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG) gewährleisten in zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten ein Ausmaß an rechtlichem Gehör, das dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht wird (BVerfGE 74, 220 ; 228 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 1994 - 2 BvR 852/93 -, NJW 1995, S. 711 f.).Die Rechtsschutzgewährung durch die Gerichte bedarf allerdings einer normativen Ausgestaltung durch die jeweilige Verfahrensordnung; dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich für den Rechtssuchenden einschränkend auswirken (BVerfGE 60, 253 ; 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 1994 - 2 BvR 852/93 -, NJW 1995, S. 711 f.).
- OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 23 U 140/01
Zulässigkeit der Berufung bei Fehlen von Ausführungen zur materiellen …
Die Ausgestaltung der Wiedereinsetzungsmöglichkeit in den verschiedenen Verfahrensordnungen beruht auf einer Abwägung der Erfordernisse der Rechtssicherheit gegen die Forderung der materiellen Gerechtigkeit (BVerfG NJW 1992, 38; NJW 1993, 720; NJW 1995, 711; G. Müller, NJW 1995, 3224;… Zöller-Greger, § 233 ZPO, Rn. 3); der Gesetzgeber hat dabei bewusst die Möglichkeiten einer Wiedereinsetzung beschränkt, um Prozessverschleppung und jede unnötige Gefährdung der Rechtskraft zu verhindern (J. Meyer, NJW 95, 2139, 2141 mwN.).Das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung dient dazu, die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Garantie auf wirksam Rechtsschutz sowie den Anspruchs der Parteien auf rechtliches Gehör nach Art. 103 I GG zu gewährleisten (BVerfGE 67, 208, 212 = NJW 1984, 2567, 2568 mwN.; BayVerfGH NJW 1994,1857,1858; BGH NJW 1988, 713, 714; BVerwG NJW 1994, 673, 674 f.), um das hieraus folgende Gebot der Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit und rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung zu verwirklichen (BVerfG NJW 1992, 38; NJW 1993, 720; NJW 1995, 711).
- BPatG, 12.06.2018 - 19 W (pat) 33/17
Abstandsberechnung - (Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren und System zur …
Daraus resultierend darf zwar der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise eingeschränkt werden und dürfen demzufolge gesetzliche, die Wiedereinsetzung regelnde Vorschriften sowie ihre Anwendung und Auslegung die Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung nicht überspannen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 1994 - 2 BvR 852/93, Ziff. III. B. I. 1. und 2., NJW 1995, 711). - BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 650/03
Ausbildungskosten, zweistufige Ausschlussfrist
aa) Die in § 233 ZPO geregelte Möglichkeit, im Falle unverschuldeter Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, beruht auf einer Abwägung der Erfordernisse der Rechtssicherheit gegen die Forderung der materiellen Gerechtigkeit (vgl. BVerfG 25. November 1994 - 2 BvR 852/93 - NJW 1995, 711). - VGH Baden-Württemberg, 06.12.2017 - 1 S 1484/17
Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; rechtsanwaltliche …
Rn. 19 Ein Rechtsanwalt, dem ein Urteil zugestellt wird und der das Empfangsbekenntnis erteilt, bevor ein Vermerk über den Ablauf der Rechtsmittelfrist in den Handakten niedergelegt und im Fristenkalender eingetragen ist, hat besonders sorgfältig darauf bedacht zu sein, dass die durch die Zustellung in Gang gesetzte Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist nicht versäumt wird (BVerfG, Beschl. v. 25.11.1994 - 2 BvR 852/93 - NJW 1995, 711; BGH, Beschl. v. 03.11.1965 - VIII ZB 24/65 - NJW 1966, 548, m.w.N.; Beschl. v. 05.11.2002 - VI ZR 399/01 - NJW 2003, 435; Beschl. v. 12.01.2010 - VI ZB 64/09 - NJW-RR 2010, 417;… BSG, Beschl. v. 26.11.1996 - 6 Ka 61/96 - juris Rn. 6).Zwar darf ein Rechtsanwalt bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses die nachfolgende Notierung der Berufungsbegründungsfrist einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft überlassen, wenn er die Frist selbst berechnet und notiert sowie durch schriftliche Einzelanweisung die Eintragung der Begründungsfrist sicherstellt (so wohl BGH, Beschl. v. 05.05.1993 - XII ZR 44/92 - NJW-RR 1993, 1213;… Beschl. v. 30.11.1994 - XII ZB 197/94 - juris Rn. 9;… Beschl. v. 05.11.2002, a.a.O.). - KG, 05.03.2025 - 5 U 61/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren …
Der vorliegende Fall ist auch nicht vergleichbar mit demjenigen, der der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 25.11.1994 - 2 BvR 852/93 - NJW 1995, 711) zugrunde lag.Vor dem Hintergrund dieses Sachverhalts hat das Bundesverfassungsgericht angenommen, dass ein einen Berufungsführer vertretender Rechtsanwalt darauf vertrauen dürfe, dass das ihm vom Berufungsgericht mitgeteilte Datum des Eingangs der Berufung richtig ist, und dass er nicht dieses Datum mit den Sende-Protokollen seines eigenen Faxgerätes abgleichen müsse (BVerfG - 2 BvR 852/93 - a.a.O., Rdnrn. 3, 4, 15 nach juris).
- VG Greifswald, 06.10.2021 - 3 A 1514/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Bei der gebotenen Durchsicht des Verwaltungsvorgangs hätte ohne weiteres auffallen müssen, dass eine fristgemäße Klageerhebung nach Aktenlage nicht vorliegt, da das in der Zustellungsurkunde ausgewiesene Zustellungsdatum auf den 04.09.2020 lautet, die Klage jedoch am 06.10.2020 erhoben wurde (…vgl. auch VG Schleswig, Urt. v. 22.05.2019 - 4 A 640/17 -, Rn. 49, juris;… BVerfG, Nichtannahmeb. v. 07.01.2003 - 2 BvR 447/02 -, Rn. 8, juris; Kammerb. v. 25.11.1994 - 2 BvR 852/93 -, Rn. 14, juris). - VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 17-IV-95
- BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 200/96
Mehrfache Berufungseinlegung
- VGH Baden-Württemberg, 01.12.2017 - 1 S 1484/17
Verbindung des Verfahrens über den Wiedereinsetzungsantrag mit dem Verfahren über …
- BGH, 12.05.2005 - V ZR 88/05
Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde
- BGH, 02.06.2005 - V ZR 89/05
Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die Eintragung von …
- VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03
Widerruf der gewährten Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung - …
- BGH, 13.07.2015 - AnwZ (Brfg) 20/15
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
- BGH, 09.01.1998 - V ZR 209/97
Fristen des Rechtsanwalts bei der Berechnung von durch die Gerichtsferien …
- OVG Sachsen, 18.08.2008 - 5 A 254/08
Wiedereinsetzung; Fehler des Gerichts
- VGH Bayern, 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472
- LAG Hamm, 25.05.2000 - 12 Sa 127/00
Zulässigkeit der Berufung; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; …
- OLG Hamm, 27.04.2017 - 22 U 131/16
- OLG Jena, 20.04.2009 - 4 U 1018/08
Keine Wiedereinsetzung bei durch Anwalt verschuldeter Fristversäumnis
- OLG Rostock, 29.01.2008 - 1 U 21/08
Wiedereinsetzung: Pflicht des Anwalts zur Fristwahrung bei seiner Erkrankung
- OLG Naumburg, 12.11.1998 - 2 U 34/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
- OLG Düsseldorf, 04.12.2000 - 9 U 211/99
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1998 - 8 A 2610/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumung; Fehlender Hinweis; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2007 - 1 O 14/07
Beginn der Wiedereinsetzungsantragsfrist bei unrichtigen Angaben über das Datum …
- OLG Karlsruhe, 04.11.1997 - 2 UF 27/97
Verschulden des Rechtsanwalts bei Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 2160/95
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
- VG Ansbach, 07.08.2008 - AN 2 K 07.00458
Versäumung der Klagefrist und der Frist für die Stellung eines …
- BGH, 10.07.1997 - IX ZB 47/97
Fristversäumnis infolge einer Organisationspflichtverletzung in der …
- LG Dresden, 02.01.2008 - 5 T 681/07
Voraussetzung einer Beschwerde des Schuldners gegen die Verwerfung seines …
- VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 40-IV-04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2005 - 7 A 4086/04
- LG Fulda, 13.01.2025 - 1 S 88/24
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