Weitere Entscheidung unten: AG Hamburg, 28.09.2004

Rechtsprechung
   KG, 26.08.2004 - 12 U 172/03   

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https://dejure.org/2004,2287
KG, 26.08.2004 - 12 U 172/03 (https://dejure.org/2004,2287)
KG, Entscheidung vom 26.08.2004 - 12 U 172/03 (https://dejure.org/2004,2287)
KG, Entscheidung vom 26. August 2004 - 12 U 172/03 (https://dejure.org/2004,2287)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtlich verbindliche Zusicherung der tatsächlichen Laufleistung durch Angabe des Tachometerstandes eines gebrauchten PKW in einer privaten Kleinanzeige; Zusicherung des Tachometerstandes bei ausdrücklicher Nachfrage; Angabe "Leder" in der Zeitungsanzeige als ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Angabe des Kilometerstandes laut Tachometer als Zusicherung der tatsächlichen Laufleistung eines Gebrauchtfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kilometerangabe bei Gebrauchtwagen nur unverbindlich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 445 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 60
  • MDR 2005, 142
  • NZV 2005, 97
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 02.06.1995 - 7 U 300/95

    Angabe des Kilometerstandes im Kaufvertrag als wesentliche Eigenschaft der

    Auszug aus KG, 26.08.2004 - 12 U 172/03
    So ist bspw. entschieden worden, dass schon die Angabe der Kilometerzahl in der zum Kaufvertrag führenden Anzeige eine Zusicherung darstellt (KG, 7. Zivilsenat, Urteil vom 2. Juni 1995, NJW-RR 1996, 173, 174), die, wenn sie nicht in den Vertragsverhandlungen oder dem Kaufvertrag zurückgenommen oder eingeschränkt wird, für den Verkäufer eine Einstandspflicht bedeutet.
  • KG, 11.01.1996 - 12 U 1741/95
    Auszug aus KG, 26.08.2004 - 12 U 172/03
    Erfolgt im schriftlichen Kaufvertrag ein Hinweis auf Unfallschäden, so ist es Sache des Käufers nachzuweisen, dass der Verkäufer den Schaden bagatellisiert habe und darüber hinaus Kenntnis vom tatsächlichen Umfang des vorliegenden Schadens gehabt habe (vgl. Senat, Urteil vom 11. Januar 1996, 12 U 1741/95).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus KG, 26.08.2004 - 12 U 172/03
    Selbst dann wäre jedoch nach der Rechtsprechung erforderlich, dass sich der Begünstigte, sofern er nicht positive Kenntnis von dem besonders groben Äquivalenzmissverhältnis und der Zwangslage des anderen Teils hat, jedenfalls zumindest leichtfertig dieser Einsicht verschließt (BGH Urteil vom 19. Januar 2001, NJW 2001, 1127), was zu der erforderlichen verwerflichen Gesinnung führt.
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie darf der Käufer unter diesen Umständen deshalb grundsätzlich auch dann nicht ausgehen, wenn der Verkäufer nicht zum Ausdruck gebracht hat, dass er für die angegebene Laufleistung nicht einstehen will (KG, NJW-RR 2005, 60, 61; zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vgl. KG, KGR Berlin 2001, 10, 11; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 1212, 1213; a.A.: OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 1997, 27, 29; KG, NJW-RR 1996, 173, 174).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 2 U 54/15

    Ankauf eines Gebrauchtwagens durch einen Kfz-Händler: Untersuchungsobliegenheit

    Ebenso wenig lässt die Beschreibung des Fahrzeugs als unfallfrei in den Internetanzeigen auf die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie schließen (vgl. auch KG, NJW-RR 2005, 60, 61 f.).
  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZR 82/06

    Nachweis der beurkundeten Erklärungen durch Vorlegen einer beglaubigten Abschrift

    Von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie darf der Käufer unter diesen Umständen deshalb grundsätzlich auch dann nicht ausgehen, wenn der Verkäufer nicht zum Ausdruck gebracht hat, dass er für die angegebene Laufleistung nicht einstehen will (KG, NJW-RR 2005, 60, 61; zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vgl. KG, KGR Berlin 2001, 10, 11; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 1212, 1213; a.A.: OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 1997, 27, 29; KG, NJW-RR 1996, 173, 174).
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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 28.09.2004 - 67 g IN 274/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13355
AG Hamburg, 28.09.2004 - 67 g IN 274/04 (https://dejure.org/2004,13355)
AG Hamburg, Entscheidung vom 28.09.2004 - 67 g IN 274/04 (https://dejure.org/2004,13355)
AG Hamburg, Entscheidung vom 28. September 2004 - 67 g IN 274/04 (https://dejure.org/2004,13355)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 60
  • NJW-RR 2005, 944 (Ls.)
  • NZI 2004, 677
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Bamberg, 24.02.2005 - 1 W 8/05

    Kostenfestsetzung der gutachterlichen Tätigkeit eines halbstarken

    bb) Dieser klare Wortlaut des § 9 Abs. 2 JVEG schließt nach Auffassung des Senats auch eine erweiternde Auslegung der Regelung sowie deren analoge Anwendung aus (a.A. AG Hamburg NZI 2004, 677; Keller, NZI 2004, 465, 466).

    Erst recht kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei der ausdrücklichen Bezugnahme auf § 22 Abs. 1 S. 2 Ziff. 3 InsO übersehen worden wäre, dass die benachbarte Regelung in § 22 Abs. 2 InsO, die den sogenannten "schwachen" oder "halbstarken" vorläufigen Insolvenzverwalter betrifft und dessen Beauftragung mit der Erstellung eines Gutachtens im Insolvenzverfahren ebenfalls zulässt, bei der Schaffung des § 9 Abs. 2 JVEG nur versehentlich nicht in Bezug genommen worden wäre (so jedoch, AG Hamburg NZI 2004, 677, das ein gesetzgeberisches Versehen annimmt).

    (22) Nicht gefolgt wird somit der Auffassung, die eine Einordnung des schwachen oder halbstarken Insolvenzverwalters als Gutachter unterhalb der Honorargruppe 7 (80,-- Euro) unter Hinweis auf den Umstand, dass die von den Insolvenzgerichten beauftragten Sachverständigen regelmäßig über einen Hochschulabschluss, die Befähigung zum Richteramt und meist noch über zusätzliche Qualifikationen verfügen, nur im Ausnahmefall zulassen will (Ley, ZIP 2004, 1391, 1392; dagegen AG Hamburg NZI 2004, 677).

  • OLG Bamberg, 25.01.2005 - 1 W 1/05

    Vergütung eines Rechtsanwalts, der vom Amtsgericht zur Vorbereitung einer

    Erst recht kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei der ausdrücklichen Bezugnahme auf § 22 Abs. 1 S. 2 Ziff. 3 InsO übersehen worden wäre, dass die benachbarte Regelung in § 22 Abs. 2 InsO, die den sogenannten "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter betrifft und dessen Beauftragung mit der Erstellung eines Gutachtens im Insolvenzverfahren ebenfalls zulässt, bei der Schaffung des § 9 Abs. 2 JVEG nur versehentlich nicht in Bezug genommen worden wäre (so jedoch AG Hamburg NZI 2004, 677).

    (22) Nicht gefolgt wird somit aus den soeben genannten und noch folgend dargestellten Gründen der auch von den Vorinstanzen vertretenen Auffassung, die eine Einordnung des isolierten Gutachters im hier maßgeblichen Sinn unterhalb der Honorargruppe 7 (80,- Euro) unter Hinweis auf den Umstand, dass die von den Insolvenzgerichten beauftragten Sachverständigen regelmäßig über einen Hochschulabschluss, die Befähigung zum Richteramt und meist noch über zusätzliche Qualifikationen verfügen, nur im Ausnahmefall zulassen will (Ley, ZIP 2004, 1391, 1392; dagegen AG Hamburg NZI 2004, 677).

  • OLG Frankfurt, 05.09.2005 - 26 W 51/05

    Justizvergütungsrecht: Honorar für vorläufigen Insolvenzverwalter

    Diese Bestimmung betrifft deshalb auch nach ihrem Wortlaut nicht allein den vorläufigen Insolvenzverwalter nach § 22 Abs. 1 InsO, sondern jeden vorläufigen Insolvenzverwalter, der ein Gutachten im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO erstellt (ebenso OLG München, Beschlüsse vom 06.04.2005 - 11 W 863/05 und vom 20.05.2005 - 11 W 1422/05; ZIP 2005, 1329, 1330; AG Hamburg, NJW-RR 2005, 60, das eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 2 JVEG befürwortet; Keller, NZI 2004, 465, 471; Hartmann, Kostengesetze, 35. Auflage, § 9 JVEG, Rn. 28).
  • OLG München, 15.06.2005 - 11 W 1423/05

    Höhe des Stundensatzes des Sachverständigen im Insolvenzverfahren

    Aufgrund des insoweit eindeutigen Wortlauts von § 9 Abs. 2 JVEG kann jedoch eine Anwendung dieser Bestimmung entgegen der vom AG Hamburg vertretenen Auffassung (NJW-RR 2005, 60) auch auf den isolierten Sachverständigen nicht in Betracht kommen.
  • OLG Hamburg, 11.02.2010 - 4 W 138/09

    Sachverständigenvergütung: Vergütung des isoliert beauftragten Sachverständigen

    Das Amtsgericht hatte den Stundensatz in analoger Anwendung von § 9 Abs. 2 JVEG (vergleiche auch Amtsgericht Hamburg NJW-RR 2005, 60) auf EUR 65, 00 und damit die Vergütung insgesamt auf EUR 1.660,09 festgesetzt.
  • AG Kleve, 25.11.2004 - 33 IN 83/04

    Höhe des Honorars des im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zur Erstellung eines

    Spricht somit - trotz des Wortlautes von § 9 Abs. 2 JVEG - alles dafür, auch auf den "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter § 9 Abs. 2 ZVEG anzuwenden, so folgt daraus, dass auch für den isolierten Insolvenzverwalter § 9 Abs. 2 JVEG für die Höhe des Stundensatzes heranzuziehen ist (AG Hamburg, ZInsO 2004, 1141 [AG Hamburg 28.09.2004 - 67g IN 274/04] , im Ergebnis so auch Keller, NZI 2004, 465 ff ).
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