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   OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05   

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https://dejure.org/2005,3041
OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05 (https://dejure.org/2005,3041)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.06.2005 - 13 U 63/05 (https://dejure.org/2005,3041)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - 13 U 63/05 (https://dejure.org/2005,3041)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Haftung des Kfz-Versicherers bei Vorsatz des Fahrers; Eingreifen der Pflichtversicherung bei Benutzung des Kfz als Waffe; Wirkung des vorsätzlichen Handelns des Fahrers für Deckungsanspruch des Halters und Versicherungsnehmers

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Halterhaftung - Vorsatz des Fahrers - Haftung des Kfz-Versicherers

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 18; ; StGB § 823 Abs. 1; ; StGB § 823 Abs. 2; ; PflVG § 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der Haftung des KFZ-Versicherers bei Vorsatz des Fahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Haftung der Kfz-Pflichtversicherung

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftpflicht: Vorsatz - Halterhaftung bei Schädigung mit Vorsatz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit auf der Kirmes - Betrunkener Schausteller fährt mit dem Auto die Würstchenbude seines Cousins kaputt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 397
  • NZV 2006, 253
  • NZV 2006, 303
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 97/69

    Verkehrssicherungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen auf

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
    Der Fortfall des Deckungsanspruchs des mitversicherten Fahrers gegen die Pflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens wirkt aber nicht zugleich gegen die Halterin und Versicherungsnehmerin, der kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt (im Anschluss an BGH VersR 1971, 239; OLG Hamm VersR 1993, 1372 = NJW-RR 1993, 1180).

    Der Fortfall des Deckungsanspruchs des mitversicherten Fahrers gegen die Pflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens wirkt nicht zugleich gegen die Versicherungsnehmerin, der kein vorsätzliches Handeln zur Last fällt (vgl. BGH VersR 1971, 239; OLG Köln VersR 1982, 383; OLG Hamm VersR 1993, 1372 = NJW-RR 1993, 1180; OLG Schleswig VersR 1995, 827; Prölls/Martin/Voit/Knappmann, VVG, 27. Aufl., § 152 Rn. 5; Becker/Böhme/Biela, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 22. Aufl., P 18).

  • OLG Hamm, 28.09.1992 - 6 U 45/92

    Haftungsverteilung bei einem gestellten Unfall

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
    Der Fortfall des Deckungsanspruchs des mitversicherten Fahrers gegen die Pflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens wirkt aber nicht zugleich gegen die Halterin und Versicherungsnehmerin, der kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt (im Anschluss an BGH VersR 1971, 239; OLG Hamm VersR 1993, 1372 = NJW-RR 1993, 1180).

    Der Fortfall des Deckungsanspruchs des mitversicherten Fahrers gegen die Pflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens wirkt nicht zugleich gegen die Versicherungsnehmerin, der kein vorsätzliches Handeln zur Last fällt (vgl. BGH VersR 1971, 239; OLG Köln VersR 1982, 383; OLG Hamm VersR 1993, 1372 = NJW-RR 1993, 1180; OLG Schleswig VersR 1995, 827; Prölls/Martin/Voit/Knappmann, VVG, 27. Aufl., § 152 Rn. 5; Becker/Böhme/Biela, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 22. Aufl., P 18).

  • OLG Karlsruhe, 04.08.1992 - 18a U 81/92

    Schwarzfahrt; Beweis; Verschulden

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
    Zu den Sorgfaltsanforderungen eines Halters, eine unberechtigte Fahrt auszuschließen, werden nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1990, 289; OLG Oldenburg NZV 1999, 294; OLG Karlsruhe NZV 1992, 485) strengste Sorgfaltsanforderungen gestellt, wobei zugunsten des beweisbelasteten Geschädigten der Anscheinsbeweis einer Sorgfaltspflichtverletzung spricht, wenn es gleichwohl zu der unberechtigten Benutzung kommt.

    Der der Beklagten zu 2) als Halterin obliegende Entlastungsbeweis für die Anwendung genügender Sorgfalt (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1992, 485) ist dagegen nicht geführt.

  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Unrechtmäßiges gewaltsames Öffnen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
    Die Annahme von Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz starker Gefährdung des betroffenen Rechtsgutes durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang oder überhaupt das Nichtvorliegen des objektiven Tatbestandes vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (vgl. BGH JZ 1981, 35; BGH NJW-RR 2002, 740).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 305/99

    Haftung des Empfängers von "Baugeld"

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
    Die Annahme von Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz starker Gefährdung des betroffenen Rechtsgutes durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang oder überhaupt das Nichtvorliegen des objektiven Tatbestandes vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (vgl. BGH JZ 1981, 35; BGH NJW-RR 2002, 740).
  • OLG Oldenburg, 29.04.1998 - 2 U 264/97

    Vorsatz, Schadensersatz, Halter, Risikoausschluß, Obhutspflicht,

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
    Zu den Sorgfaltsanforderungen eines Halters, eine unberechtigte Fahrt auszuschließen, werden nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1990, 289; OLG Oldenburg NZV 1999, 294; OLG Karlsruhe NZV 1992, 485) strengste Sorgfaltsanforderungen gestellt, wobei zugunsten des beweisbelasteten Geschädigten der Anscheinsbeweis einer Sorgfaltspflichtverletzung spricht, wenn es gleichwohl zu der unberechtigten Benutzung kommt.
  • OLG Schleswig, 15.11.1994 - 9 U 85/93

    Haftungsverteilung bei einem fingierten Unfall

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
    Der Fortfall des Deckungsanspruchs des mitversicherten Fahrers gegen die Pflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens wirkt nicht zugleich gegen die Versicherungsnehmerin, der kein vorsätzliches Handeln zur Last fällt (vgl. BGH VersR 1971, 239; OLG Köln VersR 1982, 383; OLG Hamm VersR 1993, 1372 = NJW-RR 1993, 1180; OLG Schleswig VersR 1995, 827; Prölls/Martin/Voit/Knappmann, VVG, 27. Aufl., § 152 Rn. 5; Becker/Böhme/Biela, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 22. Aufl., P 18).
  • OLG Hamm, 02.10.1989 - 32 U 45/88

    Fahrzeughalter; Unbefugte Benutzung eines KfZ; Grenze des unabwendbaren Zufalls;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
    Zu den Sorgfaltsanforderungen eines Halters, eine unberechtigte Fahrt auszuschließen, werden nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1990, 289; OLG Oldenburg NZV 1999, 294; OLG Karlsruhe NZV 1992, 485) strengste Sorgfaltsanforderungen gestellt, wobei zugunsten des beweisbelasteten Geschädigten der Anscheinsbeweis einer Sorgfaltspflichtverletzung spricht, wenn es gleichwohl zu der unberechtigten Benutzung kommt.
  • OLG Köln, 01.07.1981 - 16 U 25/81
    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
    Der Fortfall des Deckungsanspruchs des mitversicherten Fahrers gegen die Pflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens wirkt nicht zugleich gegen die Versicherungsnehmerin, der kein vorsätzliches Handeln zur Last fällt (vgl. BGH VersR 1971, 239; OLG Köln VersR 1982, 383; OLG Hamm VersR 1993, 1372 = NJW-RR 1993, 1180; OLG Schleswig VersR 1995, 827; Prölls/Martin/Voit/Knappmann, VVG, 27. Aufl., § 152 Rn. 5; Becker/Böhme/Biela, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 22. Aufl., P 18).
  • BGH, 17.06.1998 - IV ZR 163/97

    Begriff des Vorsatzes; Berücksichtigung starker Alkoholisierung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05
    Die davon abweichende Auffassung des Landgerichts kann nicht darauf gestützt werden, daß bei der Prüfung, ob der Vorsatz des den Schaden Herbeiführenden auch die konkrete Verletzungsfolge umfasse, eine starke Alkoholisierung berücksichtigt werden müsse (BGH NJW-RR 1998, 1321; OLG Hamm r+s 1999, 102).
  • OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 88/98

    Leistungsfreiheit der Privathaftpflichtversicherung bei vorsätzlicher

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 55/12

    Bindungswirkung der im Adhäsionsverfahren ergehenden Entscheidung

    Der Ausschluss des Versicherungsschutzes gemäß § 152 VVG a.F. gilt gegenüber dem Versicherungsnehmer nur, wenn er selbst vorsätzlich und rechtswidrig gehandelt hat (OLG Hamm, VersR 1993, 1372 1373; OLG Nürnberg, VersR 2001, 634; OLG Hamm, NJW-RR 2006, 397, 399; Jahnke, aaO Rn. 31).
  • OLG Nürnberg, 07.06.2011 - 3 U 188/11

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls

    a) Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass § 103 VVG auch für den mitversicherten Fahrzeugführer gilt (BGH NJW 1971, 459, OLG Oldenburg VersR 1999, 482; OLG Hamm NJW-RR 2006, 397; Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage, § 103 Rdnr. 2).
  • OLG Celle, 30.06.2010 - 14 U 6/10

    Anforderungen an den Nachweis eines "fingierten" Verkehrsunfalls bei fehlender

    Es liegt auch kein Auseinanderfallen zwischen einem schuldlosen Versicherungsnehmer und einem weiteren vorsätzlich handelnden Täter vor (wie im Fall OLG Hamm, NJW-RR 2006, 397; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Dezember 1970 - VI ZR 97/69, NJW 1971, 459, juris-Rdnrn. 16 f.).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2011 - 12 U 19/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bemessung des Schmerzensgelds für ein

    Sofern der - neben dem Halter - mitversicherte Fahrer, hier der Beklagte zu 1., einen etwaigen eigenen Anspruch auf Versicherungsschutz verliert, weil er vorsätzlich gehandelt hat, führt dies nicht ohne weiteres dazu, dass auch der nicht vorsätzlich handelnde Halter und Versicherungsnehmer des Versicherers seine Ansprüche verliert (BGH VersR 1971, 239; OLG Hamm NJW-RR 2006, 397).
  • LG Dortmund, 01.06.2006 - 2 O 268/05
    Auch hat der Kläger das streitgegenständliche Unfallereignis vorsätzlich herbeigeführt, so dass an sich auch die Voraussetzungen aus § 152 VVG erfüllt sind (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, 397; OLG Nürnberg NJW-RR 2005, 466).
  • LG Wuppertal, 08.06.2012 - 5 O 198/11

    Verkehrsunfall - Fortfall des Deckungsanspruchs gegen die Pflichtversicherung

    Der Fortfall des Deckungsanspruchs des mitversicherten Fahrers gegen die Pflichtversicherung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens wirkt nicht zugleich gegen die Versicherungsnehmerin, der kein vorsätzliches Handeln zur Last fällt (vgl. BGH VersR 1971, 239; OLG Köln VersR 1982, 383; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1180; OLG Hamm, Urt. v. 15.06.2005, Az.: 13 U 63/05, Rn. 11 - zitiert nach juris).
  • LG Hagen, 16.03.2011 - 1 O 36/09

    Schadensersatzansprüche bei Einwilligung in die Rechtsgutverletzung durch

    Eine Haftung der Beklagten scheidet damit auch gemäß § 103 VVG aus (vgl. zu § 152 VVG a.F.: OLG Hamm, NJW-RR 06, 397 f).
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