Weitere Entscheidung unten: BFH, 24.02.2010

Rechtsprechung
   BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 141/09   

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https://dejure.org/2010,1202
BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 141/09 (https://dejure.org/2010,1202)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2010 - VIII ZR 141/09 (https://dejure.org/2010,1202)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 141/09 (https://dejure.org/2010,1202)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 558 Abs 1 S 2 BGB, § 558b Abs 3 BGB
    Mieterhöhung bei der Wohnraummiete: Nachholung der Angaben zu den Betriebskosten im Prozess auf Erhöhung der Brutto- bzw. Teilinklusivmiete

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachholung der erforderlichen Angaben zu den in der Miete enthaltenen Betriebskosten durch einen Vermieter im Prozess über die Erhöhung einer Bruttomiete oder Teilinklusivmiete; Geltung der Sperrfrist im Hinblick auf eine vorangegangene Mieterhöhung mit Teilzustimmung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachholung der Betriebskostenangabe in Mieterhöhungsprozess; Erhöhung einer Bruttomiete

  • rewis.io

    Mieterhöhung bei der Wohnraummiete: Nachholung der Angaben zu den Betriebskosten im Prozess auf Erhöhung der Brutto- bzw. Teilinklusivmiete

  • ra.de
  • rewis.io

    Mieterhöhung bei der Wohnraummiete: Nachholung der Angaben zu den Betriebskosten im Prozess auf Erhöhung der Brutto- bzw. Teilinklusivmiete

  • RA Kotz

    Mieterhöhungsverlangen - Betriebskostenangabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 558 Abs. 1 S. 2; BGB § 558b Abs. 3
    Nachholung der erforderlichen Angaben zu den in der Miete enthaltenen Betriebskosten durch einen Vermieter im Prozess über die Erhöhung einer Bruttomiete oder Teilinklusivmiete; Geltung der Sperrfrist im Hinblick auf eine vorangegangene Mieterhöhung mit Teilzustimmung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbesserung der Erhöhung einer Brutto- oder Teilinklusivmiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Umfassendes Nachholungsrecht des Vermieters bei Mieterhöhung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mieterhöhung bei Teilinklusivmiete

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Angaben zur in der Miete enthaltenen Betriebskosten können im Prozess über die Mieterhöhung nachgeholt werden

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Mieterhöhung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Mieters Teilzustimmung zu einer Mieterhöhung löst Jahressperrfrist wegen des weitergehenden Erhöhungsbegehrens nicht aus

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Teilinklusivmiete - Wie sie eine Mieterhöhung durchbringen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Erhöhung einer Brutto- oder Teilinklusivmiete

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbesserung eines Mieterhöhungsverlangens einer Brutto- bzw. Teilinklusivmiete zulässig? (IMR 2010, 125)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 735
  • MDR 2010, 498
  • NZM 2010, 436
  • ZMR 2010, 435
  • NJ 2010, 335
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 41/05

    Vergleichsmaßstab bei einem Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 141/09
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats bedarf es bei einer Bruttomiete, die unter Heranziehung eines Mietspiegels, der Nettomieten ausweist, erhöht werden soll, einer Umrechnung, um die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Mietstrukturen - Bruttomiete einerseits, Nettomiete andererseits - zu gewährleisten (Senatsurteil vom 26. Oktober 2005 - VIII ZR 41/05, NJW-RR 2006, 227, Tz. 13).

    Die Vergleichbarkeit ist dabei in der Weise herzustellen, dass entweder in Höhe der auf die Wohnung entfallenden Betriebskosten, die in der Grundmiete enthalten sind, ein Zuschlag zu der im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Nettomiete vorgenommen oder der Betriebskostenanteil aus der vereinbarten Bruttomiete herausgerechnet wird (Senatsurteil vom 26. Oktober 2005, aaO, Rdnr. 13, 15).

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 331/06

    Anforderungen an die Begründung einer Mieterhöhung bei Vereinbarung einer

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 141/09
    Angaben zur Höhe der in der Brutto- oder Teilinklusivmiete enthaltenen Betriebskosten gehören dabei zu der nach § 558a BGB erforderlichen (formellen) Begründung des Mieterhöhungsverlangens, die dem Mieter die Möglichkeit geben soll, die sachliche Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens zu überprüfen und auf diese Weise überflüssige Prozesse zu vermeiden (Senatsurteile vom 12. Juli 2006 - VIII ZR 215/05, NZM 2006, 864, Tz. 13, sowie vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 331/06, NJW 2008, 848, Tz. 9 f.).
  • BGH, 12.07.2006 - VIII ZR 215/05

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung des Anspruchs auf Erhöhung der

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 141/09
    Angaben zur Höhe der in der Brutto- oder Teilinklusivmiete enthaltenen Betriebskosten gehören dabei zu der nach § 558a BGB erforderlichen (formellen) Begründung des Mieterhöhungsverlangens, die dem Mieter die Möglichkeit geben soll, die sachliche Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens zu überprüfen und auf diese Weise überflüssige Prozesse zu vermeiden (Senatsurteile vom 12. Juli 2006 - VIII ZR 215/05, NZM 2006, 864, Tz. 13, sowie vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 331/06, NJW 2008, 848, Tz. 9 f.).
  • BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83

    Schweißpistolendüse II

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 141/09
    Zu Recht wendet sich die Revisionserwiderung gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts, die in der Revisionstanz von Amts wegen geändert werden kann, ohne dass das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers gilt (BGHZ 92, 137, 139).
  • BayObLG, 30.06.1989 - REMiet 4/88

    Teilweise Wirksamkeit eines vorausgegangenen Mieterhöhungsverlangens und

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 141/09
    Dem Berufungsgericht ist jedoch darin beizupflichten, dass die durch eine teilweise Zustimmung des Mieters zu dem Mieterhöhungsbegehren des Vermieters wirksam gewordene Mieterhöhung einer fristgemäß erhobenen Klage des Vermieters wegen des Restbetrages - auch im Hinblick auf die Sperrfrist des § 558 Abs. 1 Satz 2 BGB - nicht entgegensteht (so schon BayObLG, NJW-RR 1989, 1172, zu § 2 MHG).
  • BGH, 17.04.2019 - VIII ZR 33/18

    Geltendmachung einer Wohnflächenabweichung im Rahmen eines

    Diese Voraussetzungen liegen nicht vor; die Auferlegung der Sachverständigenkosten zu Lasten der Klägerin war ermessensfehlerhaft (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 Rn. 9; MünchKommZPO/Schulz, 5. Aufl. 2016, § 96 Rn. 5) und ist damit vom Revisionsgericht von Amts wegen (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 141/09, WuM 2010, 161 Rn. 21; vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15, NJW-RR 2017, 815 Rn. 35) zu korrigieren.
  • BGH, 15.06.2010 - VI ZR 232/09

    Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Anzusetzender Restwert bei unreparierter

    Die Revisionserwiderung wendet sich zu Recht gegen die Kostenentscheidung des Berufungsgerichts, die in der Revisionstanz von Amts wegen geändert werden kann, ohne dass das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers gilt (vgl. BGHZ 92, 137, 139; Urteile vom 6. April 2000 - III ZR 150/98 - zitiert nach Juris und vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 141/09 - MDR 2010, 498, 499).
  • BGH, 06.04.2022 - VIII ZR 219/20

    Recht zur Ermäßigung des Vermieters innerhalb eines Mieterhöhungsverfahrens

    Macht der Mieter hiervon Gebrauch, wird die Mieterhöhung mit seiner (Teil-)Zustimmung entsprechend anteilig wirksam mit der Folge, dass der Vermieter gemäß § 558b Abs. 2 BGB lediglich noch hinsichtlich des überschießenden Mieterhöhungsverlangens auf Zustimmung des Mieters klagen kann (vgl. BeckOGK-BGB/Fleindl, Stand: 1. Januar 2022, § 558b Rn. 8; MünchKommBGB/Artz, 8. Aufl., § 558b Rn. 7; Staudinger/V. Emmerich, BGB, Neubearb. 2021, § 558b Rn. 8; vgl. auch Senatsurteil vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 141/09, NZM 2010, 436 Rn. 19).
  • BGH, 09.11.2011 - VIII ZR 87/11

    Wohnraummiete in ehemals preisgebundener Wohnung: Mieterhöhung um einen Zuschlag

    Dass die darin enthaltenen Betriebskosten bei einer Mieterhöhung nach §§ 558 ff. BGB auf der Grundlage eines Mietspiegels zur Herstellung einer Vergleichbarkeit der (Teil-)Inklusivmiete mit einer im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Nettomiete über einen Zuschlag gesondert erfasst werden (dazu Senatsurteil vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 141/09, WuM 2010, 161 Rn. 13 f. mwN), hat seinen Grund darin, dass § 556 Abs. 1 BGB in Ergänzung zu der in § 535 Abs. 2 BGB geregelten Mietzahlungspflicht eigens klarstellt, dass sich das Entgelt für die Gebrauchsgewährung, also die Miete, grundsätzlich aus den Bestandteilen Grundmiete und Betriebskosten zusammensetzt und dass mit der Grundmiete die bloße Überlassung des vermieteten Wohnraums an sich abgegolten wird, während die Betriebskosten auf eine Abgeltung sonstiger Nebenleistungen des Vermieters im Zusammenhang mit der Überlassung abzielen (BT-Drucks. 14/4553, S. 50).
  • BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 108/20

    Begründen des Mieterhöhungsverlangens im Fall einer Teilinklusivmiete; Änderung

    Diese kann er dann entweder von der Teilinklusivmiete abziehen und die so "bereinigte" Miete der im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmiete gegenüberstellen oder alternativ die Mietspiegelmiete um den Betriebskostenanteil erhöhen und den so ermittelten Betrag der vereinbarten Teilinklusivmiete gegenüberstellen (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 2005 - VIII ZR 41/05, NZM 2006, 101 Rn. 13; vom 20. Januar 2020 - VIII ZR 141/09, NJW-RR 2010, 735 Rn. 13 f.).
  • LG Berlin, 28.06.2019 - 65 S 39/19

    Mieterhöhung bei Wohnraummiete: Fehlender Zugang eines Mieterhöhungsverlangens

    Daran fehlt es, wenn die Erklärung mangels Zugangs gar nicht abgegeben worden ist, §§ 558a Abs. 1, 130 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. MüKoBGB/Artz, 7. Aufl. 2016, § 558b 18; Hinz, NZM 2002, 633, [634]; so wohl auch: BGH, Urt. v. 20.01.2010 - VIII ZR 141/09, WuM 2010, 161, nach juris Rn. 19).
  • OVG Bremen, 23.11.2018 - 2 B 194/18

    Gesamtschuldnerische Haftung eines Eigentümers einer Wohnung in einem

    § 129 VwGO , wonach das Urteil des Verwaltungsgerichts nur insoweit geändert werden darf, als eine Änderung beantragt ist, gilt für die Kostenentscheidung nicht (vgl. VGH BW, Urteile vom 25.09.2018 - 5 S 978/17 -, Rn. 119 f.; vom 05.11.2014 - 1 S 2333/13 -, Rn. 98, juris; OVG NW, Urteil vom 15.02.2013 - 17 A 986/11 -, Rn. 38, juris; NdsOVG, Beschluss vom 11.07.2008 - 1 ME 120/08 -, Rn. 22, juris; BVerwG, Urteil vom 23.05.1962 - V C 62.61 -, BVerwGE 14, 171 -175, juris, Rn. 17; BGH, Urteile vom 20.01.2010 - VIII ZR 141/09 -, Rn. 21, juris; vom 24.01.2017 - XI ZR 183/15 -, Rn. 35, juris).
  • LG Berlin, 05.03.2014 - 65 S 481/12

    Mieter kann die Betriebskostenabrechnung nicht pauschal bestreiten

    Ihrer Darlegungslast hat die Klägerin mit der dezidierten Aufstellung der einzelnen Betriebskosten für das Jahr 2010 (Bl. 15 d.A.) vorliegend jedoch zunächst Genüge getan und die Beklagten damit in die Lage versetzt, die sachliche Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens zu überprüfen und auf diese Weise überflüssige Prozesse zu vermeiden (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VIII ZR 141/09,WuM 2010, 161 f.).
  • AG Brandenburg, 21.11.2012 - 31 C 11/12
    Zwar kann ein Vermieter - wie hier der Kläger - grundsätzlich sein Mieterhöhungsverlangen auch gemäß § 558b Abs. 3 BGB während des Prozesses - wie hier mit Schreiben der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 18.07.2012 geschehen - durch die konkreten Angaben nachbessern ( BGH , Urteil vom 20.01.2010, Az.: VIII ZR 141/09, u. a. in: NJW-RR 2010, Seiten 436 f.; BGH , Urteil vom 01.04.2009, Az.: VIII ZR 179/08, u. a. in: NJW 2009, Seiten 1737 f.; OLG Celle , WuM 1996, Seiten 20 f. = Grundeigentum 1996, Seiten 123 ff. = NJWE-MietR 1996, Seiten 73 f.; BayObLG , NJW-RR 1989, Seiten 1172 f.; LG Berlin , Urteil vom 14.07.2009, Az.: 63 S 523/08, u. a. in: Grundeigentum 2010, Seite 63 ), jedoch hätte hier ggf. sogar ein neues Mieterhöhungsverlangen ausdrücklich abgegeben werden müssen, da vorliegend sogar fraglich ist, ob es für eine wirksame Nachholung gemäß § 558b Abs. 3 BGB ausreicht, im Rechtsstreit die Begründung des ursprünglichen Mieterhöhungsverlangens lediglich um neue Angaben und Erläuterungen zu ergänzen ( LG Potsdam , Urteil vom 20.08.2009, Az.: 11 S 208/08, u. a. in: Grundeigentum 2009, Seite 1253; AG Zossen , Urteil vom 18.09.2008, Az: 3 C 110/08, u. a. in: Grundeigentum 2009, Seite 119 ), weil auch im Prozess alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die auch ein vorprozessuales Mieterhöhungsverlangen erfüllen muss ( LG Berlin , Urteil vom 14.07.2009, Az.: 63 S 523/08, u. a. in: Grundeigentum 2010, Seite 63 ).
  • BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 682/14

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Eine fehlerhafte Kostenentscheidung des Berufungsgerichts ist vom Revisionsgericht auch ohne Antrag von Amts wegen zu korrigieren (vgl. nur BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 63, BAGE 152, 240; BGH 20. Januar 2010 - VIII ZR 141/09 - Rn. 21 mwN) .
  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.06.2013 - 213 C 497/12

    Mieterhöhung bei Wohnraum: Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung bei

  • AG Köln, 04.10.2012 - 222 C 153/12

    Vergrößerung oder Verkleinerung ist keine Modernisierung!

  • OLG Hamm, 03.12.2012 - 14 UF 219/12

    Pflicht eines Ehegatten zur Mitwirkung an einer Mieterhöhung

  • LG Berlin, 30.07.2020 - 65 S 99/20

    Zustimmungsklage zur Mieterhöhung: Wirksamkeit eines Erhöhungsverlangens trotz

  • LG Köln, 02.04.2020 - 6 S 163/19

    Zustimmung zur Mietanpassung

  • LG Stuttgart, 20.11.2013 - 13 S 120/13

    Mieterhöhungsverlangen: Berufung von Mietern auf eine "Sozialcharta"

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Rechtsprechung
   BFH, 24.02.2010 - II R 31/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1187
BFH, 24.02.2010 - II R 31/08 (https://dejure.org/2010,1187)
BFH, Entscheidung vom 24.02.2010 - II R 31/08 (https://dejure.org/2010,1187)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - II R 31/08 (https://dejure.org/2010,1187)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3
    Erbfallkostenpauschbetrag einmal pro Erbfall

  • openjur.de

    Erbfallkostenpauschbetrag einmal pro Erbfall

  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 10 Abs 5 Nr 3
    Erbfallkostenpauschbetrag einmal pro Erbfall

  • Bundesfinanzhof

    Erbfallkostenpauschbetrag einmal pro Erbfall

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 5 Nr 3 ErbStG 1997
    Erbfallkostenpauschbetrag einmal pro Erbfall

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3
    Erbfallkostenpauschbetrag pro Erbfall, nicht pro Erwerber von Todes wegen

  • Betriebs-Berater

    Erbfallkostenpauschbetrag einmal pro Erbfall

  • Betriebs-Berater

    Erbfallkostenpauschbetrag einmal pro Erbfall

  • rewis.io

    Erbfallkostenpauschbetrag einmal pro Erbfall

  • rewis.io

    Erbfallkostenpauschbetrag einmal pro Erbfall

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erbschaftsteuer: Erbfallkostenpauschbetrag nur einmal pro Todesfall

  • rechtsportal.de

    ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1
    Einmalige Abzugsfähigkeit der Kosten der Bestattung eines Erblassers als Nachlassverbindlichkeit unabhängig von der Anzahl der Erben

  • datenbank.nwb.de

    Erbfallkostenpauschbetrag einmal pro Erbfall

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbfallkostenpauschbetrag nur einmal pro Erbfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erbfallkostenpauschbetrag - pro Erbfall, nicht pro Erbe

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erbfallkostenpauschbetrag einmal pro Erbfall

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einmalige Abzugsfähigkeit der Kosten der Bestattung eines Erblassers als Nachlassverbindlichkeit unabhängig von der Anzahl der Erben

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erbfallkostenpauschbetrag nur einmal pro Erbfall

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erbfallkostenpauschbetrag einmal pro Erbfall

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Erbfallkostenpauschale nur einmal steuerlich ansetzbar

Besprechungen u.ä.

  • steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)

    Geltendmachung von Erbfallkostenpauschale bei Todesfall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 228, 189
  • NJW 2010, 2160 (Ls.)
  • NJW-RR 2010, 735
  • FamRZ 2010, 810
  • BB 2010, 1456
  • BB 2010, 921
  • DB 2010, 765
  • BStBl II 2010, 491
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.01.2005 - II B 6/04

    Pauschbetrag gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG - Abzug von Bestattungskosten

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - II R 31/08
    Vielmehr lässt bereits allein der sachliche Bezug auf die Kosten die Auslegung zu, dass für sämtliche der in § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG genannten Kosten   eines Erbfalls  zusammen nur ein Betrag von 10.300 EUR abziehbar ist, und zwar unabhängig davon, wie vielen Personen dem Grunde nach Erbfallkosten entstanden sind (vgl. zur Notwendigkeit einer Kostenschuldnerschaft dem Grunde nach: Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 28. November 1990 II S 10/90, BFH/NV 1991, 243, sowie vom 21. Januar 2005 II B 6/04, BFH/NV 2005, 1092).
  • BFH, 28.11.1990 - II S 10/90

    Bewertung eines Wertpapierdepots nach den Verhältnissen am Todestag des

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - II R 31/08
    Vielmehr lässt bereits allein der sachliche Bezug auf die Kosten die Auslegung zu, dass für sämtliche der in § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG genannten Kosten   eines Erbfalls  zusammen nur ein Betrag von 10.300 EUR abziehbar ist, und zwar unabhängig davon, wie vielen Personen dem Grunde nach Erbfallkosten entstanden sind (vgl. zur Notwendigkeit einer Kostenschuldnerschaft dem Grunde nach: Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 28. November 1990 II S 10/90, BFH/NV 1991, 243, sowie vom 21. Januar 2005 II B 6/04, BFH/NV 2005, 1092).
  • FG Köln, 05.01.2000 - 9 K 8042/98

    Pauschbetrag nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 ErbStG ohne tatsächliche eigene

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - II R 31/08
    Diese Regelung wird in der Literatur (vgl. Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 15. Aufl. 2009, § 10 Rz 42; Jüptner in Fischer/Jüptner/Pahlke, ErbStG, Kommentar, 2009, § 10 Rz 228; Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, Kommentar, Stand März 2009, § 10 Rz 235; Weinmann in Moench/Weinmann, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Stand Juli 2009, § 10 Rz 89; Kapp/Ebeling, ErbStG, Kommentar, Stand April 2009, § 10 Rz 154) sowie in der Rechtsprechung (Urteile des Finanzgerichts --FG-- Nürnberg vom 14. Mai 1998 IV 128/97, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1419, und vom 11. Dezember 2003 IV 300/2002, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2004, 281, sowie des FG Köln vom 5. Januar 2000  9 K 8042/98, nicht amtlich veröffentlicht) zu Recht dahin verstanden, dass der Betrag von 10.300 EUR für jeden Erbfall nur einmal zu gewähren ist.
  • FG Nürnberg, 14.05.1998 - IV 128/97
    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - II R 31/08
    Diese Regelung wird in der Literatur (vgl. Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 15. Aufl. 2009, § 10 Rz 42; Jüptner in Fischer/Jüptner/Pahlke, ErbStG, Kommentar, 2009, § 10 Rz 228; Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, Kommentar, Stand März 2009, § 10 Rz 235; Weinmann in Moench/Weinmann, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Stand Juli 2009, § 10 Rz 89; Kapp/Ebeling, ErbStG, Kommentar, Stand April 2009, § 10 Rz 154) sowie in der Rechtsprechung (Urteile des Finanzgerichts --FG-- Nürnberg vom 14. Mai 1998 IV 128/97, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1419, und vom 11. Dezember 2003 IV 300/2002, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2004, 281, sowie des FG Köln vom 5. Januar 2000  9 K 8042/98, nicht amtlich veröffentlicht) zu Recht dahin verstanden, dass der Betrag von 10.300 EUR für jeden Erbfall nur einmal zu gewähren ist.
  • FG Münster, 24.10.2019 - 3 K 3549/17

    Erbschaftsteuer: Ansatz der Erbfallkostenpauschale auch bei einem Nacherben

    Dieses Ergebnis entspreche auch der Rechtsprechung des BFH, zuletzt BFH-Beschluss vom 24.02.2010 (II R 31/08, BStBl II 2010, 491), wonach für jeden Erbfall die Erbfallkostenpauschale oder besser Nachlassabwicklungskostenpauschale nur einmal zu gewähren sei.

    b) Der Gewährung des Pauschbetrags nach § 10 Abs. 5 Nr. Satz 2 ErbStG steht auch nicht entgegen, dass eine Nacherbschaft nach § 6 ErbStG vorliegt und nach der Rechtsprechung des BFH der Erbfallkostenpauschbetrag für jeden Erbfall nur einmal gewährt und deshalb auch von mehreren am Erbfall beteiligten Erwerbern insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.2010 II R 31/08, BStBl II 2010, 491).

  • BFH, 01.02.2023 - II R 3/20

    Erbfallkostenpauschale für den Nacherben

    Der Betrag ist für jeden Erbfall nur einmal zu gewähren, namentlich für mehrere Miterben nur einmal (vgl. BFH-Beschluss vom 24.02.2010 - II R 31/08, BFHE 228, 189, BStBl II 2010, 491, m.w.N.).

    Es mag zutreffen, dass der Pauschbetrag auch die Beerdigungskosten erfassen soll (vgl. BTDrucks 8/3688, S. 23) und ursprünglich der Höhe nach auch daran ausgerichtet war (BFH-Beschluss in BFHE 228, 189, BStBl II 2010, 491, Rz 5).

  • FG Niedersachsen, 28.06.2023 - 3 K 169/21

    Erbfallkostenpauschbetrag; Erbschaftsteuer; Vermächtnis; Inanspruchnahme des

    Der Betrag ist für jeden Erbfall nur einmal zu gewähren, namentlich für mehrere Miterben nur einmal ( BFH-Urteil vom 1. Februar 2023 II R 3/20 , BFH/NV 2023, 904; vgl. BFH-Beschluss vom 24. Februar 2010 II R 31/08 , BFHE 228, 189, BStBl II 2010, 491, m.w.N.).

    aa) Der Erbfallkostenpauschbetrag ist für jeden Erbfall nur einmal i.H.v. insgesamt 10.300 EUR zu gewähren (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Februar 2010 II R 31/08 , BFHE 228, 189, BStBl II 2010, 491 und BFH-Urteil vom 1. Februar 2023 II R 3/20 , BFH/NV 2023, 904).

  • FG Münster, 19.08.2021 - 3 K 1551/20

    Von Sterbegeldversicherung getragene Beerdigungskosten sind nicht als

    Für diese Kosten wird nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG insgesamt ein Betrag von 10.300 EUR ohne Nachweis abgezogen, wobei diese Pauschale pro Erbfall nur einmal zu gewähren ist, und zwar unabhängig davon, wie vielen Personen dem Grunde nach Erbfallkosten entstanden sind (BFH, Beschluss vom 24.02.2010, II R 31/08, BFHE 228, 189, BStBl II 2010, 491).
  • FG Münster, 19.08.2021 - 3 K 1552/20

    Von Sterbegeldversicherung getragene Beerdigungskosten sind nicht als

    Für diese Kosten wird nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG insgesamt ein Betrag von 10.300 EUR ohne Nachweis abgezogen, wobei diese Pauschale pro Erbfall nur einmal zu gewähren ist, und zwar unabhängig davon, wie vielen Personen dem Grunde nach Erbfallkosten entstanden sind (BFH, Beschluss vom 24.02.2010, II R 31/08, BFHE 228, 189, BStBl II 2010, 491).
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