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   BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11   

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BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11 (https://dejure.org/2012,4689)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11 (https://dejure.org/2012,4689)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 2012 - 1 BvR 3169/11 (https://dejure.org/2012,4689)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 und Art 14 Abs 1 GG durch die Nichtgewährung einer Nutzungsausfallentschädigung als Masseforderung wegen eines vom Insolvenzgericht nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO angeordneten Verwertungs- und Einziehungsstopps

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 InsO, § 21 Abs 2 S 1 Nr 5 InsO
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 und Art 14 Abs 1 GG durch die Versagung einer Nutzungsausfallentschädigung als Masseforderung wegen eines nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 5 InsO angeordneten Verwertungs- und Einziehungsstopps

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 InsO, § 21 Abs 2 S 1 Nr 5 InsO
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 und Art 14 Abs 1 GG durch die Versagung einer Nutzungsausfallentschädigung als Masseforderung wegen eines nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 5 InsO angeordneten Verwertungs- und Einziehungsstopps

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung einer Nutzungsausfallentschädigung als Masseforderung wegen eines vom Insolvenzgericht angeordneten Verwertungs- und Einziehungsstopps

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Nutzungsentschädigung wegen eines vom Insolvenzgericht angeordneten Verwertungs- und Einziehungsstopps

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 und Art 14 Abs 1 GG durch die Versagung einer Nutzungsausfallentschädigung als Masseforderung wegen eines nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 5 InsO angeordneten Verwertungs- und Einziehungsstopps

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung einer Nutzungsausfallentschädigung als Masseforderung wegen eines vom Insolvenzgericht angeordneten Verwertungs- und Einziehungsstopps

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begrenzter Nutzungsausfall kein Grundrechtseingriff!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 370
  • NJW 2012, 2951
  • NJW-RR 2012, 1071
  • ZIP 2012, 1252
  • NZI 2012, 617
  • NZM 2012, 693
  • WM 2012, 900
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
    aa) Die Zivilgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung eigentumsbeschränkender Vorschriften die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zu beachten und unverhältnismäßige Grundrechtsbeschränkungen zu vermeiden (vgl. BVerfGE 55, 249 ; 68, 361 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 -, NJW 2011, S. 3428 ).

    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist allerdings erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfG, NJW 2011, S. 3428 ).

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
    Art. 12 Abs. 1 GG entfaltet seine Schutzwirkung nur gegenüber solchen Normen oder Akten, die sich entweder unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen oder die zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben (BVerfGE 95, 267 ; 97, 228 ; 113, 29 ).

    Ihr kommt keine berufsregelnde Tendenz zu, weil sie und die mit ihrer Auslegung und Anwendung verbundene Beeinträchtigung schon nicht Tätigkeiten betrifft, die typischerweise beruflich ausgeübt werden (vgl. BVerfGE 97, 228 ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
    Allerdings kann sich die Beschwerdeführerin als juristische Person des Privatrechts auf den Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG berufen, weil sie mit der Vermietung von Baumaschinen eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit ausübt, die ihrem Wesen und ihrer Art nach ebenso von einer natürlichen Person ausgeübt werden könnte (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 106, 275 ).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
    Aus der Anwendung des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 169 Satz 2 und 3 InsO ergibt sich mit einem Anspruch auf einen Wertersatz in den ersten drei Monaten und einem Nutzungsersatzanspruch für die Zeit danach ein gestuftes System einer Entschädigung der in ihren Rechten beschränkten Beschwerdeführerin, das ihre Belastung gering hält und einen verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässigen Eingriff in die Substanz ihres Eigentums (vgl. dazu etwa BVerfGE 42, 263 ; 50, 290 ) vermeidet.
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
    Art. 12 Abs. 1 GG entfaltet seine Schutzwirkung nur gegenüber solchen Normen oder Akten, die sich entweder unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen oder die zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben (BVerfGE 95, 267 ; 97, 228 ; 113, 29 ).
  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
    Überdies ist das Risiko eines Ausfalls der Forderungen aus § 546a BGB, § 87 InsO insoweit der Beschwerdeführerin selbst zuzurechnen, als sie sich die Schuldnerin als Vertragspartnerin selbst ausgesucht hat und sich etwa durch eine Kaution vor einem Forderungsausfall hätte schützen oder das Risiko eines Mietausfalls bei der Kalkulation der Höhe des gewerblichen Nutzungsentgelts hätte berücksichtigen können (vgl. dazu BGHZ 151, 353 ).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
    Als Teil der Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 98, 17 ; 101, 54 ) ist von Art. 14 Abs. 1 GG das Recht geschützt, aus der Überlassung zur Nutzung durch andere Ertrag zu ziehen (vgl. BVerfGE 79, 292 ; 98, 17 ; 101, 54 ).
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
    Auch gehört es zum Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, ein Entgelt für die berufliche Leistung festzusetzen oder auszuhandeln (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 117, 163 ) und dieses dann auch gegenüber dem Vertragspartner durchzusetzen (BVerfGE 88, 145 ).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
    Allerdings kann sich die Beschwerdeführerin als juristische Person des Privatrechts auf den Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG berufen, weil sie mit der Vermietung von Baumaschinen eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit ausübt, die ihrem Wesen und ihrer Art nach ebenso von einer natürlichen Person ausgeübt werden könnte (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 106, 275 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist allerdings erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfG, NJW 2011, S. 3428 ).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

  • BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 436/78

    Anstandszahlung - Verhältnismäßigkeit - Zweckentfremdung - Wohnraumschaffung

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16

    Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des

    Ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG liegt aber in sämtlich genannten Fällen nur dann vor, wenn die in Frage stehende gesetzliche Regelung sich unmittelbar auf die Berufsausübung bezieht oder zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz aufweist (BVerfGE 95, 267, 302; 97, 228, 253 f.; 113, 29, 48; BVerfG, NJW-RR 2012, 1071, 1072).
  • BGH, 28.06.2012 - IX ZR 219/10

    Insolvenz des Leasingnehmers: Anspruch des Gläubigers auf Zahlung aus der

    Diese hoheitliche, das Eigentum des Leasinggebers verfassungskonform beschränkende Ermächtigung (vgl. BVerfGK, WM 2012, 900, 901 f) begründet ein besonderes privatrechtliches Nutzungsverhältnis zwischen dem starken vorläufigen Insolvenzverwalter, ansonsten dem Schuldner, und dem in Anspruch genommenen Leasinggeber.
  • BGH, 27.10.2022 - IX ZR 145/21

    Verwertungsrecht eines Insolvenzverwalters bezüglich sonstiger Rechte

    Die Zivilgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung eigentumsbeschränkender Vorschriften die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen zu beachten und unverhältnismäßige Grundrechtsbeschränkungen zu vermeiden (BVerfG, WM 2012, 900, 901 mwN; vgl. auch Gundlach/Frenzel/Schmidt, NZI 2001, 119, 121 f).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 53/14

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

    Dies gilt auch für die anderen vom Beklagten zitierten Entscheidungen des BVerfG vom 05.11.1987 - 1 BvR 796/81, die sich mit der Auslegung zu § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. e KO befasst und vom 22.03.2015 - 1 BvR 3169/11 -, die sich mit der verfassungsrechtlichen Einordnung von § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO und damit nicht mit einer Subsumtion zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO befasst.
  • BFH, 16.03.2016 - VII R 36/13

    Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage bei behauptetem

    Denn Art. 12 Abs. 1 GG entfaltet seine Schutzwirkung nur gegenüber solchen Normen oder Eingriffen, die sich entweder unmittelbar auf die Berufstätigkeit beziehen oder die zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz aufweisen (BVerfG-Beschluss vom 22. März 2012  1 BvR 3169/11, Wertpapiermitteilungen 2012, 900, m.w.N., und Senatsurteil vom 7. Juli 2015 VII R 64/13, ZfZ 2015, 271).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 197/13

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

    Dies gilt auch für die anderen vom Beklagten zitierten Entscheidungen des BVerfG vom 05.11.1987 - 1 BvR 796/81, die sich mit der Auslegung zu § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. e KO befasst und vom 22.03.2015 - 1 BvR 3169/11 -, die sich mit der verfassungsrechtlichen Einordnung von § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO und damit nicht mit einer Subsumtion zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO befasst.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 56/14

    Nachteilsausgleichsanspruch

    Dies gilt auch für die anderen vom Beklagten zitierten Entscheidungen des BVerfG vom 05.11.1987 - 1 BvR 796/81, die sich mit der Auslegung zu § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. e KO befasst und vom 22.03.2015 - 1 BvR 3169/11 -, die sich mit der verfassungsrechtlichen Einordnung von § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO und damit nicht mit einer Subsumtion zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO befasst.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 446/15

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

    Dies gilt auch für die anderen vom Beklagten zitierten Entscheidungen des BVerfG vom 05.11.1987 - 1 BvR 796/81, die sich mit der Auslegung zu § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. e KO befasst und vom 22.03.2015 - 1 BvR 3169/11 -, die sich mit der verfassungsrechtlichen Einordnung von § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO und damit nicht mit einer Subsumtion zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO befasst.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 55/14

    Nachteilsausgleichsanspruch

    Dies gilt auch für die anderen vom Beklagten zitierten Entscheidungen des BVerfG vom 05.11.1987 - 1 BvR 796/81, die sich mit der Auslegung zu § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. e KO befasst und vom 22.03.2015 - 1 BvR 3169/11 -, die sich mit der verfassungsrechtlichen Einordnung von § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO und damit nicht mit einer Subsumtion zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO befasst.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 47/14

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

    Dies gilt auch für die anderen vom Beklagten zitierten Entscheidungen des BVerfG vom 05.11.1987 - 1 BvR 796/81, die sich mit der Auslegung zu § 61 Abs. 1 Nr. 1 lit. e KO befasst und vom 22.03.2015 - 1 BvR 3169/11 -, die sich mit der verfassungsrechtlichen Einordnung von § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO und damit nicht mit einer Subsumtion zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO befasst.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 196/13

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 52/14

    Nachteilsausgleichsanspruch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 54/14

    Nachteilsausgleichsanspruch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 213/13

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 278/13

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.07.2016 - 2 Sa 279/13

    Interessenausgleich in der Insolvenz - Nachteilsausgleichsanspruch

  • VG Sigmaringen, 09.09.2020 - 7 K 6094/19

    MVA-Festsetzung; MVA-Sektoren; Verwaltungsaktsqualität, Klagebefugnis;

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