Insolvenzordnung
4. Teil - Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse (§§ 148 - 173) |
3. Abschnitt - Gegenstände mit Absonderungsrechten (§§ 165 - 173) |
1Solange ein Gegenstand, zu dessen Verwertung der Insolvenzverwalter nach § 166 berechtigt ist, nicht verwertet wird, sind dem Gläubiger vom Berichtstermin an laufend die geschuldeten Zinsen aus der Insolvenzmasse zu zahlen. 2Ist der Gläubiger schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Grund einer Anordnung nach § 21 an der Verwertung des Gegenstands gehindert worden, so sind die geschuldeten Zinsen spätestens von dem Zeitpunkt an zu zahlen, der drei Monate nach dieser Anordnung liegt. 3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit nach der Höhe der Forderung sowie dem Wert und der sonstigen Belastung des Gegenstands nicht mit einer Befriedigung des Gläubigers aus dem Verwertungserlös zu rechnen ist.
Rechtsprechung zu § 169 InsO
47 Entscheidungen zu § 169 InsO in unserer Datenbank:
- BGH, 09.12.2021 - IX ZR 201/20
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch Verwertung einer ...
- OLG Nürnberg, 31.01.2024 - 13 U 1171/23
Beweislast für die Verzinslichkeit von Darlehen unter nahen Verwandten
- BGH, 14.11.2019 - IX ZR 50/17
Durchführung einer Verwertung durch den Insolvenzverwalter kraft seines ...
- BVerfG, 22.03.2012 - 1 BvR 3169/11
Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 und Art 14 Abs 1 GG durch die Nichtgewährung ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 03.12.2009 - IX ZR 7/09
Zur Nutzungsausfallentschädigung wegen angeordneten Verwertungsstopps
- KG, 11.12.2008 - 23 U 115/08
Insolvenzverfahren: Anspruch auf Nutzungsentgelt bei Anordnung eines ...
- LG Berlin, 28.04.2008 - 14 O 475/07
Insolvenzverfahren: Reichweite der Anordnung eines Einzugs- und ...
- BGH, 03.12.2009 - IX ZR 7/09
- LG Stendal, 07.03.2002 - 22 S 208/01
Voraussetzungen des Zinsanspruchs aus § 169 S. 1 Insolvenzordnung ( InsO ); ...
- BGH, 24.01.2019 - IX ZR 110/17
Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren mit der teilweisen ...
- BGH, 20.02.2003 - IX ZR 81/02
Kosten der Feststellung vor oder nach Insolvenzeröffnung getilgter, ...