Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.02.1990

Rechtsprechung
   BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,161
BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89 (https://dejure.org/1990,161)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1990 - I ZB 2/89 (https://dejure.org/1990,161)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1990 - I ZB 2/89 (https://dejure.org/1990,161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Freihaltebedürfnis - Betriebszustand - Terminal - Bestandteile - Computerprogramm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1
    "SMARTWARE"; Freihaltebedürfnis für ein Computerprogramm

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3273 (Ls.)
  • NJW-RR 1990, 1254
  • MDR 1990, 1093
  • GRUR 1990, 517
  • GRUR 1991, 458
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.11.1987 - I ZB 1/87

    "RIGIDITE"; Eintragbarkeit fremdsprachlicher Bestimmungsangaben

    Auszug aus BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89
    Das Bundespatentgericht ist rechtlich fehlerfrei davon ausgegangen, daß das im Freihaltebedürfnis des Verkehrs begründete Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 1 Altern. 2 WZG auch für solche Zeichen gilt, die aus fremdsprachigen Wörtern zusammengesetzt sind (BGH, Beschl. v. 26.11.1987 I ZB 1/87, GRUR 1988, 379 - RIGIDITE).

    Hieraus folgt indessen - entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde - aber auch, daß Eintragungen des angemeldeten Zeichens in Rechtsordnungen des fremden Sprachkreises bei der Beurteilung des Freihaltebedürfnisses (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 381 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor) Bedeutung nur beigemessen werden kann, soweit ihnen die für die inländische Zeicheneintragung angemeldete Ware zugrunde liegt.

    Eine nur theoretische Möglichkeit einer dahingehenden Entwicklung genügt nicht (…vgl. BGH, Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne; v. Gamm, WRP 1988, 281, 289).

  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Auszug aus BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89
    Um den berechtigten Interessen der Mitbewerber an der freien Benutzbarkeit von Angaben zur Beschaffenheit und der Bestimmung der Ware gerecht zu werden, sind folglich auch bei fremdsprachlichen Wortschöpfungen solche Bezeichnungen von der Eintragung auszunehmen, die nicht unbeachtliche Teile des Verkehrs als eine glatt beschreibende Angabe oder als eine hieran eng angelehnte, unbedeutende Abwandlung auffassen (…BGH - RIGIDITE aaO; Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666 Sleepover; vgl. auch BGHZ 91, 262, 271 f. - Indorektal).
  • BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88

    "Sleepover"; Unterscheidungskraft einer fremdsprachigen Bezeichnung

    Auszug aus BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89
    Um den berechtigten Interessen der Mitbewerber an der freien Benutzbarkeit von Angaben zur Beschaffenheit und der Bestimmung der Ware gerecht zu werden, sind folglich auch bei fremdsprachlichen Wortschöpfungen solche Bezeichnungen von der Eintragung auszunehmen, die nicht unbeachtliche Teile des Verkehrs als eine glatt beschreibende Angabe oder als eine hieran eng angelehnte, unbedeutende Abwandlung auffassen (…BGH - RIGIDITE aaO; Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666 Sleepover; vgl. auch BGHZ 91, 262, 271 f. - Indorektal).
  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81

    Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung …

    Auszug aus BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89
    Eine nur theoretische Möglichkeit einer dahingehenden Entwicklung genügt nicht (vgl. BGH, Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne; v. Gamm, WRP 1988, 281, 289).
  • BGH, 26.01.1989 - I ZB 4/88

    "Conductor"; Eintragungsfähigkeit eines Begriffs als Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89
    Hieraus folgt indessen - entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde - aber auch, daß Eintragungen des angemeldeten Zeichens in Rechtsordnungen des fremden Sprachkreises bei der Beurteilung des Freihaltebedürfnisses (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 381 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor) Bedeutung nur beigemessen werden kann, soweit ihnen die für die inländische Zeicheneintragung angemeldete Ware zugrunde liegt.
  • BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 85/64

    Schutzfähigkeit eines Warenzeichens - Bezeichnung Uniplast für elektrotechnische …

    Auszug aus BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89
    Vielmehr könnte die vom Bundespatentgericht angeführte Mehrdeutigkeit der englischsprachigen Begriffe "SMART" und "WARE" darauf hinweisen, daß ein beachtlicher Teil des angesprochenen Gesamtverkehrs die Bezeichnung "SMARTWARE" als einen betrieblichen Herkunftshinweis für die angemeldete Ware "Computerprogramm" auffaßt (vgl. BGH, Urt. v. 15.4.1966 - Ib ZR 85/64, GRUR 1966, 495, 497 - UNIPLAST;… Urt. v. 13.2.1970 - I ZR 51/68, GRUR 1970, 308, 309 - Duraflex).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76

    Voraussetzungen für die Prüfung eines Warenzeicheneintragungsverfahren - …

    Auszug aus BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89
    Für die Ausdehnung der Prüfung eines Freihaltebedürfnisses bei (nur) gleichartigen Waren ist folglich im Eintragungsverfahren grundsätzlich kein Raum (BGH, Beschl. v. 3.6.1977 I ZB 8/76, GRUR 1977, 717, 718 - Cokies, m. Anm. Storch, S. 719;… Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 4 Rdn. 80; Haller, GRUR 1989, 643, 651).
  • BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68

    Verwirkung zeichenrechtlicher Ansprüche - Bestehen einer engen Zusammenarbeit …

    Auszug aus BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89
    Vielmehr könnte die vom Bundespatentgericht angeführte Mehrdeutigkeit der englischsprachigen Begriffe "SMART" und "WARE" darauf hinweisen, daß ein beachtlicher Teil des angesprochenen Gesamtverkehrs die Bezeichnung "SMARTWARE" als einen betrieblichen Herkunftshinweis für die angemeldete Ware "Computerprogramm" auffaßt (…vgl. BGH, Urt. v. 15.4.1966 - Ib ZR 85/64, GRUR 1966, 495, 497 - UNIPLAST; Urt. v. 13.2.1970 - I ZR 51/68, GRUR 1970, 308, 309 - Duraflex).
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Das Bundespatentgericht hat aber nicht hinreichend beachtet, daß das Freihaltebedürfnis gerade für Waren oder Leistungen nachgewiesen sein muß, die von der einzutragenden Marke erfaßt sein sollen (vgl. BGH, Beschl. v. 3.6.1977 - I ZB 8/76, GRUR 1977, 717, 718 = WRP 1977, 578 - Cokies; Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517, 518 - SMARTWARE; Beschl. v. 13.3.1997 - I ZB 4/95, GRUR 1997, 634, 635 = WRP 1997, 758 - Turbo II).

    b) Auch dem Umstand, daß es sich bei dem angemeldeten Zeichen um eine Wortfolge der englischen Sprache handelt, die nach dem Vorbringen der Anmelderin in Ländern des englischen Sprachraums, und zwar sowohl in den Vereinigten Staaten von Amerika als auch im Vereinigten Königreich, zugunsten des Rechtsvorgängers der Anmelderin eingetragen ist, hat das Bundespatentgericht nicht die gebotene Beachtung geschenkt (vgl. zur indiziellen Bedeutung derartiger Eintragungen für die Frage des Freihaltebedürfnisses BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE I; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 f. - NEW MAN; GRUR 1996, 771, 772 - THE HOME DEPOT).

  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung; …

    bb) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde genügen die getroffenen Feststellungen auch dem Erfordernis, daß das Freihaltebedürfnis gerade für die eingetragenen Waren nachgewiesen sein muß (vgl. BGH, Beschl. v. 3.6.1977 - I ZB 8/76, GRUR 1977, 717, 718 = WRP 1977, 578 - Cokies; Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517, 518 - SMARTWARE).

    Im Eintragungsverfahren sowie im Löschungsverfahren nach § 54 MarkenG ist jedoch das Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG allein für die im Verzeichnis enthaltenen Waren zu prüfen, nicht dagegen für mit diesen ähnliche Waren (vgl. BGH GRUR 1977, 717, 718 - Cokies; GRUR 1990, 517 - SMARTWARE).

  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Bei der dahingehenden Prüfung sind allein die mit der Anmeldung in Anspruch genommenen Waren zugrunde zu legen (vgl. BGH, Beschl. v. 3.6.1977 - I ZB 8/76, GRUR 1977, 717, 718 = WRP 1977, 578 - Cokies; Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517, 518 - SMARTWARE; Beschl. v. 13.3.1997 - I ZB 4/95, GRUR 1997, 634, 635 = WRP 1997, 758 - Turbo II; Beschl. v. 18.3.1999 - I ZB 27/96, GRUR 1999, 988, 989 = WRP 1999, 1038 - HOUSE OF BLUES).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,946
BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88 (https://dejure.org/1990,946)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1990 - I ZR 146/88 (https://dejure.org/1990,946)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - I ZR 146/88 (https://dejure.org/1990,946)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,946) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Werbung - Irreführung - Kraftfahrzeug - Preisangabe - Mehrwertsteuer - Herstellerwerbung - Neufahrzeug

  • rechtsportal.de

    PAngV (1985) § 1 Abs. 1 ; UWG § 3
    "incl. MwSt. I"; Irreführung einer Preisangabe für ein Neufahrzeug

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1254
  • MDR 1991, 30
  • GRUR 1990, 1027
  • BB 1990, 1365
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Auszug aus BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88
    Ob ein solches Sternchen als den Blickfang ergänzend anzusehen ist, ist eine Frage des Einzelfalls (…vgl. zur Frage, ob eine Sternchen-Anmerkung zum Ausschluß einer durch den Blickfang hervorgerufenen Irreführung geeignet ist, BGH, Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658 ff - Hersteller Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; Urt. v. 23.6.1983 I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 663 - Sie sparen 4.000, -- DM;… v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 36 Rdn. 30).
  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81

    Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung

    Auszug aus BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88
    Ob ein solches Sternchen als den Blickfang ergänzend anzusehen ist, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. zur Frage, ob eine Sternchen-Anmerkung zum Ausschluß einer durch den Blickfang hervorgerufenen Irreführung geeignet ist, BGH, Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658 ff - Hersteller Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung;… Urt. v. 23.6.1983 I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 663 - Sie sparen 4.000, -- DM;… v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 36 Rdn. 30).
  • BGH, 24.10.1980 - I ZR 74/78

    Irreführende Werbung mit viermonatigem Preisschutz

    Auszug aus BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88
    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zu Recht davon ausgegangen, daß eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben gegen § 3 UWG verstößt, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und wenn das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (…st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 15.5.1956 - I ZR 148/54, GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot;… Urt. v. 7.3.1973 I ZR 24/72, GRUR 1973, 481, 483 - Weingeist; Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 - 4 Monate Preisschutz).
  • BGH, 15.05.1956 - I ZR 148/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88
    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zu Recht davon ausgegangen, daß eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben gegen § 3 UWG verstößt, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und wenn das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 15.5.1956 - I ZR 148/54, GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot;… Urt. v. 7.3.1973 I ZR 24/72, GRUR 1973, 481, 483 - Weingeist;… Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 - 4 Monate Preisschutz).
  • BGH, 07.03.1973 - I ZR 24/72
    Auszug aus BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88
    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zu Recht davon ausgegangen, daß eine Werbung, die Selbstverständlichkeiten herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben gegen § 3 UWG verstößt, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und wenn das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (…st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 15.5.1956 - I ZR 148/54, GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot; Urt. v. 7.3.1973 I ZR 24/72, GRUR 1973, 481, 483 - Weingeist;… Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 - 4 Monate Preisschutz).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - Übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Dies kann auch durch einen klaren und unmißverständlichen Sternchenhinweis geschehen, wenn dadurch die Zuordnung der Angaben zu dem herausgestellten Preis für das Mobiltelefon gewahrt bleibt (…vgl. BGH, Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 663 = WRP 1983, 559 - Sie sparen 4.000 DM; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88, GRUR 1990, 1027, 1028 = WRP 1990, 818 - incl. MwSt. I).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 133/04

    Testfotos III

    aa) Das Berufungsgericht ist zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgegangen, dass eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe für sich genommen nicht unrichtig oder auch nur für den Verkehr missverständlich sein darf und eine irrtumsausschließende Aufklärung in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen kann, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH, Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88, GRUR 1990, 1027, 1028 = WRP 1990, 818 - incl.
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00

    Computerwerbung II

    Eine irrtumsausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen daher nur durch einen klaren und unmißverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH, Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88, GRUR 1990, 1027, 1028 = WRP 1990, 818 - incl.
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 201/88

    Incl. MwSt. II - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom selben Tage - I ZR 146/88 - ausgeführt hat, mißt der Verkehr der Angabe einer Selbstverständlichkeit in einer Werbeanzeige erfahrungsgemäß nur dann eine - über einen lediglich erläuternden Zusatz hinausgehende - die Ware des Werbenden auszeichnende Bedeutung bei, wenn diese in der Textgestaltung in besonderem Maße hervorgehoben wird.

    In der angeführten Entscheidung vom heutigen Tage I ZR 146/88 - hat der Senat die in der Herstellerwerbung für ein Neufahrzeug enthaltene Mehrwertsteuerangabe nicht als irreführend beanstandet, weil diese nicht besonders hervorgehoben, sondern unauffällig innerhalb eines längeren Fließtextes plaziert war.

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 72/97

    Übertriebenes Anlocken

    Dies kann auch durch einen klaren und unmißverständlichen Sternchenhinweis geschehen, wenn dadurch die Zuordnung der Angaben zu dem herausgestellten Preis für das Mobiltelefon gewahrt bleibt (…vgl. BGH, Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 663 = WRP 1983, 559 - Sie sparen 4.000 DM; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88, GRUR 1990, 1027, 1028 = WRP 1990, 818 - incl. MwSt. I).
  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 4 U 129/12

    Wettbewerbswidrigkeitder Bewerbung angeblich reduzierter "Eröffnungspreise"

    Im Übrigen genügt es nicht, dass der korrigierende Hinweis sich an einer nicht klar und eindeutig angezeigten Stelle in einem weitläufigen Werbeprospekt findet, denn die Zuordnung zum Blickfang muss klar und unmissverständlich, also aus dem Blickfang selbst eindeutig erkennbar sein (BGH GRUR 1990, 1027, 1028 - incl. MwSt. I; BGHZ 139, 368, 376 = GRUR 1999, 264 - Handy für 0, 00 DM; BGH GRUR 2000, 911, 913 - Computerwerbung I; BGH GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 107/97

    Übertriebenes Anlocken

    Dies kann auch durch einen klaren und unmißverständlichen Sternchenhinweis geschehen, wenn dadurch die Zuordnung der Angaben zu dem herausgestellten Preis für das Mobiltelefon gewahrt bleibt (…vgl. BGH, Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 663 = WRP 1983, 559 - Sie sparen 4.000 DM; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88, GRUR 1990, 1027, 1028 = WRP 1990, 818 - incl. MwSt. I).
  • BGH, 15.11.1990 - I ZR 30/89

    Incl. MwSt. IV - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Wie der Senat verschiedentlich ausgeführt hat (BGH, Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88, GRUR 1990, 1027 = WRP 1990, 818 - Incl.
  • OLG Köln, 21.08.2002 - 6 U 103/02

    Sonderveranstaltung in der Sonderveranstaltung

    Das dargestellte gesetzliche Verbot einer Sonderveranstaltung schließt es nicht aus, eine Sonderangebotswerbung für nicht schlussverkaufsfähige Waren während eines Schlussverkaufs zu platzieren und auf die Preisgünstigkeit der nicht schlussverkaufsfähigen Ware in einer der Preisgünstigkeit schlussverkaufsfähiger Ware gleichgestellten Weise hinzuweisen, wenn der Verkehr erkennt, dass eine nicht schlussverkaufsfähige Ware angeboten wird und die beworbene Preiswürdigkeit ihren Grund folglich nicht in der Durchführung des Saisonschlussverkaufs hat (BGH GRUR 1990, 1027 -"Keine WSV-Angebote"-).
  • BGH, 05.07.1990 - I ZR 217/88

    Incl. MwSt. III - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Als eine im Sinne des § 3 UWG relevante Irreführung mit Selbstverständlichkeiten ist nach der Rechtsprechung des Senats eine Preiswerbung "inklusive Mehrwertsteuer" nur zu beanstanden, wenn der Mehrwertsteuerhinweis werbemäßig herausgestellt ist (…BGH, Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 - 4 Monate Preisschutz; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88 - Incl. MwSt I;… Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 201/88 - Incl. MwSt II - beide zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Hamburg, 27.07.2007 - 5 U 147/06

    Zitrus-Aktiv-Formel

  • LG Hamburg, 07.08.2007 - 312 O 275/07

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Angaben zu der im Preis enthaltenen …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht