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Rechtsprechung
   BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2029
BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91 (https://dejure.org/1991,2029)
BayObLG, Entscheidung vom 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91 (https://dejure.org/1991,2029)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Juli 1991 - BReg. 1 Z 20/91 (https://dejure.org/1991,2029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Antrag auf Aufhebung der getroffenen Beschlüsse und gleichzeitiger Beantragung eines gemeinschaftlichen Erbscheins; Annahme von Testierfähigkeit bis zum Beweis des Gegenteils; Überbürdung der Feststellungslast über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 383 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arzt; Vernehmung; Erblasser; Testierfähigkeit; Schweigepflicht; Entbindung; Feststellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1287
  • FamRZ 1991, 1461
  • Rpfleger 1992, 11
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.07.1984 - IVa ZB 18/83

    Weitere Beschwerde in Nachlaßsachen - Ärztliche Schweigepflicht und Zeugniszwang

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91
    Da kein Anhaltspunkt dafür besteht, daß die Erblasserin ihren langjährigen Arzt von der Schweigepflicht über ihren geistigen Zustand hinsichtlich der Testierfähigkeit entbunden habe, war auf den mutmaßlichen Willen der Erblasserin abzustellen (BGHZ 91, 392/399;… BayObLG aaO m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90

    Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei …

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91
    Es hat die angebotenen Zeugen vernommen und sich eines nervenärztlichen Sachverständigen bedient, wie es zur Feststellung der Testierunfähigkeit in aller Regel erforderlich ist (allg. Meinung; z. B. BayObLG NJW-RR 1990, 1419/1420 und Palandt/Edenhofer § 2229 Rn. 13, jeweils m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 21.08.1986 - BReg. 1 Z 34/86

    Testierunfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung; …

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91
    Es trifft zwar zu, daß die Verschwiegenheitspflicht und das Zeugnisverweigerungsrecht des Arztes auch nach dem Tode des Patienten grundsätzlich fortbestehen (BayObLGZ 1986 332/334 = NJW 1986, 1492 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.11.1985 - IVa ZR 42/84

    Voraussetzungen des Aufwendungsersatzanspruchs des mit der Vermögensverwaltung …

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91
    Es trifft zwar zu, daß die Verschwiegenheitspflicht und das Zeugnisverweigerungsrecht des Arztes auch nach dem Tode des Patienten grundsätzlich fortbestehen (BayObLGZ 1986 332/334 = NJW 1986, 1492 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88

    Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des …

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91
    Das könnte nur der Fall sein, wenn Beweisvorschriften verletzt sind, der Sachverhalt nicht ausreichend ermittelt ist ( § 12 FGG ) oder wenn der Beweiswürdigung rechtliche Fehler zugrundeliegen, indem nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden, gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen wurde oder wenn die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurden (ständige Rechtspr.; z. B. BayObLGZ 1989, 327/329 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 08.07.1974 - 15 Wx 42/74
    Auszug aus BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91
    Verboten gewesen wäre dem Nachlaßgericht, die Ablehnung dieses Antrags unter einen solchen Vorbehalt zu stellen (OLG Hamm NJW 1974, 1827 [OLG Hamm 08.07.1974 - 15 Wx 42/74] ;… Palandt/Edenhofer § 2353 Rn. 27 a.E. m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 31.08.1990 - BReg. 1a Z 60/89

    Auslegungsbedürftigkeit einer letztwilligen Verfügung; Bestehen eines wirksamen …

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91
    Hinsichtlich solcher Tatsachen, welche die Willensbildung des Erblassers und das Zustandekommen der letztwilligen Verfügung betreffen, ist daher grundsätzlich keine Verschwiegenheitspflicht anzunehmen, ebensowenig wie bei anderen zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsgruppen, nämlich denen der Rechtsanwälte und Steuerberater (BayObLG NJW-RR 1991, 6).
  • BayObLG, 13.10.1987 - BReg. 1 Z 45/87

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Teilerbscheins zugunsten eines anderen …

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1991 - BReg. 1 Z 20/91
    Schließlich hat das Landgericht den § 2229 Abs. 4 BGB auch insofern richtig angewendet, als es die Feststellungslast dem Beteiligten zu 2 als demjenigen überbürdet hat, der die Wirksamkeit des Testaments angreift, indem er die Testierunfähigkeit behauptet (ständige Rechtspr., BayObLG FamRZ 1988, 422/423 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 26.01.1999 - 1Z BR 44/98

    Wechselbezüglichkeit zeitlich auseinanderliegender gemeinschaftlicher Testamente

    zu 1 zurückgewiesen hatte, obwohl dies überflüssig und unzweckmäßig war (BayObLG, NJW-RR 1991, 1287; 1992, 1223 [1225];… Keidel/Kahl, § 19 Rdnr. 15).
  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten …

    Es trifft zwar zu, daß ein Erblasser solange als testierfähig anzusehen ist, als nicht die Testierunfähigkeit zur Überzeugung des Gerichts feststeht, und daß die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht vernichtende Tatsache derjenige zu tragen hat, der sich auf eine darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (vgl. BayObLGZ 1979, 256, 261 und BayObLGZ 1982, 309, 312 sowie BayObLG, NJW-RR 1991, 1287 , jeweils m.w.N.).

    Zur Beurteilung der Testierfähigkeit bedarf es nach der ständ. Rechtspr. des Senats in aller Regel der Einholung eines nervenärztlichen Gutachtens (vgl. BayObLG, NJW-RR 1990, 1419, 1420, und BayObLG, NJW-RR 1991, 1287, 1288;… Palandt/Edenhofer aaO.).

  • BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 91/94

    Testierfähigkeit des Erblassers; Lese- und Schreibfähigkeit des Erblassers; …

    Das Landgericht hat sich auf die Gutachten des Sachverständigen B., eines Arztes für Neurologie und Psychiatrie, gestützt (vgl. zur Notwendigkeit der Einholung eines nervenärztlichen Gutachtens lediglich BayObLG NJW-RR 1991, 1287 /1288).

    c) Damit verbleibt es aber bei dem Grundsatz, daß die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit derjenige zu tragen hat, der sich auf eine darauf beruhende Unwirksamkeit eines Testaments beruft (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1982, 309/312 und BayObLG NJW-RR 1991, 1287 , jeweils m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 09.06.2000 - 1Z BR 25/00

    Auswirkungen eines Zuwendungsverzichts

    Das Landgericht mußte die angefochtenen Entscheidungen des Nachlaßgerichts auch nicht deshalb beanstanden, weil dieses neben dem zulässigen Vorbescheid, durch den es die Erteilung eines Erbscheins gemäß dem Antrag des Beteiligten zu 2 ankündigte, den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 unzweckmäßigerweise zurückgewiesen hatte (Bay0bLG NJW-RR 1991, 1287; NJW-RR 1992, 1223/1225;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 19 Rn. 15).
  • BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 95/98

    Handschriftliche Vollmacht als bloße Ankündigung

    Zwar stand der Durchführung solcher Ermittlungen die Verschwiegenheitspflicht des Arztes grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1461 und MittBayNot 1995, 56/57).
  • OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der …

    Die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht vernichtende Tatsache hat derjenige zu tragen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit beruft (BayObLG FamRZ 1991, 1461 = NJW-RR 1991, 1287 BayObLG FamRZ 1995, 898/899).
  • OLG Zweibrücken, 21.07.1997 - 3 W 111/97

    Internationale Zuständigkeit deutscher Nachlaßgerichte bei Nachlaßspaltung …

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  • OLG Frankfurt, 19.02.1997 - 20 W 409/94

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bezüglich der Testierfähigkeit …

    Die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht vernichtende Tatsache hat derjenige zu tragen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit beruft (BayObLG FamRZ 1991, 1461 = NJW-RR 1991, 1287; BayObLG FamRZ 1995, 898/899).
  • BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98

    Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der …

    Das Landgericht mußte den angefochtenen Beschluß des Nachlaßgerichts auch nicht deshalb beanstanden, weil dieses neben dem zulässigen Vorbescheid, durch den es die Erteilung eines Erbscheins gemäß dem Antrag der Beteiligten zu 1 und 2 ankündigte, bereits den Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 3 zurückgewiesen hat, obwohl dies überflüssig und unzweckmäßig war (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1287 ; NJW-RR 1992, 1223/1225;… Keidel/Kahl § 19 Rn. 15).
  • BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 12/94

    Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts bei behaupteter Testierunfähigkeit des …

    Hinsichtlich solcher Tatsachen, welche die Willensbildung des Erblassers und das Zustandekommen der letztwilligen Verfügung betreffen, ist daher grundsätzlich keine Verschwiegenheitspflicht anzunehmen (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1461 m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 13.01.1997 - 20 W 557/94

    Entscheidung des Beschwerdegericht grundsätzlich nur über denselben Gegenstand …

  • BayObLG, 23.03.1994 - 1Z BR 19/94

    Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts bei behaupteter Testierunfähigkeit des …

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