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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.06.1992 - 1Z BR 21/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2755
BayObLG, 05.06.1992 - 1Z BR 21/92 (https://dejure.org/1992,2755)
BayObLG, Entscheidung vom 05.06.1992 - 1Z BR 21/92 (https://dejure.org/1992,2755)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Juni 1992 - 1Z BR 21/92 (https://dejure.org/1992,2755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 2247, 2254

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Ausschluss der Richterin wegen Befangenheit; Widerruf der rechtswirksam verfügten Erbeinsetzung durch eine spätere letztwillige Verfügung; Ergänzung eines früheren Testaments durch Ortsangaben und Zeitangaben; Feststellung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1225
  • MDR 1992, 1156
  • FamRZ 1992, 1353
  • Rpfleger 1992, 423
  • Rpfleger 1993, 22
  • BayObLGZ 1992 Nr. 38
  • BayObLGZ 1992, 181
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 26.01.2022 - 31 Wx 441/21

    Voraussetzungen der Neuerrichtung nach Widerruf eines notariellen Testaments

    Etwas anderes mag gelten, wenn ein widerrufenes handschriftliches Testament erneut unterzeichnet wird (…vgl. Lauck in: Burandt/Rojahn, a.a.O., § 2257 Rn. 2; BayObLG, Beschluss vom 05.06.1992 - 1Z BR 21/92, NJW-RR 1992, 1225) oder wenn das notarielle Testament auf der Grundlage einer von der Erblasserin übergebenen Schrift errichtet worden ist und diese sodann erneut unterzeichnet wird (…vgl. Lauck in: Burandt/Rojahn, a.a.O., § 2247 Rn. 24).
  • BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen - …

    1 Z 41/84">1984, 194/196; 1992, 181/187).

    Zur formgerechten Errichtung eines eigenhändigen Testaments kann der Erblasser auch den Text benutzen, den er als früheres Testament niedergeschrieben hat, um ihn durch eigenhändige Ergänzung so zu verändern, dass er sein nunmehr gewolltes Testament darstellt (BayObLGZ 1984, 194/196; 1992, 181/187; BayObLG FamRZ 1995, 246/247).

  • OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05

    Formwirksames Testament bei eigenhändigen Durchstreichungen in Fotokopie des …

    (1) Die formwirksame Errichtung eines eigenhändig geschriebenen ordentlichen Testaments muss weder in einem einheitlichen Akt noch in einer einzigen Urkunde erfolgen (§§ 2231 Nr. 2, 2247 BGB, vgl. BayObLG vom 5.6.1992, BayObLGZ 1992, 181/187).
  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Denn zur formgerechten Errichtung eines eigenhändigen Testaments kann der Erblasser auch das benutzen, was er als früheres Testament niedergeschrieben hat, um es durch eigenhändige Ergänzung so zu verändern, daß es sein nunmehr gewolltes Testament darstellt (BayObLGZ 1984, 194/196 und 1992, 181/187; vgl. auch Stumpf FamRZ 1992, 1131/1132 f.).

    Denn die aufgehobenen Verfügungen konnten durch das bloße Einfügen dieser Angaben nicht wieder in Kraft gesetzt werden; es hätte einer Unterzeichnung der Ergänzung bedurft (§ 2247 Abs. 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1992, 181/187).

  • BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96

    Amtsermittlunsgrundsatz im Wohnungseigentumsverfahren - Prüfung unstreitiger …

    Daher hat das Gericht auch unstreitige Tatsachen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, wenn dazu Veranlassung besteht (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1225;… Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 12 Rn. 21, 23).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 179/02

    Testamentserrichtung: Wirksame letztwillige Verfügung bei Neuunterzeichnung eines …

    Ein Erfordernis der Einheit der Errichtungshandlung besteht nicht (BayObLG, FamRZ 1992, 1353 ff; BayObLG, FamrZ 1984, 1268; MünchKomm-Burkart (1997), § 2247 BGB Rn 18).
  • BayObLG, 05.12.2000 - 1Z BR 115/00

    Pflichten des Richters in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Das Testament vom 24.9.1993 ist zwar durch die später von der Erblasserin errichteten Testamente aufgehoben worden (§ 2258 Abs. 1 BGB), konnte aber grundsätzlich durch ergänzenden neu unterschriebenen Zusatz wieder in Kraft gesetzt werden (vgl. BayObLGZ 1992, 181/187).
  • BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97

    Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung der Genehmigung des Wirtschaftsplans …

    Im vorliegenden Verfahren ist ein Ablehnungsgesuch nicht gestellt worden; mit dem Rechtsmittel gegen die Hauptsacheentscheidung konnte der Antragsteller die Ablehnung nicht nachholen (vgl. BayObLGZ 1992, 181/184; Keidel/Zimmermann FGG 13.Aufl. § 6 Rn.70).
  • BayObLG, 21.06.2001 - 3Z BR 173/01

    Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen

    Sie verpflichtet das Gericht aber nicht, derartige Zugeständnisse (hier: die ein Einvernehmen signalisierende Stellungnahme zu einem Stundensatz von 120 DM) ungeprüft hinzunehmen (§ 12 FGG; vgl. BayObLGZ 1992, 181/184;… Keidel/Kayser § 12 Rn. 21).
  • BayObLG, 03.12.1998 - 1Z BR 164/97

    Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers

    Schließlich hätte das Landgericht dann auch berücksichtigen müssen, daß eine widerrufene Verfügung in einem eigenhändigen Testament nicht allein dadurch wieder in Kraft gesetzt werden kann, daß der Erblasser das Testament durch eine nicht erneut unterschriebene Orts- und Datumsangabe ergänzt (BayObLGZ 1992, 181/187 und FamRZ 1995, 246/247).
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2002 - 6 UF 80/01

    Bindung des Gerichts an Parteianträge im Verfahren auf schuldrechtlichen …

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