Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 21.05.1992 - I-18 U 248/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AO § 249
Beteiligte des Vollstreckungsverfahrens wegen Steuerrückständen; Pflicht zur Mitteilung eines Versteigerungstermins durch die Finanzbehörde
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 2 O 557/90
- OLG Düsseldorf, 21.05.1992 - I-18 U 248/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 1245
- MDR 1992, 1035
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.03.1976 - VII ZR 32/75
Stille Zession und Zwangsvollstreckung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.1992 - 18 U 248/91
Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum vermindert sich bei unberechtigten Eingriffen in das Vermögen Dritter im Wege der Zwangsvollstreckung der Bereicherungsanspruch des Berechtigten stets um die Koten der Zwangsvollstreckung (vgl. BGH NJW 1976, Seite 1090 ff. (1092) m.w.N.). - BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77
Zwangsversteigerung II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.1992 - 18 U 248/91
§ 300AO will - ebenso wie die Parallelvorschrift des § 817 a ZPO - verhindern, daß Pfandsachen verschleudert werden (vgl. BVerfG NJW 1978, Seite 368 f.; Tipke-Kruse § 300 Rndnr. 1), und zwar im Interesse aller Beteiligten, auch der Allgemeinheit (vgl. Hübschmann-Hepp-Spitaler-Schwarz § 300 Rndnr. 4; Stein-Jonas-Münzberg § 817 a Rndnr. 1) wobei die "Beteiligten" Gläubiger und Schuldner sind (vgl. u.a. Wieczorek § 817 a Rndnr. A II) - nach anderer Meinung bezweckt die Vorschrift über das Mindestgebot sogar nur den Schutz des Schuldners, um der Verschleuderung seines Eigentums vorzubeugen (Wassermann-Schmidt-von Rhein § 817 a Rndnr. 1; Thomas-Putzo § 817 a Anm. 1; Baumbach-Lauterbach-Hartmann § 817 a Anm. 1) A).
- OLG Frankfurt, 03.02.2023 - 21 U 47/20
Mehrkostenansprüche des Auftragnehmers aus Bauzeitverlängerung und …
Vielmehr ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt, dass der gemäß § 297 ZPO letztmögliche Zeitpunkt für die Stellung eines Sachantrags jeweils die zuletzt abgehaltene Sitzung ist und nach deren Schluss eine Widerklage nicht in wirksamer Weise eingereicht werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1245). - LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04
Amtshaftung: Menschenunwürdige Unterbringung eines Untersuchungshäftlings
Bedient sich der Geschädigte der Tätigkeit von Hilfspersonen, etwa eines Anwalts, so muss er sich deren Verschulden entsprechend §§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB zurechnen lassen (RGZ 138, 114, 117; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1245;… MK/Papier, BGB, 4. Aufl., § 839 Rdn. 335). - OLG Düsseldorf, 21.03.1996 - 18 U 112/95
Pflicht der Finanzbehörde zur Abstandnahme von Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund …
Rechtsmittel im Sinne dieser Vorschrift ist, wie der Kläger nicht verkennt, auch eine Drittwiderspruchsklage nach § 262 AO bzw. § 771 ZPO (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 1245 und VersR 1995, 1191, 1192) mit der Möglichkeit einer einstweiligen Einstellung nach § 262 Abs. 2 AO i.V.m. § 769 ZPO .
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