Rechtsprechung
| LG Kassel, 14.10.1999 - 1 S 163/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 564; ABGB § 5
Unklarheitenregel; AGB; Kündigungsrecht; Befristung; Kündigungsfrist; Zeitmietvertrag - RA Kotz
Wohnraummietvertrag - AGB-Klauseln zur Zeitbefristung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Trotzdem kündbar ?
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Befristetes Mietverhältnis
Verfahrensgang
- AG Kassel, 02.03.1999 - 453 C 5408/98
- LG Kassel, 26.08.1999 - 1 S 163/99
- LG Kassel, 14.10.1999 - 1 S 163/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 601
- NZM 2000, 378
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Rostock, 21.08.2000 - 3 U 135/99
Nichteinhaltung der Schriftform für einen Immobilienmietvertrag im Falle …
Ein schriftlicher Vertrag, der wie vorliegend keine hinreichenden Anhaltspunkte für die eine oder die andere objektive Auslegungsvariante liefert und der wegen einander widersprechender Vereinbarungen die eine oder andere Auslegungsvariante zulässt, genügt diesem Erfordernis nicht (OLG Köln ZMR 1999, 760, OLG Frankfurt a.M. WuM 1999, 117, LG Kassel NZM 2000, 378, LG Frankfurt a.M. WuM 1999, 114, LG Gießen WuM 1999, 115). - LG Wiesbaden, 01.12.2003 - 7 O 165/03 Eine Befristung einerseits und eine Bestimmung betreffend eine ordentliche Kündigung andererseits stellen angesichts des § 542 Abs. 2 BGB n. F. insgesamt eine unklare Vertragsbestimmung dar, die in kundenfreundlicher Auslegung dazu führt, dass der Mieter zur ordentlichen Kündigung berechtigt ist (vgl. LG Gießen, NJW-RR 1996, 1293; LG Frankfurt/M., WuM 1999, 114; OLG Frankfurt/M., WuM 1999, 117; LG Kassel, NZM 2000, 378;… Basedow, in: MüKo, 4. Aufl., § 5 AGBG Rn. 24).
Diese Auslegung des gesamten Wortlautes des § 2 des Mietvertrages mag sich dem juristisch vorgebildeten Leser durchaus erschließen, nicht jedoch ohne weiteres dem insoweit nicht vorgebildeten Durchschnittserklärungsempfänger (vgl. LG Kassel, NZM 2000, 378).
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 23.09.1999 - 61 S 518/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.
Mietminderung bei Betrieb eines Swinger-Clubs im Erdgeschoss des Hauses - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bordell in Großstadt - Mangel?
- RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)
Swingerclub im Haus - Mietminderung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Swingerclub im Wohnhaus begründet Mietminderung von 20 % - Kein Minderungsrecht aufgrund bloßer Existenz, sondern bei konkreten Beeinträchtigungen
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 04.11.1998 - C 182/96
- LG Berlin, 23.09.1999 - 61 S 518/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 601
- NZM 2000, 377
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 16.02
Gaststätte; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit; Swinger-Club; …
Demgegenüber beurteilen das Geschehen als nicht unsittlich das Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 14. April 1983 - 1 K 3900/81 - GewArch 1984, 33, das Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 4 A 441/99 - GewArch 2000, 125, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im vorliegenden Verfahren sowie Haferkorn, GewArch 2002, 145 , Schwab in: Aßfalg/Lehle/Rapp/Schwab, Aktuelles Gaststättenrecht, § 23 GastG Rn. 2. Das Landgericht Berlin (NJW-RR 2000, 601) hält einen Anspruch auf Mietminderung wegen eines in dem fraglichen Haus geführten Swinger-Clubs für nicht gegeben. - KG, 01.09.2003 - 12 U 20/03
Gewerberaummietvertrag: Unwirksamkeit fristloser Kündigungen eines …
Die damit verbundenen Probleme für die Wohnmieter waren im Vorprozess vor dem Amtsgericht Charlottenburg (20b C 182/96) und dem Landgericht Berlin (61 S 518/98) ausführlich zu Tage getreten.(1) Eine Pflicht der Beklagten, beim Betrieb des Swingerclubs die im Tenor zu 3 a) des am 23. September 1999 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin (61 S 518/98) bezeichneten Lärmbeeinträchtigungen in der Wohnung des dortigen Beklagten und hiesigen Streithelfers der Klägerin vollständig zu verhindern, ergibt sich nicht aus der Nebeninterventionswirkung aus dem Vorprozess nach §§ 74, 68 ZPO.
Zutreffend hat die Zivilkammer 61 des Landgerichts im Rechtsstreit zwischen der Klägerin und ihrem jetzigen Streithelfer (Az. 61 S 518/98) auf S. 4 des am 23. September 1999 verkündeten Urteils für den dortigen Sachverhalt ausgeführt, der Vermieter sei seinem Mieter gegenüber nicht zur Wahrung der Rechtsordnung verpflichtet, sondern nur zur Gewährleistung des vertragsgemäßen Gebrauchs.
- OLG Hamburg, 09.10.2008 - 2 Wx 76/08
Unterlassungsanspruch wegen Betriebs einer Massagepraxis
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass die Nutzung eines Wohnungs- oder Teileigentums, die mit einem sozialen Unwerturteil behaftet ist oder als anstößig empfunden wird, nachteilige Auswirkungen auf den verkehrswert und Mietwert der übrigen Einheilen hat (vgl. BayObLGZ 1994, 237/243; BayObLG NJW-RR 1995, 1228; OLG Karlsruhe NZM 2000, 194; OLG Hamm WE 1995, 34; LG Tübingen MDR 2000, 387/388; a.A. zu einem Sonderfall - Großstadt ohne Sperrbezirk - LG Berlin NJW-RR 2000, 601/602).
- BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99
Zulässige gewerbliche Nutzung von Teileigentum
(1) Es entspricht der Lebenserfahrung, daß die Nutzung eines Wohnungs- oder Teileigentums, die mit einem sozialen Unwerturteil behaftet ist oder als anstößig empfunden wird, nachteilige Auswirkungen auf den Verkehrswert und Mietwert der übrigen Einheiten hat (vgl. BayObLGZ 1994, 237/243; BayObLG NJW-RR 1995, 1228; OLG Karlsruhe NZM 2000, 194; OLG Hamm WE 1995, 34; LG Tübingen MDR 2000, 387/388; a.A. zu einem Sonderfall - Großstadt ohne Sperrbezirk - LG Berlin NJW-RR 2000, 601/602). - AG Berlin-Neukölln, 09.03.2007 - 5 C 141/06
Wohnraummiete: Mietminderung wegen des Bordellbetriebs in einem großstädtischen …
Zwar wird angenommen, dass allein das Vorhandensein eines Bordells in einer Großstadt ohne Sperrbezirk nicht zu einer Mietminderung führen könne, sondern dass konkrete bordelltypische Störungen vorliegen müssten (LG Berlin, NJW-RR 2000, 601). - AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 04.06.2015 - 23 C 25/15
Wohnraummietvertrag: Mietminderung wegen Betrieb eines bordellartigen …
Allerdings verlangt eine vereinzelt gebliebene Entscheidung, dass konkrete bordelltypische Störungen vorliegen (LG Berlin, NJW-RR 2000, 601).
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