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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.04.2001 - 1 BvR 1577/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2363
BVerfG, 10.04.2001 - 1 BvR 1577/00 (1) (https://dejure.org/2001,2363)
BVerfG, Entscheidung vom 10.04.2001 - 1 BvR 1577/00 (1) (https://dejure.org/2001,2363)
BVerfG, Entscheidung vom 10. April 2001 - 1 BvR 1577/00 (1) (https://dejure.org/2001,2363)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    KWG § 49; ; KWG § ... 37; ; KWG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; VwGO § 80 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Untersagung - Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen - Einlagengeschäft - Sofortvollzug - Berufsfreiheit - Rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KWG §§ 37, 49
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Untersagung des Einlagengeschäfts durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 12, 19 Abs. 4; VwGO § 80 Abs. 1; KWG §§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, §§ 37, 49
    Sofortvollzug der Untersagung von Einlagengeschäften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1268
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2001 - 1 BvR 1577/00
    Überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 51, 268 ; 65, 1 ).

    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist daher ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 38, 52 ; 69, 220 ).

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2001 - 1 BvR 1577/00
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist daher ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 38, 52 ; 69, 220 ).

    Geltung und Inhalt dieser Leitlinien sind nicht davon abhängig, ob der Sofortvollzug eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (vgl. § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (vgl. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfGE 69, 220 ).

  • BVerfG, 08.11.2000 - 1 BvR 1577/00

    Einstweilige Anordnung gegen Untersagung des Einlagengeschäfts

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2001 - 1 BvR 1577/00
    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine sofort vollziehbare Untersagung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen (im Folgenden: Bundesaufsichtsamt), das Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl I S. 2776; im Folgenden: Kreditwesengesetz - KWG) zu betreiben, und gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, mit denen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt worden ist (zum Sachverhalt im Einzelnen vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2001, S. 414 f.).

    Rn. 6 3. Die Kammer hat den mit der Verfassungsbeschwerde verbundenen Antrag der Beschwerdeführerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 8. November 2000 abgelehnt (vgl. NJW-RR 2001, S. 414).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2001 - 1 BvR 1577/00
    Überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 51, 268 ; 65, 1 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2001 - 1 BvR 1577/00
    Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei der vom Oberverwaltungsgericht vorgenommenen intensiveren Prüfung der Rechtmäßigkeit des Ausgangsverwaltungsakts im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die einschneidenden Folgen eines Eingriffs die Gewährung effektiven Eilrechtsschutzes nicht nur durch eine bloß summarische, sondern auch durch eine unter Umständen schon abschließende Prüfung der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts erfordern können (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 69, 315 ;… Schoch, in: Ders./Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Januar 2000, § 80 Rn. 263), nicht um eine willkürliche Vertauschung von Rechtsschutzformen.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2001 - 1 BvR 1577/00
    Aus der von der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 81, 347) kann Gegenteiliges nicht gefolgert werden.
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2001 - 1 BvR 1577/00
    Rn. 9 Hinsichtlich der von der Beschwerdeführerin aufgeworfenen Frage, ob aus dem Grundgesetz ein Verbot "willkürlicher Vertauschung der... Rechtsschutzformen durch die Gerichte" folgt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG auch für das prozessuale Vorgehen der Gerichte gilt (vgl. BVerfGE 42, 64 ).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Grundschulauflösung

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2001 - 1 BvR 1577/00
    Überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 51, 268 ; 65, 1 ).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2001 - 1 BvR 1577/00
    Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei der vom Oberverwaltungsgericht vorgenommenen intensiveren Prüfung der Rechtmäßigkeit des Ausgangsverwaltungsakts im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die einschneidenden Folgen eines Eingriffs die Gewährung effektiven Eilrechtsschutzes nicht nur durch eine bloß summarische, sondern auch durch eine unter Umständen schon abschließende Prüfung der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts erfordern können (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 69, 315 ;… Schoch, in: Ders./Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Januar 2000, § 80 Rn. 263), nicht um eine willkürliche Vertauschung von Rechtsschutzformen.
  • BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung …

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2001 - 1 BvR 1577/00
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist daher ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 38, 52 ; 69, 220 ).
  • BVerfG, 12.11.1998 - 2 BvR 1838/98

    Erfolgloser Antrag von "Mehmet" auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2023 - L 1 KR 145/23

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

    Geltung und Inhalt dieser Leitlinien sind nicht davon abhängig, ob der Sofortvollzug eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen oder einer behördlichen Anordnung entspringt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. April 2001 - 1 BvR 1577/00 -, juris-Rdnr. 13 mit Bezugnahme auf BVerfGE 69, 220, 228 f).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - L 32 AS 1455/20

    Aufhebung eines endgültigen Bewilligungsbescheides über Leistungen der …

    Geltung und Inhalt dieser Leitlinien sind nicht davon abhängig, ob der Sofortvollzug eines Verwaltungsaktes einer gesetzlichen oder einer behördlichen Anordnung entspringt (Bundesverfassungsgericht - BVerfG…, Beschluss vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83, Rdnr. 19, zitiert nach juris, abgedruckt in BVerfGE 69, 220; Beschluss vom 10. April 2001 - 1 BvR 1577/00, Rdnr. 13, zitiert nach juris, m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2025 - L 1 KR 258/25

    Krankenversicherung - Beleghebammen - Hebammenhilfevertrag - Hebammenvergütung - …

    Geltung und Inhalt dieser Leitlinien sind nicht davon abhängig, ob der Sofortvollzug eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen oder einer behördlichen Anordnung entspringt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. April 2001 - 1 BvR 1577/00 - Rn. 13 juris).
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