Rechtsprechung
| BGH, 27.03.2002 - XII ZR 143/00 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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BGB §§ 242 D, 1356, 1372 ff.
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 242 D, 1356, 1372 ff.
Beweislast bei ehebedingter Zuwendung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Darlegungslast - Beweislast - Umfang der Ausgleichspflicht - Rückgewähr - Unbenannte Zuwendung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 242 1356 1372 ff.
Umfang der Ausgleichspflicht bei Rückgewähr einer unbenannten Zuwendung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Darlegungs- und Beweislast
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1297
- MDR 2002, 947
- FamRZ 2002, 949
- WM 2002, 1359
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.10.1998 - XII ZR 255/96
Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe
Auszug aus BGH, 27.03.2002 - XII ZR 143/00
Sind ehebezogene Zuwendungen dinglich zurückzugewähren, so trägt im Grundsatz die Partei, welche die Rückgewähr verlangt, die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, die für die Bemessung der Zug um Zug gegen die Rückgewähr geschuldeten Ausgleichsleistung maßgebend sind; denn insoweit handelt es sich um eine Voraussetzung für die Begründetheit des Rückgewähranspruchs (Senatsurteile BGHZ 68, 299, 306 und vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366).Eine Einschränkung gilt nur dann, wenn der Rückfordernde außerhalb der für die Bemessung des Ausgleichsbetrags maßgebenden Geschehensabläufe steht und deshalb keine näheren Kenntnisse hat, während der Verpflichtete diese Geschehensabläufe kennt und ihm deshalb nähere Angaben zumutbar sind (Senatsurteil vom 28. Oktober 1998 aaO).
Zwar ist richtig, daß es in erster Linie der Partei, die zur Rückgewähr einer ehebezogenen Zuwendung verpflichtet ist, obliegt, Eigenleistungen, die sie auf den Zuwendungsgegenstand erbracht hat und die deshalb bei der Bemessung des Ausgleichsbetrags stets zu berücksichtigen sind, im einzelnen vorzutragen (Senatsurteil vom 28. Oktober 1998 aaO); insoweit erfährt die Darlegungslast für die Höhe der Ausgleichszahlung, die - wie ausgeführt - an sich den die Rückgewähr fordernden Ehegatten trifft, eine sachgerechte Einschränkung.
- BGH, 04.02.1998 - XII ZR 160/96
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages zu Zeiten …
Auszug aus BGH, 27.03.2002 - XII ZR 143/00
Bei der Rückgewähr von Miteigentum an einem Grundstück wird es deshalb für die Höhe des dem rückgewährpflichtigen Ehegatten zustehenden Ausgleichs insbesondere auf die Art und den Umfang der von diesem erbrachten Leistungen und seine finanziellen Beiträge zum Ausbau des Anwesens ankommen (vgl. Senatsurteil vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670).Der Senat ist nicht in der Lage, abschließend zu entscheiden, da die Bemessung der Höhe des der Beklagten zustehenden angemessenen Ausgleichs wesentlich Sache des Tatrichters ist (Senatsurteil vom 4. Februar 1998 aaO) und hierzu weitere Feststellungen erforderlich sind.
- BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96
Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und …
Auszug aus BGH, 27.03.2002 - XII ZR 143/00
In einer intakten Ehe werden die Ehegatten über Art und Umfang der auf die gemeinsame Wertschöpfung verwandten Aktivitäten nur selten Buch führen (vgl. auch BGHZ 127, 48, 53; 142, 137, 151); zudem schließt gerade bei handwerklichen Aktivitäten - wie im vorliegenden Fall bei der Renovierung von Baulichkeiten - das Zusammenwirken der Ehegatten eine klare Trennung der von jedem der Ehegatten erbrachten Leistungen, zumal in der Erinnerung, vielfach aus. - BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76
Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden …
Auszug aus BGH, 27.03.2002 - XII ZR 143/00
Sind ehebezogene Zuwendungen dinglich zurückzugewähren, so trägt im Grundsatz die Partei, welche die Rückgewähr verlangt, die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, die für die Bemessung der Zug um Zug gegen die Rückgewähr geschuldeten Ausgleichsleistung maßgebend sind; denn insoweit handelt es sich um eine Voraussetzung für die Begründetheit des Rückgewähranspruchs (Senatsurteile BGHZ 68, 299, 306 und vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366). - BGH, 13.07.1994 - XII ZR 1/93
Ausgleichsansprüche unter Ehegatten in Gütertrennung
Auszug aus BGH, 27.03.2002 - XII ZR 143/00
In einer intakten Ehe werden die Ehegatten über Art und Umfang der auf die gemeinsame Wertschöpfung verwandten Aktivitäten nur selten Buch führen (vgl. auch BGHZ 127, 48, 53; 142, 137, 151); zudem schließt gerade bei handwerklichen Aktivitäten - wie im vorliegenden Fall bei der Renovierung von Baulichkeiten - das Zusammenwirken der Ehegatten eine klare Trennung der von jedem der Ehegatten erbrachten Leistungen, zumal in der Erinnerung, vielfach aus.
- KG, 08.10.2009 - 8 U 196/07
Wegfall der Geschäftsgrundlage: Ausgleichsanspruch eines Partners einer …
Derjenige, der Rückgewähr verlangt, trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, die für eine Ausgleichspflicht und deren Bemessung maßgebend sind (BGH NJW 1999, 353 und NJW-RR 2002, 1297 für Ausgleichsansprüche bei ehebezogenen Zuwendungen). - OLG Brandenburg, 22.01.2024 - 13 UF 65/23
Verpflichtung zur Rückübertragung einer Miteigentumshälfte an einem Grundstück …
Eine Rückabwicklung einer ehebedingten Zuwendung kann nach Maßgabe der Anforderungen in Betracht kommen, die für den Ausgleich der Vermögenspositionen bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage, §§ 313, 242 BGB, gelten (BGH NJW 2007, 1744; FamRZ 2003, 230; NJW-RR 2002, 1297; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 793; OLG Köln FamRZ 2002, 1404;… MüKoBGB/Koch § 1363 Rn. 28).Ehebedingte Zuwendungen unter Ehegatten werden grundsätzlich allein güterrechtlich, das heißt, im Wege des Zugewinnausgleichs, kompensiert (BGH FamRZ 2003, 230; NJW-RR 2002, 1297; NJW 1997, 2747; NJW 1991, 2553; OLG Bremen NJW 2017, 1120; OLG Oldenburg NJW-RR 2008, 596; OLG Celle FamRZ 2000, 668).
Die Gewährung einer derartigen Ausgleichszahlung und deren Höhe hängen von allen in Betracht kommenden Umständen des Einzelfalls ab; zu berücksichtigen sind etwa die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beteiligten, ihr Alter sowie das wertmäßige Vorhandensein der Zuwendung im Vermögen des Zuwendungsempfängers (BGH NJW 2012, 3374; NJW-RR 2002, 1297; OLG Bremen NJW 2017, 1120).
Weiter kann zu berücksichtigen sein, dass die vom Rückgewährpflichtigen während der Zeit des ehelichen Zusammenlebens erwartete Beteiligung an den gemeinsam geschaffenen Werten und die Mitnutzung der Früchte der gemeinsamen Arbeit für die Zukunft entfällt; der zur Rückgewähr Verpflichtete kann insoweit einen finanziellen Ausgleich für seine im Hinblick auf die gemeinsame Weiternutzung erbrachten Aufwendungen für den Werterhalt und die - steigerung der zugewendeten Sache zu beanspruchen haben (BGH NJW-RR 2002, 1297; NJW 1994, 2545).
Bei einer dinglichen Rückabwicklung kann, wenn sich diese auf die Rückgabe des übereigneten Gegenstands beschränken soll, die Zahlung eines Ausgleichsbetrags in Betracht kommen, dessen Höhe dem Wert der Zuwendung entspricht, so dass durch die Rückabwicklung der Mechanismus des Zugewinnausgleichs wertmäßig nicht beeinflusst wird (BGH NJW 2007, 1744; NJW-RR 2002, 1297;… MüKoBGB/Koch § 1363 BGB Rn. 32).
Die bei der Bemessung des Ausgleichsbetrags vorzunehmende Gesamtwürdigung kann es im Einzelfall rechtfertigten, auch Arbeitsleistungen des rückübertragungspflichtigen Ehegatten zu berücksichtigen, die dieser vor der Eheschließung erbracht hat, wenn die ehebezogene Zuwendung gerade auch im Hinblick auf die insgesamt vom Zuwendungsempfänger erbrachten Leistungen erfolgt ist (BGH NJW-RR 2002, 1297).
- OLG Hamm, 12.06.2013 - 32 Sbd 7/11
Kostenentscheidung bei Zurücknahme eines Antrags auf Bestimmung des zuständigen …
des Darlegungspflichtigen (ständ. Rspr. BGH NJW 1990, 3151, NJW-RR 2002, 1297, NJW 2005, 2614, 2395, NJW 2006, 1344, NJW 2007, 211;… MP PO s 286 Rdnr. 103, MezPo 8 138 Rdnr. 8b; einschränkend VE EZ PO) § 138 Rdnr, 21 ff, Ve SEE PO 5. - AG Moers, 15.08.2006 - 63 II 13/06
Möglichkeit der Erhebung einer sog. Sonderumlage durch eine …
Dies ergäbe sich aus der Entscheidung des BGH vom 18.04.2002 (NJW-RR 2002, 1298 [BGH 27.03.2002 - XII ZR 143/00] ) und der im Anschluss vertretenen Auffassung in der Literatur.
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