Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 14 U 107/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BGB § 652; ; BGB § ... 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative; ; BGB § 328 Abs. 2; ; BGB § 158; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2 1. Alternative; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BGB § 812; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Auslegung und nachträglichen Änderung einer Maklerklausel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Maklerklausel ; Auslegung; Provision; Fälligkeit; Rechtsgrund; Geschäftsanteilskaufvertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 29.03.2000 - 6 O 25/00
- OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 14 U 107/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 54
- NZM 2001, 900
- ZMR 2001, 901
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.01.1986 - IVa ZR 46/84
Darlegungs- und Beweislast bei einverständlicher Aufhebung eines Vertrages
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 14 U 107/00
Um die Maklerklausel aufzuheben, hätte es einer ausdrücklichen dahingehenden Erklärung der Kaufvertragsparteien bedurft (vgl. auch BGH NJW 1986, 1165, 1166).Die einvernehmliche Aufhebung des Vertrages vom 3.5.1995 ließ den Provisionsanspruch der Beklagten grundsätzlich bestehen, weil das Risiko der nicht sachgerechten Erfüllung des Hauptvertrages vom Auftraggeber des Maklers zu tragen ist (vgl. auch BGH NJW 1986, 1165, 1166; BGH NJW-RR 1991, 820).
Im Gegenteil ist nach der Regelung in Ziffer XI des Vertrags vom 3.5.1995 anzunehmen, dass die Klägerin gegenüber den Verkäufern P. und M. mit schuldbefreiender Wirkung die Provision gegenüber der Beklagten übernommen hat und dies nicht ohne deren Zustimmung rückgängig gemacht werden kann (vgl. BGH NJW 1986, 1165, 1166).
- BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 121/83
Auslegung scheinbar widerspruchsvoller Vertragsbestimmungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 14 U 107/00
Vielmehr wird die Provision in diesem Falle nach Ablauf der Zeitspanne fällig, innerhalb derer die Ausführung des Hauptvertrages erwartet werden konnte (vgl. BGH NJW 1986, 1035). - BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97
Anspruch des Maklers aus dem Grundstückskaufvertrag; Einwand der Verflechtung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 14 U 107/00
Die in Ziffer XI des notariellen Vertrages vom 3.5.1995 aufgenommene Maklerklausel enthält einen echten Vertrag zugunsten Dritter (vgl. auch BGH NJW 1998, 1552). - BGH, 06.03.1991 - IV ZR 53/90
Mitbeurkundung einer Maklerlohnklausel
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 14 U 107/00
Die einvernehmliche Aufhebung des Vertrages vom 3.5.1995 ließ den Provisionsanspruch der Beklagten grundsätzlich bestehen, weil das Risiko der nicht sachgerechten Erfüllung des Hauptvertrages vom Auftraggeber des Maklers zu tragen ist (vgl. auch BGH NJW 1986, 1165, 1166; BGH NJW-RR 1991, 820). - BGH, 04.11.1999 - III ZR 223/98
Auslegung eines Objektnachweises
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 14 U 107/00
Grundsätzlich kann durch ein hinreichend deutliches Provisionsverlangen und der anschließenden Inanspruchnahme von Maklerdiensten ein Maklervertrag schlüssig zwischen Käufer und Makler zustande kommen (vgl. BGH NJW 2000, 282).
- OLG Köln, 29.11.2011 - 9 U 95/11
Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung aufgrund eines …
Rn. 81 Vorliegend ist nach dem Inhalt der Vereinbarungen von einem - jedenfalls stillschweigenden - vertraglichen Änderungsvorbehalt auszugehen (vgl. dazu BGH WM 1982, 902; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 54;… MünchKomm-BGB-Gottwald, 5. Aufl., § 328 Rn 35;… zum Recht der Vertragsänderung durch Versicherungsnehmer und Versicherer auch Brand, a.a.O., § 44 Rn 8). - LG Köln, 11.04.2011 - 24 O 339/10
Zulässigkeit einer Änderungsbefugnis zu Lasten der Versicherten in einem …
Im Übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Änderungsvorbehalt zu Lasten des Begünstigten, der auch den Fall erfasst, dass das Recht des Dritten bereits entstanden ist, im Zweifel nicht anzunehmen ist (vgl. BGH, WPM 1974, 14; WPM 1982, 902; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2002, 54). - LG Hamburg, 19.12.2024 - 327 O 404/19
Unterlassunganspruch einer behaupteten Behinderung durch fehlende Anerkennung der …
Als Auslegungsmomente sind insbesondere der Zweck der Vereinbarung, ihr typischer Inhalt und alle sonstigen Umstände des Einzelfalls, etwa begleitende Erklärungen, auch gegenüber Dritten, in Betracht zu ziehen (BGH VersR 2013, 853; NJW 1991, 2209; RGZ 127, 218 (222); OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 54).
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