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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2167
BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02 (https://dejure.org/2002,2167)
BayObLG, Entscheidung vom 23.10.2002 - 3Z BR 186/02 (https://dejure.org/2002,2167)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 3Z BR 186/02 (https://dejure.org/2002,2167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 22 Abs. 2; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendbarkeit des in § 236 II 2 ZPO manifestierten Rechtsgedanken auch im FGG-Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 22 Abs. 2; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2
    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung der Wiedereinsetzung ohne Antrag; Anwendbarkeit dieser Regelungen im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit; Bestellung der Eltern des Betroffenen zu Betreuern; Entlassung des verwandten Betreuers und Bestellung eines ehrenamtlichen Betreuers; Fähigkeit zur ...

Verfahrensgang

  • AG Ansbach - XVII 25/00
  • LG Ansbach - 4 T 118/02
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1403 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 211
  • FGPrax 2003, 29
  • FamRZ 2003, 403
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im …

    Auszug aus BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02
    Voraussetzung ist, dass die Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung offenkundig sind (…Zöller/Greger ZPO 23. Aufl. § 236 Rn. 5; vgl. auch BGH NJW-RR 2000, 1590; OLG Köln ZIP 2000, 195/196; BVerwG BayVBl. 2001, 29; OVG Nordrhein-Westfalen DVBl. 1997, 673/674).

    Durch die Gewährung der Wiedereinsetzung wird der die Erstbeschwerden verwerfende Beschluss des Landgerichts gegenstandslos (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1590).

  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97

    Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen …

    Auszug aus BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02
    Es genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinn des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (BayObLG FamRZ 1996, 509; FamRZ 1998, 1257/1258).

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist die Entlassung des Betreuers als letzte Maßnahme anzusehen, wenn nicht minder schwere Maßnahmen nach § 1837 BGB ausreichen, um eine etwaige Gefährdung des Wohls des Betreuten zu beseitigen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258).

  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Auszug aus BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02
    Ob etwas anderes gilt, nämlich der Lauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels nicht beginnt, wenn das Gesetz ausdrücklich eine Rechtsmittelbelehrung vorschreibt (vgl. BGH NJW 2002, 2171/2173;… BayObLG aaO), kann dahinstehen.
  • BGH, 15.09.2021 - XII ZB 317/21

    A) Für die Entlassung eines Betreuers gemäß § 1908 b Abs. 1 BGB genügt jeder …

    In der Regel wird das Gericht vor der Entlassung aber die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen haben (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403, 404 mwN; BT-Drucks. 11/4528 S. 152 f.).
  • BayObLG, 13.10.2004 - 3Z BR 173/04

    Wichtiger Grund für Betreuerwechsel auf Wunsch des Betreuten bei …

    Für die Entlassung genügt jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne von § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403/404 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04

    Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung

    Für die Entlassung genügt jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne von § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403/404 m.w.N.).

    Das Vormundschaftsgericht hat somit zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechtes einzusetzen (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; 2003, 403/404; BtPrax 2002, 218).

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