Rechtsprechung
| BGH, 03.12.2003 - VIII ZB 80/03 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
ZPO § 522 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Zur Unzulässigkeit von gleichzeitiger Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung und über das Prozesskostenhilfegesuch
- Judicialis
ZPO § 522 Abs. 1
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer unzulässigen Berufung mit gleichzeitiger Versagung eines Prozesskostenhilfeantrags - Beantragung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor Ablauf einer Rechtsmittelfrist
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 522 Abs. 1
Prozeßkostenhilfe und Berufung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 522 Abs. 1
Gleichzeitige Verwerfung der Berufung und Versagung der Prozesskostenhilfe - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Gleichzeitige Berufungsverwerfung/Prozesskostenhilfeversagung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 03.12.2003 - VIII ZB 80/03
- BGH, 15.06.2005 - VIII ZB 80/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2983 (Ls.)
- NJW-RR 2004, 1218
- MDR 2004, 588
- MDR 2006, 553
- FamRZ 2004, 699
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.04.1977 - VIII ZB 4/77
Rechtsmittelbegründungsfrist - Armenrechtsgesuch - Berufungsbegründung
Auszug aus BGH, 03.12.2003 - VIII ZB 80/03
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt hat, solange als ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Vornahme einer fristwahrenden Handlung - so wie hier die Berufungsbegründung - verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrages rechnen mußte, weil er sich für bedürftig im Sinne der §§ 114 ff. ZPO halten durfte und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Prozeßkostenhilfegesuch entschieden werden konnte (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Dezember 2000 - XII ZB 193/00, NJW-RR 2001, 1146; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, NJW 1999, 3271; Senat, Beschluß vom 18. April 1977 - VIII ZB 4/77, VersR 1977, 721).Eine unbemittelte Partei, für die ein Anwalt Berufung eingelegt hat, ohne sie zu begründen, kann selbst am letzten Tag der Rechtsmittelbegründungsfrist noch ein Prozeßkostenhilfegesuch einreichen mit der Folge, daß die Berufung nicht deshalb verworfen werden darf, weil innerhalb der Begründungsfrist noch keine Berufungsbegründung eingereicht wurde (BGHZ 38, 376, 377, 378; Senat, Beschluß vom 18. April 1977 aaO).
- BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 03.12.2003 - VIII ZB 80/03
Durch die gleichzeitige Verwerfung der Berufung als unzulässig und die Versagung von Prozeßkostenhilfe für das Berufungsverfahren hat das Landgericht den Beklagten die Durchführung des Berufungsverfahrens in unzumutbarer Weise erschwert und dadurch den Anspruch der Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG NJW 2003, 281) verletzt. - BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02
Zurückweisung einer Berufung im Beschlußverfahren
Auszug aus BGH, 03.12.2003 - VIII ZB 80/03
Durch die gleichzeitige Verwerfung der Berufung als unzulässig und die Versagung von Prozeßkostenhilfe für das Berufungsverfahren hat das Landgericht den Beklagten die Durchführung des Berufungsverfahrens in unzumutbarer Weise erschwert und dadurch den Anspruch der Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl. BVerfGE 77, 275, 284; BVerfG NJW 2003, 281) verletzt.
- BGH, 04.09.2002 - VIII ZB 23/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung durch …
Auszug aus BGH, 03.12.2003 - VIII ZB 80/03
1. Die Rechtsbeschwerde ist nach § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO in Verbindung mit § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO statthaft; daß die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO nicht erreicht ist, ist unschädlich (vgl. Senat, Beschluß vom 4. September 2002 - VIII ZB 23/02, NJW 2002, 3783 unter II 1). - BGH, 06.12.2000 - XII ZB 193/00
Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung der Bewilligung von …
Auszug aus BGH, 03.12.2003 - VIII ZB 80/03
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt hat, solange als ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Vornahme einer fristwahrenden Handlung - so wie hier die Berufungsbegründung - verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrages rechnen mußte, weil er sich für bedürftig im Sinne der §§ 114 ff. ZPO halten durfte und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Prozeßkostenhilfegesuch entschieden werden konnte (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Dezember 2000 - XII ZB 193/00, NJW-RR 2001, 1146; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, NJW 1999, 3271; Senat, Beschluß vom 18. April 1977 - VIII ZB 4/77, VersR 1977, 721). - BGH, 24.06.1999 - V ZB 19/99
Nachholung der Bergungsbegründung vor Entscheidung über ein …
Auszug aus BGH, 03.12.2003 - VIII ZB 80/03
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt hat, solange als ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Vornahme einer fristwahrenden Handlung - so wie hier die Berufungsbegründung - verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrages rechnen mußte, weil er sich für bedürftig im Sinne der §§ 114 ff. ZPO halten durfte und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Prozeßkostenhilfegesuch entschieden werden konnte (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Dezember 2000 - XII ZB 193/00, NJW-RR 2001, 1146; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, NJW 1999, 3271; Senat, Beschluß vom 18. April 1977 - VIII ZB 4/77, VersR 1977, 721). - BGH, 19.12.1962 - VIII ZR 258/62
Armenrechtsgesuch und Wiedereinsetzung für Rechtsmittelbegründung
Auszug aus BGH, 03.12.2003 - VIII ZB 80/03
Eine unbemittelte Partei, für die ein Anwalt Berufung eingelegt hat, ohne sie zu begründen, kann selbst am letzten Tag der Rechtsmittelbegründungsfrist noch ein Prozeßkostenhilfegesuch einreichen mit der Folge, daß die Berufung nicht deshalb verworfen werden darf, weil innerhalb der Begründungsfrist noch keine Berufungsbegründung eingereicht wurde (BGHZ 38, 376, 377, 378; Senat…, Beschluß vom 18. April 1977 aaO).
- BGH, 13.12.2016 - VIII ZB 15/16
Berufung: Verwerfung der Berufung als unzulässig vor Entscheidung über …
Eine von einer bedürftigen Prozesspartei selbst eingelegte Berufung darf, wenn die Partei innerhalb der Berufungsfrist Prozesskostenhilfe beantragt und eine ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den erforderlichen Belegen eingereicht hat, nicht als unzulässig verworfen werden, bevor über den Prozesskostenhilfeantrag entschieden worden ist (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2003, VIII ZB 80/03, NJW-RR 2004, 1218 unter II 2;… vom 23. März 2011, XII ZB 51/11, NJW-RR 2011, 995 Rn. 10, 12;… vom 27. Oktober 2011, III ZB 31/11, NJW-RR 2012, 308 Rn. 22 …und vom 5. Februar 2013, VIII ZB 38/12, NJW-RR 2013, 509 Rn. 10).Das Berufungsgericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht der Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, NJW-RR 2004, 1218 unter II 2 mwN;… vom 5. Februar 2013 - VIII ZB 38/12, NJW-RR 2013, 509 Rn. 8;… vom 12. Juli 2016 - VIII ZB 55/15, WuM 2016, 632 Rn. 1 mwN).
Rn. 8 a) Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist oder Rechtsmittelbegründungsfrist Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über seinen Antrag als unverschuldet verhindert anzusehen, das Rechtsmittel wirksam einzulegen oder rechtzeitig zu begründen, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, aaO unter II 2 a;… vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 7, 16;… vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11, NJW-RR 2011, 995 Rn. 9;… vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, NJW-RR 2016, 186 Rn. 6; jeweils mwN).
Rn. 9 Liegen diese Voraussetzungen vor, hat das Berufungsgericht vor einer Verwerfung der Berufung als unzulässig zunächst über den Prozesskostenhilfeantrag zu entscheiden (Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, aaO unter II 2;… vom 5. Februar 2013 - VIII ZB 38/12, aaO).
Denn der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei ist im Falle einer Versagung der Prozesskostenhilfe die Möglichkeit einzuräumen, das Berufungsverfahren auf eigene Kosten durch Einlegung der Berufung durch einen Rechtsanwalt wirksam fortzuführen und einen Wiedereinsetzungsantrag zu stellen (BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, aaO unter II 2 a;… vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11, aaO Rn. 12;… vom 27. Oktober 2011 - III ZB 31/11, NJW-RR 2012, 308 Rn. 22).
- BGH, 05.02.2013 - VIII ZB 38/12
Berufungseinlegung unter der Bedingung der Prozesskostenhilfebewilligung: …
Das Berufungsgericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des Antragstellers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (st. Rspr., z.B. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, NJW-RR 2004, 1218 unter II 2 mwN). - BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Behandlung …
Wurde über den Prozesskostenhilfeantrag aber nicht vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist entschieden und hat der Berufungskläger die Berufung deshalb nicht rechtzeitig begründen können, ist ihm hinsichtlich der versäumten Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er sich für bedürftig halten durfte (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99 -, NJW 1999, S. 2823) und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Prozesskostenhilfegesuch entschieden werden konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03 -, juris; BGH…, Beschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 34/04 -, NJW-RR 2005, S. 1586, mit Anm. Gsell, jurisPR-BGHZivilR 35/2005 Anm. 3; BGH…, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VIII ZB 113/06 -, FamRZ 2007, S. 1319;… Greger, in: Zöller, 28. Aufl. 2010, § 234 Rn. 8;… Schwab, in: Schwab/Weth, ArbGG, 2. Aufl. 2008, § 66 Rn. 56).
- BGH, 14.03.2017 - VI ZB 36/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gleichzeitige Beantragung von …
Das Berufungsgericht hat dementsprechend zunächst über das Prozesskostenhilfegesuch zu entscheiden, um so der Partei Gelegenheit zu geben, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen, falls sie beabsichtigt, das Berufungsverfahren - im Falle der Versagung von Prozesskostenhilfe auf eigene Kosten - durchzuführen (…BGH, Beschlüsse vom 4. November 2015 - XII ZB 289/15, FamRZ 2016, 209 Rn. 6;… vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11, FamRZ 2011, 881 Rn. 10; vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, NJW-RR 2004, 1218, 1219). - BGH, 23.03.2011 - XII ZB 51/11
Prozesskostenhilfeantrag vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist: …
Hat der Berufungsführer vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist Prozesskostenhilfe beantragt und beabsichtigt das Gericht, Prozesskostenhilfe zu versagen, so hat es vor Verwerfung der Berufung als unzulässig über das Prozesskostenhilfegesuch zu entscheiden (im Anschluss an BGH Beschluss vom 3. Dezember 2003, VIII ZB 80/03, FamRZ 2004, 699) 10 .Die Berufung darf dann nicht mit dem Argument verworfen werden, dass innerhalb der Begründungsfrist noch keine Berufungsbegründung eingereicht worden sei (BGH Beschlüsse vom 27. September 2004 - II ZB 17/03 - FamRZ 2005, 105 mwN und vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03 - FamRZ 2004, 699).
Denn die Partei muss im Falle der Versagung von Prozesskostenhilfe die Gelegenheit haben, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen, wenn sie beabsichtigt, das Berufungsverfahren auf eigene Kosten durch Begründung der Berufung fortzuführen (BGH Beschluss vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03 - FamRZ 2004, 699).
- BGH, 08.05.2007 - VIII ZB 113/06
Verfahrensrecht - Versäumen der Berufungsbegründungsfrist trotz PKH-Antrags?
Nichts anderes gilt, wenn der Rechtsmittelführer trotz seiner Mittellosigkeit einen Rechtsanwalt findet, der zwar bereit ist, schon vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe das Rechtsmittel - formularmäßig - einzulegen, nicht aber, auch eine Berufungsbegründung zu fertigen (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, NJW-RR 2004, 1218, unter II 2 b; Beschluss vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, NJW 1999, 3271, unter II 3 b aa). - BGH, 29.11.2011 - VI ZB 33/10
Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist für eine …
Rn. 13 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, wenn er nicht nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste; ihm ist nach der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe regelmäßig wegen der Versäumung der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (…vgl. Senatsbeschluss vom 27. November 2007 - VI ZB 81/06, FamRZ 2008, 400 Rn. 14; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, NJW-RR 2004, 1218, 1219; vom 8. Mai 2007 - VIII ZB 113/06, AnwBl. 2007, 625, 626;… vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW-RR 2011, 230 Rn. 16;… Musielak/Grandel, ZPO, 8. Aufl., § 233 Rn. 30;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 233 Rn. 23 "Prozesskostenhilfe").Nichts anderes gilt, wenn der Rechtsmittelführer trotz seiner Mittellosigkeit einen Rechtsanwalt findet, der zwar bereit ist, schon vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe das Rechtsmittel - formularmäßig - einzulegen, nicht aber, auch eine Berufungsbegründung zu fertigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, NJW-RR 2004, 1218, 1219; vom 8. Mai 2007 - VIII ZB 113/06, AnwBl. 2007, 625, 626).
- BGH, 27.10.2011 - III ZB 31/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
Rn. 22 Deshalb hätte das Berufungsgericht zunächst über diesen Antrag entscheiden und dem Kläger Gelegenheit geben müssen, anschließend einen Wiedereinsetzungsantrag zu stellen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2011 - XII ZB 51/11, NJW-RR 2011, 995 Rn. 10 und vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, NJW-RR 2004, 1218, 1219). - BGH, 27.11.2007 - VI ZB 81/06
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung bei Beantragung von Prozesskostenhilfe für …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Vornahme einer die Frist wahrenden Handlung verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrages wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1999 - VI ZB 10/99 - VersR 2000, 383; vom 18. Februar 1992 - VI ZB 49/91 - VersR 1992, 897 f.; BGH, Beschlüsse vom 21. September 2005 - IV ZB 21/05 - FamRZ 2005, 2062; vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03 - FamRZ 2004, 699; vom 30. November 2000 - III ZA 6/00 - AGS 2002, 210). - BGH, 22.06.2005 - XII ZB 34/04
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung eines …
Auch das würde die Situation der unbemittelten Partei in unzumutbarer Weise beeinträchtigen (vgl. BGH Beschluß vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03 - FamRZ 2004, 699). - BGH, 19.02.2013 - VIII ZR 239/12
Rechtmäßigkeit der Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde gleichzeitig mit der …
- BGH, 08.02.2012 - XII ZB 462/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prozesskostenhilfeantrag vor Ablauf der …
- LG Karlsruhe, 24.04.2009 - 6 S 120/08
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Kürzung der Betriebsrente wegen …
- BGH, 20.03.2018 - AnwZ (Brfg) 8/17
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
- BGH, 21.09.2005 - IV ZB 21/05
Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit
- BGH, 27.09.2004 - II ZB 17/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- BGH, 19.10.2010 - VI ZB 26/10
Rechtsanwaltsgebühren: Anwendbarkeit der Bestimmung über die Anrechnung einer …
- BGH, 12.11.2008 - IX ZA 21/08
Zulässigkeit der gleichzeitigen Zurückweisung einer Gegenvorstellung und eines …
- OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2021 - 2 LB 3/21
Rückzahlung aus öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch
- OLG Hamm, 23.02.2012 - 10 U 157/09
Rechtsfolgen des Versterbens des Prozessbevollmächtigten; Fortführung eines …
- OLG Köln, 26.08.2009 - 25 WF 149/09
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe
- BGH, 09.01.2012 - AnwZ (Brfg) 14/11
Möglichkeit eines Gerichts zur Entscheidung über Verwerfung eines Antrags auf …
- BGH, 10.12.2012 - AnwZ (Brfg) 57/12
Form und Frist eines Antrags auf Zulassung der Berufung und Bewilligung von …
- OLG Dresden, 26.10.2006 - 13 U 64/06
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".