Rechtsprechung
| BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 193/03 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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ZPO § 576
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 576
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Übergangsgeld und Altersentschädigung von Abgeordneten - Begründetheit einer Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Bundesrecht - Bestimmung des Landesverfassung nach Geltungsbereich als Landesrecht - Sicherstellung der Unabhängigkeit des ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 576
Auslegung der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung im Rechtsbeschwerdeverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde: Eingeschränkte Prüfungskompetenz des BGH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 643
- MDR 2004, 587
- WM 2004, 444
- Rpfleger 2004, 232
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 5/76
Zulässigkeit der Feststellungsklage des Drittschuldners
Auszug aus BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 193/03
Insbesondere ist der Drittschuldner mit dem Einwand, die gepfändeten und überwiesenen Ansprüche seien unpfändbar, beschwerdebefugt (vgl. BGHZ 69, 144, 148;… Zöller/Stöber, ZPO 24. Aufl. § 766 Rn. 16;… Musielak/Lackmann, ZPO 3. Aufl. § 766 Rn. 19 und § 829 Rn. 25). - BGH, 04.06.1992 - III ZR 39/91
Revision bei irrevisibler Rechtsgrundlage - Anhörungspflicht nach …
Auszug aus BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 193/03
Zwar geht sie zutreffend davon aus, daß eine Entscheidung über den Inhalt einer nur innerhalb eines OLG-Bezirks gültigen Norm der Rechtskontrolle durch den Bundesgerichtshof insoweit unterliegt, als sie von einer Vorfrage abhängt, die nach gemäß § 576 Abs. 1 ZPO 2. Alt. nachprüfbarem Recht zu beurteilen ist (vgl. BGH Urt. v. 6. April 1992 - III ZR 39/91, NJW 1992, 2769 f). - BGH, 11.02.1988 - IX ZR 77/87
Belehrungspflichten des Notars gegenüber einem nachrangigen Sicherungsgeber
Auszug aus BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 193/03
Da es somit an der Vorgreiflichkeit einer der Rechtskontrolle des Bundesgerichtshofs unterfallenden Vorschrift fehlt, hat der Senat nicht zu entscheiden, ob die Übereinstimmung des Art. 11 Abs. 3 Satz 1 LV mit dem wortlautidentischen Art. 48 Abs. 3 Satz 3 des Grundgesetzes und den inhaltsgleichen Regelungen in den von der Rechtsbeschwerde genannten Landesverfassungen bewußt und gewollt zum Zwecke der Rechtsvereinheitlichung herbeigeführt worden ist (vgl. BGH Urt. v. 28. Januar 1988 - IX ZR 77/87, NJW-RR 1988, 1021). - BGH, 28.01.1988 - IX ZR 75/87
Revisibilität von in mehreren OLG-Bezirken geltenden Rechtsnormen; Bestandsschutz …
Auszug aus BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 193/03
Da es somit an der Vorgreiflichkeit einer der Rechtskontrolle des Bundesgerichtshofs unterfallenden Vorschrift fehlt, hat der Senat nicht zu entscheiden, ob die Übereinstimmung des Art. 11 Abs. 3 Satz 1 LV mit dem wortlautidentischen Art. 48 Abs. 3 Satz 3 des Grundgesetzes und den inhaltsgleichen Regelungen in den von der Rechtsbeschwerde genannten Landesverfassungen bewußt und gewollt zum Zwecke der Rechtsvereinheitlichung herbeigeführt worden ist (vgl. BGH Urt. v. 28. Januar 1988 - IX ZR 77/87, NJW-RR 1988, 1021). - BGH, 20.05.1957 - III ZR 118/56
Revisibles Landesrecht (Oldenburg)
Auszug aus BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 193/03
Denn der in § 576 Abs. 1 ZPO genannte Geltungsbereich des Gesetzes ist der räumliche Bezirk, für den es von der dort herrschenden Staatsgewalt erlassen worden ist (vgl. BGHZ 24, 253, 255 f;… Zöller/Gummer, ZPO 24. Aufl. § 545 Rn. 6), so daß die Landesverfassung Schleswig-Holstein allein im Hoheitsgebiet dieses Bundeslandes gilt.
- BGH, 18.09.2014 - IX ZB 68/13
Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Altersrente beziehenden Schuldners: …
Gegen den Zusammenrechnungsbeschluss ist der Drittschuldner, der aufgrund dieses Beschlusses den pfändbaren Betrag an den Gläubiger abführen muss, beschwert und damit beschwerdebefugt (zur Beschwerdebefugnis des Drittschuldners gegen den Pfändungsbeschluss: BGH, Urteil vom 22. Juni 1977 - VIII ZR 5/76, BGHZ 69, 144, 148; Beschluss vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 193/03, WM 2004, 444; OLG Düsseldorf, VersR 1967, 750; OLG Köln, OLGR 1994, 205;… zur Beschwerdebefugnis des Drittschuldners gegen den Zusammenrechnungsbeschluss: Meller-Hannich in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 2. Aufl., § 850e Rn. 31;… Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850e Rn. 51;… BeckOK-ZPO/Riedel, 2014, § 850e Rn. 34). - BGH, 25.08.2004 - IXa ZB 271/03
Pfändbarkeit von Ansprücheng egen das Versorgungswerk für Rechtsanwälte
Der verfassungsrechtlich gewährleistete Schutz erstreckt sich insbesondere auf das Befriedigungsrecht des Gläubigers (BGHZ 141, 173, 177; BGH, Beschl. v. 12. Dezember 2003 - IXa ZB 115/03, NJW 2004, 954, 956, zur Veröffentlichung in BGHZ 157, 159 bestimmt - dazu Wolf/Müller, NJW 2004, 1775, 1779 - v. 12. Dezember 2003 - IXa ZB 193/03, NJW-RR 2004, 643, 644). - BGH, 28.03.2007 - VII ZB 25/05
Unterbrechung des Zwangsvollstreckungsverfahrens durch Insolvenz des Schuldners; …
Insbesondere ist die Drittschuldnerin mit dem Einwand, die gepfändeten und überwiesenen Ansprüche seien unpfändbar, beschwerdebefugt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 193/03, NJW-RR 2004, 643 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| BGH, 16.12.2003 - X ARZ 363/03 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Durchbrechung der Bindungswirkung einer gerichtlichen Verweisung - Ermittlung der gerichtlichen Zuständigkeit einer Abfindungsvereinbarung - Befugnis, sich über die Bindungswirkung der Verweisungsentscheidung hinwegzusetzen
- ra.de
- rechtsportal.de
GVG § 17a; ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3
Bindungswirkung einer Verweisung an das Arbeitsgericht - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Bindungswirkung einer Verweisung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 643
- NJW-RR 2004, 645
- MDR 2004, 587
- NZA 2004, 341
- BB 2004, 2084 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem Zuständigkeitskonflikt zwischen …
Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ARZ 363/03
Für Entscheidungen über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs trifft § 17a GVG eine eigenständige Regelung, die einen Streit zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege von vornherein ausschließen soll (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 - X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474; v. 12.3.2002 - X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749; v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406).Die Regelung in § 17a Abs. 5 GVG bestätigt dies (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 aaO).
Angesichts dieser Rechtslage besteht die Bindungswirkung nach § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (BGHZ 144, 21, 24; Sen.Beschl. v. 9.4.2002 aaO).
- BGH, 13.11.2001 - X ARZ 266/01
Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Kompetenzkonflikt zwischen Arbeits- …
Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ARZ 363/03
Für Entscheidungen über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs trifft § 17a GVG eine eigenständige Regelung, die einen Streit zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege von vornherein ausschließen soll (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 - X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474; v. 12.3.2002 - X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749; v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406).Da das Arbeitsgericht jedoch die Übernahme der Sache abgelehnt und diese an das Landgericht München I "zurückgegeben" hat, spricht der Senat zur Vermeidung weiterer Verzögerungen des Verfahrens die gesetzliche Rechtsfolge ausdrücklich aus (vgl. Sen.Beschl. v. 13.11.2001 aaO).
- BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03
Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung
Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ARZ 363/03
Denn die durch § 17a Abs. 4 GVG eröffnete Beschwerdemöglichkeit schließt es auch bei einem schwerwiegenden Rechtsfehler grundsätzlich aus, die Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits an das Gericht eines anderen Rechtswegs zu durchbrechen (Sen.Beschl. v. 8.7.2003 - X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990). - BGH, 24.02.2000 - III ZB 33/99
Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Rückverweisung
- BGH, 12.03.2002 - X ARZ 314/01
Bindungswirkung einer Verweisung
Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ARZ 363/03
Für Entscheidungen über die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs trifft § 17a GVG eine eigenständige Regelung, die einen Streit zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege von vornherein ausschließen soll (Sen.Beschl. v. 9.4.2002 - X ARZ 24/02, NJW 2002, 2474; v. 12.3.2002 - X ARZ 314/01, BGH-Report 2002, 749; v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01, WM 2002, 406).
- BGH, 25.05.2004 - X ARZ 101/04
Bindungswirkung einer Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtsweges
Angesichts dieser Rechtslage besteht die Bindungswirkung nach § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (Senat BGHZ 144, 21, 24;… Sen.Beschl. v. 9.4.2002, aaO; Sen.Beschl. v. 16.12.2003 - X ARZ 363/03, BGH-Rep.Denn die durch § 17 a Abs. 4 GVG eröffnete Beschwerdemöglichkeit schließt es selbst bei einem schwerwiegenden Rechtsfehler grundsätzlich aus, die Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits an das Gericht eines anderen Rechtswegs zu durchbrechen (Sen.Beschl. v. 8.7.2003 - X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990; Sen.Beschl. v. 16.12.2003 - X ARZ 363/03, aaO).
- FG Hessen, 26.01.2010 - 6 K 2933/07
Umsatzsteuerpflicht der paketweisen Veräußerung zahlungsgestörter bzw. …
Weitgehend Übereinstimmung besteht lediglich dahingehend, dass eine steuerbare Leistung des Käufers i. S. d. der MKG-Rechtsprechung jedenfalls dann nicht vorliegen soll, wenn das sog. Servicing beim Verkäufer verbleibt ( Wäger UR 2003, 406 [408]; Weber BB 2004, 1367 [1369]; Bomhard / Kessler / Dettmeier BB 2004, 2084 [2091]; vgl. BMF vom 03.06.2004, BStBl. I 2004, 737). - BGH, 25.09.2007 - X ARZ 256/07
Bindungswirkung einer rechtswidrigen Rechtswegverweisung
Die durch § 17 a Abs. 4 GVG eröffnete Beschwerdemöglichkeit schließt es selbst bei einem schwerwiegenden Rechtsfehler grundsätzlich aus, die Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits an das Gericht eines anderen Rechtswegs zu durchbrechen (Sen.Beschl. v. 8.7.2003 - X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990; Sen.Beschl. v. 16.12.2003 - X ARZ 363/03, NJW-RR 2004, 587).
- LAG Hessen, 11.07.2006 - 1 SHa 25/06
Bindungswirkung - Gerichtsstand des Erfüllungsortes - greifbare Gesetzwidrigkeit …
- LG Regensburg, 23.02.2022 - SR StVK 214/20
Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz aus öffentlich-rechtlicher …
BGH NJW 2000, 1343 (1344); NJW-RR 2004, 645 (646); BVerwG NJW 2019, 2112., Ausnahmen sind nur bei einer willkürlichen, schlechthin nicht mehr zu rechtfertigender Verweisung zu machen. - LAG Nürnberg, 14.01.2014 - 1 SHa 1/14
Rechtsweg - Verweisung - Bindungswirkung
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