Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.03.2005 - 2 U 139/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 321 a; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 705; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 321 a § 522 Abs. 2 § 705
Unzulässige Gegenvorstellung bei Zurückweisung der Berufung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Gegenvorstellung; Materielle Rechtskraft bei Beschlüssen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.02.2005 - 15 O 137/04
- OLG Köln, 16.03.2005 - 2 U 139/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1227
- MDR 2005, 1070
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 2 U 139/04
Vielmehr verstieße eine solche Überprüfung und Abänderung einer materiell rechtskräftig gewordenen Entscheidung auf bloße Gegenvorstellung hin, d.h. dann, wenn die Voraussetzungen des § 321 a ZPO nicht gegeben sind, gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfG NJW 2003, 1924 [1929]; zu diesem Gebot vgl. auch BGH NJW 2004, 2529; BGH NJW 2005, 294 [295]). - BGH, 21.10.2004 - V ZB 28/04
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptverfahren bei Erhebung einer …
Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 2 U 139/04
Vielmehr verstieße eine solche Überprüfung und Abänderung einer materiell rechtskräftig gewordenen Entscheidung auf bloße Gegenvorstellung hin, d.h. dann, wenn die Voraussetzungen des § 321 a ZPO nicht gegeben sind, gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfG NJW 2003, 1924 [1929]; zu diesem Gebot vgl. auch BGH NJW 2004, 2529; BGH NJW 2005, 294 [295]). - BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 182/03
Zulässigkeit einer ergänzenden Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von …
Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 2 U 139/04
Vielmehr verstieße eine solche Überprüfung und Abänderung einer materiell rechtskräftig gewordenen Entscheidung auf bloße Gegenvorstellung hin, d.h. dann, wenn die Voraussetzungen des § 321 a ZPO nicht gegeben sind, gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfG NJW 2003, 1924 [1929]; zu diesem Gebot vgl. auch BGH NJW 2004, 2529; BGH NJW 2005, 294 [295]).
- BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03
Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden …
Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 2 U 139/04
Beschlüsse sind der materiellen Rechtskraft dann fähig, wenn sie formell rechtskräftig sind und inhaltlich eine der Rechtskraft fähige Entscheidung enthalten (vgl. BGH NJW 2004, 1805 [1806] mit weit. - BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03
Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter
Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 2 U 139/04
Insbesondere geht ihr Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. November 2004 (NJW 2005, 675 ff.) fehl. - BGH, 19.01.2004 - II ZR 108/02
Zulässigkeit der Gegenvorstellung gegen die Zurückweisung einer …
Auszug aus OLG Köln, 16.03.2005 - 2 U 139/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist gegen die Ablehnung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch das Revisionsgericht deshalb keine Gegenvorstellung gegeben, weil mit ihr die durch die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde bereits eingetretene Rechtskraft nicht wieder in Frage gestellt und gegebenenfalls rückwirkend wieder beseitigt werden könne (vgl. BGH NJW 2004, 1531).
- OLG Rostock, 11.11.2021 - 17 Verg 5/21
Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellung einer Verletzung des Antragstellers in …
Hinzukommt, dass eine Überprüfung der hier betroffenen Entscheidung auf eine bloße Gegenvorstellung hin mit dem Ziel ihrer Änderung darauf hinausliefe, deren Rechtskraft (…vgl. Ziekow/Völlink-Steck,Vergaberecht, 4. Aufl., 2020, § 178 GWB Rn. 22 f. m. w. N.) rückwirkend zu beseitigen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.03.2005, Az.: 2 U 139/04, - zitiert nach juris -, Rn. 4 m. w. N.). - LG Bonn, 19.06.2015 - 15 O 444/14
Schadenersatzbegehren wegen einer Verletzung der Pflichten aus einem …
Im Rahmen eines solchen Lohnbuchhaltungsmandates werden lediglich vereinzelt weitergehende Pflichten des Steuerberaters angenommen, etwa im Hinblick auf eine Prüfung, ob für einen Arbeitnehmer eine Befreiung von der Versicherungspflicht in Betracht kommt, wenn die Beiträge nicht abgeführt werden (BGH, NJW-RR 2005, 1227; OLG Köln, OLGR 2005, 11), die Feststellung und Ermittlung von Arbeitnehmeranteilen zur Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung (LG Limburg, DStRE 2002, 594) oder die Pflicht, hinsichtlich offener Fragen bezüglich der Sozialversicherungspflicht, jedenfalls die Ziehung eines Rechtsanwaltes zu empfehlen (BGH, NJW-RR 2004, 1558; aber keine generelle Pflicht zur Beratung im sozialversicherungsrechtlichen Fragen, OLG Düsseldorf, DStR 2008, 322; OLG Celle, DStRE 2001, 838). - OLG Köln, 12.11.2010 - 2 Wx 165/10
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts im Verfahren …
Dagegen schließt es der von dem Bundesverfassungsgericht betonte Grundsatz der Rechtsmittelklarheit aus, ein im Gesetz nicht vorgesehenes oder - wie hier - von dem Gesetz sogar ausdrücklich ausgeschlossenes Rechtsmittel zuzulassen (vgl. BVerfG - Plenum - BVerfGE 107, 395 [416 f.]; BVerfGK 2, 213 [218]; BGH NJW 2005, 294 [295]; Senat, OLG-Report Köln 2005, 251 [252]; Senat, OLG-Report Köln 2005, 253; Senat, FGPrax 2009, 286 [287]; Senat, NJW-RR 2010, 287; Senat, Beschluß vom 16. April 2009 - 2 Wx 40/09 -, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".