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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - I-24 U 198/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4180
OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - I-24 U 198/04 (https://dejure.org/2005,4180)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2005 - I-24 U 198/04 (https://dejure.org/2005,4180)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - I-24 U 198/04 (https://dejure.org/2005,4180)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nutzungsentschädigung für eine im Miteigentum der geschiedenen Ehegatten stehende Wohnung; Ausschließliche Nutzung durch den geschiedenen Ehegatten; Berücksichtigung der alleinigen Lastentragung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1241
  • NZM 2006, 199
  • FamRZ 2006, 209
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 3/93

    Bemessung der Entschädigung für die Nutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 198/04
    Auf dieser Grundlage stellt die Miete für vergleichbare Wohnungen die Obergrenze dessen dar, was der nicht nutzende Ehegatte als Nutzungsentschädigung verlangen kann (vgl. BGH NJW 1994, 1721).

    Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Nutzungsentschädigung in Höhe der verkehrsüblichen Miete nach den Umständen des konkreten Falles den Interessen aller Teilhaber nach billigem Ermessen entspricht (vgl. BGH. WM 1974, 201; NJW 1986, 1339; 1994, 1721; 1998, 372).

    Das ist Blick mit darauf, dass die Wohnungen mit Nachtstrom beheizt werden und das Warmwasser mit elektrischer Energie gewonnen wird, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ein Nutzungshindernis (vgl. dazu BGH NJW 1994, 1721).

    Die Nutzungsentschädigung ist zu vermindern um die Kosten und Lasten, die der Beklagte für das Grundstück aufzuwenden hat (vgl. BGH NJW 1994, 1721).

  • BGH, 15.09.1997 - II ZR 94/96

    Rechtsnatur eines Benutzungsüberlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 198/04
    Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Nutzungsentschädigung in Höhe der verkehrsüblichen Miete nach den Umständen des konkreten Falles den Interessen aller Teilhaber nach billigem Ermessen entspricht (vgl. BGH. WM 1974, 201; NJW 1986, 1339; 1994, 1721; 1998, 372).
  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84

    Berücksichtigung der alleinigen Benutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 198/04
    Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Nutzungsentschädigung in Höhe der verkehrsüblichen Miete nach den Umständen des konkreten Falles den Interessen aller Teilhaber nach billigem Ermessen entspricht (vgl. BGH. WM 1974, 201; NJW 1986, 1339; 1994, 1721; 1998, 372).
  • OLG Hamm, 02.07.1986 - 4 REMiet 4/85

    Betriebskostenverteilung für zentrale Heizungsanlage; Vereinbarung einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 198/04
    Eine abweichende rechtsgeschäftliche Vereinbarung wäre gemäß § 2 HeizkostVO nichtig (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2004, 694; OLG Hamm ZMR 1986, 436).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 3 Wx 225/03

    Heranziehung zu tätiger Mithilfe?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 198/04
    Eine abweichende rechtsgeschäftliche Vereinbarung wäre gemäß § 2 HeizkostVO nichtig (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2004, 694; OLG Hamm ZMR 1986, 436).
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