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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - I-21 U 164/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2952
OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - I-21 U 164/06 (https://dejure.org/2007,2952)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.06.2007 - I-21 U 164/06 (https://dejure.org/2007,2952)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - I-21 U 164/06 (https://dejure.org/2007,2952)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; BGB § 632; BGB § 635; ZPO § 139
    Mängelbeseitigungskosten oder entgeltlicher Auftrag? - unprotokollierter Hinweis nach § 139 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelbeseitigungskosten oder entgeltlicher Auftrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zwischenpark-Lösung bei ungeklärten Werkmängeln

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    "Zwischenpark-Lösung" bei ungeklärten Werkmängeln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Behandlung eines nicht ins Protokoll aufgenommenen, richterlichen Hinweises an die Parteien im Berufungsverfahren; Erstattung der aufgewandten Mängelbeseitigungskosten bei einem Baumangel; Sorgfaltspflichtverletzung bei erkennbar unberechtigter Aufforderung des ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelrüge unberechtigt: Kann Auftragnehmer für erbrachte Leistungen Vergütung verlangen? (IBR 2007, 479)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 331
  • BauR 2007, 1902
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2001 - 22 U 203/00

    Mängelbeseitigung - widersprüchliche Erklärungen zur Vergütung - Wertersatz aus …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 21 U 164/06
    Vorausgesetzt wird aber regelmäßig, dass sich die Parteien vorab vertraglich einigen, dass nachträglich ermittelt wird, wer letztendlich die Kosten für diese Werkleistung tragen soll (vgl. OLG Celle, BauR 2003, 265, 276 OLG Karlsruhe, BauR 2003, 1241 f.; OLG Düsseldorf, BauR 2001, 1608 ff.;… Ingenstau/Korbion/Keldungs, VOB, 16. A., § 2 Nr. 1 VOB/B, Rdnr. 9; Malotki, BauR 1998, 682, 683 ff.; Clemm, BB 1986, 616, 617 f;… Kleine-Möller-Merl, 3. A., Hdb des privaten Baurechts, Rdnr. 1028;… Siegburg, Hdb der Gewährleistung beim Bauvertrag, Rdnr. 997;… für einen Aufwendungsersatzanspruch, allerdings unter Offenlassung der Anspruchsgrundlagen: Kniffka, in: FS für Heyermann, 1995, S. 201, 205).

    Dieser bemisst sich nach den ersparten Aufwendungen, d.h. nach der angemessenen Vergütung bei Durchführung der Arbeiten durch eine von der Beklagten beauftragte Drittfirma (…vgl. dazu auch Palandt/Sprau, § 818 BGB, Rdnr. 22; siehe auch OLG Düsseldorf BauR 2001, 1608, 1610).

    Dementsprechend ist die Beklagte durch die Maßnahme der Klägerin nicht mehr bereichert, weil sie damit sogleich ihren Ausgleichsanspruch gegen Dritte verloren hat (vgl. dazu noch: OLG Hamm NJW-RR 1998, 163, 164;… Kleine-Möller-Merl, a.a.O., Rdnr. 1029, Malotki, BauR 1998, 682, 690; siehe auch Kniffka, a.a.O. S. 205, der dem Auftragnehmer zwar grundsätzlich einen Aufwendungsersatzanspruch zubilligt, dabei aber ausdrücklich offen lässt, aufgrund welcher Anspruchsgrundlage dies möglich sein soll. Soweit in der Entscheidung OLG Düsseldorf BauR 2001, 1608 ein Bereicherungsanspruch bejaht wird, bestand dort keine Gewährleistungspflicht durch einen Dritten; ähnlich wohl in der Entscheidung BGH NJW 1984, 2457, 2460.).

  • OLG Karlsruhe, 13.05.2003 - 17 U 193/02

    Bauvertrag: Zahlung vergeblicher Untersuchungskosten bei unberechtigter …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 21 U 164/06
    Vorausgesetzt wird aber regelmäßig, dass sich die Parteien vorab vertraglich einigen, dass nachträglich ermittelt wird, wer letztendlich die Kosten für diese Werkleistung tragen soll (vgl. OLG Celle, BauR 2003, 265, 276 OLG Karlsruhe, BauR 2003, 1241 f.; OLG Düsseldorf, BauR 2001, 1608 ff.;… Ingenstau/Korbion/Keldungs, VOB, 16. A., § 2 Nr. 1 VOB/B, Rdnr. 9; Malotki, BauR 1998, 682, 683 ff.; Clemm, BB 1986, 616, 617 f;… Kleine-Möller-Merl, 3. A., Hdb des privaten Baurechts, Rdnr. 1028;… Siegburg, Hdb der Gewährleistung beim Bauvertrag, Rdnr. 997;… für einen Aufwendungsersatzanspruch, allerdings unter Offenlassung der Anspruchsgrundlagen: Kniffka, in: FS für Heyermann, 1995, S. 201, 205).

    Die Klägerin konnte angesichts der voraus gegangenen Korrespondenz ohne positive Reaktion der Beklagten nicht davon ausgehen, jene halte an ihrer früheren Rechtsauffassung, es handele sich um kostenlos zu erbringende Gewährleistungsarbeiten, nicht mehr fest (für eine konkludente Vereinbarung aufgrund einer solchen Ankündigung wohl OLG Karlsruhe, BauR 2003, 1241, 1242).

  • BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 100/04

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Autokäufers gegen den Verkäufer im Falle der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 21 U 164/06
    ist die stetige Durchführung von Reparaturmaßnahmen als unberechtigte Ersatzvornahme zu werten, weil die Voraussetzungen des § 637 Abs. 1 BGB - insbesondere Fristsetzung - nicht als erfüllt anzusehen sind, so dass die Beklagte von dieser weder nach den Gewährleistungsvorschriften (vgl. dazu BGH BauR 2005, 1021) noch unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag oder der ungerechtfertigten Bereicherung Ersatz erlangen könnte (…vgl. dazu PWW-Leupertz, § 637 BGB, Rdnr. 3).
  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 338/01

    Rechte des Auftraggebers nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 21 U 164/06
    Nach der Symptomtheorie, die in ständiger Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof vertreten wird (vgl. z.B. BGH BauR 2003, 693, 694), ist der Auftraggeber auch nach Abnahme des Werkes nicht verpflichtet, bei Rüge eines Mangels die Gründe seiner Entstehung, also die Mangelursache, im Einzelnen anzugeben oder gar durch Sachverständigengutachten vorab prüfen zu lassen.
  • OLG Hamm, 12.06.1997 - 24 U 183/96

    Bauvertrag-Mängelbeseitigung mit gleichz. Beseitigung d. Mängel d. Folgeuntern.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 21 U 164/06
    Dementsprechend ist die Beklagte durch die Maßnahme der Klägerin nicht mehr bereichert, weil sie damit sogleich ihren Ausgleichsanspruch gegen Dritte verloren hat (vgl. dazu noch: OLG Hamm NJW-RR 1998, 163, 164;… Kleine-Möller-Merl, a.a.O., Rdnr. 1029, Malotki, BauR 1998, 682, 690;… siehe auch Kniffka, a.a.O. S. 205, der dem Auftragnehmer zwar grundsätzlich einen Aufwendungsersatzanspruch zubilligt, dabei aber ausdrücklich offen lässt, aufgrund welcher Anspruchsgrundlage dies möglich sein soll. Soweit in der Entscheidung OLG Düsseldorf BauR 2001, 1608 ein Bereicherungsanspruch bejaht wird, bestand dort keine Gewährleistungspflicht durch einen Dritten; ähnlich wohl in der Entscheidung BGH NJW 1984, 2457, 2460.).
  • BGH, 05.11.1998 - VII ZR 236/97

    Auslegung einer Vereinbarung zwischen den Parteien eines Bauvertrages über die …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 21 U 164/06
    Da die Beklagte nicht mehr auf der Durchführung von Gewährleistungsansprüchen bestanden hat, d.h., eine eigenständige Beauftragung der Kläger zur Mängelbeseitigung nicht grundsätzlich abgelehnt hat, liegt der Fall vorliegend auch anders als der Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.11.1998 (abgedruckt: NJW 1999, 416 f.) zugrunde liegt.
  • OLG Celle, 08.05.2002 - 7 U 47/00

    Vergütungsanspruch aus einem Werkvertrag über die Ausführung von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 21 U 164/06
    Vorausgesetzt wird aber regelmäßig, dass sich die Parteien vorab vertraglich einigen, dass nachträglich ermittelt wird, wer letztendlich die Kosten für diese Werkleistung tragen soll (vgl. OLG Celle, BauR 2003, 265, 276 OLG Karlsruhe, BauR 2003, 1241 f.; OLG Düsseldorf, BauR 2001, 1608 ff.;… Ingenstau/Korbion/Keldungs, VOB, 16. A., § 2 Nr. 1 VOB/B, Rdnr. 9; Malotki, BauR 1998, 682, 683 ff.; Clemm, BB 1986, 616, 617 f;… Kleine-Möller-Merl, 3. A., Hdb des privaten Baurechts, Rdnr. 1028;… Siegburg, Hdb der Gewährleistung beim Bauvertrag, Rdnr. 997;… für einen Aufwendungsersatzanspruch, allerdings unter Offenlassung der Anspruchsgrundlagen: Kniffka, in: FS für Heyermann, 1995, S. 201, 205).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.1997 - 21 U 188/96

    Stillschweigende Abnahme und Verweigerung der Mängelbeseitigung wegen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 21 U 164/06
    Grundsätzlich kommt allerdings in Betracht, dass die Klägerin - ähnlich wie bei Ausführung eines Parkettfußbodens - für Mängel infolge zu hoher Restfeuchte des Estrichuntergrunds haftet, wenn sie dessen Geeignetheit zur Aufbringung des vorgesehenen Belags vorher nicht ausreichend geprüft hat (vgl. dazu: Senat, BauR 1998, 126, 127).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2012 - 4 U 148/11

    Ausgleichsanspruch zwischen Subunternehmen (Leistungskette) bei Beseitigung eines …

    Rn. 23 2.1 Ein Anspruch der Klägerin auf Zahlung der üblichen Vergütung für den Austausch der Heizungsanlage ergibt sich nicht aus einem stillschweigend abgeschlossenen bedingten Werkvertrag (§§ 631, 632 Absatz 2 BGB, vgl. OLG Celle…, Urteil vom 08.05.2002, Az.: 7 U 47/00 Rn. 7ff., OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2007, Az.: I-21 U 164/06, 21 U 164/06 Rn. 12 ff.; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 13.05.2003, Az.: 17 U 193/02 Rn. 15ff.; LG Kassel…, Urteil vom 01.02.2008, Az.: 12 S 2/06 Rn. 20, jeweils zitiert nach juris).).

    Aus dem Aufforderungsschreiben der Beklagten vom 04.06.2007 ergibt sich, dass die Beklagte von der Klägerin eine Schadensbeseitigung auf deren Kosten erwartete, weil die Beklagte der Ansicht war, dass der Schaden dem Verantwortungsbereich der Klägerin zuzuordnen war (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2007, I - 21 U 164/06, 21 U 164/06, Rn. 30 zitiert nach juris).

  • LG Frankfurt/Main, 30.01.2019 - 16 S 121/18

    Kostentragungspflicht des Bestellers bei unbegründetem Mängelverdacht

    Die Anwendung des § 683 S.1 BGB scheitert jedoch daran, dass die Fehleraufsuche mit der Folge der Kostentragungspflicht nicht dem erkennbaren Willen des Klägerin entspricht (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 331, 333).
  • OLG Köln, 03.08.2011 - 11 U 99/10

    Anforderungen an den Eintritt der Fälligkeit einer Werklohnforderung bei …

    Rn. 21 In einem solchen Falle kommt der Abschluss eines gesonderten Vertrages über die Schadensuntersuchung und -beseitigung in Betracht (dazu OLG Karlsruhe BauR 2003, 1241; OLG Düsseldorf BauR 2007, 1902 = NJW-RR 2008, 331; OLG Celle BauR 2003, 265; LG Kassel BauR 2008, 723 = IBR 2008, 209; Moufang/Koos BauR 2007, 300, 301;… Kapellmann/Messerschmidt/Weyer, VOB, 3. Aufl., § 13 VOB/B Rdn. 235;… Werner/Pastor Rdn. 1306 und 2074).
  • OLG Köln, 16.05.2012 - 11 U 154/11

    Edelstahl statt feuerverzinktem Draht verwendet: Kein Anspruch auf Mehrvergütung!

    In einem solchen Falle kommt der Abschluss eines gesonderten Vertrages über die Beseitigung - oder vermeidung des Mangels in Betracht (dazu OLG Karlsruhe BauR 2003, 1241; OLG Düsseldorf BauR 2007, 1902 = NJW-RR 2008, 331; OLG Celle BauR 2003, 265; LG Kassel BauR 2008, 723 = IBR 2008, 209; Moufang/Koos BauR 2007, 300, 301;… Kapellmann/Messerschmidt/Weyer § 13 VOB/B Rdn. 235;… Werner/Pastor Rdn. 1306 und 2074).
  • OLG Oldenburg, 25.02.2010 - 8 U 233/07

    Reparaturauftrag: Werkstatt muss Wartungsvorschriften ermitteln!

    Sie hat damit der Rechtsprechung Rechnung getragen, die davon ausgeht, dass im Fall des Mängelbeseitigungsverlangens des Auftraggebers der Auftragnehmer Vergütung nur verlangen kann, wenn er eine einvernehmliche Regelung mit dem Auftraggeber dahingehend trifft, dass dieser die anfallenden Kosten trägt, wenn der Mangel entgegen dessen Auffassung doch nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers fällt (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2007, 1902).
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