Rechtsprechung
| OLG München, 10.04.2012 - 9 U 5645/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- baurechtsiegen.de
Bauvertrag - Wirksamkeit einer Vertragserfüllungsbürgschaft von 15% in AGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Abs. 2; BGB § 765
Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft durch einen Generalunternehmer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 15% in AGB unwirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unverhältnismäßige Kumulierung von Sicherheiten des Bauherrn in AGB eines Bauvertrags
- ra-dp.de (Kurzinformation)
Höhe der Vertragserfüllungsbürgschaft
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 15% des Nettopauschalfestpreises ist nicht wirksam
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Vertragserfüllungsbürgschaften in AGB in Höhe von 15 % sind unwirksam
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung der Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft durch einen Generalunternehmer
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vertragserfüllungsbürgschaft über 15%: In Auftraggeber-AGB unwirksam! (IBR 2012, 584)
Verfahrensgang
- LG München I, 24.11.2010 - 18 O 13336/07
- OLG München, 10.04.2012 - 9 U 5645/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1202
- NZBau 2012, 647
- BauR 2012, 1804
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.12.2010 - VII ZR 7/10
AGB eines Bauvertrages: Übersicherung des Auftraggebers durch Verwendung von zwei …
Auszug aus OLG München, 10.04.2012 - 9 U 5645/10
Dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.12.2010 (NJW 2011, 2125) lässt sich in der Gesamtschau entnehmen, dass eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Auftragswertes die Grenze des Vertretbaren darstellt, dass diese Grenze jedoch überschritten wird, wenn eine zusätzliche Absicherung in der Form hinzutritt, dass Abschlagszahlungen nicht in voller Höhe, sondern nur mit Abzügen von bis zu 10 % zu leisten sind.Bei der Beurteilung der Wirksamkeit der AGB-Bestimmungen über Sicherheiten ist die belastende Gesamtwirkung beider Klauseln zu berücksichtigen (BGH NJW 2011, 2125).
Die Klausel stellt zusammen mit der Regelung über die Ablösung des Sicherheitseinbehaltes eine einheitliche Regelung dar, die nicht trennbar ist, so dass die Regelungen über den Sicherheitseinbehalt und die Gewährleistungsbürgschaft insgesamt unwirksam sind (vergleiche BGH NJW 2009, 3422; NJW 2002, 894, NJW-RR 2007, 1319; BGH NJW 2011, 2125).
Die Klägerin kann sich nicht darauf berufen, dass die von der Zedentin selbst gestellte Klausel zum Sicherheitseinbehalt insgesamt unwirksam sei, um die benachteiligende Gesamtwirkung zweier Klauseln zu vermeiden (BGH NJW 2011, 2125, Rdz. 22).
- BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10
Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer …
Auszug aus OLG München, 10.04.2012 - 9 U 5645/10
Rn. 34 Bereits Sicherheiten, die zu einer Absicherung von Mängelansprüchen durch Zusammenwirken verschiedener Sicherheiten führen, die in der Summe 10 % betragen, sind vom BGH als unangemessene Benachteiligung angesehen worden (BGH NJW 2011, 2195). - BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08
Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines …
Auszug aus OLG München, 10.04.2012 - 9 U 5645/10
Die Klausel stellt zusammen mit der Regelung über die Ablösung des Sicherheitseinbehaltes eine einheitliche Regelung dar, die nicht trennbar ist, so dass die Regelungen über den Sicherheitseinbehalt und die Gewährleistungsbürgschaft insgesamt unwirksam sind (vergleiche BGH NJW 2009, 3422; NJW 2002, 894, NJW-RR 2007, 1319; BGH NJW 2011, 2125). - BGH, 22.11.2001 - VII ZR 208/00
Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern
Auszug aus OLG München, 10.04.2012 - 9 U 5645/10
Die Klausel stellt zusammen mit der Regelung über die Ablösung des Sicherheitseinbehaltes eine einheitliche Regelung dar, die nicht trennbar ist, so dass die Regelungen über den Sicherheitseinbehalt und die Gewährleistungsbürgschaft insgesamt unwirksam sind (vergleiche BGH NJW 2009, 3422; NJW 2002, 894, NJW-RR 2007, 1319; BGH NJW 2011, 2125). - BGH, 24.05.2007 - VII ZR 210/06
Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherungseinbehalts durch …
Auszug aus OLG München, 10.04.2012 - 9 U 5645/10
Die Klausel stellt zusammen mit der Regelung über die Ablösung des Sicherheitseinbehaltes eine einheitliche Regelung dar, die nicht trennbar ist, so dass die Regelungen über den Sicherheitseinbehalt und die Gewährleistungsbürgschaft insgesamt unwirksam sind (vergleiche BGH NJW 2009, 3422; NJW 2002, 894, NJW-RR 2007, 1319; BGH NJW 2011, 2125).
- LG Wiesbaden, 07.02.2014 - 1 O 139/13
Bauinsolvenz - Doch kein Abgesang auf § 8 Abs. 2 VOB/B?
Dass eine solche Verpflichtung den Auftragnehmer im unternehmerischen Rechtsverkehr jedenfalls dann nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, wenn sich in den AGB - wie vorliegend - keine weiteren Klauseln finden, welche die belastende Wirkung verstärken, war vor Inkrafttreten des § 632a Abs. 3 S. 1 BGB am 1.1.2009 anerkannt (…BGH, Urt. v. 9.12.2010 - VII ZR 7/10, NJW 2011, 2125, 2126, Tz. 19;… OLG Köln, Urt. v. 10.5.2012 - 24 U 118/11, zitiert nach juris, Tz. 17; OLG München, Urt. v. 10.4.2012 - 9 U 5645/10, NJW-RR 2012, 1202, 1203;… LG Köln, Urt. v. 24.6.2011 - 82 O 2/11, zitiert nach juris, Tz. 39).
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