Rechtsprechung
| BGH, 24.09.2015 - IX ZR 207/14 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unzulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts: Verschulden des Berufungsverfahrens bei Versäumung des Einspruchstermins durch eine plötzlich auftretende Krankheit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 514 Abs 2 ZPO, § 565 ZPO
Unzulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts: Verschulden des Berufungsverfahrens bei Versäumung des Einspruchstermins durch eine plötzlich auftretende Krankheit - IWW
§ 565 Satz 1, § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 547 Nr. 1 ZPO, § 565, § 97 Abs. 1 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung eines Prozessbevollmächtigten zur unverzüglichen Unterrichtung des Gerichts über die Hinderung zur Wahrnehmung des Einspruchstermins bei einer plötzlich auftretenden Krankheit
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Unterrichtung des Gerichts durch den an der Terminswahrnehmung wegen plötzlicher Erkrankung gehinderten Prozessbevollmächtigten
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung eines Prozessbevollmächtigten zur unverzüglichen Unterrichtung des Gerichts über die Hinderung zur Wahrnehmung des Einspruchstermins bei einer plötzlich auftretenden Krankheit
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einspruchstermin krankheitsbedingt nicht wahrnehmbar: Anwalt muss Gericht informieren!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die plötzliche Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Trotz auftretender plötzlicher Übelkeit ist Rechtsanwalt telefonische Kontaktaufnahme zum Gericht zumutbar - Rechtsanwalt versäumt schuldhaft Gerichtstermin
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Unterrichtungspflicht des Rechtsanwalts bei plötzlicher Erkrankung?
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 24.04.2012 - 1 O 96/11
- OLG Düsseldorf, 13.06.2014 - 7 U 169/12
- BGH, 24.09.2015 - IX ZR 207/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 60
- ZIP 2015, 2191
- MDR 2015, 1318
- FamRZ 2016, 42
- VersR 2016, 752
- WM 2016, 139
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.11.2008 - VI ZR 317/07
Unterrichtungspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei Verhinderung zur …
Auszug aus BGH, 24.09.2015 - IX ZR 207/14
Die Verschuldensfrage richtet sich hierbei nach den gleichen Grundsätzen wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BGH…, Urteil vom 22. März 2007 - IX ZR 100/06, NJW 2007, 2047 Rn. 6; vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07, NJW 2009, 687 Rn. 11).Bei dieser Bewertung ist das Revisionsgericht nicht an den Informationsstand gebunden, über den das Berufungsgericht bei Erlass seiner Entscheidung verfügte (BGH, Urteil vom 25. November 2008, aaO).
Zum anderen unterliegt nach § 565, § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO ein Versäumnisurteil, gegen das der Einspruch an sich nicht statthaft ist, der Revision grundsätzlich nur insoweit, als sie auf das Fehlen eines Falles der schuldhaften Versäumung gestützt ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07, NJW 2009, 687 Rn. 6;… Prütting/Gehrlein/Lemke, ZPO, 7. Aufl., § 514 Rn. 6).
- BGH, 19.11.1998 - IX ZR 152/98
Zu den Folgen einer Säumnis infolge Verkehrsstaus
Auszug aus BGH, 24.09.2015 - IX ZR 207/14
Die Zulässigkeit des Rechtsmittels setzt jedoch die schlüssige Darlegung voraus, dass kein Fall der schuldhaften Versäumung vorgelegen habe (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724;… vom 3. November 2005 - I ZR 53/05, NJW 2006, 448 Rn. 12;… Beschluss vom 12. März 2013 - VIII ZB 42/12, nv Rn. 5).Eine schuldhafte Säumnis liegt regelmäßig auch dann vor, wenn ein Prozessbevollmächtigter, der kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen und hierdurch eine Vertagung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1998, aaO;… vom 3. November 2005, aaO Rn. 14;… Stein/Jonas/Althammer, ZPO, 22. Aufl., § 514 Rn. 9;… Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 514 Rn. 9).
Rn. 9 3. Das Berufungsgericht hat die zur Wahrung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gebotene Rücksichtnahme auf die Verfahrensbeteiligten nicht verletzt (vgl. BVerfGE 93, 99, 112 ff; BGH, Urteil vom 19. November 1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724, 725;… vom 3. November 2005 - I ZR 53/05, NJW 2006, 448 Rn. 18).
- BGH, 03.11.2005 - I ZR 53/05
Begriff der schuldhaften Säumnis; Mitteilung der Verhinderung durch den …
Auszug aus BGH, 24.09.2015 - IX ZR 207/14
Die Zulässigkeit des Rechtsmittels setzt jedoch die schlüssige Darlegung voraus, dass kein Fall der schuldhaften Versäumung vorgelegen habe (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724; vom 3. November 2005 - I ZR 53/05, NJW 2006, 448 Rn. 12;… Beschluss vom 12. März 2013 - VIII ZB 42/12, nv Rn. 5).Eine schuldhafte Säumnis liegt regelmäßig auch dann vor, wenn ein Prozessbevollmächtigter, der kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen und hierdurch eine Vertagung zu ermöglichen (vgl. BGH…, Urteil vom 19. November 1998, aaO; vom 3. November 2005, aaO Rn. 14;… Stein/Jonas/Althammer, ZPO, 22. Aufl., § 514 Rn. 9;… Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 514 Rn. 9).
Rn. 9 3. Das Berufungsgericht hat die zur Wahrung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gebotene Rücksichtnahme auf die Verfahrensbeteiligten nicht verletzt (vgl. BVerfGE 93, 99, 112 ff; BGH, Urteil vom 19. November 1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724, 725; vom 3. November 2005 - I ZR 53/05, NJW 2006, 448 Rn. 18).
- BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 24.09.2015 - IX ZR 207/14
Rn. 9 3. Das Berufungsgericht hat die zur Wahrung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gebotene Rücksichtnahme auf die Verfahrensbeteiligten nicht verletzt (vgl. BVerfGE 93, 99, 112 ff; BGH, Urteil vom 19. November 1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724, 725;… vom 3. November 2005 - I ZR 53/05, NJW 2006, 448 Rn. 18). - BGH, 22.03.2007 - IX ZR 100/06
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei einem …
Auszug aus BGH, 24.09.2015 - IX ZR 207/14
Die Verschuldensfrage richtet sich hierbei nach den gleichen Grundsätzen wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2007 - IX ZR 100/06, NJW 2007, 2047 Rn. 6;… vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07, NJW 2009, 687 Rn. 11). - BGH, 03.03.2008 - II ZR 251/06
Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verlegung eines …
- BGH, 12.03.2013 - VIII ZB 42/12
Verschulden des Prozessbevollmächtigten: Kontrolle der Eintragung eines …
Auszug aus BGH, 24.09.2015 - IX ZR 207/14
Die Zulässigkeit des Rechtsmittels setzt jedoch die schlüssige Darlegung voraus, dass kein Fall der schuldhaften Versäumung vorgelegen habe (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724;… vom 3. November 2005 - I ZR 53/05, NJW 2006, 448 Rn. 12; Beschluss vom 12. März 2013 - VIII ZB 42/12, nv Rn. 5).
- BGH, 24.01.2019 - VII ZR 123/18
Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags wegen Prozessverschleppungsabsicht: …
Rn. 10 a) Gegen ein zweites Versäumnisurteil eines Berufungsgerichts findet die Revision gemäß § 565 Satz 1, § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO ohne Zulassung und ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstands statt (BGH…, Urteil vom 5. Juli 2018 - IX ZR 264/17 Rn. 5, NJW 2018, 3252;… Urteil vom 8. Oktober 2015 - III ZR (Ü) 1/15 Rn. 7, NJW 2015, 3661; Urteil vom 24. September 2015 - IX ZR 207/14 Rn. 5, NJW-RR 2016, 60;… Urteil vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07 Rn. 6, NJW 2009, 687;… Beschluss vom 3. März 2008 - II ZR 251/06 Rn. 3, NJW-RR 2008, 876). - BGH, 02.12.2021 - IX ZR 53/21
Anspruch auf Schadensersatz gegen eine Rechtsanwältin wegen fehlerhafter …
Bei dieser Bewertung ist das Revisionsgericht nicht an den Informationsstand gebunden, über den das Berufungsgericht bei Erlass seiner Entscheidung verfügte (BGH, Urteil vom 24. September 2015 - IX ZR 207/14, ZIP 2015, 2191 Rn. 5).Rn. 16 c) Das Berufungsgericht musste der Klägerin zur Wahrung ihres verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2015 - IX ZR 207/14, ZIP 2015, 2191 Rn. 9 mwN) nicht die Möglichkeit verschaffen, persönlich am Verhandlungstermin teilzunehmen.
- BGH, 14.09.2023 - IX ZR 219/22
Anforderungen an anwaltlich vertretene Partei bei Darlegung einer unverschuldeten …
- BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 47/23
Anforderungen an Vortrag bei Verhinderung des Prozessbevollmächtigten bei …
Rn. 23 (b) Ein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung oder -vertagung und damit eine unverschuldete Säumnis können vorliegen, wenn der Prozessbevollmächtigte kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung des Termins gehindert ist und das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen (vgl. BGH, Urteile vom 24. September 2015 - IX ZR 207/14, NJW-RR 2016, 60 Rn. 6;… vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07, NJW 2009, 687 Rn. 11; vom 19. November 1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724 unter I 1 b aa). - BGH, 24.01.2024 - XII ZB 171/23
Versäumung des Einspruchstermins nach einem Versäumnisbeschluss in einer …
Ein Verfahrensbevollmächtigter, der kurzfristig und unvorhersehbar an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, hat alles ihm Mögliche und Zumutbare zu tun, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen und hierdurch eine Verlegung oder Vertagung des Termins zu ermöglichen (im Anschluss an BGH, Urteile vom 24. September 2015 - IX ZR 207/14, FamRZ 2016, 42 und vom 25. November - VI ZR 317/07, FamRZ 2009, 498).Denn eine schuldhafte Säumnis liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig auch dann vor, wenn ein Verfahrensbevollmächtigter, der kurzfristig und unvorhersehbar an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, nicht alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen und hierdurch eine Verlegung oder Vertagung des Termins zu ermöglichen (vgl. BGH Urteile vom 24. September 2015 - IX ZR 207/14 - FamRZ 2016, 42 Rn. 6 mwN …und vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07 - FamRZ 2009, 498 Rn. 11 mwN).
- BGH, 13.12.2023 - XII ZB 550/21
Versäumung eines Termins im Verfahren mit Anwaltszwang: Sorgfalts- und …
In einem Verfahren mit Anwaltszwang muss ein Beteiligter alles ihm Mögliche und Zumutbare unternehmen, um das Gericht rechtzeitig vor Erlass eines zweiten Versäumnisbeschlusses darüber zu informieren, dass er keinen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 24. September 2015 - IX ZR 207/14, NJW-RR 2016, 60; BGH, Urteil vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07, NJW 2009, 687; BGH, Urteil vom 22. März 2007 - IX ZR 100/06, NJW 2007, 2047 und BGH, Urteil vom 3. November 2005 - I ZR 53/05, NJW 2006, 448).Ein Beteiligter muss daher alles ihm Mögliche und Zumutbare unternehmen, um dem Gericht rechtzeitig vor Erlass des Versäumnisbeschlusses seine Verhinderung mitzuteilen (…MünchKommZPO/Rimmelspacher 6. Aufl. § 514 Rn. 21;… Musielak/Voit/Stadler ZPO 20. Aufl. § 337 Rn. 6;… Zöller/Heßler ZPO 34. Aufl. § 514 Rn. 9; vgl. auch BGH Urteile vom 24. September 2015 - IX ZR 207/14 - NJW-RR 2016, 60 Rn. 6 mwN;… vom 25. November 2008 - VI ZR 317/07 - NJW 2009, 687 Rn. 11;… vom 22. März 2007 - IX ZR 100/06 - NJW 2007, 2047 Rn. 17 mwN …und vom 3. November 2005 - I ZR 53/05 - NJW 2006, 448 Rn. 14 mwN).
- BGH, 23.10.2024 - V ZB 50/23
Anforderungen an eine Mitteilung der Verhandlungsunfähigkeit bei starken …
Die Verschuldensfrage richtet sich hierbei nach den gleichen Grundsätzen wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2015 - IX ZR 207/14, NJW-RR 2016, 60 Rn. 5).Eine schuldhafte Säumnis liegt regelmäßig auch dann vor, wenn ein Prozessbevollmächtigter, der kurzfristig und nicht vorhersehbar krankheitsbedingt an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen und hierdurch eine Vertagung zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2015 - IX ZR 207/14, NJW-RR 2016, 60 Rn. 6 mwN).
- OLG Saarbrücken, 16.02.2022 - 5 U 28/21
Zulässigkeit einer Berufung bei schuldhafter Versäumung des Termins
Die Frage des Verschuldens im Falle der Versäumung eines Termins ist bei § 514 ZPO nach den gleichen Maßstäben zu beurteilen wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BGH, Urteil vom 24.9.2015 - IX ZR 207/14, juris;… BGH, Urt. v. 25. November 2008 - VI ZR 317/07, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 2 U 871/10 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 13 UF 7/21 -, juris;… Heßler in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 514 ZPO Rn.9).Abzustellen ist auf das eigene Verschulden der geschäftsfähigen Partei, wobei ein Verschulden des Bevollmächtigten dem Verschulden der Partei gleichgestellt wird, § 85 Abs. 2 ZPO (BGH, Urteil vom 24.9.2015 - IX ZR 207/14, juris;… Rimmelspacher in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 514 Rn.19).
- OLG Brandenburg, 11.07.2023 - 5 U 25/23 Eine schuldhafte Säumnis liegt regelmäßig auch dann vor, wenn ein Prozessbevollmächtigter, der kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen und hierdurch eine Vertagung zu ermöglichen (BGH NJW-RR 2016, 60, 61).
Bei diesem Ablauf ergibt sich, dass es dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten nicht unmöglich oder unzumutbar gewesen ist, neben dem Kollegen ("Name 01") oder statt des Anrufs des Kollegen, der nach dem Vorbringen der Beklagten den Termin nicht stellvertretend wahrnehmen sollte, das Landgericht Frankfurt (Oder) selbst kurz über seinen Gesundheitszustand und darüber zu informieren, dass er den Termin nicht wahrnehmen könne, weil er umgehend einen Zahnarzt aufsuchen müsse (vgl. zu einem vergleichbaren Sachverhalt BGH NJW-RR 2016, 60 f.).
- OLG Bremen, 22.10.2024 - 5 UF 72/24
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen zweiten …
Rn. 5 Ob die Säumnis unverschuldet war, richtet sich nach den Anforderungen an eine Wiedereinsetzung i. S. des § 233 ZPO bzw. § 17 FamFG (BGH NJW-RR 2016, 60). - LG München I, 03.07.2025 - 36 S 12622/23
Zweites Versäumnisurteil
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