Rechtsprechung
| OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- IWW
GBO § 12
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 12
Berechtigtes Interesse eines möglichen Erben an Einsichtnahme in das Grundbuch
- ra.de
- notar-drkotz.de
Grundbucheinsicht - berechtigtes Interesse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 12
Anforderungen an den Nachweis der Erbenstellung zur Begründung des berechtigten Interesses an der Grundbucheinsicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Nachweis der Erbenstellung zur Begründung des berechtigten Interesses an der Grundbucheinsicht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zweifel an Testierfähigkeit: Einsicht nur bei Vorlage eines Erbscheins!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Berechtigtes Interesse eines Erben an der Einsicht in das Grundbuch
Verfahrensgang
- AG Kaufbeuren, 02.11.2017 - 34 Wx 408/17
- AG Kaufbeuren, 02.11.2017 - KF-11206
- OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 335
- FamRZ 2018, 1198
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 174/98
Berechtigte Interesse and der Einsicht in die Grundakten einer Vielzahl von …
Auszug aus OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17
Rn. 13 Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch i. S. v. § 12 Abs. 1 GBO ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargetan wird, das sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht oder konkretes Rechtsverhältnis stützen muss, sondern auch mit einem (beispielsweise) bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann (OLG Oldenburg RPfleger 2014, 131; BayObLG Rpfleger 1999, 216, 217;… Demharter § 12 Rn. 7 ff.; Schreiner RPfleger 1980, 51).Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (BayObLG Rpfleger 1999, 216 f.; KG NJW 2002, 223 ff; KG NJW-RR 2004, 1316 ff.).
Rn. 14 Die Darlegung dieses Interesses erfordert einen nachvollziehbaren Vortrag von Tatsachen in der Weise, dass dem Grundbuchamt daraus ein überzeugender Anhalt der Berechtigung des geltend gemachten Interesses verschafft wird; denn es hat in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme das schutzwürdige Interesse des Eingetragenen oder seiner Rechtsnachfolger verletzt werden könnte, und darf Unbefugten keinen Einblick in ihre Rechts- und Vermögensverhältnisse gewähren (KG NJW-RR 2004, 1316, 1317; BayObLG Rpfleger 1999, 216/217;… Hügel/Wilsch § 12 Rn. 7).
- KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03
Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der …
Auszug aus OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17
Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (BayObLG Rpfleger 1999, 216 f.; KG NJW 2002, 223 ff; KG NJW-RR 2004, 1316 ff.).Rn. 14 Die Darlegung dieses Interesses erfordert einen nachvollziehbaren Vortrag von Tatsachen in der Weise, dass dem Grundbuchamt daraus ein überzeugender Anhalt der Berechtigung des geltend gemachten Interesses verschafft wird; denn es hat in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme das schutzwürdige Interesse des Eingetragenen oder seiner Rechtsnachfolger verletzt werden könnte, und darf Unbefugten keinen Einblick in ihre Rechts- und Vermögensverhältnisse gewähren (KG NJW-RR 2004, 1316, 1317; BayObLG Rpfleger 1999, 216/217;… Hügel/Wilsch § 12 Rn. 7).
- OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07
Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der …
Auszug aus OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17
Auch eine Betreuung als solche berührt die Testierfähigkeit nicht; denn auch für den Betreuten besteht die Vermutung der Testierfähigkeit (BayObLG NJW-RR 2005, 1025; OLG München - 31. Zivilsenat - NJW-RR 2008, 164).
- OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14
Grundbuchberichtigung: Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament; Zweifel …
Auszug aus OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17
Zwar bildet die generelle - abstrakte - Gefahr, dass letztwillige Verfügungen wegen Testierunfähigkeit (vgl. § 2229 Abs. 4 BGB) nichtig sein können, keinen ausreichenden Grund, einen Erbschein zu verlangen (vgl. Senat vom 31.10.2014, 34 Wx 293/14 = FamRZ 2015, 698;… Meikel/Krause GBO 11. Aufl. § 35 Rn. 133). - BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04
Maschinell erstellte Überschrift des Testaments - Auslegung des Begriffs der …
Auszug aus OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17
Auch eine Betreuung als solche berührt die Testierfähigkeit nicht; denn auch für den Betreuten besteht die Vermutung der Testierfähigkeit (BayObLG NJW-RR 2005, 1025; OLG München - 31. Zivilsenat - NJW-RR 2008, 164). - OLG Oldenburg, 30.09.2013 - 12 W 261/13
Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Einsicht des Grundbuchs bei …
Auszug aus OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17
Rn. 13 Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch i. S. v. § 12 Abs. 1 GBO ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargetan wird, das sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht oder konkretes Rechtsverhältnis stützen muss, sondern auch mit einem (beispielsweise) bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann (OLG Oldenburg RPfleger 2014, 131; BayObLG Rpfleger 1999, 216, 217;… Demharter § 12 Rn. 7 ff.; Schreiner RPfleger 1980, 51). - BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80
Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht
Auszug aus OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17
Rn. 9 Wenngleich die Zurückweisung des Antrags allein die Beschwerdeberechtigung nicht begründet, eine formelle Beschwer also nicht ausreicht (…Demharter GBO 30. Aufl. § 71 Rn. 59 m. w. N.), so genügt es im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung nach vorherrschender Ansicht jedoch, dass der Adressat der Entscheidung geltend machen kann, durch diese in seiner Rechtsstellung unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt zu sein, sofern die angefochtene Entscheidung in der behaupteten Weise unrichtig wäre und er deshalb ein rechtliches Interesse an ihrer Beseitigung hat (BGHZ 80, 126/127;… Budde in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 71 Rn. 62 m. w. N.). - OLG München, 07.03.2016 - 34 Wx 32/16
Konkurrenzverhältnis zwischen einem öffentlichen Testament und einer später …
Auszug aus OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17
Solche können sich trotz der Vermutung der Testierfähigkeit in § 2229 BGB auch schon vor einer rechtskräftigen Entscheidung des Nachlassgerichts ergeben (Senat vom 7.3.2016, 34 Wx 32/16 = FamRZ 2016, 1405). - KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01
Grundbucheinsicht durch Pressevertreter
Auszug aus OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17
Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (BayObLG Rpfleger 1999, 216 f.; KG NJW 2002, 223 ff; KG NJW-RR 2004, 1316 ff.). - OLG Hamm, 02.01.1969 - 15 W 490/68
Auszug aus OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17
Es bedarf "wirklicher" (OLG Hamm OLGZ 1969, 301), d. h. begründeter bzw. konkreter Zweifel (…Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 788), etwa gestützt auf fachärztliche Gutachten oder Entscheidungen (…Hügel/Wilsch § 35 Rn. 124), die das Verlangen, einen Erbschein vorzulegen, rechtfertigen können.
- OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19
Erinnerung gegen die Versagung von Akteneinsicht
Rn. 13 Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch im Sinne von § 12 Abs. 1 GBO ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargetan wird, das sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht oder konkretes Rechtsverhältnis stützen muss, sondern auch mit einem (beispielsweise) bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann (OLG Oldenburg…, Beschluss vom 30. September 2013 - 12 W 261/13 (GB) -, Rn. 2 juris = RPfleger 2014, 131; OLG München…, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 34 Wx 188/18 -, Rn. 11 juris; Beschluss vom 11. Januar 2018 - 34 Wx 408/17 -, Rn. 13 juris;… Demharter, GBO31, § 12 Rn. 7 ff.).Hierin liegt ein anzuerkennendes wirtschaftliches Interesse des Antragstellers (vgl. OLG München, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 34 Wx 408/17 -, Rn. 15 juris).
Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme schutzwürdige Interessen der Eingetragenen oder ihrer Rechtsnachfolger verletzt werden können, um Unbefugten keinen Einblick in deren Rechts- und Vermögensverhältnisse zu gewähren (Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 03. Dezember 1998 - 2Z BR 174/98 -, Rn. 13 juris = Rpfleger 1999, 216/217; OLG München, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 34 Wx 408/17 -, Rn. 14 juris;… Demharter, GBO31, § 12 Rn. 14).
- OLG Saarbrücken, 03.11.2021 - 5 W 58/21
Darlegung des berechtigten Interesses eines Miterben auf Einsicht in das …
Zwar kann ein Miterbe nach verbreiteter Ansicht ein Recht auf Einsicht in das Grundbuch bzw. - wie hier - in den Grundakten enthaltene Veräußerungsverträge haben, wenn sein Gesuch der Klärung von Ausgleichspflichten nach §§ 2050 ff. BGB dient (OLG Braunschweig, FamRZ 2020, 639; OLG München, NJW-RR 2018, 335;… BeckOK GBO/Wilsch, a.a.O., § 12 Rn. 58; ähnlich bei möglichen Pflichtteilsansprüchen OLG München, FamRZ 2012, 147; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2016, 338; OLG Frankfurt, ErbR 2021, 138).Besondere Anforderungen an die Substantiierung werden hier im Allgemeinen zwar nicht gestellt; Voraussetzung ist aber, dass aufgrund einer nachvollziehbaren Darlegung solche Ansprüche zumindest "möglich" erscheinen (OLG Braunschweig, FamRZ 2020, 639; OLG München, NJW-RR 2018, 335; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 18. März 2020 - 12 Wx 11/20, juris).
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