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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.05.2020 - 1 AR 26/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10391
BayObLG, 04.05.2020 - 1 AR 26/20 (https://dejure.org/2020,10391)
BayObLG, Entscheidung vom 04.05.2020 - 1 AR 26/20 (https://dejure.org/2020,10391)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Mai 2020 - 1 AR 26/20 (https://dejure.org/2020,10391)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Nach Rechtshängigkeit einer Klage kann ein einheitlich zuständiges Gericht für Klage und beabsichtigte Klageerweiterung auf einen Streitgenossen nur dann bestimmt werden, wenn der Verfahrensstand des streitigen Verfahrens nicht entgegensteht. 2. Diese Zäsur ist ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung; Erfüllungsort für Provisionsansprüche eines Maklers; Zuständigkeitsbestimmung nach Rechtshängigkeit einer Klage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für Klageerweiterung auf Streitgenossen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 20 O 8496
  • BayObLG, 04.05.2020 - 1 AR 26/20

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1263
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 28.10.1997 - 1Z AR 74/97

    Zuständiges Gericht bei Geltendmachung einer Maklerprovision gegen mehrere …

    Auszug aus BayObLG, 04.05.2020 - 1 AR 26/20
    Darauf, ob diese tatsächlichen Behauptungen zutreffen, kommt es hier nicht an (BayObLG, Beschluss vom 28. Oktober 1997, 1Z AR 74/97, NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4];… Schultzky in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 36 Rn. 28).

    Denn der Erfüllungsort für Provisionsansprüche des Maklers liegt, wenn - wie hier - ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen des Einzelfalls zu entnehmen ist, gemäß § 270 Abs. 4 BGB i. V. m. § 269 Abs. 1 Satz 1 BGB am jeweiligen Wohnsitz des Auftraggebers bei Abschluss des Maklervertrags (BayObLG, NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 5];… OLG Stuttgart, Urt. v. 13. Februar 1987, 2 U 53/86, NJW-RR 1987, 1076 [juris Rn. 31];… Schultzky in Zöller, ZPO, § 29 Rn. 25.39).

    Rn. 21 Grundsätzlich unerheblich ist allerdings der Umstand, dass im Fall der Bestimmung eines für beide Streitgenossen zuständigen Gerichts einer der Streitgenossen - hier der Antragsgegner zu 2) - nicht mehr als Zeuge vernommen werden könnte (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28. Oktober 1997, 1Z AR 74/97, juris Rn. 6; zur Annahme von Rechtsmissbrauch im dort entschiedenen Fall: OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2005, 4 AR 19/05, juris).

  • BGH, 17.09.2013 - X ARZ 423/13

    Bestimmung des zuständigen Prozessgerichts nach vorausgegangenem Mahnverfahren …

    Auszug aus BayObLG, 04.05.2020 - 1 AR 26/20
    Rn. 16 Der Übergang ins streitige Verfahren und die Anspruchsbegründung sind grundsätzlich Voraussetzung für die Bestimmung eines für beide Streitgenossen einheitlich zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO (vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. September 2013, X ARZ 423/13, NJW-RR 2013, 1531 Rn. 9).

    Rn. 17 Allerdings ist ein Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung im Fall vorangegangener Mahnverfahren nur zulässig, wenn er mit der Anspruchsbegründung (§ 697 Abs. 2 ZPO) gestellt oder - bei Unkenntnis über das für das Bestimmungsverfahren zuständige Gericht - zumindest angekündigt und sodann unverzüglich nachgeholt wird (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 1531 Rn. 8).

  • BGH, 12.12.2019 - III ZR 198/18

    Parteivernehmung, Subsidiarität

    Auszug aus BayObLG, 04.05.2020 - 1 AR 26/20
    Einfluss auf die Sachverhaltsfeststellung können die Erklärungen der Parteien gleichwohl haben, denn gemäß § 286 Abs. 1 ZPO sind sie als Verhandlungsinhalt (BGH, Urt. v. 12. Dezember 2019, III ZR 198/18, NJW 2020, 776 Rn. 20) neben dem Ergebnis einer Beweisaufnahme bei der richterlichen Überzeugungsbildung zu berücksichtigen.
  • BayObLG, 12.06.2019 - 1 AR 12/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Kostengrundentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 04.05.2020 - 1 AR 26/20
    Rn. 28 Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. Senatsbeschluss v. 12. Juni 2019, 1 AR 12/18, NJW-RR 2019, 957 [juris Rn. 5]).
  • BGH, 28.10.2004 - III ZB 43/04

    Kostenentscheidung bei Rücknahme des Mahnantrages

    Auszug aus BayObLG, 04.05.2020 - 1 AR 26/20
    Rn. 19 Im Fall einer Antragsrücknahme vor Abgabe ins streitige Verfahren käme § 269 Abs. 3 ZPO entsprechend zur Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004, III ZB 43/04, NJW 2005, 512 [juris Rn. 7]).
  • BGH, 27.11.2018 - X ARZ 321/18

    Örtliche Zuständigkeit bei Klage wegen Vermögensschäden aus verbotenen …

    Auszug aus BayObLG, 04.05.2020 - 1 AR 26/20
    Rn. 22 Die Bestimmung eines für mehrere Beklagte zuständigen Gerichts kommt jedenfalls dann nicht mehr in Frage, wenn ein Rechtsstreit bereits so weit fortgeschritten ist, dass sich das bestimmende Gericht vernünftigerweise - namentlich aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit - nur noch für das bereits mit der Sache befasste Gericht entscheiden und deshalb mangels echter Wahlmöglichkeit von einer Bestimmung des zuständigen Gerichts an sich keine Rede mehr sein kann (so BGH, Beschluss vom 27. November 2018, X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238 Rn. 14;… Beschluss vom 17. Oktober 1979, IV ARZ 42/79, NJW 1980, 188 [juris Rn. 6];… Toussaint in BeckOK ZPO, 36. Ed. Stand 1. März 2020, § 36 Rn. 21;… Heinrich in Musielak, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 36 Rn. 21).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2006 - 19 W 9/06

    Rücknahme des Mahnantrags nach Einleitung des Streitverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 04.05.2020 - 1 AR 26/20
    Rn. 18 Diese zeitliche Zäsur stünde der Bestimmung eines für beide Antragsgegner einheitlich zuständigen Gerichts im Fall einer nach Rechtshängigkeit der Streitsache erfolgten - wirksamen - Rücknahme des gegen den Antragsgegner zu 2) gerichteten Mahnantrags, die als Klagerücknahme zu behandeln ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. März 2006, 19 W 9/06, juris Rn. 8;… Seibel in Zöller, ZPO, § 690 Rn. 26) wiederum nicht entgegen, denn die Rücknahme ließe sämtliche prozessualen Wirkungen der Rechtshängigkeit rückwirkend entfallen und machte den ergangenen Mahnbescheid wirkungslos, § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO.
  • LAG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - 21 Sa 25/17

    Spätehenklausel - Hinterbliebenenversorgung - unmittelbare Benachteiligung wegen …

    Auszug aus BayObLG, 04.05.2020 - 1 AR 26/20
    Auf diese Weise hat es ein Anspruchsteller, der mehrere Personen wegen eines gleichgelagerten Sachverhalts in Anspruch nimmt, trotz getrennter Mahnverfahren in der Hand zu entscheiden, ob er gegen diese in einem gemeinsamen oder in getrennten Prozessen vorgehen möchte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Juni 2017, 21 SA 25/17, NJW-RR 2017, 1276 Rn. 17).
  • OLG Stuttgart, 13.02.1987 - 2 U 53/86

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts; Anspruch auf Bezahlung einer …

    Auszug aus BayObLG, 04.05.2020 - 1 AR 26/20
    Denn der Erfüllungsort für Provisionsansprüche des Maklers liegt, wenn - wie hier - ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen des Einzelfalls zu entnehmen ist, gemäß § 270 Abs. 4 BGB i. V. m. § 269 Abs. 1 Satz 1 BGB am jeweiligen Wohnsitz des Auftraggebers bei Abschluss des Maklervertrags (…BayObLG, NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 5]; OLG Stuttgart, Urt. v. 13. Februar 1987, 2 U 53/86, NJW-RR 1987, 1076 [juris Rn. 31];… Schultzky in Zöller, ZPO, § 29 Rn. 25.39).
  • BGH, 17.10.1979 - IV ARZ 42/79

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich über …

    Auszug aus BayObLG, 04.05.2020 - 1 AR 26/20
    Rn. 22 Die Bestimmung eines für mehrere Beklagte zuständigen Gerichts kommt jedenfalls dann nicht mehr in Frage, wenn ein Rechtsstreit bereits so weit fortgeschritten ist, dass sich das bestimmende Gericht vernünftigerweise - namentlich aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit - nur noch für das bereits mit der Sache befasste Gericht entscheiden und deshalb mangels echter Wahlmöglichkeit von einer Bestimmung des zuständigen Gerichts an sich keine Rede mehr sein kann (so BGH…, Beschluss vom 27. November 2018, X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238 Rn. 14; Beschluss vom 17. Oktober 1979, IV ARZ 42/79, NJW 1980, 188 [juris Rn. 6];… Toussaint in BeckOK ZPO, 36. Ed. Stand 1. März 2020, § 36 Rn. 21;… Heinrich in Musielak, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 36 Rn. 21).
  • BGH, 07.10.1977 - I ARZ 513/77

    Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung nach Durchführung einer …

  • OLG Hamm, 08.01.2018 - 32 SA 63/17

    Zulässigkeit eines Gerichtsstandbestimmungsverfahrens nach Beginn der …

  • OLG Celle, 11.02.2005 - 4 AR 19/05

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; Antrag auf Bestimmung eines gemeinsamen …

  • OLG Hamm, 07.06.2017 - 32 SA 25/17

    Unzulässige Gerichtsstandbestimmung; fortgeschrittenes Verfahrensstadium; …

  • BayObLG, 15.05.2019 - 1 AR 36/19

    Zulässigkeit einer Zuständigkeitsbestimmung für Beweisverfahren

  • BayObLG, 09.01.2023 - 102 AR 150/22

    Wahl zwischen verschiedenen Gerichtsständen im Mahnverfahren

    In diesen Fällen kann der Antrag nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO noch mit der Anspruchsbegründung (§ 697 Abs. 2 ZPO) gestellt oder - bei Unkenntnis über das für das Bestimmungsverfahren zuständige Gericht - zumindest angekündigt und sodann unverzüglich nachgeholt werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. September 2013, X ARZ 423/13, NJW-RR 2013, 1531 Rn. 7 f.; BayObLG, Beschluss vom 4. Mai 2020, 1 AR 14/20, NJW-RR 2020, 1263 Rn. 17;… Seibel in Zöller, ZPO, § 696 Rn. 15, § 697 Rn. 2).

    Auf diese Weise hat es ein Anspruchsteller, der mehrere Personen wegen eines gleichgelagerten Sachverhalts in Anspruch nimmt, trotz getrennter Mahnverfahren in der Hand zu entscheiden, ob er gegen diese in einem gemeinsamen oder in getrennten Prozessen vorgehen möchte (vgl. BayObLG NJW-RR 2020, 1263 Rn. 17; OLG Hamm…, Beschluss vom 7. Juni 2017, 21 SA 25/17, NJW-RR 2017, 1276 Rn. 17).

  • BayObLG, 24.08.2023 - 102 AR 154/23

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung - Klageerweiterung auf einen Streitgenossen

    Nach Rechtshängigkeit einer Klage gegen einen Beklagten kann ein einheitlich zuständiges Gericht für die Klage und deren Erweiterung auf einen weiteren Beklagten jedoch nur dann bestimmt werden, wenn der Verfahrensstand nicht entgegensteht (…vgl. BGH NJW-RR 2020, 1070 Rn. 16 ff.; BayObLG, Beschluss vom 4. Mai 2020, 1 AR 26/20, NJW-RR 2020, 1263 Rn. 20 m. w. N.).

    Diese Zäsur ist als erreicht angesehen worden, wenn gegen einen oder mehrere Beklagte bereits sachlich entschieden worden ist oder eine Beweisaufnahme zur Hauptsache stattgefunden hat oder unmittelbar bevorsteht (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 22. Februar 2023, 102 AR 73/22, juris Rn. 35; NJW-RR 2020, 1263 Rn. 22 f.).

  • BayObLG, 22.02.2024 - 102 AR 247/23

    Gerichtsstand für den Innenausgleich zwischen Gebäudeversicherer und …

    Der Rechtsstreit ist bei dem Landgericht München I noch nicht so weit fortgeschritten, dass dem bestimmenden Gericht eine echte Auswahl unter den grundsätzlich bestimmbaren Gerichten aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit nicht mehr möglich wäre (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Oktober 1983, I ARZ 334/83, BGHZ 88, 331 [juris Rn. 9]; BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 18;… Beschluss vom 23. Juli 2020, 1 AR 56/20, NJW-RR 2020, 1134 Rn. 20; Beschluss vom 4. Mai 2020, 1 AR 26/20, juris Rn. 20).
  • BayObLG, 19.07.2023 - 101 AR 136/23

    Zuständigkeitsbestimmung bei einfacher Streitgenossenschaft

    Rn. 21 aa) Der Rechtsstreit ist beim Amtsgericht Augsburg noch nicht so weit fortgeschritten, dass dem bestimmenden Gericht eine echte Auswahl unter den grundsätzlich bestimmbaren Gerichten aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit nicht mehr möglich wäre (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 27. Oktober 1983, I ARZ 334/83, BGHZ 88, 331 [juris Rn. 9]; BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 18;… Beschluss vom 23. Juli 2020, 1 AR 56/20, NJW-RR 2020, 1134 Rn. 20; Beschluss vom 4. Mai 2020, 1 AR 26/20, NJW-RR 2020, 1263 Rn. 20).

    Diese Zäsur ist als erreicht angesehen worden, wenn gegen einen oder mehrere Beklagte bereits sachlich entschieden worden ist oder eine Beweisaufnahme zur Hauptsache stattgefunden hat oder unmittelbar bevorsteht (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2020, X ARZ 156/20, juris Rn. 16;… Beschluss vom 27. November 2018, X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238 Rn. 14 m. w. N.; BayObLG…, Beschluss vom 22. Februar 2023, 102 AR 73/22, juris Rn. 35; Beschluss vom 4. Mai 2020, 1 AR 26/20, NJW-RR 2020, 1263 Rn. 23;… Beschluss vom 15. Mai 2019, 1 AR 36/19, juris Rn. 14 m. w. N.).

  • BayObLG, 19.03.2025 - 101 AR 15/25

    Dingliches Wohnungsrecht, Antragsgegner, Unentgeltliches Wohnrecht, …

    Der Rechtsstreit ist bei dem Amtsgericht Fürth noch nicht so weit fortgeschritten, dass dem bestimmenden Gericht eine echte Auswahl unter den grundsätzlich bestimmbaren Gerichten aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit nicht mehr möglich wäre (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Oktober 1983, I ARZ 334/83, BGHZ 88, 331 [juris Rn. 7]; BayObLG…, Beschluss vom 20. Februar 2025, 101 AR 156/24 e, juris Rn. 10 ff.;… Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 18;… Beschluss vom 23. Juli 2020, 1 AR 56/20, NJW-RR 2020, 1134 Rn. 20; Beschluss vom 4. Mai 2020, 1 AR 26/20, juris Rn. 20).
  • BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 105/22

    Bestimmung des Gerichtsstands bei Gerichtsstandsvereinbarung in Allgemeinen …

    Der Rechtsstreit ist bei dem Amtsgericht Wolfratshausen noch nicht so weit fortgeschritten, dass dem bestimmenden Gericht eine echte Auswahl unter den grundsätzlich bestimmbaren Gerichten aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit nicht mehr möglich wäre (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Oktober 1983, I ARZ 334/83, BGHZ 88, 331 [juris Rn. 9]; BayObLG…, Beschluss vom 23. Juli 2020, 1 AR 56/20, NJW-RR 2020, 1134 Rn. 20; Beschluss vom 4. Mai 2020, 1 AR 26/20, juris Rn. 20).
  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 56/20

    Kein Auslandsbezug von Forderungen wegen Kreditkartendiebstahls im Ausland

    Rn. 20 b) Allerdings kann nach Rechtshängigkeit einer Klage - über den engen Wortlaut der Vorschrift hinaus - ein einheitlich zuständiges Gericht für Klage und Klageerweiterung nur dann bestimmt werden, wenn der Verfahrensstand nicht entgegensteht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 4. Mai 2020, 1 AR 26/20, juris Rn. 20).
  • BayObLG, 14.04.2025 - 102 AR 20/25

    Gerichtsstandsvereinbarung, Gerichtsstandsbestimmung, Bayerisches Oberstes …

    Der Rechtsstreit ist beim Landgericht München I noch nicht so weit fortgeschritten, dass dem bestimmenden Gericht eine echte Auswahl unter den grundsätzlich bestimmbaren Gerichten aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit nicht mehr möglich wäre (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Oktober 1983, I ARZ 334/83, BGHZ 88, 331 [juris Rn. 9];… BayObLG NJOZ 2023, 1372 Rn. 18;… Beschluss vom 23. Juli 2020, 1 AR 56/20, NJW-RR 2020, 1134 Rn. 20; Beschluss vom 4. Mai 2020, 1 AR 26/20, juris Rn. 20).
  • BayObLG, 03.07.2023 - 102 AR 40/23

    Gerichtsstandsbestimmung bei Bereicherungsansprüchen

    Der Rechtsstreit ist beim Landgericht München II noch nicht so weit fortgeschritten, dass dem bestimmenden Gericht eine echte Auswahl unter den grundsätzlich bestimmbaren Gerichten aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit nicht mehr möglich wäre (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Oktober 1983, I ARZ 334/83, BGHZ 88, 331 [juris Rn. 9]; BayObLG…, Beschluss vom 22. Februar 2023, 102 AR 73/22, juris Rn. 35; Beschluss vom 4. Mai 2020, 1 AR 26/20, juris Rn. 20).
  • BayObLG, 24.03.2026 - 102 AR 26/26

    Gerichtsstandsbestimmung bei Widerklage und ausschließlichem Gerichtsstand

    Bislang ist noch nicht gegen einen oder mehrere (Wider-)Beklagte sachlich entschieden worden und es hat auch noch keine Beweisaufnahme zur Hauptsache (…vgl. dazu BGH NJW-RR 2020, 1070 Rn. 17 m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 4. Mai 2020, 1 AR 26/20, NJW-RR 2020, 1263 Rn. 23) oder eine Parteianhörung (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 2020, 1263 Rn. 25) stattgefunden.
  • BayObLG, 20.02.2025 - 101 AR 156/24

    Antragsgegner, Verklagte Streitgenossen, Mehrere Streitgenossen, Beklagte …

  • BayObLG, 15.05.2025 - 101 AR 51/25

    Antragsgegner, Arglistige Täuschung, Unerlaubte Handlung, Klageantrag, …

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