Rechtsprechung
| BGH, 20.09.2024 - V ZR 195/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnungseigentumssache: Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses bei ihm zugrundeliegenden Fehlern der Jahresabrechnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 28 Abs 2 S 1 WoEigG
Wohnungseigentumssache: Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses bei ihm zugrundeliegenden Fehlern der Jahresabrechnung - IWW
§ 28 Abs. 2 WEG, § ... 28 Abs. 2 Satz 1 WEG, § 28 Abs. 5 WEG, § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG, § 4 Nr. 13 UStG, § 9 Abs. 1 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG, § 561 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 92 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO, § 91 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 28 Abs. 2 S. 1
Fehler in der Jahresabrechnung; Voraussetzungen für eine gerichtliche Ungültigerklärung; Auswirken auf Abrechnungsspitze - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 28 Abs. 2 Satz 1
Ungültigerklärung eines Beschlusses über Jahresabrechnung nur bei Auswirkungen eines Fehlers auf Zahlungspflicht des (hier umsatzsteuerpflichtigen) Wohnungseigentümers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 28 Abs. 2 S. 1, 2; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
Führen eines Fehlers der einem Beschluss zugrunde liegenden Jahresabrechnung zu einer gerichtlichen Ungültigerklärung; Hausgeld als steuerbares Entgelt mit der Umsatzsteuer - datenbank.nwb.de
Wohnungseigentumssache: Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses bei ihm zugrundeliegenden Fehlern der Jahresabrechnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fehler der Jahresabrechnung müssen sich auf Abrechnungsspitze auswirken
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die fehlerhafte WEG-Abrechnung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wann kann eine fehlerhafte Jahresabrechnung gerichtlich für ungültig erklärt werden?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Voraussetzungen der gerichtlichen Ungültigerklärung eines Beschlusses wegen Fehler in der Jahresabrechnung
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Erheblichkeit eines Fehlers in der Jahresabrechnung als Voraussetzung gerichtlicher Ungültigerklärung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ungültigkeit eines Beschlusses wegen fehlerhafter Jahresabrechnung nur bei Auswirkung des Fehlers auf Abrechnungsspitze - Voraussetzung ist also Auswirkung auf Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ungültigerklärung setzt rechnerisch fehlerhafte Jahresabrechnung voraus! (IMR 2024, 468)
Verfahrensgang
- AG Straubing, 09.09.2022 - 1 C 579/21
- LG Nürnberg-Fürth, 20.09.2023 - 14 S 5728/22
- BGH, 20.09.2024 - V ZR 195/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 1270
- NZM 2024, 938
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15
Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich
Auszug aus BGH, 20.09.2024 - V ZR 195/23
Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senat, Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, NJW 2016, 2177 Rn. 20;… Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 163/14, NJW-RR 2015, 1037 Rn. 16). - BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99
Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus BGH, 20.09.2024 - V ZR 195/23
Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die zu einer gesetzmäßigen Verwaltung verpflichteten Wohnungseigentümer im Zweifel keinen rechtswidrigen Beschluss fassen wollen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 298;… Beschluss vom 25. Oktober 2023 - V ZB 9/23, NJW-RR 2024, 217 Rn. 14 mwN). - BGH, 16.06.2023 - V ZR 251/21
Wohnungseigentümergemeinschaft: Folgen der rechtskräftigen Ungültigkeit des …
Auszug aus BGH, 20.09.2024 - V ZR 195/23
Rn. 7 a) Anwendbar ist die Vorschrift des § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG in der ab dem 1. Dezember 2020 geltenden Fassung, da es - mangels abweichender Übergangsvorschriften - auf das zur Zeit der Beschlussfassung (hier: 24. Juli 2021) geltende Recht ankommt (vgl. nur Senat, Urteil vom 16. Juni 2023 - V ZR 251/21, NJW-RR 2023, 1313 Rn. 5).
- BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14
Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über Erlaubnis zum unangeleinten Spielen von …
Auszug aus BGH, 20.09.2024 - V ZR 195/23
Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senat…, Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, NJW 2016, 2177 Rn. 20; Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 163/14, NJW-RR 2015, 1037 Rn. 16). - BGH, 25.10.2023 - V ZB 9/23
Anfechtungsklage eines Wohnungseigentümers gegen Beschluss über Kostentragung und …
Auszug aus BGH, 20.09.2024 - V ZR 195/23
Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die zu einer gesetzmäßigen Verwaltung verpflichteten Wohnungseigentümer im Zweifel keinen rechtswidrigen Beschluss fassen wollen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 298; Beschluss vom 25. Oktober 2023 - V ZB 9/23, NJW-RR 2024, 217 Rn. 14 mwN). - OLG Hamm, 12.05.1992 - 15 W 33/92
Anspruch der Wohnungseigentümer auf offenen Ausweis von Umsatzsteueranteilen
Auszug aus BGH, 20.09.2024 - V ZR 195/23
Erforderlich zur Ausübung der Option ist stets ein Beschluss der Eigentümer (vgl. BayObLG, NJW-RR 1997, 79, 80; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1232, 1234;… Jennißen in Jennißen, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn. 183;… BeckOK UStG/Spilker [1.1.2024], § 4 Nr. 13 Rn. 16). - BGH, 13.02.2020 - V ZR 29/15
Wohnungseigentum: Verteilungsschlüssel für Heizkosten; Beschlusskompetenz und …
Auszug aus BGH, 20.09.2024 - V ZR 195/23
Zahlungspflichten, die durch frühere Beschlüsse, insbesondere für die in dem Wirtschaftsplan des abzurechnenden Jahres beschlossenen Vorschüsse entstanden waren, blieben hierdurch unberührt (Senat, Urteil vom 13. Februar 2020 - V ZR 29/15, ZWE 2020, 347 Rn. 7). - BayObLG, 13.06.1996 - 2Z BR 28/96
Gesonderte Ausweisung der Umsatzsteuer in den Einzelabrechnungen eines Verwalters
Auszug aus BGH, 20.09.2024 - V ZR 195/23
Erforderlich zur Ausübung der Option ist stets ein Beschluss der Eigentümer (vgl. BayObLG, NJW-RR 1997, 79, 80; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1232, 1234;… Jennißen in Jennißen, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn. 183;… BeckOK UStG/Spilker [1.1.2024], § 4 Nr. 13 Rn. 16).
- BGH, 11.04.2025 - V ZR 96/24
Teilanfechtung eines WEG-Beschlusses über die Einforderung von Nachschüssen oder …
Rn. 12 a) Anzuwenden ist § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG in der ab dem 1. Dezember 2020 geltenden Fassung als das zum Beschlusszeitpunkt geltende Recht (vgl. Senat, Urteil vom 20. September 2024 - V ZR 195/23, NJW-RR 2024, 1270 Rn. 7 mwN).Aufgrund des nach neuem Recht reduzierten Beschlussgegenstandes können Fehler der einem Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zugrundeliegenden Jahresabrechnung nur dann zu einer gerichtlichen Ungültigerklärung führen, wenn der Fehler sich auf die Abrechnungsspitze und damit auf die Zahlungspflichten des Wohnungseigentümers auswirkt (vgl. Senat, Urteil vom 20. September 2024 - V ZR 195/23, aaO Rn. 8).
- BGH, 04.07.2025 - V ZR 225/24
Wer darf Mitglied des Verwaltungsbeirats sein?
Ausgangspunkt der Auslegung ist der protokollierte Wortlaut des Beschlusses; Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind, weil sie sich etwa aus dem - übrigen - Versammlungsprotokoll oder aus in Bezug genommenen Dokumenten ergeben (vgl. Senat…, Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 261/23, NJW-RR 2025, 83 Rn. 37; Urteil vom 20. September 2024 - V ZR 195/23, NJW-RR 2024, 1270 Rn. 11;… Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, NJW 2016, 2177 Rn. 20). - BGH, 10.10.2025 - V ZR 192/24
Bauliche Veränderung ermöglicht Umnutzung: Gestattungsbeschluss anfechtbar?
Für dessen Rechtmäßigkeit kommt es - mangels abweichender Übergangsvorschriften - auf das zur Zeit der Beschlussfassung geltende (neue) Recht an (vgl. allgemein Senat, Urteil vom 20. September 2024 - V ZR 195/23, NJW-RR 2024, 1270 Rn. 7).
- LG München I, 15.10.2025 - 1 S 14381/23
Beschlussanfechtung, Ladungsmangel, Verwalterbestellung, Nichtigkeit von …
Aufgrund des nach neuem Recht reduzierten Beschlussgegenstandes können Fehler der einem Beschluss nach § 28 II Satz 1 WEG zugrundeliegenden Jahresabrechnung nur dann zu einer gerichtlichen Ungültigerklärung führen, wenn der Fehler sich auf die Abrechnungsspitze und damit auf die Zahlungspflichten des Wohnungseigentümers auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.2024, Az: V ZR 195/23, juris Rn 8; BGH, Urteil vom 11.04.2025, Az: V ZR 96/24, juris Rn 12). - LG Frankfurt/Main, 28.05.2026 - 13 S 118/24
In Jahresabrechnung sind alle Einnahmen einzustellen - auch unberechtigte!
Aufgrund des nach neuem Recht reduzierten Beschlussgegenstands widerspricht ein Beschluss der Wohnungseigentümer über die Einforderung von Nachschüssen oder Anpassung der beschlossenen Vorschüsse nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn er betragsrelevante Mängel aufweist (BGH NJW-RR 2024, 1270). - AG Marl, 16.10.2025 - 34 C 3/25
Beschlussanfechtung, Jahresabrechnung
Rn. 55 Fehler der einem Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zugrunde liegenden Jahresabrechnung können nur dann zu einer gerichtlichen Ungültigerklärung führen, wenn der Fehler sich auf die Abrechnungsspitze und damit auf die Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auswirkt (BGH, Urteil vom 20.09.2024, V ZR 195/23, Rn. 8, juris).
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