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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 19.06.2024 - 328 T 14/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,16791
LG Hamburg, 19.06.2024 - 328 T 14/24 (https://dejure.org/2024,16791)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.06.2024 - 328 T 14/24 (https://dejure.org/2024,16791)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juni 2024 - 328 T 14/24 (https://dejure.org/2024,16791)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 705 BGB vom 26.11.2001, § 706 BGB vom 26.11.2001, § 723 BGB vom 02.01.2002, § 724 BGB vom 02.01.2002, § 725 BGB vom 02.01.2002
    Anwendbares deutsches Recht bei der Abwicklung einer GbR; Möglichkeit einer Teilungsversteigerung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB a. F. §§ 705 ff., 731
    Antrag auf Teilungsversteigerung durch einen Gesellschafter bei Beginn der Abwicklung der GbR vor Inkrafttreten des MoPeG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antrag auf Teilversteigerung durch einen Gesellschafter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 1298
  • NZG 2024, 1222
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.03.2025 - V ZB 32/24

    Auflösung einer GbR: Fortsetzung der Teilungsversteigerung der GbR-Grundstücke

    Rn. 8 b) Damit kann ein einzelner Gesellschafter der rechtsfähigen GbR seit dem 1. Januar 2024 die Anordnung der Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung des Vermögens der GbR jedenfalls dann nicht mehr beantragen, wenn der Auflösungsgrund (§ 729 BGB) nach diesem Zeitpunkt eingetreten ist (vgl. LG Hamburg, NJW-RR 2024, 1298 Rn. 4;… NJW-RR 2024, 1425 Rn. 9).

    Altes Recht ist jedenfalls dann weiterhin anzuwenden, wenn die Teilungsversteigerung als Beginn der auf das Grundstück bezogenen Auseinandersetzung vor dem 1. Januar 2024 beantragt worden ist (vgl. LG Hamburg, NJW-RR 2024, 1298 Rn. 6 f.).

  • LAG Hessen, 13.12.2024 - 10 SLa 746/24
    Entscheidend ist insofern aus materiell-rechtlicher Perspektive die lex temporis actus (vgl. LG Hamburg 19. Juni 2024 - 328 T 14/24 - Rn. 5, NZG 2024, 1222; Grüneberg/Retzlaff 83. Aufl. 2024 Einf.

    War z.B. die Kündigung einer Gesellschaft bereits vor dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen MoPeG abgeschlossen und hatte das Abwicklungsstadium der Gesellschaft nach altem Recht bereits begonnen, finden auch weiterhin die alten Regeln der §§ 705 ff. BGB a.F. Anwendung (vgl. LG Hamburg 19. Juni 2024 - 328 T 14/24 - Rn. 6, NZG 2024, 1222;… Servatius in Servatius GbR 1. Aufl. § 732 Rn. 2; vgl. Art. 229 § 61 EGBGB).

  • LG Berlin II, 12.08.2024 - 80 T 176/24

    Zwangsversteigerung: Teilungsversteigerung eines Gesellschaft bürgerlichen Rechts …

    Rn. 4 Das Landgericht Hamburg hat in seinem Beschluss vom 19.06.2024 - 328 T 14/24, BeckRS 2024, 16915, beck-online) folgendes ausgeführt:.
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