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Weitere Entscheidungen unten: LG Köln, 12.02.1997 | LG Duisburg, 11.06.1996

Rechtsprechung
   KG, 20.06.1997 - 24 W 1783/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3574
KG, 20.06.1997 - 24 W 1783/97 (https://dejure.org/1997,3574)
KG, Entscheidung vom 20.06.1997 - 24 W 1783/97 (https://dejure.org/1997,3574)
KG, Entscheidung vom 20. Juni 1997 - 24 W 1783/97 (https://dejure.org/1997,3574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG §§ 12, 26

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch des Verwalters auf eine Sondervergütung für die Zustimmung zur Veräußerung von Wohungseigentum und Teileigentum; Verwaltervertrag und Teilungserklärung der Wohnungsanlage als Anspruchsgrundlage für die Sondervergütung; Geltung des Verwaltervertrages wegen einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1231
  • DNotZ 1998, 390
  • FGPrax 1997, 181
  • ZMR 1997, 666
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • KG, 17.05.1989 - 24 W 1484/89

    Vorliegen eines Rechtsfehlers für die Begründung einer Beschwerde; Wirksamkeit …

    Auszug aus KG, 20.06.1997 - 24 W 1783/97
    Selbst wenn der Erwerber von Wohnungseigentum an den vor seinem Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossenen Verwaltervertrag gebunden ist, haftet er hieraus dennoch nicht für Verwaltervergütungen, die vor seinem Erwerb entstanden und fällig geworden sind (vgl. den bereits vom Landgericht zitierten Beschluß BayObLGZ 1986, 368 = NJW-RR 1987, 80 = ZMR 1987, 60 = WE 1987, 91; zur Veräußererhaftung ferner Senat NJW-RR 1989, 975).

    In Weiterführung seines Beschlusses vom 17. Mai 1989 - 24 W 1484/89 - (NJW-RR 1989, 975) weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß die Verwaltersondervergütung für die Veräußerungszustimmung auch wegen ihrer Höhe rechtlich zu beanstanden wäre.

  • BayObLG, 06.10.1986 - BReg. 2 Z 88/85

    Bindung des Erwerbers von Wohnungseigentum an den Verwaltervertrag

    Auszug aus KG, 20.06.1997 - 24 W 1783/97
    Selbst wenn der Erwerber von Wohnungseigentum an den vor seinem Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossenen Verwaltervertrag gebunden ist, haftet er hieraus dennoch nicht für Verwaltervergütungen, die vor seinem Erwerb entstanden und fällig geworden sind (vgl. den bereits vom Landgericht zitierten Beschluß BayObLGZ 1986, 368 = NJW-RR 1987, 80 = ZMR 1987, 60 = WE 1987, 91; zur Veräußererhaftung ferner Senat NJW-RR 1989, 975).
  • AG Marburg, 22.08.2012 - 9 C 234/11

    Verwalterpauschale: Beschluss zulasten Dritter unzulässig!

    Demnach sind Rechtsgeschäfte und Beschlüsse nichtig, die zu Lasten eines unbeteiligten Dritten gehen (…Palandt/Bassenge, § 23 WEG Rn. 14; BayObLG 84, 198), da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hier keine Beschlusskompetenz hat (Jennißen; Rn. 316 mit Verweis auf KG NJW-RR 1997, 1231;… Staudinger/Bub, § 23 WEG Rn. 103 ff. [108];… vgl. auch Staudinger/Bub § 23 WEG Rn. 227).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 12.02.1997 - 10 S 463/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11250
LG Köln, 12.02.1997 - 10 S 463/96 (https://dejure.org/1997,11250)
LG Köln, Entscheidung vom 12.02.1997 - 10 S 463/96 (https://dejure.org/1997,11250)
LG Köln, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 10 S 463/96 (https://dejure.org/1997,11250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de

    MHG § 4
    Ungezieferbekämpfung; Feuerschutzwartung; Pförtner; Notdiensttätigkeiten des Hausmeisters; Kosten; Betriebskosten; Umlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1231
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 18.12.2019 - VIII ZR 62/19

    Handeln bei einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale um vom …

    Das wird zum Teil damit begründet, dass die Stellung einer Notdienstbereitschaft im Interesse des Mieters liege, weil sie in erster Linie - insbesondere in großen Wohnanlagen - dazu diene, die vom Mieter eingebrachten Sachen vor Schäden durch beispielsweise Strom- oder Heizungsausfall oder bei einem Wasserrohrbruch zu bewahren (LG Köln, WuM 1997, 230, 231).
  • AG Brandenburg, 07.06.2010 - 31 C 210/09

    Wohnraummiete: Anforderungen an die formelle Ordnungsmäßigkeit einer …

    Auch Maßnahmen zur Einhaltung der Sicherheit und Ordnung, wie etwa die Erreichbarkeit in Notfällen ( LG Köln , WuM 1997, Seite 230; AG Hohenschönhausen , Das Grundeigentum 2008, Seite 933 ), die Überwachung der Sauberkeit der Außenanlage und der Gemeinschaftsräume ( AG Charlottenburg , GE 2005, Seite 997 ), die Kontrolle und Zugänglichkeit von Rettungs- und Fluchtwegen, die Kontrolle der Funktionsfähigkeit von Abflüssen und Druckleitungen im Keller und auf dem Grundstück sowie die Kontrolle der Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen und Treppenhäuser, die Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustandes der haustechnischen Anlagen ( AG Hohenschönhausen , GE 2008, Seite 933 ), die Überprüfung der Objekte auf Verschlechterung ihres Zustandes, die Pflege des Betriebsraumes der Heizungsanlage nebst Überwachung und auch die Überwachung des Müllplatzes ( AG Hamburg-St. Georg , Urteil vom 20.07.2007, Az.: 920 C 227/06 ), sind bei der Betriebskostenabrechnung aber durchaus anrechenbare Tätigkeiten eines Hausmeisters/Hauswarts ( K. Wolbers , ZMR 2009, Seiten 417 ff.; Dr. W. Hinz , NZM 2009, Seiten 97 ff. ).
  • LG Berlin, 30.01.2019 - 64 S 25/18

    Umlagefähigkeit einer "Notdienstpauschale" als Betriebskosten im …

    Rn. 13 Die Parteien haben - anders als in dem der Entscheidung des Landgerichts Köln (LG Köln, Urteil vom 12. Februar 1977 - 10 S 463/96 - WuM 1997, 230, juris) zugrunde liegenden Fall - laut dem als Anlage K1 eingereichten Mietvertrag (Bl. 5ff. d.A.) keine Vereinbarung dahingehend getroffen, dass die Kosten für Notdienste umgelegt werden können.
  • AG Berlin-Köpenick, 26.08.2003 - 3 C 221/03
    Denn die Tätigkeit des Pförtners sichert im Mieterinteresse die Kontrolle von Besuchern sowie die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, da wegen der Anonymität eines großen Wohnhauskomplexes das Eindringen unerwünschter Personen nur durch einen Pförtner verhindert werden kann (LG Köln vom 12.2.1997 - 10 S 463/96 -, WM 97, 230; NJW-RR 97, 1231; DWW 97, 125; AG Köln vom 26.6.1992 - 205 C 42/92 -, ZMR 93, H.3/IV; AG Köln vom 8.12.1995 - 205 C 195/95 -, ZMR 96, XII).
  • LG Potsdam, 07.11.2002 - 11 S 63/02

    Anspruch auf Nachzahlung von Betriebskosten für die Wohnung; Anforderungen an …

    Hierunter fallen die Kosten vorliegend auch, weil aus der mit der Größe des Mietobjekts und der Mischnutzung im Erdgeschoß einhergehenden Anonymität zum einen ein gesteigerter Bedarf an einer Kontrolle der Besucher und der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung resultiert (so auch LG Köln vom 12.12.1997 in WuM 1997, 230 f., wobei die Kosten dort aber als solche des Hauswarts behandelt werden).
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Rechtsprechung
   LG Duisburg, 11.06.1996 - 23 (7) S 426/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3311
LG Duisburg, 11.06.1996 - 23 (7) S 426/95 (https://dejure.org/1996,3311)
LG Duisburg, Entscheidung vom 11.06.1996 - 23 (7) S 426/95 (https://dejure.org/1996,3311)
LG Duisburg, Entscheidung vom 11. Juni 1996 - 23 (7) S 426/95 (https://dejure.org/1996,3311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Mieters zur Zahlung eines Ausgleichs für die Renovierung seiner Wohnung durch den Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses; Bestehen eines Anspruchs auf Herausgabe einer eingebauten Holzbank im Falle einer Zwangsvollstreckung des Grundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1231
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus LG Duisburg, 11.06.1996 - 23 (7) S 426/95
    In solchen Fällen legt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (BGHZ 77, 301 - NJW 1980, 2341; BGHZ 92, 363 = NJUW 1985 480; BGH NJW 1985, 2413, vgl. weiter OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 1036) den Mietvertrag ergänzend dahingehend aus, daß der Mieter nicht mehr zur Renovierung verpflichtet ist, jedoch bei Beendigung des Mietverhältnisses einen Ausgleich durch Geldzahlung schuldet.

    Wenn dem Vermieter schon ein Geldausgleich zugebilligt wird, gegebenenfalls ohne daß die Voraussetzungen für den Übergang des Sachleistungsanspruchs in einen Geldzahlungsanspruch gemäß § 326 BGB vorliegen, wenn der Vermieter gegebenenfalls sogar die Sachleistung des Mieters zurückweisen darf (vgl. BGHZ 92, 363), so besteht jedoch kein Grund, ihn durch eine längere Verjährungsfrist weiter zu bevorzugen.

  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur …

    Auszug aus LG Duisburg, 11.06.1996 - 23 (7) S 426/95
    In solchen Fällen legt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (BGHZ 77, 301 - NJW 1980, 2341; BGHZ 92, 363 = NJUW 1985 480; BGH NJW 1985, 2413, vgl. weiter OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 1036) den Mietvertrag ergänzend dahingehend aus, daß der Mieter nicht mehr zur Renovierung verpflichtet ist, jedoch bei Beendigung des Mietverhältnisses einen Ausgleich durch Geldzahlung schuldet.
  • BGH, 30.06.1971 - VIII ZR 147/69

    Rückgabepflicht des Mieters bei Vertragsende

    Auszug aus LG Duisburg, 11.06.1996 - 23 (7) S 426/95
    Diesen kann der Mieter grundsätzlich nicht dadurch vereiteln, daß er den Besitz an der Mietsache oder den mitvermieteten Sachen, die zurückzugeben sind, aufgibt (vgl. BGHZ 56, 308 = NJW 1971, 2065).
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