Rechtsprechung
BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage bei erfolgtem Zeitablauf - Bestimmung des Rahmens der erforderlichen Verteidigung - Zulässigkeit der Verwendung einer Stichwaffe zur Verteidigung gegen eine lebensbedrohliche Gefahr - Notwehrexzess bei gezielten und mit Wucht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 32 Abs. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 138
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 30.06.2004 - 2 StR 82/04
BGH bestätigt Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung
Er durfte sich vielmehr so wehren, daß die Gefahr sofort und endgültig gebannt war und zu diesem Zweck auch die Schußwaffe einsetzen, wenn auch nur in einer Art und Weise, die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbot (vgl. BGHSt 27, 336, 337; BGH NJW 1980, 2263; NStZ 1981, 138; StV 1999, 143). - BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06
Schadensersatz bei einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Straßenfest
Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielen, insbesondere durch die Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und die Verteidigungsmöglichkeit des Angegriffenen (BGH, Urteile vom 25. November 1980 - 1 StR 563/80 - NStZ 1981, 138; vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 505/86 - NStZ 1987, 172; vom 28. Februar 1989 - 1 StR 741/88 - NJW 1989, 3027). - BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95
Nachbarstreit - § 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB, …
bb) Dem Landgericht kann auch nicht ohne weiteres darin gefolgt werden, für den Angeklagten sei der Einsatz des Messers angesichts der "Kampflage", also insbesondere unter Berücksichtigung des Kräfteverhältnisses der Kontrahenten, der dem Angeklagten von S. drohenden Gefahr und seiner eigenen Verteidigungsmöglichkeit (vgl. NStZ 1981, 138), nicht erforderlich gewesen, um sich von S. zu befreien.
- BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an …
Der Rahmen erforderlicher Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielten, insbesondere durch die Stärke und die Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGH NStZ 1981, 138).In Frage kommen ungezielte Warnschüsse (BGH bei Holtz, MDR 1979, 985) oder, wenn diese nicht ausreichen, Schüsse in die Beine, um den Angreifer kampfunfähig zu machen (vgl. BGHSt 25, 229, 230) [BGH 19.09.1973 - 2 StR 165/73], also solche Abwehrmittel, die einerseits für die Wirkung der Abwehr nicht zweifelhaft sind und andererseits die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten (BGH NStZ 1981, 138; NStZ 1982, 285; NStZ 1983, 117).
- BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98
Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage
Allerdings hat der Angegriffene, wenn mehrere wirksame Einsatzmöglichkeiten eines Abwehrmittels zur Verfügung stehen und ihm hinreichend Zeit zur Auswahl und zur Einschätzung der Gefährlichkeit bleibt, diejenige Art des Einsatzes zu wählen, die für den Angreifer am wenigsten gefährlich ist (BGH NStZ 1981, 138; 1987, 172). - BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95
Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate …
Als schuldhafte Provokation, die zur Einschränkung des Notwehrrechts führt, ist nur ein Vorverhalten anzusehen, das bei vernünftiger Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles den Angriff als eine adäquate und voraussehbare Folge der Pflichtverletzung des Angegriffenen erscheinen läßt (BGHSt 27, 336, 338; BGH NStZ 1981, 138). - BGH, 12.07.1994 - 5 StR 309/94
Notwehr - Zulässiges Verteidigungsmittel - Gefahrbeseitigung
Der Rahmen erforderlicher Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielen, insbesondere durch die Stärke und die Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGH NStZ 1981, 138). - BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
Rechtliche Relevanz eines unabsichtlich abgegebenen Schusses im Sinne einer …
Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die Stärke und die Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen bestimmt (BGH NStZ 1981, 138). - BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96
Rechtswidrige Handlung - Rechtfertigungsgrund
b) Das Maß der im konkreten Fall erforderlichen Abwehr eines rechtswidrigen und gegenwärtigen Angriffs richtet sich nach den gesamten Umständen, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielen, insbesondere auch nach der Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und den Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGH NStZ 1981, 138). - BGH, 17.01.1989 - 4 StR 2/89
Einordnung verschuldeter Notwehrprovokation als rechtsmissbräuchliche …
Wenn er gleichwohl auf den Angeklagten "in Angriffsabsicht" zusprang, durfte dieser sich unter Einsatz des Messers zur Wehr setzen (vgl. BGH NStZ 1981, 138;… Dreher/Tröndle 44. Aufl. § 32 StGB Rdn. 16 d); denn der Angeklagte war berechtigt, das Abwehrmittel zu wählen, das die sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten ließ (BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 4 StR 726/83). - BGH, 29.01.1998 - 4 StR 469/97
Rechtsfolgen bei Zweifeln des Tatrichters - Umfang der Beweiswürdigung des …
- BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/94
Untauglicher Versuch - Totschlag - Notwehr
- BGH, 20.07.1983 - 2 StR 43/83
Rechtfertigung einer Tötung durch Notwehr - Der Rahmen der zur Abwehr …
- BGH, 14.12.1982 - 1 StR 723/82
Überschreitung der Grenzen der Notwehr aus Furcht - Objektives Vorliegen einer …
Rechtsprechung
BGH, 29.10.1980 - 2 StR 508/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Begriff des "leiblichen" Kindes in § 174 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendbarkeit des § 174 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) auf den "Scheinvater" nach § 1591 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
"Leibliches" Kind ist nur blutmäßig abstammendes Kind
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 29, 387
- NJW 1981, 1326
- MDR 1981, 328
- NStZ 1981, 138
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.01.1983 - 2 StR 839/82
Verfahrenseinstellung wegen Verjährung - Berechnung der Verjährung bei …
B. (II 4 der Urteilsgründe) - unbeschadet der Anwendbarkeit des § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB - eine Verurteilung nach § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB nur in Betracht kommt, falls dieses Kind blutmäßig von dem Angeklagten abstammt; die Feststellung, daß dieses Kind gemäß § 1591 BGB das eheliche Kind des Angeklagten ist, genügt nicht (BGHSt 29, 387).